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Kindesmissbrauch in rkK


gerwin

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Hier die Überschrift des SZ-Artikels:

 

26. Juni 2013 18:32

Ermittlungen in Rom

Verdacht auf Prostitutionsring für Priester Anzeige

Ein ehemaliger Priester hat die Staatsanwaltschaft in Rom auf den Plan gerufen: Er beschuldigt neun katholische Geistliche, einen Prostituierten-Ring mit der Vermittlung Minderjähriger beauftragt zu haben. Die Glaubwürdigkeit des Ex-Pfarrers leidet jedoch unter der Tatsache, dass er selbst in Haft saß - wegen Pädophilie.

 

Von Pädophilie ist da die Rede, allerdings nicht in Bezug auf die Priester, sondern in Bezug auf den Kronzeugen, der wegen Pädophilie eingesessen hatte (siehe fett).

Es geht bei dem Verdacht um "Minderjährige Stricher" laut meiner Zeitung.

 

Alter Männer gibt es im Vatikan genug, glaubt masamale

bearbeitet von masamale
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Hier die Überschrift des SZ-Artikels:

 

26. Juni 2013 18:32

Ermittlungen in Rom

Verdacht auf Prostitutionsring für Priester Anzeige

Ein ehemaliger Priester hat die Staatsanwaltschaft in Rom auf den Plan gerufen: Er beschuldigt neun katholische Geistliche, einen Prostituierten-Ring mit der Vermittlung Minderjähriger beauftragt zu haben. Die Glaubwürdigkeit des Ex-Pfarrers leidet jedoch unter der Tatsache, dass er selbst in Haft saß - wegen Pädophilie.

 

Von Pädophilie ist da die Rede, allerdings nicht in Bezug auf die Priester, sondern in Bezug auf den Kronzeugen, der wegen Pädophilie eingesessen hatte (siehe fett).

 

Liebelein ... lies einfach eine Zeile weiter ...

 

Erneut erschüttert ein Pädophilen-Skandal den Vatikan: Nach Berichten verschiedener italienischen Medien soll ein mutmaßlicher Prostitutionsring Jugendliche an katholische Priester vermittelt haben.
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Mein Gott, dass so ein Kretin nicht wenigstens den Anstand an, alles offenzulegen - und damit den Opfern eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Aber nein, er spricht nur davon, dass die Übergriffe "möglich" gewesen sein könnten.

 

Kein weiterer Kommentar.

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Die Perversion des Täters wird von manchen Leserkommentaren durchaus erreicht.

 

 

 

Ich würde mir vielmehr die Frage stellen, woher dieser Hass auf die katholische Kirche rührt. Ist das wirklich nur von irgendwelchen Medien befeuerte Atheisten-Agitprop - oder nicht vielmehr ein auf eigener Erfahrung beruhendes Urteil?

 

Im übrigen, was den Tenor der Leserkommentare angeht: Das wäre nicht anders, wenn da ein Bericht vom Wiener CSD gestanden hätte. Die Leute brauchen halt etwas, in das sie ihre niedersten Triebe hineinprojizieren können. Für die einen ist das die KK, für andere die Weltschwulenheit.

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Die kath. Kirche in Californien macht mobil gegen ein neues Gesetz, welches es Missbrauchsopfern erleichtern soll, zu ihrem Recht zu kommen. Angeblich gefährdet dieses Gesetz die "sozialen Dienste" und die "Bildungsarbeit" der Kirche.

Offensichtlich befürchtet die RKK, das durch dieses Gesetz noch mehr Fälle ans Tageslicht und zu den bis jetzt an die Opfer gezahlten 1,2 Milliarden Dollar noch einige hinzu kommen.

 

 

Catholic Church Fighting Proposed Sex Abuse Bill In California

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Wenn der Bericht stimmt, ist er mit zwölf Jahren immer noch verdammt gut bedient, aber immerhin.

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Im übrigen, was den Tenor der Leserkommentare angeht: Das wäre nicht anders, wenn da ein Bericht vom Wiener CSD gestanden hätte. Die Leute brauchen halt etwas, in das sie ihre niedersten Triebe hineinprojizieren können. Für die einen ist das die KK, für andere die Weltschwulenheit.

 

Da hast du recht, wobei es noch mehr mögliche Projektionsflächen gibt.

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Kann man in Österreich rechtskräftig für Taten verurteilt werden, die verjährt sind und wenn ja, warum?

