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Eheannullierung


Udalricus

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Zumindest in Österreich hat die Kirche bei Pensionistenehen schon immer assistiert und das unter Verzicht auf die ansonsten verpflichtende vorangehende Ziviltrauung.

 

Stimmt - ich erinnere mich noch recht gut an einige Pensionistenehen aus unserem Umfeld - die "Hochzeitsreise" nach Österreich war ab und zu mal ein Ausweg für ältere Paare, der ihnen von hiesigen Pfarrern vermittelt wurde, solange der noch wegen einer Ordnungswidrigkeit hätte belangt werden können - inzwischen ist die kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Trauung zwar nicht als Regelfall, aber doch in Ausnahmefällen möglich geworden.

Stimmt. Und wenn ich es recht verstanden habe, um genau diesen Fall - ältere Brautleute - zu ermöglichen.

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Zumindest in Österreich hat die Kirche bei Pensionistenehen schon immer assistiert und das unter Verzicht auf die ansonsten verpflichtende vorangehende Ziviltrauung.

 

Stimmt - ich erinnere mich noch recht gut an einige Pensionistenehen aus unserem Umfeld - die "Hochzeitsreise" nach Österreich war ab und zu mal ein Ausweg für ältere Paare, der ihnen von hiesigen Pfarrern vermittelt wurde, solange der noch wegen einer Ordnungswidrigkeit hätte belangt werden können - inzwischen ist die kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Trauung zwar nicht als Regelfall, aber doch in Ausnahmefällen möglich geworden.

Stimmt. Und wenn ich es recht verstanden habe, um genau diesen Fall - ältere Brautleute - zu ermöglichen.

 

Der Grund für die in solchen Fällen seit 1.1.2009 geltende Nihil-obstat-Regelung wird in den kirchlichen Amtsblättern allerdings nicht benannt. :) Ist aber trotzdem so: bei älteren Leuten ist es nicht ganz aussergewöhnlich, dass einer der Partner durch die standesamtliche Eheschließung eine (Witwen- oder Witwer-)Rente einbüßt ...

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Kurz umschrieben: die Impotentia coeundi mag heute eine zweifelsfrei bestehende (medizinisch begründete) Tatsache sein, ob sie es morgen oder übermorgen noch ist, weiss ich aber nicht - und Du auch nicht.

Dass es nicht auf die Zukunft oder Vergangenheit ankommt, sondern ausschließlich auf den Moment der Eheschließung, ist allerdings Basiswissen, das hier schon oft erklärt worden ist.

 

Werner

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Kurz umschrieben: die Impotentia coeundi mag heute eine zweifelsfrei bestehende (medizinisch begründete) Tatsache sein, ob sie es morgen oder übermorgen noch ist, weiss ich aber nicht - und Du auch nicht.

Dass es nicht auf die Zukunft oder Vergangenheit ankommt, sondern ausschließlich auf den Moment der Eheschließung, ist allerdings Basiswissen, das hier schon oft erklärt worden ist.

 

Werner

 

Von wem? Von Dir? :D Jajaja .. *gelangweiltabwink*

(ich lese Deine sarkastischen kirchenrechtlichen Abhandlungeng, in die Du Dich verlierst und wohl zuweilen selbst verliebt bist, zwar ab und zu ganz amüsiert, ohne ihnen in dem hier diskutierten Zusammenhang deswegen weitere Beachtung zuzumessen).

bearbeitet von Julius
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Kurz umschrieben: die Impotentia coeundi mag heute eine zweifelsfrei bestehende (medizinisch begründete) Tatsache sein, ob sie es morgen oder übermorgen noch ist, weiss ich aber nicht - und Du auch nicht.

Dass es nicht auf die Zukunft oder Vergangenheit ankommt, sondern ausschließlich auf den Moment der Eheschließung, ist allerdings Basiswissen, das hier schon oft erklärt worden ist.

 

Werner

 

Von wem? Von Dir? :D Jajaja .. *gelangweiltabwink*

 

Um diese von Werner behauptete angebliche Regel hat sich allerding im Zusammenhang mit den oben erwähnten lange vor Viagra liegenden Pensionistenehen niemand gekümmert.

