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Abtreibungsverbot auch bei Lebensgefahr


Chrysologus

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

Das gilt ja wohl auch, wenn das "fremde" Leben das der Mutter ist, das ausgelöscht wird beim Versuch, das des "anderen", also des Embryos zu retten.

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

Ein solches Verbot gibt es nicht....auch das Kirchenrecht anerkennt das Recht der Notwehr...sogar zur Verteidigung des Eigentums....

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

Ein solches Verbot gibt es nicht....auch das Kirchenrecht anerkennt das Recht der Notwehr...sogar zur Verteidigung des Eigentums....

 

Schwach, ganz schwach. Was hat Notwehr mit Abtreibung zu tun? Das Kind bedroht die Mutter die es dann tötet? Lächerlich.

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

Das gilt ja wohl auch, wenn das "fremde" Leben das der Mutter ist, das ausgelöscht wird beim Versuch, das des "anderen", also des Embryos zu retten.

 

Zur Erinnerung: Jedes Leben wird ausgelöscht. Deins und meins. Nun hat aber Stanley nicht das Recht Gabrieles Leben auszulöschen, damit seine Gesundheit wiederhergestellt wird. Das genau passierte bei der Abtreibung, in unserem speziellen Fall.

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

Ein solches Verbot gibt es nicht....auch das Kirchenrecht anerkennt das Recht der Notwehr...sogar zur Verteidigung des Eigentums....

 

Schwach, ganz schwach. Was hat Notwehr mit Abtreibung zu tun? Das Kind bedroht die Mutter die es dann tötet? Lächerlich.

 

Was ist daran lächerlich?

Ich litt in meiner Schwangerschaft an Hyperemesis gravidarum. Ich bin recht zierlich und in den ersten Wochen verlor ich 5 Kilo, was mehr ist als 10% meines Körpergewichts. Ich konnte nichts bei mir behalten, weden Essen noch Wasser. Zum Glück fand sich ein Medikament, das mir geholfen hatte, so dass ich zumindest etwas bei mir behalten konnte. Dieses Medikament musste ich bis zur Geburt einnehmen, weil die Uebelkeit nicht nachliess. Hätte ich dieses Medikament nicht bekommen (z.B. durch die Ungnade einer frühen Geburt) oder hätte mir keins geholfen, wäre die Schwangerschaft für mich lebensgefährlich geworden.

Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass ich (und meine Tochter mit mir) gestorben wäre.

bearbeitet von Alouette
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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

Das gilt ja wohl auch, wenn das "fremde" Leben das der Mutter ist, das ausgelöscht wird beim Versuch, das des "anderen", also des Embryos zu retten.

 

Zur Erinnerung: Jedes Leben wird ausgelöscht. Deins und meins. Nun hat aber Stanley nicht das Recht Gabrieles Leben auszulöschen, damit seine Gesundheit wiederhergestellt wird. Das genau passierte bei der Abtreibung, in unserem speziellen Fall.

 

Nun ist aber Stanleys Leben in keinster Weise durch Gabriele gefährdet. Wäre das der Fall, hättest du tatsächlich Recht auf Notwehr.

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

Das gilt ja wohl auch, wenn das "fremde" Leben das der Mutter ist, das ausgelöscht wird beim Versuch, das des "anderen", also des Embryos zu retten.

 

Zur Erinnerung: Jedes Leben wird ausgelöscht. Deins und meins. Nun hat aber Stanley nicht das Recht Gabrieles Leben auszulöschen, damit seine Gesundheit wiederhergestellt wird. Das genau passierte bei der Abtreibung, in unserem speziellen Fall.

 

Nö. Ich bin nicht schwanger. Schon gar nicht mit Stanley.

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Stanley hat offensichtlich noch nicht ganz verstanden, wie der Hase läuft und um was es geht.