 

Die Frage der Verjährung hing m.W. davon ab, ob das Schwurgericht die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 öStGB bejahte. Dann wären die Taten nämlich noch nicht verjährt. Dies aber ohne Gewähr.

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Kann man in Österreich rechtskräftig für Taten verurteilt werden, die verjährt sind und wenn ja, warum?

 

Die Frage der Verjährung hing m.W. davon ab, ob das Schwurgericht die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 öStGB bejahte. Dann wären die Taten nämlich noch nicht verjährt. Dies aber ohne Gewähr.

Danke, ich habe es im ersten von Geist verlinkten Artikel gefunden. Nun, dass dabei "schwere Folgen" aufgetreten sind, scheint mir äußerst wahrscheinlich zu sein. Mal sehen, was die nächste Instanz bringt.

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Die Perversion des Täters wird von manchen Leserkommentaren durchaus erreicht.

 

 

 

Ich würde mir vielmehr die Frage stellen, woher dieser Hass auf die katholische Kirche rührt. Ist das wirklich nur von irgendwelchen Medien befeuerte Atheisten-Agitprop - oder nicht vielmehr ein auf eigener Erfahrung beruhendes Urteil?

 

Im übrigen, was den Tenor der Leserkommentare angeht: Das wäre nicht anders, wenn da ein Bericht vom Wiener CSD gestanden hätte. Die Leute brauchen halt etwas, in das sie ihre niedersten Triebe hineinprojizieren können. Für die einen ist das die KK, für andere die Weltschwulenheit.

Die Standard-Internet-Community ist extrem kirchenfeindlich. Negative Artikel über Kirchenthemen erreichten dort lange Jahre extrem hohe Klick- und Posting-Beteiligungen. Das ging soweit, dass im Internet-Standard Meldungen gebracht wurden, die im Print-Standard gar nicht vorkamen.

Es gab über viele Jahre im Internet-Standard drei Themen, die von den Lesern gesucht und kommentiert wurden. Davon lebte die ganze Community: FPÖ, rkK, USA.

 

Es gab da ein klares schwarz-weiß-Schema, unabhängig von den Meldungen und Fakten: grün, links (und teilweise die SPÖ), schwul, lesbisch, "revolutionär" (Lula, Fidel etc.) ist gut.

Rechts (inkl. jeder bürgerlichen Partei), USA, Religion und Israel ist böse.

 

Ein Internet-Satire-Standard wurde deswegen geschlossen und von anderen Betreibern fortgeführt, da die Art der Äußerungen und der "User-Beteiligung" an diesem Produkt (die gab es) für die Redaktion aus rechtlichen Gründen nicht mehr tragbar waren.

 

Ich kenne beide Gruppen aus langjähriger Mitgliedschaft und habe mich (ebenso wie einige Freunde, die ich dort kennen gelernt habe und eine Reihe von differenziert diskutierenden Teilnehmern) schon vor Jahren daraus vollständig zurückgezogen.

bearbeitet von Edith1
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Kann man in Österreich rechtskräftig für Taten verurteilt werden, die verjährt sind und wenn ja, warum?

 

Die Frage der Verjährung hing m.W. davon ab, ob das Schwurgericht die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 öStGB bejahte. Dann wären die Taten nämlich noch nicht verjährt. Dies aber ohne Gewähr.

Ich habe das ÖsiStGB herausgesucht. In vorliegendem Falle scheint die Verjährungsfrist 20 Jahre zu sein. Siehe § 57 (3).

 

Auch wichtig und anders als in Dland:

Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. (§57 (2), 2. Absatz). Das heißt (so verstehe ich das): Der Pater kann sogar noch für Verbrechen aus dem Jahre 1970 noch zu Rechenschaft gezogen werden, weil er bis ins Jahr 1993 ähnliche Verbrechen begangen hat, und dies die Verjährung unterbricht (bzw. gar nicht erst ins Laufen bringt).

bearbeitet von Sokrates
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Kann man in Österreich rechtskräftig für Taten verurteilt werden, die verjährt sind und wenn ja, warum?

 

Die Frage der Verjährung hing m.W. davon ab, ob das Schwurgericht die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 öStGB bejahte. Dann wären die Taten nämlich noch nicht verjährt. Dies aber ohne Gewähr.

Ich habe das ÖsiStGB herausgesucht. In vorliegendem Falle scheint die Verjährungsfrist 20 Jahre zu sein. Siehe § 57 (3).