 

Und nochmals: Nicht der Beischlaf ist die ehebegründende Handlung, sondern das Versprechen zweier Menschen verschiedenen Geschlecht abgelegt vor dem Priester als qualifiziertem Zeugen einen lebenslänglichen Bund miteinander eingehen zu wollen. Der Beischlaf bewirkt lediglich, dass die Ehe unauflöslich ist.

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Kurz umschrieben: die Impotentia coeundi mag heute eine zweifelsfrei bestehende (medizinisch begründete) Tatsache sein, ob sie es morgen oder übermorgen noch ist, weiss ich aber nicht - und Du auch nicht.

Dass es nicht auf die Zukunft oder Vergangenheit ankommt, sondern ausschließlich auf den Moment der Eheschließung, ist allerdings Basiswissen, das hier schon oft erklärt worden ist.

 

Werner

 

Von wem? Von Dir? :D Jajaja .. *gelangweiltabwink*

(ich lese Deine sarkastischen kirchenrechtlichen Abhandlungeng, in die Du Dich verlierst und wohl zuweilen selbst verliebt bist, zwar ab und zu ganz amüsiert, ohne ihnen in dem hier diskutierten Zusammenhang deswegen weitere Beachtung zuzumessen).

Von Chryso zu Beispiel (ich lese deine Abhandlungen eigentlich nur aus Moderatorenpflicht, ansonsten hab ich zunehmend den Eindruck, dass du besonders gern von Dingen redest, die du nicht verstehst)

 

Werner

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Von Chryso zu Beispiel (ich lese deine Abhandlungen eigentlich nur aus Moderatorenpflicht, ansonsten hab ich zunehmend den Eindruck, dass du besonders gern von Dingen redest, die du nicht verstehst)

 

Nun ja, Chryso hat sich konkret hier und hierzu noch nicht geäussert. Und ansonsten gehst Du sicher mit mir darüber einig, dass Du (aus Moderatorenpflicht?) hier von Dingen schreibst, von denen Du mindestens ebensowenig verstehst wie ich. :lol::winke:

bearbeitet von Julius
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....ansonsten hab ich zunehmend den Eindruck, dass du besonders gern von Dingen redest, die du nicht verstehst)

 

Sprach der Bock und machte sich damit zum Gärtner :winke:

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Kurz umschrieben: die Impotentia coeundi mag heute eine zweifelsfrei bestehende (medizinisch begründete) Tatsache sein, ob sie es morgen oder übermorgen noch ist, weiss ich aber nicht - und Du auch nicht.

Dass es nicht auf die Zukunft oder Vergangenheit ankommt, sondern ausschließlich auf den Moment der Eheschließung, ist allerdings Basiswissen, das hier schon oft erklärt worden ist.

 

Werner

 

Von wem? Von Dir? :D Jajaja .. *gelangweiltabwink*

(ich lese Deine sarkastischen kirchenrechtlichen Abhandlungeng, in die Du Dich verlierst und wohl zuweilen selbst verliebt bist, zwar ab und zu ganz amüsiert, ohne ihnen in dem hier diskutierten Zusammenhang deswegen weitere Beachtung zuzumessen).

Von Chryso zu Beispiel (ich lese deine Abhandlungen eigentlich nur aus Moderatorenpflicht, ansonsten hab ich zunehmend den Eindruck, dass du besonders gern von Dingen redest, die du nicht verstehst)

 

Werner

 

Dinge, die man nicht versteht.

 

Im Grunde geh ich seit Tagen mit einem Gedanken schwanger. Ein Gedanke, den ich selbst als ziemlich "hirnrissig" ansehe, aber gleichzeitig fasziniert er mich.

 

Auf den Gedanken kam ich, als ich in diesem Thread las, dass man ja neben der kirchlichen Ehe sowas wie eine "nicht-sexuell-geschwisterliche" Ehe führen kann.

 

Was aber nun, wenn kirchlich verheiratete der Meinung sind, dass ihre Ehe gescheitert ist und beide keine Annulierung anstreben. Gäbe es kirchenrechtlich Hindernisse diese geschlossene Ehe sozusagen mit einer Art Dispens - nach eingehender Prüfung und Wartezeit - für den sexuellen Teil der Ehe zu versehen. Frei nach dem Motto: Wir respektieren uns, wir respektieren das lebenslange Ehesakrament, wir werden auch zukünftig einander helfen und unterstützen - ABER - wir finden keine Gemeinssamkeit mehr um weiterhin die "sexuell-eheliche" Gemeinsamkeit leben zu können.

