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Sakramentempfang nach Todsünde


Laurentina

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Guten Morgen,

 

ich habe mal eine Frage:

 

Angenommen ein kath. Mann ermordet seine Frau, bereut dies, beichtet, ihm werden die Sünden erlassen. Oder bereut vollkommen und "muß" nichtmal beichten gehen?

Dann ist er doch prinzipiell wieder zum Empfang der Sakramente zugelassen und könnte folglich sogar wieder heiraten, da die Eheleute ja durch den Tod geschieden sind.

Stimmt das so?

 

Viele Grüße

Laurentina

 

 

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Guten Morgen,

 

ich habe mal eine Frage:

 

Angenommen ein kath. Mann ermordet seine Frau, bereut dies, beichtet, ihm werden die Sünden erlassen. Oder bereut vollkommen und "muß" nichtmal beichten gehen?

Dann ist er doch prinzipiell wieder zum Empfang der Sakramente zugelassen und könnte folglich sogar wieder heiraten, da die Eheleute ja durch den Tod geschieden sind.

Stimmt das so?

 

Viele Grüße

Laurentina

Mal abgesehen davon dass das sehr ähm rechtmäßig gedacht ist wurden wir bei unserem Hochzeitsgespräch darauf hingewiesen dass dieser Fall ausdrücklich ausgeschlossen wird.

 

Also muss der Mann etweder lügen was den Tod seiner Frau betrifft (Es war ein Unfall),

oder er muss lügen und sagen "Mir war nicht bekannt dass meine Frau vorhatte zu sterben" (das ist bestimmt ein Ehehindernis)

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Falls ich es richtig weiß, die Experten werden mich sicher korrigieren, ist die neue Heirat nur dann ausgeschlossen, wenn sie in einem Bezug zum Mord steht.

Fall 1: Frau erschlägt ihren gewalttätigen Ehemann, lernt später jemand anders kennen und wil ihn heiraten

ist ja sehr unterschiedlich zu

Fall 2: Frau lernt neuen Mann kennen, gemeinsam beschließen sie den Ehemann zu ermorden, damit sie heiraten können.

 

Werner

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Wie war denn die Begründung dafür, daß dieser Fall ausgeschlossen ist?

Ich meine es war so wie Werner es auch schildert, von daher danke für die Ergänzung.

 

Wobei es eher kürzer war:

"Morden um erneut zu heiraten geht nicht" (in einem Heiratsgespräch ist sowas ja immer sehr weit weg)

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jeremiajohnsen

Hallo, denke sobald Mord im Spiel ist, wie auch immer , erübrigt sich eine neue Heirat. Also nach kirchl. Ritus.

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Falls ich es richtig weiß, die Experten werden mich sicher korrigieren, ist die neue Heirat nur dann ausgeschlossen, wenn sie in einem Bezug zum Mord steht.

Fall 1: Frau erschlägt ihren gewalttätigen Ehemann, lernt später jemand anders kennen und wil ihn heiraten

ist ja sehr unterschiedlich zu

Fall 2: Frau lernt neuen Mann kennen, gemeinsam beschließen sie den Ehemann zu ermorden, damit sie heiraten können.

 

Werner

 

Letzteres war zumindest nach dem alten CIC ein Ehehindernis.

 

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Mord ist halt nicht gleich Mord.

Es ist zum Beispiel bekannt, dass Graf Stauffenberg ziemliche Gewissensbisse hatte wegen des Attentats auf Hitler.

Wäre es gelungen, hätte er die sicher auch noch hinterher gehabt und mit "echter Reue" gebeichtet.

Allein daraus lassen sich hervorragend Fälle konstruieren, bei denen die Frage, ob eine neue Heirat möglich sein sollte, klar bejaht werden kann.

 

Werner

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Can. 1090, 2: § 2. Ungültig schließen auch jene miteinander die Ehe, die durch physisch oder moralisch gemeinsames Betreiben den Tod eines Gatten verursacht haben.

 

Interessant auch Can. 1089 — Zwischen einem Mann und einer Frau, die im Hinblick auf eine Eheschließung mit ihr entführt oder wenigstens gefangengehalten wird, kann es eine gültige Ehe nicht geben, außer die Frau wählt, nachdem sie von dem Entführer getrennt und an einen sicheren und freien Ort gebracht wurde, von sich aus die Ehe.

 

http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P3Y.HTM

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...was mich dabei stutzig macht: Wenn ich mit meinem neuen Partner meinen Mann tötet würde, wäre eine gültige Eheschließung nicht möglich. Bringe ich allerdings alleine um, dann ja...

So verstehe ich das zumindest und habe mir gerade den Codex zu dieser Thematik durchgelesen...

 

Laurentina

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...was mich dabei stutzig macht: Wenn ich mit meinem neuen Partner meinen Mann tötet würde, wäre eine gültige Eheschließung nicht möglich. Bringe ich allerdings alleine um, dann ja...

So verstehe ich das zumindest und habe mir gerade den Codex zu dieser Thematik durchgelesen...