 

Auch wichtig und anders als in Dland:

Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. (§57 (2), 2. Absatz). Das heißt (so verstehe ich das): Der Pater kann sogar noch für Verbrechen aus dem Jahre 1970 noch zu Rechenschaft gezogen werden, weil er bis ins Jahr 1993 ähnliche Verbrechen begangen hat, und dies die Verjährung unterbricht (bzw. gar nicht erst ins Laufen bringt).

Das verstehst Du falsch.

 

1. Das "Verbrechen" ist konkretisiert zu verstehen.

2. Dieses Verbrechen müsste sich in einer zusammenhängenden Tathandlung verwirklichen (fortgesetztes Delikt, Dauerdelikt), bei der die einzelnen Handlungen auf einem Tatentschluss beruhen (also zB Du vergiftest jemanden über Jahre hinweg in kleinen Dosen; Du hältst jemanden über Jahre hinweg gefangen), um als "ein" Verbrechen zu gelten.

3. Sonst ist die Verjährung für jede Tat einzeln zu beurteilen.

 

Übergriffe gleich welcher Art aus 1970 sind verjährt (und wurden daher auch nicht mehr angeklagt).

bearbeitet von Edith1
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Kann man in Österreich rechtskräftig für Taten verurteilt werden, die verjährt sind und wenn ja, warum?

 

Die Frage der Verjährung hing m.W. davon ab, ob das Schwurgericht die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 öStGB bejahte. Dann wären die Taten nämlich noch nicht verjährt. Dies aber ohne Gewähr.

Ich habe das ÖsiStGB herausgesucht. In vorliegendem Falle scheint die Verjährungsfrist 20 Jahre zu sein. Siehe § 57 (3).

 

Auch wichtig und anders als in Dland:

Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. (§57 (2), 2. Absatz). Das heißt (so verstehe ich das): Der Pater kann sogar noch für Verbrechen aus dem Jahre 1970 noch zu Rechenschaft gezogen werden, weil er bis ins Jahr 1993 ähnliche Verbrechen begangen hat, und dies die Verjährung unterbricht (bzw. gar nicht erst ins Laufen bringt).

Das verstehst Du falsch.

 

1. Das "Verbrechen" ist konkretisiert zu verstehen.

2. Dieses Verbrechen müsste sich in einer zusammenhängenden Tathandlung verwirklichen (fortgesetztes Delikt, Dauerdelikt), bei der die einzelnen Handlungen auf einem Tatentschluss beruhen (also zB Du vergiftest jemanden über Jahre hinweg in kleinen Dosen; Du hältst jemanden über Jahre hinweg gefangen), um als "ein" Verbrechen zu gelten.

3. Sonst ist die Verjährung für jede Tat einzeln zu beurteilen.

 

Übergriffe gleich welcher Art aus 1970 sind verjährt (und wurden daher auch nicht mehr angeklagt).

Gut, dass Du da bist, Edith. Endlich eine im österreichischen Recht kundige Juristin! Meine Frage: Für Taten aus welchem Zeitraum wurde er denn nun verurteilt und warum ist die Frage der Verjährung umstritten?

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Das verstehst Du falsch.

 

1. Das "Verbrechen" ist konkretisiert zu verstehen.

2. Dieses Verbrechen müsste sich in einer zusammenhängenden Tathandlung verwirklichen (fortgesetztes Delikt, Dauerdelikt), bei der die einzelnen Handlungen auf einem Tatentschluss beruhen (also zB Du vergiftest jemanden über Jahre hinweg in kleinen Dosen; Du hältst jemanden über Jahre hinweg gefangen), um als "ein" Verbrechen zu gelten.

3. Sonst ist die Verjährung für jede Tat einzeln zu beurteilen.

 

Übergriffe gleich welcher Art aus 1970 sind verjährt (und wurden daher auch nicht mehr angeklagt).

Bist Du sicher? Das hieße dann, der Dreckbatz hätte nach 1993, aber vor seiner Abberufung 1998, 24 schwere Missbrauchsfälle begangen. Aus der von dir verlinkten Chronologie entnahm ich den Umstand, dass "die Jahre 1973 bis 1993 [...] für die Anklage relevant" seien. daraus hatte ich geschlossen, dass das Gericht aus dem systematischen Missbrauchsregime über 23 Jahre eine zusammenhängende Tathandlung konstruiert hat, um ihn auf dieser Basis zu verurteilen. Ich muss aber zugeben, dass die verfügbaren Informationen dünn sind.

bearbeitet von Sokrates
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Ja, bin ich.

Es ist aber möglich, dass aufgrund von Spätfolgen die Verjährung verlängert ist.