 

Wir beantrgen daher beim zuständigen Bischof (und der leitet das an die zuständigen Stellen im Vatikan) eine Art Dispens von der körperlich-sexuellen Seite der Ehe. Wir beantragen sousagen, dass unsere kirchliche Ehe so eine Art "Bratkartoffel-Ehe (auch nichtsexuelle geschwisterliche Ehe genannt)" ist. Und wenn es die Möglichkeit einer Art Dispens vom sexuellen Aspekt gibt, dann wäre ja letzlich eine neue Beziehung (inklusive Sexualität) eventuell kein Ehebruch mehr und damit z. B, auch keine Sünde mehr die den Empfang der Kommunion verhindert.

 

Natürlich kann man da auch nicht nochmal kirchlich heiraten - ABER - man wäre irgendwie kein Ehebrecher mehr und könnte die Kommunion empfangen und ohne "Sünde" mit dem neuen Partner eine sündlose Lebensgemeinschaft eingehen.

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Das erste, was mir einfällt, ist die sogenannte Trennung von Tisch und Bett bei bleibendem Eheband. Damit wird die Pflicht der Gatten zum zusammenleben aufgehoben (wobei ich weder einen Weg sehe, diese zu urgieren, noch wüsste ich einen Fall, in dem die Kirche auf der Einhaltung dieser Pflicht bestünde, ja auch nur hinwiese. Kirchenrechtlich aber ist schon die Situation des getrennten Lebens irregulär (was kirchliche Stellen nicht hindert, Arbeitsverträge abzuschließen, die zu solchem führen).

 

Das wird aber nicht das sein, was du meinst.

 

Deine Idee ist im Grunde die (Pseudo)Lösung, die Johannes Paul II. in Familiaris consortio schon vorschlug, allerdings um einen kleinen Punkt erweitert: Wenn die neuen Partner sich nicht trennen können (zB weil sie gemeinsame Kinder haben), so sollen sie enthaltsam leben und können dann zur Eucharistie zugelassen werden.

 

Diese Lösung hat jedoch einige Haken:

