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Darf man erneut heiraten,..


Alfonso

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Ist es einem Katholiken erlaubt, erneut zu heiraten, wenn seine Frau einfach abgehauen ist. Andersrum würde mich das ebenso interessieren: Was ist, wenn der Mann abhaut. Darf dann die Frau erneut heiraten?

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Es gibt doch das "eigene" Gewissen.

 

Frage das, denn alle anderen antworten dir auch nur entsprechend ihres eigenen Gewissens.

 

Wenn du gläubig bist, dann musst du deine Wiederverheiratung gegenüber deinem Gott "rechtfertigen" und nicht gegenüber deinen Mitmenschen.

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Oh ha,

der Threat (danke Stefan...) verspricht spannend zu werden.

Wenn man nicht wieder heiraten dürfte sollte man zumindest konsequenterweise überhaupt nicht heiraten.

Leider hat die Kirche gegen diese Variante aber (wie man aktuell feststellt) auch Einwände.

 

 

Gruß Frank

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Zitat von Thofrock am 9:48 - 15.Juli.2002

 

Leider hat die Kirche gegen diese Variante aber (wie man aktuell feststellt) auch Einwände.

 

 

Lieber Frank,

 

wenn du Wurst kaufen möchtest, dann gehst du doch auch zum Metzger und nicht in ein Bekleidungsgeschäft.

 

Der gläubige Mensch ist ausschließlich seinem und nur seinem Gott (in diesem Falle, dem Gewissen) verantwortlich.

 

Warum können sich die gläubigen Menschen ihre Rechtfertigungs- und Begründungswut gegenüber ihren Mitmenschen nicht abgewöhnen, sind sie doch nur ihrem Gott und nur diesem verantwortlich.

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Zitat von pedrino am 11:14 - 15.Juli.2002


Zitat von OneAndOnlySon am 11:00 - 15.Juli.2002

 

Schau mal da rein, es ist aus dem Lexikon der christlichen Moral.

 

Gruß

 

Stefan

 

U N S I N N, diese christliche (richtiger = kirchliche) Moral.

 

Hi Pedrino,

 

hast du den Text mal gelesen? In 14 Minuten?

Dort steht z.B. ganz deutlich, dass Wiederverheiratung eine Frage des eigenen Gewissens ist und nur im Hinblick auf die Kirche (aber nicht was das Privatleben betrifft) eine Frage der Kirche.

Der Text legt auch offen, dass Wiederverheiratung nicht automatisch Sünde ist.

 

Gruß

 

Stefan

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Zitat von Thofrock am 9:48 - 15.Juli.2002

Oh ha,

der Threat (danke Stefan...) verspricht spannend zu werden.


 

Das nennt mal wohl verschlimmbessern. Treat heißt Festlichkeit, Threat heißt Androhung.

 

Thread. Mit h und mit d.

 

Es sei denn, du möchtest weiterhin auf deinem eigenen Stil bestehen...

 

(Geändert von Ruth um 12:22 - 15.Juli.2002)

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Zitat von pedrino am 10:50 - 15.Juli.2002

wenn du Wurst kaufen möchtest, dann gehst du doch auch zum Metzger und nicht in ein Bekleidungsgeschäft.

 

Der gläubige Mensch ist ausschließlich seinem und nur seinem Gott (in diesem Falle, dem Gewissen) verantwortlich.

 

Warum können sich die gläubigen Menschen ihre Rechtfertigungs- und Begründungswut gegenüber ihren Mitmenschen nicht abgewöhnen, sind sie doch nur ihrem Gott und nur diesem verantwortlich.

 

 

....

 

 

U N S I N N, diese christliche (richtiger = kirchliche) Moral.

Hallo pedrino,

dieses Board heißt "Fragen und Antworten". Wenn Du keine Antworten geben kannst, dann spar' Dir doch bitte die Sprüche, das bringt nämlich nichts - außer, daß es Neulinge abschreckt.

 

Lucia

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Zitat von OneAndOnlySon am 11:20 - 15.Juli.2002

aber nicht was das Privatleben betrifft


 

Lieber Stefan,

 

seit wann hat denn der Gläubige bei der kath. Kirche ein "Privatleben"?

 

Durchmiste den KKK, von Privatleben kann man dort nichts, aber überhaupt nichts lesen.

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Zitat von Alfonso am 9:03 - 15.Juli.2002

Ist es einem Katholiken erlaubt, erneut zu heiraten, wenn seine Frau einfach abgehauen ist. Andersrum würde mich das ebenso interessieren: Was ist, wenn der Mann abhaut. Darf dann die Frau erneut heiraten?


