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Haftbefehl gegen Benedikt


goderhard

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Also wie ist das nun völkerrechtlich gesehen, ist der Vatikan nun ein Staat und der Papst das Staatsoberhaupt dieses "Staates"? M.W. ist der Vatikan nicht mal Mitglied der UN und hat auch nicht die UN-Menschenrechtskonventionen anerkannt.

Ich habe es gerade geschrieben.....

1. die Schweiz war bis 2002 nich UNO Mitglied.....war sei deshalb kein Staat?

2. Völkerrechtssubjekt ist nict der Staat Vatikan sonder der hl. Stuhl, d.h. in Wesentlichen der Papst selbst.

Der Vatikan ist ein souveräner Staat

Wolfgangs Nr. 2 muss man in der Tat präzisieren, indem man zwei Völkerrechtssubjekte unterscheidet:

- den "Heiligen Stuhl", der als "originäres nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt" auch vor 1929 anerkannt war (somit nicht von Mussolinis Gnaden ist), was schlicht auf der Effektivität dieser Anerkennung (durch die meisten Länder der Welt) beruht,

- den "Staat Vatikanstadt", der 1929 durch die Lateran-Verträge entstanden ist, und der zwar m.E. nach der Drei-Elemente-Lehre eigentlich nicht Staat im Sinne des Völkerrechts sein kann, weil ihm ein wirkliches "Staatsvolk" fehlt, aber bei dem letztlich auch die Effektivität der Anerkennung durchschlägt, weil seine Staatseigenschaft von der Staatengemeinschaft jedenfalls implizit anerkannt ist (z.B. ist die Vatikanstadt und nicht der Heilige Stuhl Mitglied im Weltpostverein und in der Internationalen Fernmeldeunion).

 

In beiden Fällen ist der Papst der Chef und genießt somit also sogar doppelt völkerrechtliche Immunität. Das ist jetzt einfach eine rechtliche Feststellung des Ist-Zustandes und keinerlei Ehrenauszeichnung - Bokassa, Pol Pot und der Gröfaz hatten dieselbe Immunität. Nur bei Völkerrechtsverbrechen gilt sie nicht mehr, aber diese Beschuldigung ist ja hier nun wirklich zu lächerlich, um sie noch zu kommentieren.

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Auf welcher Basis wird der Vatikan eigentlich als eigener Staat anerkannt? Weil der Faschist Mussolini das so gesagt hat? ;)

 

Ca. 10% der Mitglieder der UN erkennen das Existenzrecht Israels nicht an. Dennoch ist es ein Staat.

Ca. 1/3 der Mitglieder der UN erkennen den Staat Kosovo an, darunter Dtl. Ist es ein Staat?

Taiwan wird von 27 Mitgliedern der UN anerkannt. Ist es ein Staat? Vorher wurde die VR China nicht anerkannt. War sie ein Staat? Dafür Taiwan. War es ein Staat? Es hat ca. 100 Handelsbüros überall in der Welt.

Somaliland hat im Gegesatz zu Somalia einen funktionierenden Staat. Welcher von beiden ist einer? Somaliland wird von keinem Mitgliedstaat der UN anerkannt. Nach Max Webers Definition ist Somalia kein Staat.

 

Edit: Zitatfix

bearbeitet von AdG
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Nach Max Webers Definition ist Somalia kein Staat.

 

Was die unangenehme Folge hätte, dass Somalias Land von jedem anderen Staat angeeignet werden könnte. Deshalb lehnt die Mehrheit der Völkerrechtslehrer diese Schlussfolgerung ab.

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Diese Leute sollten sich zuerst um Cohn Bendit kümmern, und erst wenn die Hausaufgaben gemacht sind, können die weiterreden. So ist das zu sehr verlogen.

Dunkel ist Deiner Rede Sinn!

Was soll Dawkins mit Cohn-Bendit tun?

Oder soll Somalia Krieg um Cohn-Bendit führen?