  1. Sie baut einzig und allein auf dem auf, was die Betroffenen behaupten. Denn es sind ja keinerlei Sicherungsmaßnahmen möglich, da Selbstverstümmelung verboten ist. Damit sind diese Partner jedoch in keiner anderen Lage als alle anderen Kommuniongänger auch: Der Spender muss schlicht darauf vertrauen, dass die, die da kommen, schon so leben, wie die Kirche das erwartet.
  2. Dies durch ein Dekret oder Zertifikat (Haben am Kurs Enthaltsamkeit in Partnerschaft mit Erfolg teilgenommen) zu bescheinigen, kann aus meiner Sicht keinen Mehrwert bringen, weil man über den Glauben an den Guten Willen und die Ehrlichkeit der Partner nicht hinaus kommt.
  3. Die Lösung, die hier vorgelegt wird, reduziert den Ehebruch auf Sex. Damit aber macht man (ich vermute ohne jede Absicht) aus der ganzheitlichen Lebens- und Liebesgemeinschaft, die die Ehe in der Lehre des II. Vaticanums ebenso ist wie in Humanae vitae eine schlichte Bettbeziehung, aus dem Ehesakrament eine Fummel- und Ficklizens, denn ernsthaft beschädigen scheint man dieses ja nur im Bett zu können. Und offensichtlich ist ein Verhalten, in dem ich dem Sakramentenpartner zwar alles an Lebens- und Liebesgemeinschaft verweigere, dies weitestgehend jedoch mit einem anderen teile, solange akzeptabel zu sein, wie es nicht zu sexuellen Handlungen kommt. Da werfe man kirchlicherseits der Welt noch einmal vor, Sexbesessen zu sein!"
  4. Wenn man die Lehre Johannes Pauls II. hier konsequent zu Ende denkt, dann könnte man auch auf folgendes Szenario konstruieren: Zwei Ehen scheitern kinderlos, die Partner orientieren sich neu, gehen eine feste Beziehung ein und bekommen darin Kinder. Johannes-Paul II. erkennt nun eine moralische Pflicht, zusammen zu bleiben (um der Kinder willen), zugleich ist Sex in dieser Konstellation jedoch schwer sündhaft und gebietet dem Spender der Eucharistie, diese zu verweigern. Zulässig wäre es aber, wenn sich die beiden Elternteile regelmäßig mit ihre kanonischen Ehepartner träfen, um das zu tun, was eben nur Eheleute dürfen, selbstverständlich emfängnisoffen.
    Eine solche Lösung wirkt nicht nur abwegig, sie kann sogar konsequent zu Ende gebracht dazu führen, dass es in dieser eigentlichen Ehe auf einmal zu Nachwuchs kommt und damit zu einer Situation, in der Beteiligten nur noch schuldig werden können, es sei den, sie gründeten eine Kommune, in der Partnerbeziehung und sexuelle Aktivität streng getrennt sind.
  5. Man könnte nun jenes legendäre Urteil der Rota Romana coram Cormac Burke heranziehen. In dem zu entscheidenden Fall hatte in Italien ein Mann eine (wohlhabende, aber nicht so schöne) Frau geheiratet, seiner (weniger wohlhabenenden) Freundin jedoch schon vor der Ehe versichert, dass sich zwischen ihnen nichts änderte. Als die Ehefrau dahinter kam und die beiden in flagranti ertappte, ersuchte sie um die Annullierung der Ehe wegen Ausschluss der Einheit der Ehe. Diese Situation liest sich wie aus dem Lehrbuch, und ich wage zu behaupten, die wäre in jedem deutschen Instanzenzug glatt für nichtig erklärt worden, zumal Ehemann und Freundin bereitwillig und umfänglich aussagten.
    Um so erstaunlicher das Urteil der Rota, verfasst von Cormac Burke, die feststellten, dass ein Ausschluss der Einheit der Ehe nun gar nicht gegeben war. Dieser setze nämlich den Vorsatz voraus, eheliche Akte außerhalb der Ehe zu setzen. Eheleiche Akte seien jedoch notwendig empfängnisoffene Akte. Da nun der Ehemann mit seiner Freundin vereinbart hatte, dass sie strikt verhüten würden, damit es nicht zu einer Schwangerschaft käme, sei das setzen ehelicher Akte zwischen diesen beiden mithin nie beabsichtigt gewesen.
    Man könnte das Problem also auch so lösen, dass die wiederverheirateten Partner ab sofort zu strikter Verhütung verpflichtet werden, weil sie so keine ehelichen Akte mehr setzen und damit ihre sakramentalen Ehen nicht mehr brechen.

Knapp zusammengefasst: Die Kirche hat sich hier in eine Sackgasse gefahren, und dass mit allem Schwung und aller Gründlichkeit. Mit scheint, dies ist Franziskus vollkommen bewusst. Zugleich versuchen Müller & Co. derzeit, diese Sackgasse auch noch als Einbahnstraße zu deklarieren.

 

 

Der einzige mir sinnvoll erscheinende Weg ist der über das päpstliche Binde- und Löserecht. Schon jetzt hebt der Papst sakramentale Ehen auf, und ich habe noch niemanden getroffen, der mir hat erklären können, was denn beim Vollzug noch dazu käme, über das Sakrament hinaus, dass ihm diese Möglichkeit nimmt. Biblisch begründen könnte man dies ohne weiteres aus der Unzuchtsklausel, die man so interpretieren kann, dass das Kind gründlich im Wasser liegen muss. Es geht hier nicht um Scheidung bei Seitensprung, aber darum, kirchlich anzuerkennen, dass da etwas neues und ernsthaftes gewachsen ist. Damit käme eine entsprechende Eheaufhebung nur dann in Betracht, wenn zumindest einer der Partner in einer neuen und sichtlich dauerhafte Beziehung lebt und bereit ist, auf sein Verhalten in der gescheiterten Ehe in einer Weise zu reflektieren, die hoffen lässt, dass es beim zweiten Mal besser gehen möge.

 

Wie man dies formalisiert, welche Fristen und Grenzen man da auch einbaut - ich meine, dass man so mit der Heiligkeit der Ehe ernsthafter umgeht als man dies im Moment tut, wenn man zum einen zu "Lösungen" wie den oben dargestellten kommt, und zugleich letztlich feststellt, dass doch im Zweifel keiner zurückgewiesen würde, und wenn er in die Nachbargemeinde geht, wo man ihn nicht kennt. Denn das ist bigott.