 

Zur Abwechslung was zum Thema: Das Eheversprechen, das sich die Brautleute vor Gott geben, gilt nach Lehre der Kirche ohne Vorbehalte und Bedingungen - somit ist die eheliche Treue nicht vom Wohlverhalten des anderen Teiles abhängig. Schuld des anderen hebt das eigene Versprechen der Treue nicht auf. Deshalb ist eine kirchliche Wiederverheiratung nicht möglich - es sei denn, die Ehe kann annulliert werden. Annuliert bedeutet, daß die Ehe nie gültig bestanden hat, z.B. wegen fehlender Freiwilligkeit eines Teils oder nur vorgetäuschtem Ehehwillen. Ansonsten gilt: Versprochen ist versprochen.

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Die Antwort ist eindeutig, da gibt es - außer Details - nichts mehr dran zu deuteln.

 

Vielleicht sollte die Kirche neben der Hochzeit auch eine Segensfeier einführen. Etwas unverbindlicheres für die, die nicht auf immer und ewig wollen.

 

Die Komplikationen sind mir klar, da wankt schon mal das Bild, für das die Ehe steht, aber leider oft auch nur herhalten muß.

 

Wenn schon Folklore, dann eben auch unter der entsprechenden Flagge. An Anfang, zu Beginn der Ehe sollte das überlegt werden und nicht dann, wenn sie scheitert

 

Herzliche Grüße

Martin

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Doch mal nachgefragt: Einem Christen aus dem Freundeskreis ist das gerade passiert: Gattin auf und

davon mit einem anderen.

Er ist noch sehr jung - soll er nun den Rest seines Lebens alleine bleiben?

Die Scheidung läuft, Ehefrau wird dann wohl den anderen - oder irgendeinen anderen - nehmen.

Und dann?

Was ist, wenn ein Paar zwar katholisch ist, aber nicht

kirchlich geheiratet hat (aus welchen Gründen auch

immer...) - kann dann geschieden werden? Oder nur

einer war Christ, der andere sowieso nicht....

 

Und wie ist die Praxis? David wurde doch auch vergeben

....

 

Interessiert mich wirklich.

 

gruss, jeru

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Zitat von jeru am 16:57 - 15.Juli.2002

 

Doch mal nachgefragt: Einem Christen aus dem Freundeskreis ist das gerade passiert: Gattin auf und

davon mit einem anderen.

Er ist noch sehr jung - soll er nun den Rest seines Lebens alleine bleiben?

Die Scheidung läuft, Ehefrau wird dann wohl den anderen - oder irgendeinen anderen - nehmen.

Und dann?

Was ist, wenn ein Paar zwar katholisch ist, aber nicht

kirchlich geheiratet hat (aus welchen Gründen auch

immer...) - kann dann geschieden werden? Oder nur

einer war Christ, der andere sowieso nicht....

 

Und wie ist die Praxis? David wurde doch auch vergeben

....

 

Interessiert mich wirklich.

 

gruss, jeru

 

"Kirchlich" geschieden kann überhaupt niemand werden. Bestenfalls wird festgestellt, dass die Ehe ungültig, d.h. nach kirchlichem Verständnis überhaupt nicht zustande gekommen ist. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, bei "Formfehlern" angefangen...

 

Corinna

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Hallo Jeru,

 

"kleine katholische Ehelehre":

 

In den ersten Jahrhunderten hat sich die Kirche überhaupt nicht für die Trauung interessiert.

 

Ein bißchen hat sich davon etwas erhalten: Auch heute noch spendet nicht der Priester das Sakrament der Ehe (anders als nach der orthodoxen Auffassung), sondern die Brautleute sich gegenseitig.

 

Das Konzil von Trient hat im 16. Jahrhundert dann die "Formpflicht" festgelegt, um ein bißchen Ordnung in die Sache zu bringen und damit klar war, wer nun eigentlich verheiratet ist: Seitdem erkennt die katholische Kirche die Eheschließung nur als gültig an, wenn sie in Gegenwart eines Priesters und zweier Zeugen erfolgt.

 

D.h. wenn jemand (ohne Zustimmung der katholischen Kirche) evangelisch oder standesamtlich heiratet, gilt er/sie nach dem Kirchenrecht als unverheiratet.