Oder soll er in die UNO aufgenommen werden?

Er soll hinter schwedischen Gardinen kommen...

Wofür?

Falls Du nämlich seine allseits bekannten "Geständnisse" meinst: die Verjährung gilt für Cohn-Bendit, den die einen nicht mögen genauso, wie die Immunität für den Papst, den die anderen nicht mögen.

bearbeitet von Edith1
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Ca. 10% der Mitglieder der UN erkennen das Existenzrecht Israels nicht an. Dennoch ist es ein Staat.

Ca. 1/3 der Mitglieder der UN erkennen den Staat Kosovo an, darunter Dtl. Ist es ein Staat?

Taiwan wird von 27 Mitgliedern der UN anerkannt. Ist es ein Staat? Vorher wurde die VR China nicht anerkannt. War sie ein Staat? Dafür Taiwan. War es ein Staat? Es hat ca. 100 Handelsbüros überall in der Welt.

Somaliland hat im Gegesatz zu Somalia einen funktionierenden Staat. Welcher von beiden ist einer? Somaliland wird von keinem Mitgliedstaat der UN anerkannt. Nach Max Webers Definition ist Somalia kein Staat.

Um in Ediths unnachahmlicher Sprache zu bleiben: Das hängt davon ab, wie groß der Revolver ist. Hätte Taiwan nicht den Revolver der USA, der es mit Chinas Revolver aufnehmen kann, wäre sein völkerrechtlicher Status keinen Sack Reis wert. Gleiches gilt für Israel, nur daß die mittlerweile einen eigenen Revolver haben. Somaliland, die Republik Lomar, irgendein Wikingerdorf in Norwegen, ... kein Revolver, kein Staat.

Das mag unschön sein und unseren hehren Idealen einer sauberen Welt widersprechen, aber so ist es nunmal. Welcome to the real world.

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Ca. 10% der Mitglieder der UN erkennen das Existenzrecht Israels nicht an. Dennoch ist es ein Staat.

Ca. 1/3 der Mitglieder der UN erkennen den Staat Kosovo an, darunter Dtl. Ist es ein Staat?

Taiwan wird von 27 Mitgliedern der UN anerkannt. Ist es ein Staat? Vorher wurde die VR China nicht anerkannt. War sie ein Staat? Dafür Taiwan. War es ein Staat? Es hat ca. 100 Handelsbüros überall in der Welt.

Somaliland hat im Gegesatz zu Somalia einen funktionierenden Staat. Welcher von beiden ist einer? Somaliland wird von keinem Mitgliedstaat der UN anerkannt. Nach Max Webers Definition ist Somalia kein Staat.

Um in Ediths unnachahmlicher Sprache zu bleiben: Das hängt davon ab, wie groß der Revolver ist. Hätte Taiwan nicht den Revolver der USA, der es mit Chinas Revolver aufnehmen kann, wäre sein völkerrechtlicher Status keinen Sack Reis wert. Gleiches gilt für Israel, nur daß die mittlerweile einen eigenen Revolver haben. Somaliland, die Republik Lomar, irgendein Wikingerdorf in Norwegen, ... kein Revolver, kein Staat.

Das mag unschön sein und unseren hehren Idealen einer sauberen Welt widersprechen, aber so ist es nunmal. Welcome to the real world.

das ist mal eine logik: ein revolver=ein staat(israel), kein revolver=kein staat(vatikan)

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das ist mal eine logik: ein revolver=ein staat(israel), kein revolver=kein staat(vatikan)

Das hat weder mit Logik noch mit ideologischer Grundhaltung zu tun, sondern einzig und allein, wie die harsche Wirklichkeit ausschaut. Aber wen interessiert das schon.

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Auf welcher Basis wird der Vatikan eigentlich als eigener Staat anerkannt? Weil der Faschist Mussolini das so gesagt hat? ;)

 

Ca. 10% der Mitglieder der UN erkennen das Existenzrecht Israels nicht an. Dennoch ist es ein Staat.

