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Kirchenzeitung für jede Familie!


colonia

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Also das Pfarreiblatt ist in aller Regel kostenlos. Dass man um eine Spende bittet für die jungen Leute, die das austragen, halte ich für o.k. Hier wird es ebenso wie in der ev. Gemeinde hier von ehrenamtlichen Helfern in der zweiten Lebenshälfte ausgetragen (bei den Katholiken: Briefkasten, bei den Evangelen: läuten: schönen Gruß vom Pfarrer und bitten um eine Spende). Also: das Modell des eigenen Umfeldes nicht für die unabdingbare Lehre einer Kirche halten. ;)

In den fünf Gemeinden, in denen ich bisher gewohnt habe, war es eben so, wie ich es geschildert habe - Ausnahmen gibt's natürlich. An dem einen Wohnort habe ich sogar immer noch das katholische Faltblatt im Briefkasten gehabt - ich weiß nicht, ob zur Bekehrung, oder weil durch die überwiegend katholische Bevölkerung die Streuverluste recht gering waren, wenn das Faltblatt (war nur eine kopierte A4-Seite) in jedem Briefkasten landete.

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Ich habe mich, weil es sich gerade so ergab, mal erkundigt, wie das von der Gemeinde gehandhabt wird, auf deren Territorium wir früher wohnten. Dort werden die "kirchlichen Mitteilungen" im Pfarrbüro gedruckt (man hatte eigens ein teures Maschinchen dafür angeschafft) und kostenlos durch Schüler verteilt, die mit schönen langen Listen durch die Gegend zogen, auf denen die Namen der Gemeindemitglieder ausgedruckt waren. Gelegentlich haben sie diese Listen auch schon verloren, was ab und zu ein bisschen zu Aufregung führte, wenn sie jemand gefunden hat und anhand der Liste feststellen konnte, wer in seiner Straße oder seinem Wohnviertel katholisch war.

Das ist genau das Problem beim Vorhandensein von solchen Listen - personenbezogene Daten, die "wild" durch die Gegend getragen werden und natürlich verlorengehen können bzw. von dem Falschen gefunden werden. Das geht aus Datenschutzgründen so nicht. Da kann der Pfarrer noch froh sein, wenn es nur ein bisschen Aufregung gibt.

 

Man muss sowas ohne Listen machen. Man kann auf jedes Exemplar eine Adresse kleben, den Helfern die Exemplare in die Hand drücken und sie finden auf diese Weise die richtigen Briefkästen. Falls aber jemand weiß, dass auch das nicht gesetzeskonform ist, sagt es mir bitte, denn eventuell wollen wir das demnächst so machen. Bis dahin legen wir unser Heft in der Kirche und bei Bäckern etc. einfach zum Mitnehmen aus.

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was mich stört? (mich hast du ja nicht gefragt) Eine hier sinnlose Papierverschwendung ist mit dem sorgsamen Umgang mit der Schöpfung nicht vereinbar. Mich stört auch die Papierflut der Werbung und die sog. "unbezahlbaren" Zeitungen. Auf dieser Welle muss die Kirche nicht mitschwimmen.

Das ist in der Tat ein wichtiges Gegenargument. Also zwei Argumente, dass man nicht wie jeder Supermarkt die Leute bespammen sollte, und dass man die Umwelt nicht sinnlos belasten sollte.

bearbeitet von Kirisiyana
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Man muss sowas ohne Listen machen. Man kann auf jedes Exemplar eine Adresse kleben, den Helfern die Exemplare in die Hand drücken und sie finden auf diese Weise die richtigen Briefkästen. Falls aber jemand weiß, dass auch das nicht gesetzeskonform ist, sagt es mir bitte, denn eventuell wollen wir das demnächst so machen. Bis dahin legen wir unser Heft in der Kirche und bei Bäckern etc. einfach zum Mitnehmen aus.