Bei Entscheidungen, die so tief in das eigene Leben (und in das einer ganzen Familie) eingreifen, geht es primär um Vertrauen und Vertrauensbildung, nicht um Direktiven. Die Direktiven gleiten wirkungslos ab - sogar wenn sie als Gesetzesnorm mit Macht oder wenn sie mit unschlagbaren Argumenten ausgestattet wären.

 

Erst muss man mal das Vertrauen der werdenden Mütter und ihrer Familien gewinnen. Vorausgehend sollte man übrigens dieses Vertrauens würdig sein - eine Show mit Vertrauensköder würde irgendwann auffliegen. Und dann kann man ihnen Alternativen aufzeigen. Und dieses Vertrauen muss bestätigt werden, indem man ihnen zu jeder Zeit die Entscheidungsfreiheit zugesteht. Die Leute sind da sehr misstrauisch, insbesondere gegen ratgebende Männer. Gegen Kirchenleute grad doppelt.

 

Die Leute fragen erst mal, ob es dem Beratenden wirklich um Leben und Wohlergehen geht. Und wenn sie spüren, dass es ihnen schon gar nicht um das Leben und Wohlergehen ihrer selbst geht, kaufen sie dem Beratenden das Engagement für das Leben des Kindes nicht ab. Da wird ihnen klar, dass es um Rechthaberei und Machtausübung, womöglich auch um Geschlechtermacht, Demütigung und auch sexuelle (in diesem Falle mit sadistischer Konnotation) Macht geht, die lediglich mit ach so menschenliebenden Vorwänden und ach so logischen Argumenten kaschiert werden soll.

 

Und - ganz erstaunlich! - das lassen die nicht mit sich machen. Und mit dem Rest der Familie auch nicht. Und mit den ungeborenen Babys auch nicht.

 

Die Macht der Gesetze wird via demokratischer Gesetze dann so verändert, wie sie heute vorliegt. Andere Gesetze werden umgangen. Argumentationen werden argumentativ beschossen, bis nur noch Sprösel von ihnen übrig bleiben. Die Lust, sich von Leuten zu einem leidvollen Leben oder gar zu einem sinnlosen Tod überreden zu lassen, ist - noch mal erstaunlich! - sehr gering.

 

Traut irgend eine Frau, die sich in so schweren Entscheidungen befindet, zu, sich von Stanley beraten zu lassen? Die müsste ja völlig durchgeknallt sein. Sie soll ihr Leben wegwerfen, und erhält als Gegenwert Direktiven, die lediglich ihrer Unfreiheit dienen. Oder Drohungen mit dem Gericht Gottes. Oder Argumente, die ihr keinen Deut weiterhelfen. Auf ein Bemühen um Verstehen, um geistige Unterstützung, Trost, Alternativen etc. wird sie nicht warten, weil sich in Stanleys Art, die Sache anzupacken, in Stanleys Sichtweise und in Stanleys hier geschriebenen Worten nichts äußert, was ein solches Vertrauen rechtfertigen könnte. Woher soll denn das Vertrauen kommen? Woran soll sie sich festhalten? An Stanleys Worten? Seiner Hilfsbereitschaft? Seinem Einfühlungsvermögen? An dem Gott, den Stanley verkündigt, und der sie im Falle des Ungehorsams eiskalt in die heiße Hölle fallen lässt? Da werden die meisten denken: "Nein, danke!"

 

Stanley, so geht das nicht.

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Stanley, so geht das nicht.
Es geht schon, produziert allerdings eher das Gegenteil des von Stanley Erwünschten.
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Hallo.

 

Da es um Medizin geht, wage ich mich einzuschalten.

 

Mir fehlen da zur Beurteilung der Sachlage einige Fakten, die andere Beteiligte wohl für ein kompetentes Urteil nicht missen.

 

 

1. um welche Erkrankung ging es konkret?

 

2. wie kamen die Ärzte zu der Einschätzung, daß nur ein totes Kind das Leben der Mutter retten kann? Welche Wahrscheinlichkeiten wurden da angegeben (eine Sicherheit gibt es in solchen Fällen nie), wie wurden diese belegt?