Ca. 1/3 der Mitglieder der UN erkennen den Staat Kosovo an, darunter Dtl. Ist es ein Staat?

Taiwan wird von 27 Mitgliedern der UN anerkannt. Ist es ein Staat? Vorher wurde die VR China nicht anerkannt. War sie ein Staat? Dafür Taiwan. War es ein Staat? Es hat ca. 100 Handelsbüros überall in der Welt.

Somaliland hat im Gegesatz zu Somalia einen funktionierenden Staat. Welcher von beiden ist einer? Somaliland wird von keinem Mitgliedstaat der UN anerkannt. Nach Max Webers Definition ist Somalia kein Staat.

Tja, es ist nicht immer alles so einfach im Völkerrecht. Vielleicht wissen wir ja mehr, sobald das IGH-Gutachten zum Kosovo vorliegt (wahrscheinlich aber nicht, weil wohl nur Wischiwaschi drin stehen wird).

 

Aber aus einer halbwegs objektiven Beobachterperspektive kann man praktisch sagen, dass ein Gebilde, dass annähernd der Drei-Elemente-Lehre entspricht und von einer großen Zahl anderer Staaten als Staat behandelt wird, völkerrechtlich dann eben auch ein solcher ist.

 

UN-Mitgliedschaft dürfte deswegen ein entscheidender Beweis sein, denn man braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Generalversammlung. (Das gilt allerdings nur für die nachträglichen Mitglieder, für die ursprünglichen Mitglieder Weißrussland, Ukraine und Indien bestand die Voraussetzung, ein (souveräner) Staat zu sein, nicht.)

 

UN-Nichtmitgliedschaft beweist hingegen wie bereits gesagt überhaupt nichts.

 

Bei Somalia ist entscheidend, dass es einmal der Drei-Elemente-Lehre entsprochen hat, der spätere Wegfall eines Elements alleine (hier:Staatsgewalt) bedeutet noch nicht, dass der Staat bereits rechtlich untergegangen ist. Auch Deutschland bestand als Staat im Sinne des Völkerrechts nach Mai 1945 zunächst unbestreitbar weiter, auch wenn die deutsche Staatsgewalt weggefallen war (egal wie man die weitere Entwicklung zwischen 1949 und 1990 sieht).

 

Somaliland hingegen ist nach der Drei-Elemente-Lehre eindeutig ein Staat. Die Frage ist hier, ob das letztlich unbeachtlich zu sein hat, weil es - wie behauptet wird - durch einen Völkerrechtsverstoß (Verletzung der Souveränität Somalias) entstanden ist. Das ist ja auch die Frage beim Kosovo.

 

Allerdings sieht man hier eben auch die normative Kraft des Faktischen: Somaliland nützen seine drei Elemente reichlich wenig, solange es niemand anerkennt. Der Kosovo hingegen ist nicht nur von 1/3 der UN-Mitglieder ausdrücklich anerkannt, sondern von einer deutlichen Mehrheit zumindest implizit, denn eine entsprechende Zahl von Staaten hat für den Beitritt Kosovos zur Weltbank und zum IWF gestimmt.

 

Bei Taiwan ist das Problem, dass es behauptet, das Völkerrechtssubjekt "China" zu sein - genauso wie die VR China das auch tut. Wer also die VR China als das chinesische Völkerrechtssubjekt anerkennt, der könnte Taiwan nur als anderen Staat anerkennen, aber gerade dem widerspricht ja Taiwan selbst.

 

Übrigens könnte man der Vatikanstadt nach dem Muster Somalias die Staatseigenschaft zusprechen, nämlich wenn man davon ausginge, dass der Kirchenstaat nach 1870 nicht wirklich untergegangen ist, weil die Italiener den Papst im Vatikan auch zwischen 1870 und 1929 faktisch haben machen lassen. Staatsgewalt und (sehr begrenztes) Staatsgebiet hätte es also weiter gegeben, nur das Staatsvolk fehlt. Mussolini hätte dieses bereits bestehende Völkerrechtssubjekt dann halt nur unter neuem Namen anerkannt. Allerdings behauptet das der Vatikan wohl selber nicht - bleibt also nur die normative Kraft des Faktischen.