 

Ob das "gesetzeskonform" ist, weiss ich nicht so genau. Papiermüll wird mit diesem Verfahren aber auch nicht weniger prdduziert und verteilt. - Hier im Bistum gibt es einen Datenschutzbeauftragten, bei dem man sich erkundigen oder beschweren kann. Wie ich hörte, kommt letzteres gar nicht selten vor. Ich würde den Leuten die Gelegenheit geben, das Kirchengemeindeblatt auch abzubestellen. Dazu genügt zweimal jährlich ein Hinweis in besagtem Kirchengemeindeblatt (frag mich aber jetzt bitte nicht, wann und bei welcher Gelegenheit mir das mal wer erklärt hat - möglicherweise ist das auch von Bistum zu Bistum verschieden).

 

Wichtig ist aber nicht nur, wie und an wen das Blättchen verteilt wird, sondern vor allem auch, was drinsteht: Namentliche Erwähnung von Geburtstagsjubilaren, goldenen Hochzeiten, Sterbefällen o.ä. Es ist nicht jeder entzückt darüber, wenn im Kirchengemeinde- oder im bürgerlichen Amtsblatt mitgeteilt wird, dass er am soundsovielten seinen 88. Geburtstag, Goldene Hochzeit oder sonstwas feiert. Bei unserer Anmeldung hier auf dem Einwohnermeldeamt wurden wir freundlich darauf hingewiesen, dass wir das unterbinden können und haben den Zettel dafür auch gleich unterschrieben. Diese Daten werden dann auch gar nicht erst an die Tageszeitungen gegeben, die für sowas ja auch eine Rubrik haben. Unstatthaft ist es - jetzt wären wir wieder bei den Listen - an die Lokalredaktionen der örtlichen Zeitungen eine Liste mit - sagen wir - allen Personen weiterzugeben, die im Monat Juni Goldene Hochzeit feiern, und auf dieser Liste "von Hand" einfach die Namen derer auszustreichen, die einer Veröffentlichung widersprochen haben. So war es an unserem früheren Wohnort üblich, bis mal jemand so eine Liste in die Finger bekam und Rabatz machte: da bekam dann der bei der Stadtverwaltung für diese Dingens zuständige junge Mann eins auf den Deckel. Die Namen derer, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, dürfen auf solchen Listen gar nicht erscheinen.

 

Bei den katholischen Gemeinden hier - ich erwähnte das schon - wird das durch Sperren des Datensatzes gewährleistet: ganz egal, was die dann herausfiltern - alle über 60-Jährigen, die zum Seniorenkaffee eingeladen werden sollen (oder etwas dergleiichen) - die Namen derer, die das nicht wollen, tauchen auf solchen Listen gar nicht erst auf. Und wenn die Pfarrsekretärinnen zicken, weil sie noch nicht mitbekommen haben, wie das funktioniert, kann man sie durch den Datenschutzhansel beim Bistum belehren lassen. Die Dame wird dann zur nächsten Pfarrsekretärinnenfortbildung in Sachen Umgang mit personenbezogenen Daten eingeladen.

bearbeitet von Julius
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Glücklicherweise war der Vertrag aufgrund der fehlenden Belehrung über die Rücktrittsmöglichkeit

 

Überschäumende Rechtskenntnisse sprudeln geradezu aus dir!

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Glücklicherweise war der Vertrag aufgrund der fehlenden Belehrung über die Rücktrittsmöglichkeit

 

Überschäumende Rechtskenntnisse sprudeln geradezu aus dir!

 

Ja, ich weiß, du willst jetzt wieder Dipferlscheißer spielen, weil das ganze nicht "Rücktrittsmöglichkeit" sondern "Widerrufsrecht" heißt und der Vertrag wegen der fehlenden Belehrung nicht "ungültig" war, sondern daß die Widerrufsfrist aufgrund der fehlenden Belehrung nicht begonnen hat und wir deswegen den Vertrag ganz normal widerrufen konnten...

 

Das Ergebnis ist das Gleiche, und nur weil du meinst, jeder müsste dein Fachchinesisch brabbeln ....

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