 

3. welche Alternativmethoden hätte es gegeben?

 

Solange diese Informationen nicht da sind, halte ich jegliches moralisches Urteil über diesen Fall für weitaus zu waghalsig, in positiver wie negativer Hinsicht.

 

Ich möchte nur anmerken, daß ich mit einer gesunden Frau verheiratet bin, bei deren Mutter während der Schwangerschaft eine Toxoplasmose festgestellt wurde und der aufgrund des hohen Risikos von insbesondere geistiger Behinderung für das Kind auch dringend zur Abtreibung geraten wurde. Wie man aber sieht (wie oben erwähnt), geht es immer um Wahrscheinlichkeiten.

 

Für das getötete Kind im St. Joseph's gab es keine Wahrscheinlichkeitsangabe.

 

Ein bißchen mehr Zurückhaltung im Urteil halte ich daher für redlicher.

bearbeitet von rorro
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Da es um Medizin geht, wage ich mich einzuschalten.

 

Mir fehlen da zur Beurteilung der Sachlage einige Fakten, die andere Beteiligte wohl für ein kompetentes Urteil nicht missen.

 

1. um welche Erkrankung ging es konkret?

 

2. wie kamen die Ärzte zu der Einschätzung, daß nur ein totes Kind das Leben der Mutter retten kann? Welche Wahrscheinlichkeiten wurden da angegeben (eine Sicherheit gibt es in solchen Fällen nie), wie wurden diese belegt?

 

3. welche Alternativmethoden hätte es gegeben?

 

Solange diese Informationen nicht da sind, halte ich jegliches moralisches Urteil über diesen Fall für weitaus zu waghalsig, in positiver wie negativer Hinsicht.

 

Ich möchte nur anmerken, daß ich mit einer gesunden Frau verheiratet bin, bei deren Mutter während der Schwangerschaft eine Toxoplasmose festgestellt wurde und der aufgrund des hohen Risikos von insbesondere geistiger Behinderung für das Kind auch dringend zur Abtreibung geraten wurde. Wie man aber sieht (wie oben erwähnt), geht es immer um Wahrscheinlichkeiten.

 

Für das getötete Kind im St. Joseph's gab es keine Wahrscheinlichkeitsangabe.

 

Ein bißchen mehr Zurückhaltung im Urteil halte ich daher für redlicher.

 

Ähm ja ... die Diözese Phoenix hat ja eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die weiter oben verlinkt ist. Die enthält zwar keine der von Dir zwecks Beurteilung der Sachlage geforderten Informationen (um eine Toxoplasmose ging es übrigens nicht, wie dem laufenden Thread zu entnehmen ist, aber es ist erfreulich, dass Du anmerken kannst, mit einer gesunden Frau verheiratet zu sein), lässt aber immerhin soviel wissen, dass die von Dir so dringend gewünschen Informationen und so lächerliche Dinge wie "Wahrscheinlichkeiten" zur kompetenten Beurteilung der Sachlage auch gar nicht vonnöten sind, um als promovierter Kirchenrechtler (der der Bischof ist) die Exkommunikation einer Nonne festzustellen, die der Ethikkommission der Klinik angehörte. Weil Wahrscheinlichkeiten für den Bischof überhaupt nicht zählen und er zu bedenken gibt, dass es vielleicht oder gar wahrscheinlich gnädiger für eine Frau sei zu sterben als nach einem lebensrettenden Schwangerschaftsabbruch weiterzuleben.