 

§ 58 StGB:

(1) Tritt ein zum Tatbild gehörender Erfolg erst ein, nachdem die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufgehört hat,(bei der betreffenden Tat!)

so endet die Verjährungsfrist nicht, bevor sie entweder auch vom Eintritt des Erfolges ab verstrichen ist oder seit dem im § 57 Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt ihr Eineinhalbfaches, mindestens aber drei Jahre abgelaufen sind.

Von den zwei Fristen gilt die für den Angeklagten günstigere Regelung.

 

Aber:

(2) Begeht der Täter während der Verjährungsfrist neuerlich eine mit Strafe bedrohte Handlung, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruht, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

 

Die jetzige Verurteilung kann aber nur dann die Verfolgung der "Altdelikte" nach sich ziehen, wenn diese nicht im Zeitpunkt der Urteilsfällung für die "Neudelikte" bereits verjährt waren.

 

 

Aus den Zahlen in der Chronologie kann ich leider zur Verjährung wenig bis nichts entnehmen, dazu müsste ich wissen, wann jeweils die erste Ermittlungshandlung zu einer bestimmten Tat gegen den Pater gesetzt wurde. Die unterbricht jeweils die laufende Verjährung für diese Tat.

bearbeitet von Edith1
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btw: Die "praktischen" Folgen werden sich in Grenzen halten. Zivilrechtlich ist das Strafverfahren ohnehin nicht besonders relevant, weil der Zivilrichter Taten wie Folgen selbst beurteilen muss und die zivilrechtlichen Fristen andere sind.

 

Strafrechtlich hat es eher den Charakter eines "Feststellungsurteils". Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann mit fast 80 Jahren noch als haftfähig angesehen wird, ist fast Null.

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Ich habe das ÖsiStGB herausgesucht. In vorliegendem Falle scheint die Verjährungsfrist 20 Jahre zu sein. Siehe § 57 (3).

 

Auch wichtig und anders als in Dland:

Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. (§57 (2), 2. Absatz). Das heißt (so verstehe ich das): Der Pater kann sogar noch für Verbrechen aus dem Jahre 1970 noch zu Rechenschaft gezogen werden, weil er bis ins Jahr 1993 ähnliche Verbrechen begangen hat, und dies die Verjährung unterbricht (bzw. gar nicht erst ins Laufen bringt).

 

Deine Aussage ist richtig, aber die von dir zitierte Norm passt m.E. nicht. Das österreichische Recht kennt noch die gemeinrechtliche Figur der fortgesetzten Handlung - jedenfalls im Verjährungszusammenhang. In Deutschland wurde diese 1994 durch die Entscheidung des Großen Senats in BGHSt 40, 138 ff. aufgegeben: http://openjur.de/u/617197.html

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Das österreichische Recht kennt noch die gemeinrechtliche Figur der fortgesetzten Handlung - jedenfalls im Verjährungszusammenhang.

Da hatte ich Edith gerade eben so verstanden, als ob sie das dementiert hat.

bearbeitet von Sokrates
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Richtig.

 

Verstärkter Senat

 

Soweit in früherer Rechtsprechung unter dem Begriff des „fortgesetzten Delikts" .... mit einem „Gesamtvorsatz" begangene Handlungen zu einer dem Gesetz nicht bekannten rechtlichen Handlungseinheit mit der Konsequenz zusammengefasst wurden, dass durch die je für sich selbständigen gleichartigen Straftaten doch nur eine einzige strafbare Handlung begründet würde, hat der Oberste Gerichtshof diese Rechtsfigur ......aufgegeben.

(Hervorhebungen und Auslassungen von mir)

 

Wirklich eine Rolle spielt das aber nur bei Taten in vielen kleinen Schritten (siehe langsamer Giftmord oben) oder bei Gewerbsmäßigkeit (da ist auch große Unabhängigkeit und Unterschiedlichkeit der Einzeltaten möglich; sowohl bei der Verjährung, als auch beim Strafrahmen.)

 

"Eine" Handlung im Sinne eines fortgesetzten Delikts kann man darin sehen, wenn der Pater eines seiner Opfer erst "umwirbt", dann verbal übergriffig wird, dann zuerst leichtere Missbrauchshandlungen setzt, die sich quanlitativ steigern, bis er zum "Ziel" kommt.

Wenn er kein "Endziel" dieser Art hat, sondern jede Handlung für sich schon sein "Ziel" ist, dann sind das Einzelhandlungen.

bearbeitet von Edith1
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