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Transparenz und die Wiedergewinnung verlorenen Vertrauens


gouvernante

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Ohne den Inhalt des Untersuchungsberichtes zu kennen kann man nur spekulieren - aber da hier ein Bischof schwer beschuldigt zu werden scheint, kann man an das klassische kirchliche Mittel der Geheimhaltung denken.

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Oder es will sich Rom zuerst selber einmal den Bericht in Ruhe durchlesen um nicht wieder einmal auf dem falschen Fuß erwischt zu werden. Schließlich wird hier, das darf man nach der Meldung im ORF annehmen,  ein Bischof schwer beschuldigt. Rom ist auch nicht ganz blöd und weiß sicherlich, dass ein solcher Bericht sich nicht auf Dauer unter Verschluss halten lässt auf jeden Fall früher oder später den Weg in die Öffentlichkeit finden wird. Aber das alles ist Spekulation. 

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Ich bin über den Fall nicht in allen Einzelheiten im Bilde. Aber dieser Prüfbericht kann ja eigentlich nur finanzielle Unregelmäßigkeiten beinhalten, oder? Was auch - zumindest inoffiziell - im Raume steht ist ja der Vorwurf unnormaler Beziehungen des Bischofs zu einer oder zwei Frauen (die allerdings auch wieder im Finanz-Thema involviert zu sein scheinen). Letzteres könnte u. U. sogar schwerer wiegen als der xte Finanzskandal in der Kirche.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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Im Prinzip unterliegen auch du und ich der Verpflichtung zum Gehorsam. Aber zumindest der amtierenden Bistumsleitung wird man das verbieten können, und man kann dieselbe anweisen, keine  Beitrag zu einer Veröffentlichung zu leisten - sicher unter Verschluss wird man es aber kaum halten können.

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vor 19 Minuten schrieb Chrysologus:

Im Prinzip unterliegen auch du und ich der Verpflichtung zum Gehorsam.

 

Also ist die Selbstbeschränkung in weltlichen Fragen, die sich der Klerus im letzten Ökumenischen Konzil selbst auferlegt hat, nur Geschwätz?

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vor 6 Minuten schrieb rorro:

 

Also ist die Selbstbeschränkung in weltlichen Fragen, die sich der Klerus im letzten Ökumenischen Konzil selbst auferlegt hat, nur Geschwätz?

Ich verstehe die Frage nicht wirklich - eine Beschränkung des Klerus rein auf Frömmigkeitsübungen war nie beabsichtigt und wäre auch mit GS nicht zu vereinbaren.

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Es geht nicht um Frömmigkeitsübungen. Daß das kirchliche Lehramt göttliche Kompetenzen in Fragen des Glaubens und der Sitte hat, ist unbenommen. Doch der Umgang mit einer wissenschaftlichen Studie und der Presse fällt irgendwie nicht darunter, oder? Daher wundert mich Dein Rekurrieren auf den schuldigen Gehorsam respektive auf das päpstliche Jurisdiktionsprimat gegenüber Laien.

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vor einer Stunde schrieb rorro:

Es geht nicht um Frömmigkeitsübungen. Daß das kirchliche Lehramt göttliche Kompetenzen in Fragen des Glaubens und der Sitte hat, ist unbenommen. Doch der Umgang mit einer wissenschaftlichen Studie und der Presse fällt irgendwie nicht darunter, oder? Daher wundert mich Dein Rekurrieren auf den schuldigen Gehorsam respektive auf das päpstliche Jurisdiktionsprimat gegenüber Laien.

Nun, im Zweifel hat nach kirchlicher Lehre der Papst im besonderen und die römische Kurie im Allgemeinen die Kompetenzkompetenz - sie teilen uns bedarfsweise schon mit, ob wir da zum Gehorsam verpflichtet sind. So weit reicht der Jurisdiktionsprimat nun einmal.

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Bestimmt. Nur veröffentlichen kirchliche Gerichte mit Ausnahme der Rota keine Urteile, und auch die Kongregationen arbeiten meist im verborgenen, sprich: Eine entsprechende Weisung bekäme ich per Post über die Nuntiatur, nicht aber über dem L'Osservatore mitgeteilt. Ich verweise daher ganz allgemein auf die Strafnorm des c. 1371 Nr. 2 CIC, wichtiger noch aber ist c. 331 CIC. Wo siehst du dieser Gewalt Grenzen auferlegt?

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vor 2 Stunden schrieb rorro:

... mit einer wissenschaftlichen Studie ...

 

Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Studie, sondern um einen wirtschaftlichen Prüfbericht, eine Wirtschaftsprüfung eben. 

bearbeitet von Mistah Kurtz
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vor einer Stunde schrieb Chrysologus:

Bestimmt. Nur veröffentlichen kirchliche Gerichte mit Ausnahme der Rota keine Urteile, und auch die Kongregationen arbeiten meist im verborgenen, sprich: Eine entsprechende Weisung bekäme ich per Post über die Nuntiatur, nicht aber über dem L'Osservatore mitgeteilt. Ich verweise daher ganz allgemein auf die Strafnorm des c. 1371 Nr. 2 CIC, wichtiger noch aber ist c. 331 CIC. Wo siehst du dieser Gewalt Grenzen auferlegt?

