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einmal katholisch - immer katholisch?


MariaDraperis

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Erst wenn innerhalb dieser zwei Monate keine Antwort - oder nur eine negative - erfolgt, geht man davon aus, dass er auch vor der kirchlichen Behörde seine Bereitschaft zum Austritt aus der kirchlichen Gemeinschaft erklärt hat.

 

Und: Schickt man ihm ein Exkommunikationsdekret zu?

Ob es so heisst, weiss ich nicht, aber inhaltlich trifft es das.

 

 

Es steht klar drin, dass sie nicht merh zu den Sakramenten zugelassen sind, weil....? (ICh kenne das nicht, daher meine Frage)

Aber gar nichts wird "dekretiert"! :lol:

Wenn Du es Dir innerhalb von drei Monaten anders überlegst, brauchst Du nicht den formalen Wiedereintritt durchzuführen.

Sonst bekommst Du das 08/15 Info-Broschürchen, in dem steht, was Du alles nicht mehr darfst. Das zählt allgemein die normalen Rechtsfolgen der ipso-facto Exkommunikation auf, sonst nix.

Ist weder personalisiert noch hat es sonst irgendeine rechtliche Bedeutung.

Genauso gut können sie Dir eine Fotokopie des CIC zuschicken.

Das hat die rechtliche Qualiität von einem Terminzettel der Pfarre ("Und nächstes Wochenende ist Flohmarkt")

bearbeitet von Edith1
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Erst wenn innerhalb dieser zwei Monate keine Antwort - oder nur eine negative - erfolgt, geht man davon aus, dass er auch vor der kirchlichen Behörde seine Bereitschaft zum Austritt aus der kirchlichen Gemeinschaft erklärt hat.

 

Und: Schickt man ihm ein Exkommunikationsdekret zu?

Ob es so heisst, weiss ich nicht, aber inhaltlich trifft es das.

 

 

Es steht klar drin, dass sie nicht merh zu den Sakramenten zugelassen sind, weil....? (ICh kenne das nicht, daher meine Frage)

Aber gar nichts wird "dekretiert"! :lol:

Wenn Du es Dir innerhalb von drei Monaten anders überlegst, brauchst Du nicht den formalen Wiedereintritt durchzuführen.

Sonst bekommst Du das 08/15 Info-Broschürchen, in dem steht, was Du alles nicht mehr darfst. Das zählt allgemein die normalen Rechtsfolgen der ipso-facto Exkommunikation auf, sonst nix.

Ist weder personalisiert noch hat es sonst irgendeine rechtliche Bedeutung.

Genauso gut können sie Dir eine Fotokopie des CIC zuschicken.

Das hat die rechtliche Qualiität von einem Terminzettel der Pfarre ("Und nächstes Wochenende ist Flohmarkt")

Das reicht doch.
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Das reicht doch.

Ja, geht ja nur um die ewige Seligkeit, das reicht das voll und ganz.

Der Flohmarkt ist wesentlich wichtiger.

 

Werner

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Erst wenn innerhalb dieser zwei Monate keine Antwort - oder nur eine negative - erfolgt, geht man davon aus, dass er auch vor der kirchlichen Behörde seine Bereitschaft zum Austritt aus der kirchlichen Gemeinschaft erklärt hat.

 

Und: Schickt man ihm ein Exkommunikationsdekret zu?

Ob es so heisst, weiss ich nicht, aber inhaltlich trifft es das.

 

 

Es steht klar drin, dass sie nicht merh zu den Sakramenten zugelassen sind, weil....? (ICh kenne das nicht, daher meine Frage)

Aber gar nichts wird "dekretiert"! :lol:

Wenn Du es Dir innerhalb von drei Monaten anders überlegst, brauchst Du nicht den formalen Wiedereintritt durchzuführen.

Sonst bekommst Du das 08/15 Info-Broschürchen, in dem steht, was Du alles nicht mehr darfst. Das zählt allgemein die normalen Rechtsfolgen der ipso-facto Exkommunikation auf, sonst nix.

Ist weder personalisiert noch hat es sonst irgendeine rechtliche Bedeutung.

Genauso gut können sie Dir eine Fotokopie des CIC zuschicken.

