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Fahrtzeit


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Das Gute, es ist einfacher als Lothar es etwas überzeichnet ...

Ein Beispiel aus Bayern (wo ja die Welt noch in Ordnung ist): Ich arbeite in einer ganz normalen Staatlichen Behörde. Da zählt Fahrzeit bei Dienstreisen innerhalb der theoretischen Regelarbeitszeit (07:30 Uhr bis 16:00 Uhr) als volle Arbeitszeit. Außerhalb dieser Zeit zählt es nur zu einem Drittel. Fahre ich also um 06:30 Uhr weg und komme ich um 20 Uhr wieder heim und habe dabei von 10 Uhr bis 17:00 Uhr das eigentliche Dienstgeschäft, dann rechnet sich das wie folgt:

 

06:30 Uhr bis 07:30 Uhr: Ein Drittel, also 20 Minuten.

07:30 Uhr bis 17:00 Uhr: Volle Zeit, also 9 Stunden 30 Minuten.

17:00 Uhr bis 20:00 Uhr: Ein Drittel also 1 Stunde.

Gesamtzeit: Abwesend: 13 Stunden 30 Minuten, Anrechnungsfähig: 10 Stunden 50 Minuten.

Argument: Man müsse ja während der Fahrt nicht zwingend arbeiten... (tatsächlich...)

Samstags und Sonntags ist es anders - da wird alles gezählt.

 

Fortbildungsfahrten, auch solche, zu denen man gehen muss (weil eben eine Dienstpflicht angeordnet wurde), zählen nur pauschal 8 Stunden. Egal, wie lange sie dauern. Derzeit streitet man sich, ob eine angeordnete Fortbildungsfahrt nicht dadurch automatisch zur Dienstreise wird...

 

Arbeitet man als staatlicher Beamter an einem Landratsamt, dann kriegt man die gesamte Abwesenheitszeit angerechnet. Auch bei Fortbildungsfahrten.

 

Bei Kommunen geht alles durcheinander: Ich kenne welche, da kriegt man wohl alles angerechnet, aber nur bis zu 10 Stunden am Tag. Andere rechnen wirklich alles an, andere haben die staatliche Drittel-Regelung.

 

Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern habe ich den Eindruck, dass durch ein extremes Ausleben der kommunalen Selbstverwaltung bzw. der Ressortselbstverwaltung ein gar absonderliches Chaos entsteht.

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Das Gute, es ist einfacher als Lothar es etwas überzeichnet ...

Ein Beispiel aus Bayern (wo ja die Welt noch in Ordnung ist): Ich arbeite in einer ganz normalen Staatlichen Behörde. Da zählt Fahrzeit bei Dienstreisen innerhalb der theoretischen Regelarbeitszeit (07:30 Uhr bis 16:00 Uhr) als volle Arbeitszeit. Außerhalb dieser Zeit zählt es nur zu einem Drittel. Fahre ich also um 06:30 Uhr weg und komme ich um 20 Uhr wieder heim und habe dabei von 10 Uhr bis 17:00 Uhr das eigentliche Dienstgeschäft, dann rechnet sich das wie folgt:

 

06:30 Uhr bis 07:30 Uhr: Ein Drittel, also 20 Minuten.

07:30 Uhr bis 17:00 Uhr: Volle Zeit, also 9 Stunden 30 Minuten.

17:00 Uhr bis 20:00 Uhr: Ein Drittel also 1 Stunde.

Gesamtzeit: Abwesend: 13 Stunden 30 Minuten, Anrechnungsfähig: 10 Stunden 50 Minuten.

Argument: Man müsse ja während der Fahrt nicht zwingend arbeiten... (tatsächlich...)

Samstags und Sonntags ist es anders - da wird alles gezählt.

 

Fortbildungsfahrten, auch solche, zu denen man gehen muss (weil eben eine Dienstpflicht angeordnet wurde), zählen nur pauschal 8 Stunden. Egal, wie lange sie dauern. Derzeit streitet man sich, ob eine angeordnete Fortbildungsfahrt nicht dadurch automatisch zur Dienstreise wird...

 

Arbeitet man als staatlicher Beamter an einem Landratsamt, dann kriegt man die gesamte Abwesenheitszeit angerechnet. Auch bei Fortbildungsfahrten.

 

Bei Kommunen geht alles durcheinander: Ich kenne welche, da kriegt man wohl alles angerechnet, aber nur bis zu 10 Stunden am Tag. Andere rechnen wirklich alles an, andere haben die staatliche Drittel-Regelung.

 

Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern habe ich den Eindruck, dass durch ein extremes Ausleben der kommunalen Selbstverwaltung bzw. der Ressortselbstverwaltung ein gar absonderliches Chaos entsteht.

 

Kann sein. Lesen hilft dem Bayer. Z.B. die Verwaltungsvorschriften des BRKGVwV. Eine wichtige Aussage ist u.a. "Abrechnungsfähig ist nur, was nicht der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen ist." Was eine 'allgemeine Lebensführung ist haben Gerichte ausgiebig geklärt.

Eine etwas boshafte Frage: macht ihr bei diesen Regelungen steuerlich auch Pendlerpauschale geltend? Womöglich zweimal? Denn der AG darf gezahlte Reisekosten ja auch in seiner Bilanz geltend machen?

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Vielen Dank für eure Unterstützung, bei XY wär das jetzt geklärt. Aber ihr könnt natürlich gerne weiter fachsimpeln ;)

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Eine etwas boshafte Frage: macht ihr bei diesen Regelungen steuerlich auch Pendlerpauschale geltend?

Die Pendlerpauschale mache ich geltend, wenn ich von zu Hause in die Arbeit fahre. Dafür kriege ich nirgendwo Ersatz. Wenn ich von zu Hause eine Dienstreise antrete, mache ich die Pendlerpauschale nur dann geltend, wenn das Äquivalent der Fahrt von zu Hause zur Arbeit nicht erstattet wird.

 

Die Pendlerpauschale mache ich aber an jedem Tag geltend, an dem ich in der Arbeit bin, auch dann, wenn ich Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft bin (das ist bei ca. 80% aller Fahrten so).

 

Dienstreisen, also solche, die erstattet werden, berechne ich parallel nochmals als Werbungskosten, und wenn die steuerlichen Beträge höher sind, gebe ich diese Dienstreisen mit der Differenz zwischen Erstattung und dem steuerlichen Wert an.

 

(Fortbildungs)Reisen, die ich nicht erstattet bekomme, z.B. weil mein AG der Meinung ist, mir dafür nur Dienstbefreiung geben zu wollen, gebe ich bei der Steuer voll an.

 

Womöglich zweimal? Denn der AG darf gezahlte Reisekosten ja auch in seiner Bilanz geltend machen?

Es dürfte wohl logisch sein, dass Steuerbefreiungen nicht auf Ausgaben gewährt werden, die ich bereits von anderer Seite voll erstattet bekommen habe.

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Gut, Lothar, gut!

So genau wollte ich es nicht wissen. War eher als Gewissensfrage gedacht ;)

 

Bitte darum der asia'ischen Empfehlung zu folgen und die Akte jetzt zu schließen.

bearbeitet von teofilos
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