 

 

 

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Wieso könnte der Ortsordinarius denn ein Paar in zweiter Gemeinschaft nicht von der Keuchheitsverpflichtung dispensieren?

 

Es wird selbst von der Weihe dispensiert, warum also nicht auch hier?

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Wieso könnte der Ortsordinarius denn ein Paar in zweiter Gemeinschaft nicht von der Keuchheitsverpflichtung dispensieren?

 

Es wird selbst von der Weihe dispensiert, warum also nicht auch hier?

Ich fürchte, man kann sich eher vom Glauben an die Inhalte des Credo dispensieren lassen als von der Verpflichtung zur sexuellen Enthltsamkeit außerhalb einer kirchenamtlich gültigen Ehe.

 

Werner

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Das erste, was mir einfällt, ist die sogenannte Trennung von Tisch und Bett bei bleibendem Eheband. Damit wird die Pflicht der Gatten zum zusammenleben aufgehoben (wobei ich weder einen Weg sehe, diese zu urgieren, noch wüsste ich einen Fall, in dem die Kirche auf der Einhaltung dieser Pflicht bestünde, ja auch nur hinwiese. Kirchenrechtlich aber ist schon die Situation des getrennten Lebens irregulär (was kirchliche Stellen nicht hindert, Arbeitsverträge abzuschließen, die zu solchem führen).

 

Das wird aber nicht das sein, was du meinst.

 

Deine Idee ist im Grunde die (Pseudo)Lösung, die Johannes Paul II. in Familiaris consortio schon vorschlug, allerdings um einen kleinen Punkt erweitert: Wenn die neuen Partner sich nicht trennen können (zB weil sie gemeinsame Kinder haben), so sollen sie enthaltsam leben und können dann zur Eucharistie zugelassen werden.

 

Diese Lösung hat jedoch einige Haken:

  1. Sie baut einzig und allein auf dem auf, was die Betroffenen behaupten. Denn es sind ja keinerlei Sicherungsmaßnahmen möglich, da Selbstverstümmelung verboten ist. Damit sind diese Partner jedoch in keiner anderen Lage als alle anderen Kommuniongänger auch: Der Spender muss schlicht darauf vertrauen, dass die, die da kommen, schon so leben, wie die Kirche das erwartet.
  2. Dies durch ein Dekret oder Zertifikat (Haben am Kurs Enthaltsamkeit in Partnerschaft mit Erfolg teilgenommen) zu bescheinigen, kann aus meiner Sicht keinen Mehrwert bringen, weil man über den Glauben an den Guten Willen und die Ehrlichkeit der Partner nicht hinaus kommt.
  3. Die Lösung, die hier vorgelegt wird, reduziert den Ehebruch auf Sex. Damit aber macht man (ich vermute ohne jede Absicht) aus der ganzheitlichen Lebens- und Liebesgemeinschaft, die die Ehe in der Lehre des II. Vaticanums ebenso ist wie in Humanae vitae eine schlichte Bettbeziehung, aus dem Ehesakrament eine Fummel- und Ficklizens, denn ernsthaft beschädigen scheint man dieses ja nur im Bett zu können. Und offensichtlich ist ein Verhalten, in dem ich dem Sakramentenpartner zwar alles an Lebens- und Liebesgemeinschaft verweigere, dies weitestgehend jedoch mit einem anderen teile, solange akzeptabel zu sein, wie es nicht zu sexuellen Handlungen kommt. Da werfe man kirchlicherseits der Welt noch einmal vor, Sexbesessen zu sein!"
  4. Wenn man die Lehre Johannes Pauls II. hier konsequent zu Ende denkt, dann könnte man auch auf folgendes Szenario konstruieren: Zwei Ehen scheitern kinderlos, die Partner orientieren sich neu, gehen eine feste Beziehung ein und bekommen darin Kinder. Johannes-Paul II. erkennt nun eine moralische Pflicht, zusammen zu bleiben (um der Kinder willen), zugleich ist Sex in dieser Konstellation jedoch schwer sündhaft und gebietet dem Spender der Eucharistie, diese zu verweigern. Zulässig wäre es aber, wenn sich die beiden Elternteile regelmäßig mit ihre kanonischen Ehepartner träfen, um das zu tun, was eben nur Eheleute dürfen, selbstverständlich emfängnisoffen.
    Eine solche Lösung wirkt nicht nur abwegig, sie kann sogar konsequent zu Ende gebracht dazu führen, dass es in dieser eigentlichen Ehe auf einmal zu Nachwuchs kommt und damit zu einer Situation, in der Beteiligten nur noch schuldig werden können, es sei den, sie gründeten eine Kommune, in der Partnerbeziehung und sexuelle Aktivität streng getrennt sind.
  5. Man könnte nun jenes legendäre Urteil der Rota Romana coram Cormac Burke heranziehen. In dem zu entscheidenden Fall hatte in Italien ein Mann eine (wohlhabende, aber nicht so schöne) Frau geheiratet, seiner (weniger wohlhabenenden) Freundin jedoch schon vor der Ehe versichert, dass sich zwischen ihnen nichts änderte. Als die Ehefrau dahinter kam und die beiden in flagranti ertappte, ersuchte sie um die Annullierung der Ehe wegen Ausschluss der Einheit der Ehe. Diese Situation liest sich wie aus dem Lehrbuch, und ich wage zu behaupten, die wäre in jedem deutschen Instanzenzug glatt für nichtig erklärt worden, zumal Ehemann und Freundin bereitwillig und umfänglich aussagten.
    Um so erstaunlicher das Urteil der Rota, verfasst von Cormac Burke, die feststellten, dass ein Ausschluss der Einheit der Ehe nun gar nicht gegeben war. Dieser setze nämlich den Vorsatz voraus, eheliche Akte außerhalb der Ehe zu setzen. Eheleiche Akte seien jedoch notwendig empfängnisoffene Akte. Da nun der Ehemann mit seiner Freundin vereinbart hatte, dass sie strikt verhüten würden, damit es nicht zu einer Schwangerschaft käme, sei das setzen ehelicher Akte zwischen diesen beiden mithin nie beabsichtigt gewesen.
    Man könnte das Problem also auch so lösen, dass die wiederverheirateten Partner ab sofort zu strikter Verhütung verpflichtet werden, weil sie so keine ehelichen Akte mehr setzen und damit ihre sakramentalen Ehen nicht mehr brechen.