 

Dies hat sowohl Vor- als auch Nachteile für die Betroffenen:

 

Der Nachteil ist, daß man dann exkommuniziert ist (was aber für viele wohl ohne praktische Bedeutung ist, es sei denn, sie sind von der Kirche wirtschaftlich abhängig).

 

Der Vorteil ist, daß man, irgendwann geschieden, dann bei der zweiten Ehe selbstverständlich kirchlich heiraten kann, als wäre nichts gewesen.

 

Allerdings: Das mit der Formpflicht ist menschliches Recht, von dem auch dispensiert werden kann (auf Antrag). D. h. ein konfessionsverschiedenes Paar kann dann auch evangelisch heiraten (oder auch standesamtlich), und die Ehe wird dann anerkannt.

 

Liebe Grüße, Peter.

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Hi Peter,

 

wie schaut das eigentlich aus mit der rechtmäßigen katholischen Trauung? In der Schweiz dürfen ja zum Beispiel auch Pastoralreferenten eine Trauung durchführen, weil die dortige Bischofskonferenz das erlaubt hat. Ich weiss, dass sich die Eheleute das Sakrament ja eh selber spenden aber wie schaut das jetzt im Hinblick auf protestantistische Trauungen aus?

 

Gruß

 

Stefan

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Zitat von Petrus am 17:44 - 15.Juli.2002

 

 

 

 

D.h. wenn jemand (ohne Zustimmung der katholischen Kirche) evangelisch oder standesamtlich heiratet, gilt er/sie nach dem Kirchenrecht als unverheiratet.

 

 

 

Der Nachteil ist, daß man dann exkommuniziert ist (was aber für viele wohl ohne praktische Bedeutung ist, es sei denn, sie sind von der Kirche wirtschaftlich abhängig).

 

Der Vorteil ist, daß man, irgendwann geschieden, dann bei der zweiten Ehe selbstverständlich kirchlich heiraten kann, als wäre nichts gewesen.

 

 


 

Hallo Petrus,

heisst das, dass ein standesamtlich verheirateter Partner (ohne Zustimmung der kath. Kirche) ,nach der Scheidung oder Tod des Ehepartners automatisch nicht mehr exkommuniziert ist?

 

(Dass die Exkommunikation für viele ohne praktische Bedeutung ist, war wohl von dir als Scherz gemeint?)

 

Gruß

lara

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Zitat von lara am 19:21 - 15.Juli.2002

 

(Dass die Exkommunikation für viele ohne praktische Bedeutung ist, war wohl von dir als Scherz gemeint?)


 

Hi Lara,

 

selbst unser katholisches Lexikon der christlichen Moral sagt, daß sich Wiederverheiratete (also theoretisch exkommunizierte) halt einfach ne andere Gemeinde suchen sollen, wo sie niemand kennt.

 

Gruß

 

Stefan

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Welches katholische Lexikon der christlichen Moral? Könntest du mir da bitte die Belegstelle geben?

 

Erstaunte Grüße

lara

 

(Geändert von lara um 19:46 - 15.Juli.2002)

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Zitat von lara am 19:46 - 15.Juli.2002

Welches katholische Lexikon der christlichen Moral? Könntest du mir da bitte die Belegstelle geben?

 

Erstaunte Grüße

lara

 

(Geändert von lara um 19:46 - 15.Juli.2002)


 

http://www.stjosef.at/morallexikon/eheschei.htm

 

Es geht gegen Ende um Wiederverheiratete, die durch eine Trennung mehr Schaden anrichten würden (weil Kinder...), als wenn sie die jetztige Beziehung weiterführen. Im letzten Satz sagt das Lexikon der christlichen Moral dazu:

 

"In diesem Fall sollen sie die Sakramente dort empfangen, wo man ihre Eheverhältnisse nicht kennt: In der Großstadt trifft das vielfach sogar auf die eigene Pfarre zu; sonst ist der Empfang an einem anderen Ort zu fordern. "

 

Gruß

 

Stefan

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Zitat von OneAndOnlySon am 18:58 - 15.Juli.2002

 

wie schaut das eigentlich aus mit der rechtmäßigen katholischen Trauung? In der Schweiz dürfen ja zum Beispiel auch Pastoralreferenten eine Trauung durchführen, weil die dortige Bischofskonferenz das erlaubt hat.