 

Das Hospital selbst und der Verbund katholischer Krankenhäuser, dem es angehört, gaben nur eine kurze Stellungnahme ab: "In this tragic case, the treatment necessary to save the mother's life required the termination of an 11-week pregnancy ...". Ist auch irgendwo verlinkt, so wie die einschlägigen Regeln des Krankenhauses selbst und die Richtlinien der katholischen US-Bischofskonferenz, an die sich das Krankenhaus hält. Die von Dir gewünschten Informationen werden sie Dir in Deiner Eigenschaft als Arzt aber sicher nicht vorenthalten, wenn Du dort anfragst - ist ja kein Problem, die Anschrift festzustellen. Wir sind Dir für den damit von Dir geleisteten Beitrag zur Erweiterung unseres Wissensstandes mit hundertprozentiger Gewissheit sehr dankbar. Bis dahin bleiben wir halt darauf angewiesen zu unterstellen, dass die Ärzte im St. Joseph's Hospital die Beurteilung der Sachlage gewissenhaft vorgenommen haben.

bearbeitet von Julius
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Die Tragik ist, dass die millionenfachen Abtreibungen ihren Anfang genommen haben als man ein oder zwei Augen zugedrückt hat. Danach kam man mit den Zudrücken kaum noch nach, inzwischen wird Abtreibung als Frauenrecht gefordert und wohl auch kommen. Die tragischen Extremfälle gibt es und wird es immer geben. Aber niemand fragt, was Gott uns, mit diesen tragischen Fällen (Maximilian Kolbe war auch so ein Fall) sagen will. Als bei einem Turmbau einige Arbeiter ums Leben kamen, und die Jünger den Herrn fragten ob die Opfer selbst gesündigt hatten oder ihre Eltern, war die Antwort eindeutig: Nicht sie haben gesündigt auch nicht die Eltern, sondern der Wille Gottes sollte an ihnen offenbar werden.

Die millionenfachen Scheidungen und der Ehebruch haben ihren Anfang bei einem Mann genommen, der bei einer Ehebrecherin ein Auge zugebrückt und sie vor der gerechten Strafe der Steinigung geschützt hat. Offenbar hat er auf seine eigenen Worte nicht gehört. Hätte er mal besser, dann hätten wir heute nur glückliche Ehen auf Lebenszeit.

 

Jesus-den du wohl meinst- hat mitnichten ein Auge zugedrückt, sondern beide aufgemacht. Er hat die Tat Sünde genannt. Eine einseitige Verurteilung des Menschen aber gab es nicht. und ich denke,er hat auch nicht vergessen, dass der Zweite an der Sünde Beteiligte gar nicht nageklagt wurde.

Aufhören, mit zweierlei Maß zu messen , die Sünde eine solche nennen, weitere vermeiden, den Menschen nicht verurteilen- ja, das würde bei Abtreibungen druchaus helfen.

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2. wie kamen die Ärzte zu der Einschätzung, daß nur ein totes Kind das Leben der Mutter retten kann? Welche Wahrscheinlichkeiten wurden da angegeben (eine Sicherheit gibt es in solchen Fällen nie), wie wurden diese belegt?

 

.... Wie man aber sieht (wie oben erwähnt), geht es immer um Wahrscheinlichkeiten.

 

Sehe ich das richtig, es kann nie, in keinem Falle, ein (für die Mutter) tödlichen Verlauf einer Schwangerschaft diagnostiziert werden?

Immer nur Wahrscheinlichkeiten?

Wie hoch müsste diese Wahrscheinlichkeit dann für Dich sein, um eine Abtreibung zu rechtfertigen?

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ist entweder ein Heuchler oder aber ein gedankenloser Schwätzer.

Wer ein wenig denkt, kann sowas gar nicht mehr so schreiben.

Denn das konsequent eingehalten, bedeutete, dass ich als Christ OPs nicht gutheißen darf und bei einem Verkehrsunfall untätig neben dem Schwerverletzten zu stehen habe, weil schließlich Gott der Herr über Leben und Tod ist und ich meine Finger aus dem Spiel zu lassen habe.

 

Sowas nennt man Fatalismus. Dass der Gott der Herr über Leben und Tod ist beinhaltet natürlich nicht, einem Schwerverletzten die Hilfe zu verweigern. Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

 

Wo wird das in solch absoluter Weise verboten?