Das hat die rechtliche Qualiität von einem Terminzettel der Pfarre ("Und nächstes Wochenende ist Flohmarkt")

Das reicht doch.

Du bist juristisch von einer sagenhaften Ahnungslosigkeit!

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Du bist juristisch von einer sagenhaften Ahnungslosigkeit!
Wieso? Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt werden, dann wird dem Adressaten auch gleichzeitig zugesagt, dass das stimmt, was in diesen drinnen steht es sich natürlich auch auf ihn bezieht.
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Du bist juristisch von einer sagenhaften Ahnungslosigkeit!
Wieso? Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt werden, dann wird dem Adressaten auch gleichzeitig zugesagt, dass das stimmt, was in diesen drinnen steht es sich natürlich auch auf ihn bezieht.

Ich sage doch, Du hast juristisch keine Ahnung.

Wenn Du allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vorher vereinbarst, sind sie Dein privates Wunschzettelchen.

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Du bist juristisch von einer sagenhaften Ahnungslosigkeit!
Wieso? Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt werden, dann wird dem Adressaten auch gleichzeitig zugesagt, dass das stimmt, was in diesen drinnen steht es sich natürlich auch auf ihn bezieht.

Ich sage doch, Du hast juristisch keine Ahnung.

Wenn Du allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vorher vereinbarst, sind sie Dein privates Wunschzettelchen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben dein Pate und deine Eltern bei der Taufe stellvertretend für dich anerkannt.

 

Werner

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Du bist juristisch von einer sagenhaften Ahnungslosigkeit!
Wieso? Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt werden, dann wird dem Adressaten auch gleichzeitig zugesagt, dass das stimmt, was in diesen drinnen steht es sich natürlich auch auf ihn bezieht.

Ich sage doch, Du hast juristisch keine Ahnung.

Wenn Du allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vorher vereinbarst, sind sie Dein privates Wunschzettelchen.

Ach so, es muss mit jedem Katholiken vorher vereinbart werden, wann er exkommuniziert werden darf und wann nicht? Schöne Kirche! :lol:
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Du bist juristisch von einer sagenhaften Ahnungslosigkeit!
Wieso? Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt werden, dann wird dem Adressaten auch gleichzeitig zugesagt, dass das stimmt, was in diesen drinnen steht es sich natürlich auch auf ihn bezieht.

Ich sage doch, Du hast juristisch keine Ahnung.

Wenn Du allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vorher vereinbarst, sind sie Dein privates Wunschzettelchen.

Ach so, es muss mit jedem Katholiken vorher vereinbart werden, wann er exkommuniziert werden darf und wann nicht? Schöne Kirche! :lol:

Für Deine Vergleiche bist Du verantwortlich.

Ipso facto Exkommunikation existiert nach CIC im gegebenen Zusammenhang bei Häresie, Apostasie und Schisma.

Dass der bloße Austritt eines davon wäre, muss erst einmal feststehen, um die Rechtsfolge "automatisch" nach sich zu ziehen.

Andernfalls muss die Exkommunikation ausgesprochen werden, das wird sie nicht durch die Zusendung eines allgemeinen Info-Blattes.

Darum ging es.

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Erst wenn innerhalb dieser zwei Monate keine Antwort - oder nur eine negative - erfolgt, geht man davon aus, dass er auch vor der kirchlichen Behörde seine Bereitschaft zum Austritt aus der kirchlichen Gemeinschaft erklärt hat.

 

Und: Schickt man ihm ein Exkommunikationsdekret zu?

Ob es so heisst, weiss ich nicht, aber inhaltlich trifft es das.

 

 

Es steht klar drin, dass sie nicht merh zu den Sakramenten zugelassen sind, weil....? (ICh kenne das nicht, daher meine Frage)

Aber gar nichts wird "dekretiert"! :lol:

Wenn Du es Dir innerhalb von drei Monaten anders überlegst, brauchst Du nicht den formalen Wiedereintritt durchzuführen.

Sonst bekommst Du das 08/15 Info-Broschürchen, in dem steht, was Du alles nicht mehr darfst. Das zählt allgemein die normalen Rechtsfolgen der ipso-facto Exkommunikation auf, sonst nix.

Ist weder personalisiert noch hat es sonst irgendeine rechtliche Bedeutung.

