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BGB-Scheidung und die Kirche?


Gorg

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Unsere Regierung würde der Kirche zeimlich schnell zeigen, wo es lang geht, wenn die sich nicht mehr an Recht und Gesetz halten.

 

Nein, würde sie nicht. Bei der Änderung der Personenstandsgesetze wurde in der Vorbereitungs- und Abstimmungsphase davon ausgegangen, dass die Kirchen sich nicht freiwillig selbst verpflichten. Vor allem bei den jüdischen Kultusgemeinden und den muslimischen Religionsvereinen war man sich beinahe sicher, dass die dann wirklich unabhängig vom staatlichen Handeln agieren.

 

Und letztlich war das auch eines der Ziele: Die bürgerliche Ehe möglichst weitgehend von der religiösen Ehe zu trennen. Staatlich gesehen können Kirchen keine Ehen schließen - man entschied sich bereits in den Vorbereitungen des Gesetzes dazu, den Kirchen kein Melderecht zu geben (so wie z.B. in Großbritannien - wo der Pfarrer eine Ehe an den Staat melden und damit anerkennen lassen kann).

 

Die Situation in der Altkatholischen Kirche ist ziemlich pragmatisch: Man beharrt auf einer vorlaufenden staatlichen Eheschließung, weil man damit die Gefahr einer Parallelehe ausschließen kann: Der Staat hat ja den Status bereits geprüft und die Kirche könnte das nicht. Weitere Gründe sind mir nicht bekannt. Ähnliche Diskussionen kenne ich auch aus der evangelischen Kirche und den jüdischen Kultusgemeinden.

 

Gerade jetzt, wo die bürgerlich-rechtlichen Bevorzugungen der Ehe gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften immer weiter auch verfassungsgerichtlich angezweifelt werden, halte ich die Trennung von staatlicher Ehe und kirchlicher Ehe für zwingend geboten. Auch angesichts der Tatsache, dass die verschiedenen Religionen unterschiedliche Ehemodelle haben, die allesamt den Staat nichts angehen.

 

Wichtig ist, dass die Leute wissen, dass Menschen, die nur kirchlich heiraten, auch nur kirchlich und nicht bürgerlich verheiratet sind. Um bürgerlich verheiratet zu sein, kommt man um das Standesamt nicht herum. Je besser getrennt, umso besser. Dann weiß man, was man wo bekommt.

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Die Kirche hat mit dem Deutschen Reich ein Konkordat geschlossen und das beinhaltet, daß die staatliche Trauung vor der kirchlichen erfolgen muß - aus ganz praktischen, rechtlichen Gründen.

Auf diese vertragliche Verpflichtung der RKK hat der deutsche Staat durch das neue Personenstandsgesetz ab dem 01.01.2009 eindeutig verzichtet (und das war aus Gründen der Religionsfreiheit auch überfällig).

 

Die RKK wäre also frei, sich einen feuchten Schnee um die Zivilehe zu kümmern und ihre Mitglieder ohne irgendwelche Anforderungen kirchlich heiraten zu lassen, auch wenn sie nicht bürgerlich verheiratet sind.

 

Tut sie aber - aus eigener Entscheidung - nicht, sondern sie gewährt diese Möglichkeit nur dann, wenn die Zivileheschließung für die Brautleute ausnahmsweise "unzumutbar" ist.

 

Und deswegen sieht es für Gorg wohl mau aus, wenn es das ist, was er will...

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