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

Das gilt ja wohl auch, wenn das "fremde" Leben das der Mutter ist, das ausgelöscht wird beim Versuch, das des "anderen", also des Embryos zu retten.

 

Zur Erinnerung: Jedes Leben wird ausgelöscht. Deins und meins. Nun hat aber Stanley nicht das Recht Gabrieles Leben auszulöschen, damit seine Gesundheit wiederhergestellt wird. Das genau passierte bei der Abtreibung, in unserem speziellen Fall.

 

Hat ein Bischof das Recht, das Leben einer Mutter in Gefahr zu bringen?

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

Das gilt ja wohl auch, wenn das "fremde" Leben das der Mutter ist, das ausgelöscht wird beim Versuch, das des "anderen", also des Embryos zu retten.

 

Zur Erinnerung: Jedes Leben wird ausgelöscht. Deins und meins. Nun hat aber Stanley nicht das Recht Gabrieles Leben auszulöschen, damit seine Gesundheit wiederhergestellt wird. Das genau passierte bei der Abtreibung, in unserem speziellen Fall.

 

Hat ein Bischof das Recht, das Leben einer Mutter in Gefahr zu bringen?

 

Alles was recht ist, aber das Leben dieser Mutter hat der Bischof nun wirklich nicht "in Gefahr gebracht". Ihr Leben war in Gefahr, ganz ohne sein Zutun, Ärzte und die Verantwortlichen des Krankenhauses haben das ihrige getan, um die Gefahr abzuwenden, aber diese Gefahr lässt die Exzellenz im nachhinein ja nicht für einen Schwangerschaftsabbruch gelten.

bearbeitet von Julius
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Hallo.

 

Da es um Medizin geht, wage ich mich einzuschalten.

 

Mir fehlen da zur Beurteilung der Sachlage einige Fakten, die andere Beteiligte wohl für ein kompetentes Urteil nicht missen.

 

 

1. um welche Erkrankung ging es konkret?

 

Lungenhochdruck.

 

2. wie kamen die Ärzte zu der Einschätzung, daß nur ein totes Kind das Leben der Mutter retten kann? Welche Wahrscheinlichkeiten wurden da angegeben (eine Sicherheit gibt es in solchen Fällen nie), wie wurden diese belegt?

 

In einer Stellungnahme des Krankenhauses steht, dass die Frau nahezu sicher gestorben wäre, hätte man die Abtreibung nicht durchgeführt.

 

3. welche Alternativmethoden hätte es gegeben?

 

Die Frau mit nahezu sicherer Wahrscheinlichkeit sterben lassen.

 

Solange diese Informationen nicht da sind, halte ich jegliches moralisches Urteil über diesen Fall für weitaus zu waghalsig, in positiver wie negativer Hinsicht.

 

Sie liegen vor.

 

Ich möchte nur anmerken, daß ich mit einer gesunden Frau verheiratet bin, bei deren Mutter während der Schwangerschaft eine Toxoplasmose festgestellt wurde und der aufgrund des hohen Risikos von insbesondere geistiger Behinderung für das Kind auch dringend zur Abtreibung geraten wurde. Wie man aber sieht (wie oben erwähnt), geht es immer um Wahrscheinlichkeiten.

 

Ja, und bei der Toxoplasmose geht es um viele Faktoren. Wurde die Toxoplasmose z.B. zu Beginn der Schwangerschaft festgestellt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie gar nicht auf das Kind übergegangen ist. Wurde sie im letzten Drittel festgestellt, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie keinen Schaden anrichtet. Es stimmt, es geht immer um Wahrscheinlichkeiten. Im Falle deiner Frau war die Wahrscheinlichkeit einer schwerer Behinderung aber weitaus geringer als die Sterbewahrscheinlichkeit der Frau aus Phoenix.

 

Für das getötete Kind im St. Joseph's gab es keine Wahrscheinlichkeitsangabe.

Doch. Es gab sie sehr wohl.