 

Zu der Frage im letzten Satz: das kommt darauf an, worauf sich diese Gewalt bezieht. Kann der Papst rein theoretisch aufgrund dieser Canones katholischen Eltern vorschreiben, wie lange ihre kleinen Kinder die Zähne zu putzen haben oder gibt es eine Grenze der Weisungsbefugnis? Wenn es diese nicht gibt, dann ist jede Trennung von Kirche und Politik ein Hirngespinst und katholischerseits undenkbar. Gleichzeitig haben Päpste aber behauptet, daß es so etwas gäbe.

bearbeitet von rorro
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vor 12 Minuten schrieb rorro:

 

Zu der Frage im letzten Satz: das kommt darauf an, worauf sich diese Gewalt bezieht. Kann der Papst rein theoretisch aufgrund dieser Canones katholischen Eltern vorschreiben, wie lange ihre kleinen Kinder die Zähne zu putzen haben oder gibt es eine Grenze der Weisungsbefugnis? Wenn es diese nicht gibt, dann ist jede Trennung von Kirche und Politik ein Hirngespinst und katholischerseits undenkbar. Gleichzeitig haben Päpste aber behauptet, daß es so etwas gäbe.

Du hast nach Urteilen gefragt - vor welchem Gericht wolltest Du dich gegen eine entsprechende päpstliche Wesiung wehren?

 

Aber etwas ernsthafter: Hier geht es um die Vorstellung des Untersuchungsberichtes zum Finanzgebaren des bischöflichen Stuhls von Gurk. Wenn ich denselben zusammen mit gouvi verfasst hätte, dann sähe ich den Papst schon im Recht, wenn er uns die Veröffentlichung untersagte, auch wenn ich eine solche Weisung für unklug hielte.

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Bleibt halt der Eindruck zurück, dass da jemand etwas vertuschen will, was ihm peinlich ist...

 

Aber wenn man behauptet, im Auftrag des Herrn unterwegs zu sein und die göttliche Kompetenzen mit Löffeln gefuttert hat, ist einem solch eine Außenwirkung wahrscheinlich egal. ;) 

bearbeitet von rince
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vor 1 Stunde schrieb rince:

Bleibt halt der Eindruck zurück, dass da jemand etwas vertuschen will, was ihm peinlich ist...

Peinlich dürfte vor allem sein, dass man den Altbischof unlängst versetzt hat, und das lässt sich schwer vertuschen. Man kann allerdings spekulieren, dass man den Bericht zunächst einmal selbst prüfen und dann über mögliche Schritte gegen Bischof Schwarz entscheiden möchte (was ich nicht für klug halte). Frei ins Blaue hinein gedacht kann es natürlich auch sein, dass die Autoren des Bericht Mist gebaut haben, weil ihnen der Unterschied zwischen Bistumsvermögen und episkopalem Mensalvermögen nicht klar war - ich habe keinen Hinweis darauf, aber es würde mich auch nicht verblüffen.

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vor 8 Stunden schrieb Chrysologus:

Bestimmt. Nur veröffentlichen kirchliche Gerichte mit Ausnahme der Rota keine Urteile, und auch die Kongregationen arbeiten meist im verborgenen, sprich: Eine entsprechende Weisung bekäme ich per Post über die Nuntiatur, nicht aber über dem L'Osservatore mitgeteilt. Ich verweise daher ganz allgemein auf die Strafnorm des c. 1371 Nr. 2 CIC, wichtiger noch aber ist c. 331 CIC. Wo siehst du dieser Gewalt Grenzen auferlegt?

Wer sollte Dich zwingen? Die staatliche Gewalt? Ich glaube kaum, daß damit schon der Tatbestand des Schismas erfüllt wäre.

 

Ok - was das für Dich beruflich bedeuten könnte, kann ich nicht einschätzen, aber für einen Katholiken, der in keinem direkten Abhängigkeitsverhältnis zur Kirche steht???

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Klar, einen nicht abhängig beschäftigten Katholiken kann die Kirche kaum nötigen, das ist schon richtig. Und da erst einmal verwarnt werden muss, ist in diesem Falle das Recht ziemlich zahnlos. "Wenn sie die Studie nochmals veröffentlichen, dann passiert ihnen was !" ist ja nun eher Satire! Aber das ändert ja nicht daran, dass man mich rechtsverbindlich anweisen könnte und es dann mir und meinem Gewissen obliegt, wie ich damit umgehe. Das wir uns damit einem  Spezialfall gegenüber sehen, der der Frage nach Fasten- und Sonntagsgebot ähnlich sieht, das will ich nicht bestreiten.

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vor 23 Stunden schrieb Mistah Kurtz:

 

Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Studie, sondern um einen wirtschaftlichen Prüfbericht, eine Wirtschaftsprüfung eben. 

 

Irre ich mich oder ist es bei Wirtschaftsprüfungen nicht so ganz unüblich, daß diese vertraulich behandelt werden (müssen)? Es geht die Konkurrenz schließlich nichts an, wie es um die Firma steht (OK, in diesem Zusammenhang kein wirklich stichhaltiges Argument).

Mein Chef würde mir jedenfalls was erzählen, wenn ich vertrauliche Informationen nach außen tragen würde.

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