Knapp zusammengefasst: Die Kirche hat sich hier in eine Sackgasse gefahren, und dass mit allem Schwung und aller Gründlichkeit. Mit scheint, dies ist Franziskus vollkommen bewusst. Zugleich versuchen Müller & Co. derzeit, diese Sackgasse auch noch als Einbahnstraße zu deklarieren.

 

 

Der einzige mir sinnvoll erscheinende Weg ist der über das päpstliche Binde- und Löserecht. Schon jetzt hebt der Papst sakramentale Ehen auf, und ich habe noch niemanden getroffen, der mir hat erklären können, was denn beim Vollzug noch dazu käme, über das Sakrament hinaus, dass ihm diese Möglichkeit nimmt. Biblisch begründen könnte man dies ohne weiteres aus der Unzuchtsklausel, die man so interpretieren kann, dass das Kind gründlich im Wasser liegen muss. Es geht hier nicht um Scheidung bei Seitensprung, aber darum, kirchlich anzuerkennen, dass da etwas neues und ernsthaftes gewachsen ist. Damit käme eine entsprechende Eheaufhebung nur dann in Betracht, wenn zumindest einer der Partner in einer neuen und sichtlich dauerhafte Beziehung lebt und bereit ist, auf sein Verhalten in der gescheiterten Ehe in einer Weise zu reflektieren, die hoffen lässt, dass es beim zweiten Mal besser gehen möge.

 

Wie man dies formalisiert, welche Fristen und Grenzen man da auch einbaut - ich meine, dass man so mit der Heiligkeit der Ehe ernsthafter umgeht als man dies im Moment tut, wenn man zum einen zu "Lösungen" wie den oben dargestellten kommt, und zugleich letztlich feststellt, dass doch im Zweifel keiner zurückgewiesen würde, und wenn er in die Nachbargemeinde geht, wo man ihn nicht kennt. Denn das ist bigott.

Kompliment, Chryso - ich liebe Deine ebenso unaufgeregten wie präzisen juristischen Darlegungen.

Tut gut, immer wieder einmal so etwas zu lesen.

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http://religion.orf.at/stories/2659671/

 

Also genau das, was wir nicht brauchen können. Jetzt will die Kirche schon belogen werden á la "Aber Eminenz, ich wusste gar nicht, daß sich Katholiken nicht scheiden lassen können..."