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

Ein solches Verbot gibt es nicht....auch das Kirchenrecht anerkennt das Recht der Notwehr...sogar zur Verteidigung des Eigentums....

 

Schwach, ganz schwach. Was hat Notwehr mit Abtreibung zu tun? Das Kind bedroht die Mutter die es dann tötet? Lächerlich.

Nein, aber eine Schwangerschaft kann für manche Frauen lebensbedrohlich oder stark gesundheitsbedrohlich sein. Das ist tragisch, nicht lächerlich.

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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

Ein solches Verbot gibt es nicht....auch das Kirchenrecht anerkennt das Recht der Notwehr...sogar zur Verteidigung des Eigentums....

 

Schwach, ganz schwach. Was hat Notwehr mit Abtreibung zu tun? Das Kind bedroht die Mutter die es dann tötet? Lächerlich.

Nein, aber eine Schwangerschaft kann für manche Frauen lebensbedrohlich oder stark gesundheitsbedrohlich sein. Das ist tragisch, nicht lächerlich.

 

wolfgang palaverte von Notwehr. Was hat Notwehr mit Abtreibungen zu tun? Richtig: Nichts.

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OneAndOnlySon
wolfgang palaverte von Notwehr. Was hat Notwehr mit Abtreibungen zu tun? Richtig: Nichts.

Na und? Andere palavern von Mord, wenn es um Abtreibung geht. Da ist Wolfgang wohl noch deutlich näher an der Wirklichkeit.

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Stanley hat offensichtlich noch nicht ganz verstanden, wie der Hase läuft und um was es geht.

Bei Entscheidungen, die so tief in das eigene Leben (und in das einer ganzen Familie) eingreifen, geht es primär um Vertrauen und Vertrauensbildung, nicht um Direktiven. Die Direktiven gleiten wirkungslos ab - sogar wenn sie als Gesetzesnorm mit Macht oder wenn sie mit unschlagbaren Argumenten ausgestattet wären.

 

Erst muss man mal das Vertrauen der werdenden Mütter und ihrer Familien gewinnen. Vorausgehend sollte man übrigens dieses Vertrauens würdig sein - eine Show mit Vertrauensköder würde irgendwann auffliegen. Und dann kann man ihnen Alternativen aufzeigen. Und dieses Vertrauen muss bestätigt werden, indem man ihnen zu jeder Zeit die Entscheidungsfreiheit zugesteht. Die Leute sind da sehr misstrauisch, insbesondere gegen ratgebende Männer. Gegen Kirchenleute grad doppelt.

 

Die Leute fragen erst mal, ob es dem Beratenden wirklich um Leben und Wohlergehen geht. Und wenn sie spüren, dass es ihnen schon gar nicht um das Leben und Wohlergehen ihrer selbst geht, kaufen sie dem Beratenden das Engagement für das Leben des Kindes nicht ab. Da wird ihnen klar, dass es um Rechthaberei und Machtausübung, womöglich auch um Geschlechtermacht, Demütigung und auch sexuelle (in diesem Falle mit sadistischer Konnotation) Macht geht, die lediglich mit ach so menschenliebenden Vorwänden und ach so logischen Argumenten kaschiert werden soll.

 

Und - ganz erstaunlich! - das lassen die nicht mit sich machen. Und mit dem Rest der Familie auch nicht. Und mit den ungeborenen Babys auch nicht.

 

Die Macht der Gesetze wird via demokratischer Gesetze dann so verändert, wie sie heute vorliegt. Andere Gesetze werden umgangen. Argumentationen werden argumentativ beschossen, bis nur noch Sprösel von ihnen übrig bleiben. Die Lust, sich von Leuten zu einem leidvollen Leben oder gar zu einem sinnlosen Tod überreden zu lassen, ist - noch mal erstaunlich! - sehr gering.

