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Fastenzeit


Daniel 2

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Franciscus non papa
Hallo,

 

zählen die Fastensonntagvorabende zur Fastenzeit oder nicht?

 

Mfg

Daniel

 

 

der sonntag beginnt mit der ersten vesper am vorabend. damit also ist jetzt schon sonntag und damit das fasten unterbrochen.

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Franciscus non papa

smile, du kannst also guten gewissens zuschlagen.... lass es dir schmecken.

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Der Fastensonntag und damit die "Befreiung" vom Fasten läuft von der Vesper des Samstags bis zur Vesper des Sonntags.

 

 

 

Nöööö, Vesper Samstag bis KOMPLET Sonntag!!!!!!!

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Der Fastensonntag und damit die "Befreiung" vom Fasten läuft von der Vesper des Samstags bis zur Vesper des Sonntags.

 

 

 

Nöööö, Vesper Samstag bis KOMPLET Sonntag!!!!!!!

 

Würde ich auch sagen.

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Der Fastensonntag und damit die "Befreiung" vom Fasten läuft von der Vesper des Samstags bis zur Vesper des Sonntags.

 

 

 

Nöööö, Vesper Samstag bis KOMPLET Sonntag!!!!!!!

 

Würde ich auch sagen.

Jawohl! Ich auch.

bearbeitet von mbo
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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt ;)
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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt ;)

 

Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte.

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So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger.
Wenn Du gesteigerten Wert darauf legst, könnte ich mich vielleicht dazu überreden lassen... Aber erst morgen früh, wenn ich meinen sonntäglichen RL-Kaffee intus habe ;)
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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt ;)

 

Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte.

 

Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein.

 

Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig.

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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt :)

 

Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte.

 

Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein.

 

Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig.

 

Danke, so etwas wollte ich hören. ;)

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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt :lol:

 

Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte.

 

Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein.

 

Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig.

 

Danke, so etwas wollte ich hören. ;)

 

War mir ein Vergnügen, die Kostennote kommt dann am Montag. :)

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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt ;)

 

Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte.

 

Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein.

 

Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig.

Das klingt irgendwie vorkonziliär. Da durfte man auch noch die Stundengebete "vorbeten", was dazu führte, dass sich so mancher einen ganzen Tag in die Kapelle zurückzog, um im Urlaub "frei" zu haben.

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In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...)

 

Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte?

Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt ;)

 

Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte.

 

Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein.

 

Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig.

Das klingt irgendwie vorkonziliär. Da durfte man auch noch die Stundengebete "vorbeten", was dazu führte, dass sich so mancher einen ganzen Tag in die Kapelle zurückzog, um im Urlaub "frei" zu haben.

 

Ja, so muss es auch sein. An dieser Stelle deshalb eine weitere Frage: Kann man für die Fastenzeit irgendwie vorfasten? (Danke für den Impuls, mbo. Wir sind hier gerade im Ironiemodus!!!)

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Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit?

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Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit?
Chryso wird sie auf Eßpapier ausstellen - und so wie das schmeckt: ja, man darf in der Fastenzeit.
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Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit?
Chryso wird sie auf Eßpapier ausstellen - und so wie das schmeckt: ja, man darf in der Fastenzeit.

 

 

Dann nehme ich aber süßes in Rosa....

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Franciscus non papa
Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit?
Chryso wird sie auf Eßpapier ausstellen - und so wie das schmeckt: ja, man darf in der Fastenzeit.

 

 

Dann nehme ich aber süßes in Rosa....

 

 

rosa geht nur am 4. fastensonntag, der ist rum.

 

*furchtbar, die verwahrlosung selbst hier. wenn das am grünen holz geschieht, was soll da erst mit dem dürren geschehen*

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Aus Gewissensgründen ist die Fastenzeit bei uns nur 34 Tage lang.

 

Die Geburtstagswoche meiner Kinder habe ich angesichts völliger Unpraktibilität zur fastenfreien Zeit erklärt.

 

(Müsste ich mir das eigentlich offiziell von meinem Pfarrer genehmigen lassen? Der wird mir einen ziemlichen Vogel zeigen...)

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Aus Gewissensgründen ist die Fastenzeit bei uns nur 34 Tage lang.

 

Die Geburtstagswoche meiner Kinder habe ich angesichts völliger Unpraktibilität zur fastenfreien Zeit erklärt.

 

(Müsste ich mir das eigentlich offiziell von meinem Pfarrer genehmigen lassen? Der wird mir einen ziemlichen Vogel zeigen...)

und das nicht zu Unrecht. *duckundweg* ;)

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smile, du kannst also guten gewissens zuschlagen.... lass es dir schmecken

 

und das auch noch guten Gewissens beim Mitternachtsimbiß (Gulaschsuppe?) oder morgen zum Frühstück (Rühreier mit Speck z.B.):

 

Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC:

Bußordnung / Fasten-Abstinenz (Kirchliche Bußpraxis / Weisungen zur Bußpraxis)

Ohne Fleisch muß man nur Aschermittwoch und Karfreitag, für die komplette Fastenzeit reicht ansonsten eine einmalige Spende (falls möglich, die Höhe ist nicht festgelegt), und unter'm Jahr die Freitage reicht, wenn man 'ner alten Frau über die Straße hilft (nicht einmalig, sondern jeden Freitag).

Mahlzeit

;)

 

und Mariamante: das sage nicht ich, das sagen die BISCHÖFE! (dies Dir als vorsorglichen Hinweis auf den Weg gegeben :)).

bearbeitet von Petrus
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