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Fahrtzeit


asia

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Stellt euch mal vor, ein Arbeitnehmer hätte eine 1-Tage-Woche mit einem festgelegten Arbeitstag. Müsste er nun wegen Teamsitzungen oder ähnlichem an einem anderen Tag nochmal in seine Arbeitstelle fahren, wär dann die Fahrtzeit als Arbeitszeit zu rechnen obwohl es ja an den üblichen Dienstort ginge? Nur mal so ins Blaue gefragt...

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Wenn der hypothetische Arbeitnehmer zu einer Sitzung fährt, die nicht an seinem Dienstort ist, schon.

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Bei mir - nein. Ich habe regelmäßig jeden Freitag frei, weil ich Teilzeitler bin. Wenn ich nun an einem Freitag in die Arbeit muss, dann bekomme ich die Arbeitszeit ab bzw. bis Zeiterfassung gutgeschrieben. Aber nicht die Fahrzeit.

 

Wenn ich an einem Freitag zu einer Besprechung außerhalb fahre, dann bekomme ich die Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet, und zwar entweder ab Wohnung oder ab regelmäßigem Arbeitsplatz, je nach dem, was kürzer ist. Das ist die gleiche Regelung wie an jedem anderen Arbeitstag, wenn ich direkt von zu Hause eine Dienstreise antrete.

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Ja, so dachte ich bisher auch. Ich find das nur nirgendwo geschrieben. Hab mir schon die Finger wund gegoogelt.

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Ich bin selbständig. Da interessiert sich keine Sau für, was Arbeitszeit ist und was nicht. Dafür kann ich zwischendurch hier Beiträge schreiben ohne schlechtes Gewissen zu haben*.

Dale

 

*aber das haben die Angestellten in diesem Forum vermutlich auch nicht. :a050:

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Stellt euch mal vor, ein Arbeitnehmer hätte eine 1-Tage-Woche mit einem festgelegten Arbeitstag. Müsste er nun wegen Teamsitzungen oder ähnlichem an einem anderen Tag nochmal in seine Arbeitstelle fahren, wär dann die Fahrtzeit als Arbeitszeit zu rechnen obwohl es ja an den üblichen Dienstort ginge? Nur mal so ins Blaue gefragt...

Mal so ins blaue geantwortet: Wenn es u.a. aus der Hauptpflicht erwächst, diese Teamsitzung, ist die Wegzeit keine Arbeitszeit. Wie alles in der Richtung gibt es aber ein 'aber'. Z.B. in welcher Form Abordnung/Anordnung geschehen ist. So schlicht der Fall scheint, es sind da viele Rechtsbereiche im Spiel. Der Tarif ist da noch das einfachste. Mein makaberer Tipp: habe einen (kleinen) Unfall auf dem Weg. Die beteiligten Instanzen (Unfallkasse, Steuerrecht, Entsendung usw.) werden das recht eindeutig klären. Gerade die BGs sind da sehr gewissenhaft. Es macht für sie schon einen Unterschied ob es ein Arbeits- oder ein Wegeunfall ist ...

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Ja, so dachte ich bisher auch. Ich find das nur nirgendwo geschrieben. Hab mir schon die Finger wund gegoogelt.

Bei uns ist es in den Dienstanweisungen geregelt. Im Öffentlichen Dienst ist alles irgendwo geregelt.

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Ja, so dachte ich bisher auch. Ich find das nur nirgendwo geschrieben. Hab mir schon die Finger wund gegoogelt.

Bei uns ist es in den Dienstanweisungen geregelt. Im Öffentlichen Dienst ist alles irgendwo geregelt.
Nicht nur da. In größeren Betrieben, Banken und Versicherungen ebenso. Es gibt hier in der Nähe einen Konzern für Kopfschmerztabletten, der überbietet den ganzen ÖD. Kompliziert am ÖD sind nur die unterschiedlichen Regelungen für Bund, Land und Kommunen. Nicht zu vergessen auch jene Großunternehmen, die noch "Altlasten" an Beamten haben.

 

P.S. Meine Idee mit dem klitzekleinen Unfall gefällt mir immer besser.

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Ja, so dachte ich bisher auch. Ich find das nur nirgendwo geschrieben. Hab mir schon die Finger wund gegoogelt.

Bei uns ist es in den Dienstanweisungen geregelt. Im Öffentlichen Dienst ist alles irgendwo geregelt.

 

TVöD/ABD hat mich nicht schlauer gemacht.

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Ja, so dachte ich bisher auch. Ich find das nur nirgendwo geschrieben. Hab mir schon die Finger wund gegoogelt.

 

Bei uns ist es in den Dienstanweisungen geregelt. Im Öffentlichen Dienst ist alles irgendwo geregelt.

TVöD/ABD hat mich nicht schlauer gemacht.
Ich bin mir nicht sicher ob Du das explizit im TVöD findest. Aber Dein beschriebener Fall ist ja nicht selten ... hm ... sogar häufig. Z.B. Stadtbüchereien, betriebsärztliche Dienste, Verkaufsstellen, ...

P.S. Jedenfalls ist es für die Wegezeitbewertung unerheblich ob es eine 1-Tage-Woche oder 5-Tage-Woche ist.

 

Trick 2: Wenn ÖD kläre die Sache mittels Reisekostenabrechnung.

bearbeitet von teofilos
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Aber Dein beschriebener Fall ist ja nicht selten ... hm ... sogar häufig. Z.B. Stadtbüchereien, betriebsärztliche Dienste, Verkaufsstellen, ...