 

Es gibt auch andere Konstellationen: zwei getaufte Nichtkatholiken heiraten standesamtlich. Die Ehe scheitert. Einer der beiden möchte dann katholisch heiraten. Mir erscheint schon glaubhaft, dass er nicht gewusst hat, dass seine Ehe aus katholischer Sicht unauflöslich ist.

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Knapp zusammengefasst: Die Kirche hat sich hier in eine Sackgasse gefahren, und dass mit allem Schwung und aller Gründlichkeit. Mit scheint, dies ist Franziskus vollkommen bewusst. Zugleich versuchen Müller & Co. derzeit, diese Sackgasse auch noch als Einbahnstraße zu deklarieren.

 

 

Kommt etwas spät, aber ich habe das erst jetzt gelesen. Diese Formulierung trifft leider voll ins Schwarze. Genau da ist das Problem. Wir sitzen in der Sackgasse, und die Fahrer wollen partout nicht umdrehen, während die, die wenigstens Ideen haben, wie man geschichkt wenden könnte, keinen Führerschein haben... -_-

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http://religion.orf....tories/2659671/

 

Also genau das, was wir nicht brauchen können. Jetzt will die Kirche schon belogen werden á la "Aber Eminenz, ich wusste gar nicht, daß sich Katholiken nicht scheiden lassen können..."

 

Es gibt auch andere Konstellationen: zwei getaufte Nichtkatholiken heiraten standesamtlich. Die Ehe scheitert. Einer der beiden möchte dann katholisch heiraten. Mir erscheint schon glaubhaft, dass er nicht gewusst hat, dass seine Ehe aus katholischer Sicht unauflöslich ist.

 

Verständlich ist das - allerdings ahben Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ikn ihren Rotaansprachen mehrfch betont, dass der allgemeine Glaube, Ehen seien scheidbar, nicht zur Nichtigkeit führe. Die Partei muss schon gezielt eine scheidbare Ehe wollen, nicht nur eine Ehe, von der sie annimmt, sie sei scheidbar.

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Also genau das, was wir nicht brauchen können. Jetzt will die Kirche schon belogen werden á la "Aber Eminenz, ich wusste gar nicht, daß sich Katholiken nicht scheiden lassen können..."

 

Es gibt auch andere Konstellationen: zwei getaufte Nichtkatholiken heiraten standesamtlich. Die Ehe scheitert. Einer der beiden möchte dann katholisch heiraten. Mir erscheint schon glaubhaft, dass er nicht gewusst hat, dass seine Ehe aus katholischer Sicht unauflöslich ist.

 

Verständlich ist das - allerdings ahben Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ikn ihren Rotaansprachen mehrfch betont, dass der allgemeine Glaube, Ehen seien scheidbar, nicht zur Nichtigkeit führe. Die Partei muss schon gezielt eine scheidbare Ehe wollen, nicht nur eine Ehe, von der sie annimmt, sie sei scheidbar.

 

alles Müller - oder was?

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Also genau das, was wir nicht brauchen können. Jetzt will die Kirche schon belogen werden á la "Aber Eminenz, ich wusste gar nicht, daß sich Katholiken nicht scheiden lassen können..."

 

Es gibt auch andere Konstellationen: zwei getaufte Nichtkatholiken heiraten standesamtlich. Die Ehe scheitert. Einer der beiden möchte dann katholisch heiraten. Mir erscheint schon glaubhaft, dass er nicht gewusst hat, dass seine Ehe aus katholischer Sicht unauflöslich ist.

 

Verständlich ist das - allerdings ahben Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ikn ihren Rotaansprachen mehrfch betont, dass der allgemeine Glaube, Ehen seien scheidbar, nicht zur Nichtigkeit führe. Die Partei muss schon gezielt eine scheidbare Ehe wollen, nicht nur eine Ehe, von der sie annimmt, sie sei scheidbar.

 

Das ist etwas, was ich nicht verstehe. Wenn jemand mit der Auffassung groß geworden ist, dass eine Ehescheidung möglich ist, wird er keinen Anlass sehen, eigens zu manifestieren, dass er diese spezielle Ehe, die er jetzt schließen möchte, für auflöslich hält. Selbstverständlichkeiten muss man nicht eigens betonen.