 

Traut irgend eine Frau, die sich in so schweren Entscheidungen befindet, zu, sich von Stanley beraten zu lassen? Die müsste ja völlig durchgeknallt sein. Sie soll ihr Leben wegwerfen, und erhält als Gegenwert Direktiven, die lediglich ihrer Unfreiheit dienen. Oder Drohungen mit dem Gericht Gottes. Oder Argumente, die ihr keinen Deut weiterhelfen. Auf ein Bemühen um Verstehen, um geistige Unterstützung, Trost, Alternativen etc. wird sie nicht warten, weil sich in Stanleys Art, die Sache anzupacken, in Stanleys Sichtweise und in Stanleys hier geschriebenen Worten nichts äußert, was ein solches Vertrauen rechtfertigen könnte. Woher soll denn das Vertrauen kommen? Woran soll sie sich festhalten? An Stanleys Worten? Seiner Hilfsbereitschaft? Seinem Einfühlungsvermögen? An dem Gott, den Stanley verkündigt, und der sie im Falle des Ungehorsams eiskalt in die heiße Hölle fallen lässt? Da werden die meisten denken: "Nein, danke!"

 

Stanley, so geht das nicht.

 

Das ist ja alles ganz salbungsvoll. Wenn Du jetzt noch schreibst, wo Stanley verkündigt, dass es einen Gott gibt der im Falle des Ungehorsams jemanden eiskalt in die Hölle fallen lässt, könnt ich dem sogar was abgewinnen. Da Du das mit Sicherheit nicht kannst, bleibt es eben nur salbungsvoll aber wenig einleuchtend. Im übrigen habe ich schon eine Frau in so einer schweren Entscheidung beraten: Ihr Junge ist 5 Jahre und lässt momentan in der Wiese hinter unserem Haus einen Drachen steigen. Ganz schön kräftig für sein Alter obwohl es ein winziges Frühchen war, als man ihn holte. Mit der Mutter trink ich regelmäßig Kaffee, sie erfreut sich bester Gesundheit und sah heute morgen alles andere als durchgeknallt aus. Warst wohl etwas zu voreilig mit deinen Vermutungen.

 

Mecky so geht das nicht!

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wolfgang palaverte von Notwehr. Was hat Notwehr mit Abtreibungen zu tun? Richtig: Nichts.

Na und? Andere palavern von Mord, wenn es um Abtreibung geht. Da ist Wolfgang wohl noch deutlich näher an der Wirklichkeit.

 

Abtreibung ist natürlich Mord, was sonst? Momentan sogar die häufigst registrierte Todesart auf unserem Planeten. 40 Millionen im Jahr. Davon 0,00000001% Grenzfälle. Aber das wusste wolfgang natürlich nicht bevor er die Notwehr ins Gespräch brachte.

bearbeitet von Stanley
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Es geht um das Verbot, fremdes Leben auszulöschen um ein anderes zu retten.

 

Das gilt ja wohl auch, wenn das "fremde" Leben das der Mutter ist, das ausgelöscht wird beim Versuch, das des "anderen", also des Embryos zu retten.

 

Zur Erinnerung: Jedes Leben wird ausgelöscht. Deins und meins. Nun hat aber Stanley nicht das Recht Gabrieles Leben auszulöschen, damit seine Gesundheit wiederhergestellt wird. Das genau passierte bei der Abtreibung, in unserem speziellen Fall.

 

Hat ein Bischof das Recht, das Leben einer Mutter in Gefahr zu bringen?

 

Nö, hat das schon ein Bischof getan? Belege?

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Abtreibung ist natürlich Mord, was sonst?

Der gleichen irrwitzigen Logik folgend müßte ich den Bischof, der die Abtreibung verhindert einen Mörder nennen.

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OneAndOnlySon
Abtreibung ist natürlich Mord, was sonst? Momentan sogar die häufigst registrierte Todesart auf unserem Planeten. 40 Millionen im Jahr. Davon 0,00000001% Grenzfälle. Aber das wusste wolfgang natürlich nicht bevor er die Notwehr ins Gespräch brachte.

Und die Erde ist eine Scheibe. ;) ;) :)

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