 

Ist zwar jetzt ein paar Jährchen her: aber bei uns wurden Aussentermine noch "von Hand" abgerechnet. Ab dem Zeitpunkt, ab dem man die Dienststelle verließ (automatische Zeiterfassung). Aber es ging anfänglich ja nicht um einen Aussentermin, sondern um einen ausserordentlichen Innentermin (sozusagen).

bearbeitet von Julius
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Ja, so dachte ich bisher auch. Ich find das nur nirgendwo geschrieben. Hab mir schon die Finger wund gegoogelt.

Bei uns ist es in den Dienstanweisungen geregelt. Im Öffentlichen Dienst ist alles irgendwo geregelt.
TVöD/ABD hat mich nicht schlauer gemacht.
Ich bin mir nicht sicher ob Du das explizit im TVöD findest. Aber Dein beschriebener Fall ist ja nicht selten ... hm ... sogar häufig. Z.B. Stadtbüchereien, betriebsärztliche Dienste, Verkaufsstellen, ...

P.S. Jedenfalls ist es für die Wegezeitbewertung unerheblich ob es eine 1-Tage-Woche oder 5-Tage-Woche ist.

 

Trick 2: Wenn ÖD kläre die Sache mittels Reisekostenabrechnung.

 

Ha, das ist das, was ich eigentlich wissen will! Wo find ich das?

Das heißt, wenn XY an seinem üblichen Arbeitstag keine Fahrtzeit an die Arbeitsstelle anrechnen kann, dann darf er das auch nicht am ausnahmsweisen Tag, oder?

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Ja, so dachte ich bisher auch. Ich find das nur nirgendwo geschrieben. Hab mir schon die Finger wund gegoogelt.

 

Bei uns ist es in den Dienstanweisungen geregelt. Im Öffentlichen Dienst ist alles irgendwo geregelt.
TVöD/ABD hat mich nicht schlauer gemacht.
Ich bin mir nicht sicher ob Du das explizit im TVöD findest. Aber Dein beschriebener Fall ist ja nicht selten ... hm ... sogar häufig. Z.B. Stadtbüchereien, betriebsärztliche Dienste, Verkaufsstellen, ...P.S. Jedenfalls ist es für die Wegezeitbewertung unerheblich ob es eine 1-Tage-Woche oder 5-Tage-Woche ist.

Trick 2: Wenn ÖD kläre die Sache mittels Reisekostenabrechnung.

Ha, das ist das, was ich eigentlich wissen will! Wo find ich das?

Das heißt, wenn XY an seinem üblichen Arbeitstag keine Fahrtzeit an die Arbeitsstelle anrechnen kann, dann darf er das auch nicht am ausnahmsweisen Tag, oder?

Genau.
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Und wo find ich das?

Ich glaube da musst Du Dich ein wenig durch das Bundesreisekostengesetz wühlen. Auch im Steuerrecht wirst Du fündig. Ableiten kannst Du es auch über Regelungen bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Meine Frage: Suchst Du nach Argumenten für eine Ermöglichung oder Abweisung?

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Abweisung :evil:

Das ist einfach. Sag' einfach "Ist nicht vorgesehen." Es gibt keinen Unterschied zum regulären Dienstgeschäft. Dieser eine feste Tag in der Woche ist ja auch nur ein Rahmen in dem sich das Arbeitsverhältnis bewegt. Das dient zum Schutz des AN um "Verschickungswillkür" einzudämmen. Ich gehe mal davon aus, dass dies' hier nicht vorliegt. Dieser eine Sondertag ist als regulärer Arbeitstag zu werten. Es wäre (unbesehen des Vorteils) ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber.

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Und wo find ich das?

Das ist NICHT im TVöD geregelt, das ist normalerweise in den "Anweisungen/Regelungen für den Dienstbetrieb" geregelt. Mit anderen Worten: Das kann überall anders sein.

 

Was Bayern betrifft: Wenn Du bei einer staatlichen Behörde bist, die nicht mit einer kommunalen Behörde verknüpft und auch keine Anstalt des Öffentlichen Rechts ist, dann gilt die Empfehlung des Finanzministeriums (kurioserweise ist dies für die Arbeitsorganisation zuständig und nicht das StMI). Wenn Du in einem Landratsamt beschäftigt bist, dann gelten üblicherweise eigene Regelungen, die sich an den Empfehlungen des Landkreistags orientieren.

 

Wenn Du im gemeindlichen / städtischen Dienst stehst, dann hat das Deine Kommune selbständig geregelt. Sie ist weitgehend frei in der Ausgestaltung.

 

Wenn Du beim Bund beschäftigt bist, dann gelten die Regelungen des jeweiligen Ressorts (die haben alle eine eigene Hoheit).

 

Bist Du bei einer Kirche beschäftigt, dann gibt es eigene Regelungen - bei der evangelischen Kirche heißt das, soweit ich weiß, "Anweisungen für den Dienstbetrieb".

 

Und wenn Du auf einer Stelle sitzt, die außergewöhnliche Reisetätigkeiten hat, dann kann es auch noch eventuell eine Individualregelung geben.

 

Oder - einfach mit anderen Worten ausgedrückt - das findest Du nie.

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Klingt wie die Suche nach dem Passierschein A38...

Nein, kling wie: da haben sich wieder einige ungerecht behandelt gefühlt. Sieh' doch selbst, wie diese Lapalie von Reisekosten uns beschäftigt ...

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Du Fuchs!

Sagst Du so. Habe mich mal wieder in Gerichtsurteilen (Bzgl. Wegegeld und Reisekosten) verloren. Es ist schon oft erstaunlich, welche Gedankenweg einen zu entsprechenden Forderungen bewegen. Das Gute, es ist einfacher als Lothar es etwas überzeichnet ...

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