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Wenn der Vatikan ein Staat ist und der Papst das Oberhaupt dieses Staates ist, dann kann er eigentlich keine duetsche Staatsbürgerschaft mehr haben, oder kann z.B. ein Deutscher König von Burundi sein? Fragen über Fragen!

Er ist weiterhin deutscher Staatsbürger. Link

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Was die interessante Frage aufwirft, was eigentlich aus seinen Pensionsansprüchen aus der Zeit als Münchener Erzbischof (und Vorjahre) geworden ist.
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kann z.B. ein Deutscher König von Burundi sein?

Abgesehen davon, dass Burundi eine Republik ist, sehe ich da keinen automatischen Hinderungsgrund.

 

Er ist weiterhin deutscher Staatsbürger. Link

Ich bin nicht so firm im Staatsangehörigkeitsrecht, weiß jemand ob die Argumentation mit dem automatischen Erwerb der vatikanischen Staatsangehörigkeit so stichhaltig ist? Ratzinger hätte die Stelle ja wohl auch ausschlagen können.

 

Andererseits hatte er wohl noch einen deutschen Wohnsitz, als er zum Kardinal berufen wurde, und damals reichte das ja aus, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Also, ich denke schon, dass er deutscher Staatsangehöriger ist.

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Ich habe jetzt nicht jeden Beitrag in diesem Thread gelesen, da Mr Dawkins sich aber hier davon distanziert, die Aktion mit der Verhaftung initiert zu haben (er hält es aber für eine sehr unterstützenswerte Idee), sollte man seinen Namen fairerweise nicht als "Veranstalter" der Aktion nennen.

Er ist ein sehr bedeutender Biologe, mit einem bedauerlichen Hang, sich manchmal ausserhalb seines Fachgebietes unqualifiziert zu äussern, aber diese Sache haben wohl vor allem andere "verbrochen".

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kann z.B. ein Deutscher König von Burundi sein?

Abgesehen davon, dass Burundi eine Republik ist, sehe ich da keinen automatischen Hinderungsgrund.

 

Er ist weiterhin deutscher Staatsbürger. Link

Ich bin nicht so firm im Staatsangehörigkeitsrecht, weiß jemand ob die Argumentation mit dem automatischen Erwerb der vatikanischen Staatsangehörigkeit so stichhaltig ist? Ratzinger hätte die Stelle ja wohl auch ausschlagen können.

 

Andererseits hatte er wohl noch einen deutschen Wohnsitz, als er zum Kardinal berufen wurde, und damals reichte das ja aus, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Also, ich denke schon, dass er deutscher Staatsangehöriger ist.

Soweit ich verstanden habe, geht es darum, dass die vat.Staatsangehörigkeit nicht beantragt werden musste, also keine aktive Handlung zu deren Erlangung gesetzt worden ist.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung die Verleihung einer fremden Staatsbürgerschaft auszuschlagen, um die deutsche nict zu verlieren, müsste wohl eigens gesetzlich statuiert sein.

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Soweit ich verstanden habe, geht es darum, dass die vat.Staatsangehörigkeit nicht beantragt werden musste, also keine aktive Handlung zu deren Erlangung gesetzt worden ist.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung die Verleihung einer fremden Staatsbürgerschaft auszuschlagen, um die deutsche nict zu verlieren, müsste wohl eigens gesetzlich statuiert sein.

Scheint eben nicht so klar, denn deutschen Juden, die nach Israel auswandern, mutet man offenbar zu, die israelische Staatsangehörigkeit ausdrücklich auszuschlagen - die sie sonst automatisch bekämen -, damit sie die deutsche behalten können. Daher mein Ruf nach den Spezialisten...