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Das hat die rechtliche Qualiität von einem Terminzettel der Pfarre ("Und nächstes Wochenende ist Flohmarkt")

Das reicht doch.

 

 

Absolut nicht, eine Exkommunikation ist eine Strafmaßnahme. Die muss schon expressis verbis verhängt werden. Oder überweist du immer die Bußgelder, wenn du zu schnell gefahren bist, auch wenn dich niemand geblitzt hat? Kurz: Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.

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Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.
Das wäre mir neu! Wo steht das im CIC? Gibt es bei Abtreibungen dann auch Dekrete?

Nonsens!

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Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.
Das wäre mir neu! Wo steht das im CIC? Gibt es bei Abtreibungen dann auch Dekrete?

Nonsens!

und wo steht "kirchenaustritt" im CIC?

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Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.
Das wäre mir neu! Wo steht das im CIC? Gibt es bei Abtreibungen dann auch Dekrete?

Nonsens!

und wo steht "kirchenaustritt" im CIC?

Fällt sicher unter can. 751

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Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.
Das wäre mir neu! Wo steht das im CIC? Gibt es bei Abtreibungen dann auch Dekrete?

Nonsens!

 

 

Lies bitte c. 1398 und dann c. 1324 § 3 und frage dich, in welchen Status sich eine Frau befindet, die eine Abtreibung vorgenommen hat. Sie ist in der Regel eben nicht exkommuniziert.

 

Ansonsten gilt c. 1342: Strafverfahren oder Dekret. Denn ohne ein Dekret kann man sich ja gar nicht gegen eine Strafe zur Wehr setzen.

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Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.
Das wäre mir neu! Wo steht das im CIC? Gibt es bei Abtreibungen dann auch Dekrete?

Nonsens!

und wo steht "kirchenaustritt" im CIC?

Fällt sicher unter can. 751

 

Und? Erstens ist das kaum sicher (welcher Tatbestand wird denn hier verwirklicht), und 751 beinhaltet keine Strafbestimmung.

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Lies bitte c. 1398 und dann c. 1324 § 3 und frage dich, in welchen Status sich eine Frau befindet, die eine Abtreibung vorgenommen hat. Sie ist in der Regel eben nicht exkommuniziert.

Ich interpretiere das anders: Sie ist grundsätzlich exkommuniziert. Ist aber c.1324 §3 anzuwenden, dann muss die Straft gemildert werden. Dass sie automatisch schon gemildert ist, steht dort allerdings nicht. Es wird also ein Eingreifen der kirchlichen Autorität gefordert, eventuelle für Milderung zu sorgen.

 

Ansonsten gilt c. 1342: Strafverfahren oder Dekret. Denn ohne ein Dekret kann man sich ja gar nicht gegen eine Strafe zur Wehr setzen.
can 1342 schließt keinesfalls Strafen ohne Dekret aus, es heisst sogar "können" durch Dekret verhängt werden.
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Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.
Das wäre mir neu! Wo steht das im CIC? Gibt es bei Abtreibungen dann auch Dekrete?

Nonsens!

und wo steht "kirchenaustritt" im CIC?

Fällt sicher unter can. 751

 

Und? Erstens ist das kaum sicher (welcher Tatbestand wird denn hier verwirklicht), und 751 beinhaltet keine Strafbestimmung.

Canon 1364 §1: Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...

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Lies bitte c. 1398 und dann c. 1324 § 3 und frage dich, in welchen Status sich eine Frau befindet, die eine Abtreibung vorgenommen hat. Sie ist in der Regel eben nicht exkommuniziert.

Ich interpretiere das anders: Sie ist grundsätzlich exkommuniziert. Ist aber c.1324 §3 anzuwenden, dann muss die Straft gemildert werden. Dass sie automatisch schon gemildert ist, steht dort allerdings nicht. Es wird also ein Eingreifen der kirchlichen Autorität gefordert, eventuelle für Milderung zu sorgen.

 

Ist sie eben nicht. Nach c. 1324 § 3 trifft den Täter keine Tatstrafe, wenn sie (§ 1 9°) nicht gewußt hat, dass dem Gesetz eine Strafandrohung beigefügt ist. C. 18 verlangt enge Auslegung des Strafrechtes, und dass es da was gibt, dass weiß kaum jemand. Da muss niemand was mindern, wenn § 1 9° erfüllt ist, dann ist es keine Tatstrafe. Und c. 1398 sieht keine Spruchstrafe vor, damit hat sich das Thema erledigt.