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http://religion.orf....tories/2659671/

 

Also genau das, was wir nicht brauchen können. Jetzt will die Kirche schon belogen werden á la "Aber Eminenz, ich wusste gar nicht, daß sich Katholiken nicht scheiden lassen können..."

 

Es gibt auch andere Konstellationen: zwei getaufte Nichtkatholiken heiraten standesamtlich. Die Ehe scheitert. Einer der beiden möchte dann katholisch heiraten. Mir erscheint schon glaubhaft, dass er nicht gewusst hat, dass seine Ehe aus katholischer Sicht unauflöslich ist.

 

Verständlich ist das - allerdings ahben Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ikn ihren Rotaansprachen mehrfch betont, dass der allgemeine Glaube, Ehen seien scheidbar, nicht zur Nichtigkeit führe. Die Partei muss schon gezielt eine scheidbare Ehe wollen, nicht nur eine Ehe, von der sie annimmt, sie sei scheidbar.

 

Das ist etwas, was ich nicht verstehe. Wenn jemand mit der Auffassung groß geworden ist, dass eine Ehescheidung möglich ist, wird er keinen Anlass sehen, eigens zu manifestieren, dass er diese spezielle Ehe, die er jetzt schließen möchte, für auflöslich hält. Selbstverständlichkeiten muss man nicht eigens betonen.

 

Das ist aber - so das römische Lehramt der letzten 20 Jahre - kein Nichtigkeitsgrund.

 

Wenn Müller nun betont, man arbeite an der Frage, wie denn mit mangelndem Verständnis für der Wesen der christlichen Ehe (was schon mal Unfug ist: es gibt nur eine Ehe) umzugehen sei - dann kann er die Antwort in den reden der Päpste finden: Das ist irrelevant!

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Eine katholische Eheannulierung widerspricht meiner tiefesten inneren Einstellung zu jeglicher Achtung und Respekt gegenüber dem Menschen

 

dies ist meine Meinung auch, und auch meine Überzeugung.

 

Peter.

bearbeitet von Petrus
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das römische Lehramt

meintest Du Mario Jose Bergolgio?

 

Nein. Ich meine das römische Lehramt. Sonst hätte ich andere Buchstaben verwendet.

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Also genau das, was wir nicht brauchen können. Jetzt will die Kirche schon belogen werden á la "Aber Eminenz, ich wusste gar nicht, daß sich Katholiken nicht scheiden lassen können..."

 

Es gibt auch andere Konstellationen: zwei getaufte Nichtkatholiken heiraten standesamtlich. Die Ehe scheitert. Einer der beiden möchte dann katholisch heiraten. Mir erscheint schon glaubhaft, dass er nicht gewusst hat, dass seine Ehe aus katholischer Sicht unauflöslich ist.

 

Verständlich ist das - allerdings ahben Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ikn ihren Rotaansprachen mehrfch betont, dass der allgemeine Glaube, Ehen seien scheidbar, nicht zur Nichtigkeit führe. Die Partei muss schon gezielt eine scheidbare Ehe wollen, nicht nur eine Ehe, von der sie annimmt, sie sei scheidbar.

 

Das ist etwas, was ich nicht verstehe. Wenn jemand mit der Auffassung groß geworden ist, dass eine Ehescheidung möglich ist, wird er keinen Anlass sehen, eigens zu manifestieren, dass er diese spezielle Ehe, die er jetzt schließen möchte, für auflöslich hält. Selbstverständlichkeiten muss man nicht eigens betonen.

 

Das ist aber - so das römische Lehramt der letzten 20 Jahre - kein Nichtigkeitsgrund.

 

Wenn Müller nun betont, man arbeite an der Frage, wie denn mit mangelndem Verständnis für der Wesen der christlichen Ehe (was schon mal Unfug ist: es gibt nur eine Ehe) umzugehen sei - dann kann er die Antwort in den reden der Päpste finden: Das ist irrelevant!

 

Das heißt nicht, dass ich das verstehen muss. Aber ich habe verschiedene Anordnungen meines Dienstherrn auch nie verstanden (weiß aber inzwischen keine Einzelheiten mehr. :) )

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Witwer nd Witwen dürfen heiraten

 

jein :)

 

wenn Witwer Diakon ist, darf er nach dem Tod seiner Ehefrau nicht wieder heiraten.

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