Daniel 2 Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 (edited) Hallo, zählen die Fastensonntagvorabende zur Fastenzeit oder nicht? Mfg Daniel Edited March 20, 2010 by Daniel 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Franciscus non papa Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 Hallo, zählen die Fastensonntagvorabende zur Fastenzeit oder nicht? Mfg Daniel der sonntag beginnt mit der ersten vesper am vorabend. damit also ist jetzt schon sonntag und damit das fasten unterbrochen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wolfgang E. Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 Der Fastensonntag und damit die "Befreiung" vom Fasten läuft von der Vesper des Samstags bis zur Vesper des Sonntags. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Daniel 2 Posted March 20, 2010 Author Report Share Posted March 20, 2010 an Franciscus und wolfgang E. Danke sehr für die schnellen, klaren Antworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Franciscus non papa Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 smile, du kannst also guten gewissens zuschlagen.... lass es dir schmecken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ramibo Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 Der Fastensonntag und damit die "Befreiung" vom Fasten läuft von der Vesper des Samstags bis zur Vesper des Sonntags. Nöööö, Vesper Samstag bis KOMPLET Sonntag!!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
nannyogg57 Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 Der Fastensonntag und damit die "Befreiung" vom Fasten läuft von der Vesper des Samstags bis zur Vesper des Sonntags. Nöööö, Vesper Samstag bis KOMPLET Sonntag!!!!!!! Würde ich auch sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Daniel 2 Posted March 20, 2010 Author Report Share Posted March 20, 2010 smile, du kannst also guten gewissens zuschlagen.... lass es dir schmecken. danke, das werd ich Link to comment Share on other sites More sharing options...
mbo Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 (edited) Der Fastensonntag und damit die "Befreiung" vom Fasten läuft von der Vesper des Samstags bis zur Vesper des Sonntags. Nöööö, Vesper Samstag bis KOMPLET Sonntag!!!!!!! Würde ich auch sagen. Jawohl! Ich auch. Edited March 20, 2010 by mbo Link to comment Share on other sites More sharing options...
nannyogg57 Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Link to comment Share on other sites More sharing options...
gouvernante Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt Link to comment Share on other sites More sharing options...
nannyogg57 Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gouvernante Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger.Wenn Du gesteigerten Wert darauf legst, könnte ich mich vielleicht dazu überreden lassen... Aber erst morgen früh, wenn ich meinen sonntäglichen RL-Kaffee intus habe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte. Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein. Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nannyogg57 Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte. Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein. Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig. Danke, so etwas wollte ich hören. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte. Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein. Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig. Danke, so etwas wollte ich hören. War mir ein Vergnügen, die Kostennote kommt dann am Montag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mbo Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte. Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein. Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig. Das klingt irgendwie vorkonziliär. Da durfte man auch noch die Stundengebete "vorbeten", was dazu führte, dass sich so mancher einen ganzen Tag in die Kapelle zurückzog, um im Urlaub "frei" zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nannyogg57 Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 In meiner Kindheit wurde ich von meinen Eltern dazu angehalten, 46 Tage durchzufasten (keine Schokolade und Süßigkeiten, das Übliche, halt). Erst mit meinen Studium habe ich gemerkt, dass ich hier böse übers Ohr gehauen wurde (unabsichtlich; irgendwie hat das ja früher keiner komtrolliert, ob das auch wirklich 40 Tage sind ...) Frage: Darf ich das jetzt irgendwie kompensieren, indem ich zB für die nächsten zwanzig Jahre auch am Samstag die Fastenzeit nicht halte? Inzwischen wirst Du auch entdeckt haben, daß Du so eine Einrichtung besitzt, die "Gewissen" genannt wird. Benutzen ausdrücklich erlaubt Ähm, ja. Aber findest du deine Antwort nicht irgendwie ausweichend? So ein bisserl Rubrikenreiterei wäre doch viel lustiger. Na, gut, dann eben nicht. Mach ich halt, was ich für richtig halte. Ansonsten ganz korrekt: Ca. 20 Jahre lang 6 Tage zuviel gefastet macht 120 Tage. Du hast also 3 Jahre Fastenzeit frei. Teile sie dir gut ein. Solltest du das amtlich haben wollen, dann wende dich bitte an die apostolische Pönitentiarie. Die sind für so was zuständig. Das klingt irgendwie vorkonziliär. Da durfte man auch noch die Stundengebete "vorbeten", was dazu führte, dass sich so mancher einen ganzen Tag in die Kapelle zurückzog, um im Urlaub "frei" zu haben. Ja, so muss es auch sein. An dieser Stelle deshalb eine weitere Frage: Kann man für die Fastenzeit irgendwie vorfasten? (Danke für den Impuls, mbo. Wir sind hier gerade im Ironiemodus!!!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
nannyogg57 Posted March 20, 2010 Report Share Posted March 20, 2010 Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit? Link to comment Share on other sites More sharing options...