 

Ansonsten gilt c. 1342: Strafverfahren oder Dekret. Denn ohne ein Dekret kann man sich ja gar nicht gegen eine Strafe zur Wehr setzen.
can 1342 schließt keinesfalls Strafen ohne Dekret aus, es heisst sogar "können" durch Dekret verhängt werden.

 

"Können" ist die Alternative zum Strafverfahren, nicht zum Rechtsbruch. Dekrete müssen schriftlich erlassen werden (c. 51). Strafen dürfen nur nach Maßgabe des Rechts verhängt werden (c. 221 § 3), Strafgesetze sind wörtlich zu interpretieren (c. 18). Ohne Strafdekret aber kann sich der Bestrafte weder dagegen wehren, noch ist die Strafe nachweisbar, noch weiß irgendwer, was nun zu tun ist.

 

Und wenn sich der Betroffene beschwert, greift c. 1353 - aufschiebende Wirung. Und dann untersuche mal eine Strafe, die nirgends dokumentiert ist.

 

Udal, deine kirchenrechtlichen Kenntnisse sind ausbaufähig.

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Ohne ein formales Dekret auch keine Exkommunikation.
Das wäre mir neu! Wo steht das im CIC? Gibt es bei Abtreibungen dann auch Dekrete?

Nonsens!

und wo steht "kirchenaustritt" im CIC?

Fällt sicher unter can. 751

 

Und? Erstens ist das kaum sicher (welcher Tatbestand wird denn hier verwirklicht), und 751 beinhaltet keine Strafbestimmung.

Canon 1364 §1: Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...

 

Schön, und was ist der Ausgetretene dann?

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Braucht man in Österreich keine Ausbildung um Priester zu werden?

Ich weiß nicht, ob die Weihe hier schon in unserem Verantwortungsbereich lag oder noch im deutschen.

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Canon 1364 §1: Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...

 

Schön, und was ist der Ausgetretene dann?

Je nachdem, ob er völlig vom Glauben abgefallen ist, oder nur durch seinen Austritt die Heilsnotwendigkeit der Kirche leugnet, Apostat oder Häretiker. Schismatiker ist er ohnehin, da er sich von der Gemeinschaft der Kirche trennt.
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Canon 1364 §1: Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...

 

Schön, und was ist der Ausgetretene dann?

Je nachdem, ob er völlig vom Glauben abgefallen ist, oder nur durch seinen Austritt die Heilsnotwendigkeit der Kirche leugnet, Apostat oder Häretiker. Schismatiker ist er ohnehin, da er sich von der Gemeinschaft der Kirche trennt.

Genau, und deshalb unterscheidet der Papst ja auch, aus welchem Grund er das tut und streitet mit der deutschen BK darüber.

Weil es so einfach ist.

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Udal, deine kirchenrechtlichen Kenntnisse sind ausbaufähig.
Das mag sein, meine Prüfung ist lange her. Ich frage mich nur: Wenn du wirklich Recht haben solltest, warum weiss das niemand? Die Kirchenrechtler müssten dann doch einmal öffentlich sagen: Abtreibung exkommuniziert gar nicht automatisch, sondern nur dann, wenn....

 

Ich glaub´s allerdings immer noch nicht ganz, da ich mir kaum vorstellen kann, dass ein Katholik nicht weiß, dass auf ABtreibung eine Kirchenstrafe steht. Das Wissen, dass es sich genau um die Exkommunikation handelt, verlangt can 1324 §1 9° ja nicht.

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Canon 1364 §1: Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...

 

Schön, und was ist der Ausgetretene dann?

Je nachdem, ob er völlig vom Glauben abgefallen ist, oder nur durch seinen Austritt die Heilsnotwendigkeit der Kirche leugnet, Apostat oder Häretiker. Schismatiker ist er ohnehin, da er sich von der Gemeinschaft der Kirche trennt.

Aber dieser Gemeinschaft, von der sich der Ausgetretene trennt, gehört ja nicht einmal der Papst an.

 

Werner

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