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Soweit ich verstanden habe, geht es darum, dass die vat.Staatsangehörigkeit nicht beantragt werden musste, also keine aktive Handlung zu deren Erlangung gesetzt worden ist.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung die Verleihung einer fremden Staatsbürgerschaft auszuschlagen, um die deutsche nict zu verlieren, müsste wohl eigens gesetzlich statuiert sein.

Scheint eben nicht so klar, denn deutschen Juden, die nach Israel auswandern, mutet man offenbar zu, die israelische Staatsangehörigkeit ausdrücklich auszuschlagen - die sie sonst automatisch bekämen -, damit sie die deutsche behalten können. Daher mein Ruf nach den Spezialisten...

Ist das schon 1981 so gewesen?

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Deswegen frage ich ja auch. Seit Ihr Juristen hier auf mykath eigentlich immer so, dass wenn jemand eine juristische Frage stellt, ihn dann erst mal wegen Ahnungslosigkeit zu beschimpfen?

Du fragst aber nicht nur, du behauptest auch. Die Beschimpfung hast du wohl für deine Behauptung kassiert, dass der Vatikan "bei der UN" nicht als Staat gilt.

 

Das ist allerdings eine Tatsache.

 

Das ist natürlich Unsinn, auch Staaten, die nicht Mitglieder der UN sind, werden von den UN-Mitgliedern als Staaten anerkannt.

 

Ja, durchaus. Ich habe aber nicht behauptet, dass die UN-Mitglieder den Vatikan nicht als Staat anerkennen, sondern lediglich die UN - das ist eine Organisation, kein Staat. Bevor man losschimpft, sollte man vielleicht einmal auf die Worte achten - auch die eigenen - es könnte sich ja auch um ein Missverständnis handeln - natürlich auch auf meiner Seite.

 

Ich weiß auch, dass meine Worte ganz besonders auf die Goldwaage gelegt werden, mehr als bei anderen, wo man schon einmal rückfragt, bevor man von "Lüge" bis "Ahnungslosigkeit" gleich ganze Kanonaden loslässt. ich bin es ja gewohnt, dass man bei mir immer die "maximal böswillige" Interpretation sucht (während z. B. es von vielen User durchaus üblich ist, "die Katholiken" oder "die Atheisten" zu schreiben, geht bei mir eigentlich immer das Gezeter los, wenn ich das mal schreibe, und es dann tatsächlich nicht für alle gilt). Bei mir wird halt nicht gefragt, wenn etwas doppeldeutig oder unklar ist, sondern gleich draufgehauen, so hart wie es nur irgend geht. Dass ich vielleicht nicht immer sorgfältig formuliere (gerade wenn ich zwischen zwei Tests meiner Applikation gerade mal 30 Sekunden Zeit habe, noch einen Satz zum Posting hinzuzufügen), ist vielleicht mein Problem, aber mich nervt das kollossal.

 

Man kann auch mir gegenüber höflich sein. Falls Du nicht verstehst warum, dann werde ich Dich einfach mal eine Zeit lang so behandeln, wie ich behandelt werde - mal sehen, was Du dann davon hältst (obwohl ich zugeben muss, dass ich mich über Dich nicht beschweren kann, insofern bist Du der Falsche).

 

Aber warum ist der Vatikan dann nicht als Staat Mitglied der UN?

Da wirst du ihn selber fragen müssen. Warum war es die Schweiz vor 2002 nicht?

 

Keine Ahnung. Daher ja auch meine Frage.

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Deswegen frage ich ja auch. Seit Ihr Juristen hier auf mykath eigentlich immer so, dass wenn jemand eine juristische Frage stellt, ihn dann erst mal wegen Ahnungslosigkeit zu beschimpfen?

Du fragst aber nicht nur, du behauptest auch. Die Beschimpfung hast du wohl für deine Behauptung kassiert, dass der Vatikan "bei der UN" nicht als Staat gilt.