 

Hallo Stefan,

 

dann hat halt die Schweizer Bischofskonferenz das so bestimmt - und dann sind die Ehen nach katholischem Kirchenrecht gültig. Der "Normalfall", daß die Ehe vor einem Priester geschlossen wird (nicht: durch einen Priester!), ist wirklich eine formale Angelegenheit ('Formpflicht') und hat ansonsten mit dem Wesen des Sakraments wenig zu tun.

 


Ich weiss, dass sich die Eheleute das Sakrament ja eh selber spenden aber wie schaut das jetzt im Hinblick auf protestantistische Trauungen aus?

 

Wenn zwei Protestanten protestantisch heiraten, wird die Ehe von der katholischen Kirche als gültig angesehen - sie unterliegen ja nicht der Formpflicht. Allerdings kommt es da wohl noch auf Einzelheiten an (was genau haben die Brautleute unter "Ehe" verstanden, etc. )

 

Bei konfessionsverschiedener Ehe wird die protestantische Trauung nicht als gültig angesehen, denn der katholische Teil unterläge ja der Formpflicht.

 

Bei konfessionsverschiedener Ehe mit protestantischer Trauung aber vorher eingeholtem Dispens von der Formpflicht wird die Ehe als gültig angesehen, denn von der Formpflicht wurde ja dispensiert.

 

Liebe Grüße, Peter.

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Zitat von lara am 19:21 - 15.Juli.2002

 

heisst das, dass ein standesamtlich verheirateter Partner (ohne Zustimmung der kath. Kirche) ,nach der Scheidung oder Tod des Ehepartners automatisch nicht mehr exkommuniziert ist?

Hallo lara,

 

aus dem Bauch heraus: ich meine, ja. Allerdings bin ich kein Spezialist für kirchliches Eherecht.

 


(Dass die Exkommunikation für viele ohne praktische Bedeutung ist, war wohl von dir als Scherz gemeint?)

Durchaus nicht. Wenn ich dran denke, daß wir im Schnitt nur 16% regelmäßige Kirchgänger haben, ist schon das die Minderheit...

 

Interessant dürfte es für die meisten nur dann werden, wenn eine Taufe oder die Übernahme des Patenamts ansteht.

 

Liebe Grüße, Peter.

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Wups, hier geht ja einiges durcheinander. Es muß auch in Deutschland kein Priester sein, der bei der Trauung assistiert - ein Diakon kann das auch machen.

 

Wiederverheiratete Geschiedene sind keinesfalls exkommuniziert - das ist Unsinn. Sie sollen nach Lehre der Kriche nicht die Kommunion empfangen. Punkt. Im übrigen sind sie vollwertige Mitglieder der Gemeinde und sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Gemeindeleben teilnehmen und aktiv mitwirken.

 

Liebe Grüße

 

Thomas

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Zitat von ThomasBloemer am 8:49 - 16.Juli.2002

Es muß auch in Deutschland kein Priester sein, der bei der Trauung assistiert - ein Diakon kann das auch machen.

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Seit es wieder den "ständigen Diakonat" gibt, ist auch der Diakon (ohne Dispens!) dem Priester in diesem Punkt gleichgestellt. Danke für die Ergänzung.

 

Was sollte da jetzt durcheinandergegangen sein, Thomas?

 


Wiederverheiratete Geschiedene sind keinesfalls exkommuniziert - das ist Unsinn. Sie sollen nach Lehre der Kriche nicht die Kommunion empfangen.

Was heißt "sollen"? Dürfen sie oder dürfen sie nicht?

 

Liebe Grüße, Peter.

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Zitat von Petrus am 9:07 - 16.Juli.2002

 

Was heißt "sollen"? Dürfen sie oder dürfen sie nicht?

 

Liebe Grüße, Peter.

 

Die Gewissensfreiheit gilt bekanntlich auch für Katholiken, lieber Peter. Natürlich soll man die Lehre der Kirche zur Formung des Gewissens hinzuziehen - wenn man für sich im gebet zu einem abdereb Ergebnis kommt, hat das nix mit dürfen oder nicht dürfen zu tun. Allerdings ist das sozusagen ein handeln "auf eigene Gefahr".

 

Die Kirche ist ja keine Regulierungsanstalt für Sakramente, sondern soll die Gläubigen vführen und sie vor Irrtum bewahren. Den Wiederverheirateten Geschiedenen ruft sie in Erinnerung, daß das Scheitern Ihrer Ehe etwas ist, das zwischen Ihnen und Gott steht. Wie man mit dieser Tatsache umgeht, kann der Einzelne durchaus im Gespräch mit Gott erwägen.

 

Liebe Grüße

 

Thomas

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