 

Laurentina

Das ist eine interessante Frage. Can. 1090 scheint sich tatsächlich so zu lesen. Es genügt allerdings "moralisch gemeinsames Betreiben". Ich würde sagen, wenn der Partner mit den Mordplänen einverstanden war, ist bereits eine Ehe mit ihm nach dem Mord an dem Gatten unmöglich.

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Ich würde sagen, wenn der Partner mit den Mordplänen einverstanden war, ist bereits eine Ehe mit ihm nach dem Mord an dem Gatten unmöglich.

 

Tja, da würdest Du das aber beweisen können müssen. :a050:

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Wozu Beweise? Die erregung eines öffentlichen Ärgernisses reicht doch bekanntlich, uum ein Sakrament zu verweigern.

Es reicht also aus, wenn die Nachbarn tuscheln, das ist dann ein klares Ehehindernis.

 

Werner ;)

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...was mich dabei stutzig macht: Wenn ich mit meinem neuen Partner meinen Mann tötet würde, wäre eine gültige Eheschließung nicht möglich. Bringe ich allerdings alleine um, dann ja...

So verstehe ich das zumindest und habe mir gerade den Codex zu dieser Thematik durchgelesen...

 

Laurentina

Was ist an c. 1090 (1) unverständlich?

 

Wer im Hinblick auf die Eheschließung mit einer bestimmten Person deren oder seinen eigenen Gatten getötet hat, schließt diese Ehe nicht gültig.

 

Wenn Du Deinen Mann allein umbringst, um die Ehe mit dem neuen Partner schließen zu können, dann ist diese neue Ehe ungültig.

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Edith,

daß bezieht sich aber doch darauf, wenn man schon einen neuen Partner hat.

Wenn man den neuen Partner aber noch nicht kennt, gilt dies ja auch nicht...

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Edith,

daß bezieht sich aber doch darauf, wenn man schon einen neuen Partner hat.

Wenn man den neuen Partner aber noch nicht kennt, gilt dies ja auch nicht...

In der Tat. Solltest Du deinen Ehemann umbringen, obwohl du noch keinen 'Neuen' hast, dann hindert dich das nicht an einer späteren gültigen Eheschließung.

Der Fall, daß Du deinen Mann umbringst, um noch mal heiraten zu können, obwohl es da noch keinen Kandidaten für gibt, ist wohl extrem unwahrscheinlich.

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Ich würde sagen, wenn der Partner mit den Mordplänen einverstanden war, ist bereits eine Ehe mit ihm nach dem Mord an dem Gatten unmöglich.

 

Tja, da würdest Du das aber beweisen können müssen. :a050:

 

Falls man es nicht beweisen kann, kommt dennoch keine Ehe zustande (Putativehe) und kann daher theoretisch annuliert werden.

 

Obwohl, jetzt lese ich den ganzen Kanon und offensichtlich genügt es, dass nur ein Partner am Mord beteiligt ist.

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Moriz, es ist für mich auch sehr unwahrscheinlich, daß ich meinen Mann um die Ecke bringe ;)

 

Die ganze Fragestellung ist ja rein hypothetisch, bzw. theoretisch :)

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Edith,

daß bezieht sich aber doch darauf, wenn man schon einen neuen Partner hat.

Wenn man den neuen Partner aber noch nicht kennt, gilt dies ja auch nicht...

Der Fall, daß Du deinen Mann umbringst, um noch mal heiraten zu können, obwohl es da noch keinen Kandidaten für gibt, ist wohl extrem unwahrscheinlich.

 

Wobei ich schon verstehen kann dass genau dieser Fall durch das Kirchenrecht ausgeschlossen wird. Wäre sonst ne unschöne Lücke.
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Edith,

daß bezieht sich aber doch darauf, wenn man schon einen neuen Partner hat.

Wenn man den neuen Partner aber noch nicht kennt, gilt dies ja auch nicht...

Der CIC geht tatsächlich nicht davon aus, dass man den Ehemann prophylaktisch umbringt, für den Fall, dass man irgendwann jemanden kennen lernt, den man lieber heiraten möchte. :rolleyes:

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Edith,

daß bezieht sich aber doch darauf, wenn man schon einen neuen Partner hat.

Wenn man den neuen Partner aber noch nicht kennt, gilt dies ja auch nicht...

Der CIC geht tatsächlich nicht davon aus, dass man den Ehemann prophylaktisch umbringt, für den Fall, dass man irgendwann jemanden kennen lernt, den man lieber heiraten möchte. :rolleyes:

 

Das erinnert mich daran dass ich spätestens morgen mal wieder Blumen kaufen wollte.
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Es könnte ja auch einfach sein, daß der tötende Ehepartner einfach das Modell Ehe derzeit nicht weiter ausleben möchte, sich jedoch durchaus in späteren Jahren die Möglichkeit offen halten möchte :a050:

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Aber als Gegenstand einer Regelung schon sehr speziell.

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