 

Das ist allerdings eine Tatsache.

 

Nein, du musst zwischen Mitgliedschaft und als Staat gelten trennen. Unzweifelhaft galt zB auch die Schweiz der UN als Staat, ohne dass sie Mitglied war. Regelmäßig trifft die UN natürlich keine Aussagen über die Staatlichkeit.

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Deswegen frage ich ja auch. Seit Ihr Juristen hier auf mykath eigentlich immer so, dass wenn jemand eine juristische Frage stellt, ihn dann erst mal wegen Ahnungslosigkeit zu beschimpfen?

Du fragst aber nicht nur, du behauptest auch. Die Beschimpfung hast du wohl für deine Behauptung kassiert, dass der Vatikan "bei der UN" nicht als Staat gilt.

 

Das ist allerdings eine Tatsache.

 

Nein, du musst zwischen Mitgliedschaft und als Staat gelten trennen. Unzweifelhaft galt zB auch die Schweiz der UN als Staat, ohne dass sie Mitglied war. Regelmäßig trifft die UN natürlich keine Aussagen über die Staatlichkeit.

 

Genau das habe ich ja getan - der Vatikan ist bei der UN, hat aber einen Sonderstatus - anders als alle anderen Staaten, die Mitglied der UN sind. Dass es Staaten gibt, die auch bei der UN als Staaten gelten, obwohl sie keine Mitglieder sind, ist völlig klar - siehe das Beispiel der Schweiz (übrigens auch die BRD bis 1973, ebenso die DDR). Aber die Staaten, die Mitglied sind, sind auch alle als Staaten Mitglied. Dann gibt es Organisationen, die in der UN sind, aber die werden nicht als Staaten angesehen.

 

Inzwischen habe ich (nach einigen Recherchen) herausgefunden, dass die UN den Vatikan als "Non-member State" ansieht, also doch (indirekt) als Staat. Insofern ziehe ich meine obige Behauptung zurück (das es eine Tatsache ist). Das war ein Irrtum.

 

Wenn man sich weiter umsieht, dann stellt man fest, dass es eine Reihe von Staatsrechtlern gibt, die den Vatikan als NGO ansehen (= Non-Government Organisation). Dass es also so eindeutig ist, wie Du und Edith behaupten, kann ich als Laie nicht erkennen. D. h., unabhängig davon, wie Du oder Edith das sehen, ist das für mich immer noch eine offene Frage. Wenn sich die Fachleute widersprechen, dann doch wohl deswegen, weil es nicht so klar ist, selbst wenn einige Fachleute der Ansicht sind, dass es völlig eindeutig und klar ist. Und soweit ich weiß, seit Ihr beide keine Staatsrechtler, es ist also fraglich, ob Eure Antwort so unbedingt richtig sein muss.

 

Palästina beispielsweise gilt auch nicht als Staat - eigenes Territorium, eigene Verwaltung, aber die Anerkennung als Staat ist umstritten.

 

Das ist übrigens von der Frage des "Völkerrechtssubjekts" unabhängig - davon habe ich allerdings auch nicht gesprochen.

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Aber warum ist der Vatikan dann nicht als Staat Mitglied der UN?
M.E., weil er die Menschenrechtscharta nicht ratifizieren will.
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Aber warum ist der Vatikan dann nicht als Staat Mitglied der UN?
M.E., weil er die Menschenrechtscharta nicht ratifizieren will.

 

 

Welche Menschenrechtscharta? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt im Kern unabhängig vom Willen des Vatikans als Völkergewohnheitsrecht ist aber nur eine unverbindliche UN-Resolution. Die div. Menschenrechtsinstrumente muss der Vatikan nicht unterzeichnen.

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Der Heilige Stuhl ist kein Staat, hat aber Beobachterstatus bei der UNO.

Der Vatikan ist ein Staat, er ist weder Mitglied der UNO, noch hat er dort Beobachterstatus.