gouvernante Posted March 21, 2010 Report Share Posted March 21, 2010 Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit?Chryso wird sie auf Eßpapier ausstellen - und so wie das schmeckt: ja, man darf in der Fastenzeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted March 21, 2010 Report Share Posted March 21, 2010 Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit?Chryso wird sie auf Eßpapier ausstellen - und so wie das schmeckt: ja, man darf in der Fastenzeit. Dann nehme ich aber süßes in Rosa.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Franciscus non papa Posted March 21, 2010 Report Share Posted March 21, 2010 Und überhaupt, was ist eine "Kostennote"? Kann man die kosten? Darf man das in der Fastenzeit?Chryso wird sie auf Eßpapier ausstellen - und so wie das schmeckt: ja, man darf in der Fastenzeit. Dann nehme ich aber süßes in Rosa.... rosa geht nur am 4. fastensonntag, der ist rum. *furchtbar, die verwahrlosung selbst hier. wenn das am grünen holz geschieht, was soll da erst mit dem dürren geschehen* Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted March 21, 2010 Report Share Posted March 21, 2010 Aus Gewissensgründen ist die Fastenzeit bei uns nur 34 Tage lang. Die Geburtstagswoche meiner Kinder habe ich angesichts völliger Unpraktibilität zur fastenfreien Zeit erklärt. (Müsste ich mir das eigentlich offiziell von meinem Pfarrer genehmigen lassen? Der wird mir einen ziemlichen Vogel zeigen...) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elima Posted March 21, 2010 Report Share Posted March 21, 2010 Aus Gewissensgründen ist die Fastenzeit bei uns nur 34 Tage lang. Die Geburtstagswoche meiner Kinder habe ich angesichts völliger Unpraktibilität zur fastenfreien Zeit erklärt. (Müsste ich mir das eigentlich offiziell von meinem Pfarrer genehmigen lassen? Der wird mir einen ziemlichen Vogel zeigen...) und das nicht zu Unrecht. *duckundweg* Link to comment Share on other sites More sharing options...
Petrus Posted March 21, 2010 Report Share Posted March 21, 2010 (edited) smile, du kannst also guten gewissens zuschlagen.... lass es dir schmecken und das auch noch guten Gewissens beim Mitternachtsimbiß (Gulaschsuppe?) oder morgen zum Frühstück (Rühreier mit Speck z.B.): Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC: Bußordnung / Fasten-Abstinenz (Kirchliche Bußpraxis / Weisungen zur Bußpraxis) http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/4/4/2/95_23_16.pdf Ohne Fleisch muß man nur Aschermittwoch und Karfreitag, für die komplette Fastenzeit reicht ansonsten eine einmalige Spende (falls möglich, die Höhe ist nicht festgelegt), und unter'm Jahr die Freitage reicht, wenn man 'ner alten Frau über die Straße hilft (nicht einmalig, sondern jeden Freitag). Mahlzeit und Mariamante: das sage nicht ich, das sagen die BISCHÖFE! (dies Dir als vorsorglichen Hinweis auf den Weg gegeben ). Edited March 21, 2010 by Petrus Link to comment Share on other sites More sharing options...
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