Das sind zwei verschiedene Rechtssubjekte!

 

Ansonsten:

Zur Erinnerung: es ging hier nicht um theoretische Fragen des Staatsrechtes oder Möglichkeiten dessen Abänderung in der Zukunft zu begründen, sondern um die Frage, ob der Papst heute Immunität genießt oder nicht.

Und was das betrifft, ist die Meinung der britischen Juristen - milde ausgedrückt - exotisch.

 

Es gibt in der Juristerei eine "herrschende Lehre", und es gibt Abweichungen davon.

Meinungskontroversen sind eines, herrschende Ansichten sind etwas anderes.

Beides lernt man als Jurist und kann daher Ansichten einordnen.

 

"Richtig" ist immer die herrschende Lehre und ständige Rechtsprechung.

Alles andere mag besser sein, theoretisch interessant sein, wird vielleicht irgenwann einmal herrschend, ist aber zur Beurteilung gegenwärtiger Fragen irrelevant.

 

Daher pflegen seriöse Juristen gerade Laien gegenüber die herrschende Lehre (und ständige Rechtsprechung) wiederzugeben und eigene persönliche Ansichten oder abweichende Meinungen als solche zu kennzeichnen.

 

Ob der Vatikan als Staat anerkannt ist oder der Heilige Stuhl Völkerrechtssubjekt ist oder die Mitgliedschaft bei der UNO für eine der beiden Fragen von Bedeutung ist, gehört zum Grundwissen eines Juristen, dafür muss man sich nicht spezialisieren.

bearbeitet von Edith1
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Und was das betrifft, ist die Meinung der britischen Juristen - milde ausgedrückt - exotisch.

 

Exotisch ist eher, dass dem Papst Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden könnten. Denn dass der Papst keine Immunität vor dem ICC genösse, wenn er sich tatsächlich einer Völkerstraftat schuldig gemacht hätte, ist nicht unumstritten, aber keine Exotenmeinung.

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Und was das betrifft, ist die Meinung der britischen Juristen - milde ausgedrückt - exotisch.

 

Exotisch ist eher, dass dem Papst Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden könnten. Denn dass der Papst keine Immunität vor dem ICC genösse, wenn er sich tatsächlich einer Völkerstraftat schuldig gemacht hätte, ist nicht unumstritten, aber keine Exotenmeinung.

 

Ja.

bearbeitet von Edith1
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Deswegen frage ich ja auch. Seit Ihr Juristen hier auf mykath eigentlich immer so, dass wenn jemand eine juristische Frage stellt, ihn dann erst mal wegen Ahnungslosigkeit zu beschimpfen?

Du fragst aber nicht nur, du behauptest auch. Die Beschimpfung hast du wohl für deine Behauptung kassiert, dass der Vatikan "bei der UN" nicht als Staat gilt.

 

Das ist allerdings eine Tatsache.

 

Das ist natürlich Unsinn, auch Staaten, die nicht Mitglieder der UN sind, werden von den UN-Mitgliedern als Staaten anerkannt.

 

Ja, durchaus. Ich habe aber nicht behauptet, dass die UN-Mitglieder den Vatikan nicht als Staat anerkennen, sondern lediglich die UN - das ist eine Organisation, kein Staat.

Nach dieser Logik erkennt auch die EU Russland nicht als Staat an, weil Russland nicht Mitglied ist. ;)

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Aber warum ist der Vatikan dann nicht als Staat Mitglied der UN?
M.E., weil er die Menschenrechtscharta nicht ratifizieren will.

 

 

Welche Menschenrechtscharta? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt im Kern unabhängig vom Willen des Vatikans als Völkergewohnheitsrecht ist aber nur eine unverbindliche UN-Resolution. Die div. Menschenrechtsinstrumente muss der Vatikan nicht unterzeichnen.

Sorry für die Konfusion, ich bezog mich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), deren Unterzeichnung und Ratifikation Bedingung für die Vollmitgliedschaft im Europarat ist.
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