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Missbrauch anderswo


Chrysologus

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Ein wirklich interessanter Podcast zu diesem Thema:

Ein namhafter deutscher Regisseur hat jahrelang angehende Schauspielerinnen zum Casting in sein Hotelzimmer gebete und dort vergewaltigt. Es soll zwar Gerüchte gegeben haben, aber niemand hat den Mund aufgemacht. Die OpferBetroffenen z.B. nicht, weil sie um ihre nich mal begonnene Karriere als Schauspielerin fürchteten. Und wenn doch mal jemand was sagen wollte, dann haben die Anwälte des Täters das mit massiven Drohungen unterbunden und der Täter hat sich öffentlich als Opfer dargestellt ("wir hatten damals eine Kurze Affäre...").

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Eigentlich nichts Überraschendes:

Evangelische Kirche : Sie ist nicht heiliger

 

Zitat

Und nun? Müssen Protestanten und Katholiken nur noch einsehen, dass das größte Risiko der Glaube an die eigene Überlegenheit ist. Vielleicht hören sie dann auf, die Aufklärung ihrer Verbrechen kontrollieren zu wollen, und legen sie freiwillig in die Hände von Staatsanwälten.

 

Ja. Punkt. 

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vor 16 Stunden schrieb Die Angelika:

Eigentlich nichts Überraschendes:

Evangelische Kirche : Sie ist nicht heiliger

 

 

Ja. Punkt. 

soweit zu den immer wieder zu lesenden Aussagen, die Missbrauchsskandale in der rkK hätte es ohne Zölibat und mit mehr Rechten für Frauen nicht gegeben.

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Am 6.8.2023 um 11:03 schrieb rince:

soweit zu den immer wieder zu lesenden Aussagen, die Missbrauchsskandale in der rkK hätte es ohne Zölibat und mit mehr Rechten für Frauen nicht gegeben.

 

Ich glaube auch nicht, dass man es sich so einfach machen sollte. Trotzdem hatte ich in einem anderen Thread ja auch auf eine Erhebung erwiesen, nach welcher der Missbrauch durch ständige (gewöhnlich verheiratete) Diakone  scheinbar deutlich seltener vorkam, durchaus unter Berücksichtigung der er Zahlenverhältnisse.

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Bei unseren evangelischen Geschwistern siehts auch nicht besser aus

 

"Unterdessen üben Missbrauchsbetroffene scharfe Kritik an der Theologin: "Annette Kurschus ist für uns nicht mehr tragbar", sagte der Sprecher des EKD-Beteiligungsforums, Detlev Zander, der "Rheinischen Post" (Samstag). Durch ihr Verhalten werde die Arbeit des Beteiligungsforums gefährdet. Betroffene würden retraumatisiert. "Wenn ich mich hinstelle und erkläre, das Thema Aufarbeitung von sexueller Gewalt sei Chefinnensache, ist ihr derzeitiges Verhalten widersprüchlich und unglaubwürdig", sagte Zander. Kurschus habe das Beteiligungsforum nur einmal besucht. Auch in der aktuellen Situation hätte er erwartet, dass Kurschus das Forum informiere."

 

https://www.katholisch.de/artikel/48792-nach-vertuschungsvorwuerfen-kurschus-will-am-montag-erklaerung-abgeben

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Mal eine Verfahrenstechnische Frage:

 

Kindesmissbrauch gilt als Offizialdelikt, das heißt die Staatsanwaltschaft muss - ggf. auch gegen den Willen des Opfers - ermitteln, sobald sie von dem Fall Kenntnis erhält.

 

Für die psychotherapeutische Zunft gilt zwar grundsätzlich wie für alle Mediziner die ärtzliche Schweigepflicht, diese kann aber - z.B. bei Kindesmissbrauch - straffrei durchbrochen werden.

 

Gilt diese Offenbarungsbefugnis auch dann noch, wenn das Missbrauchsopfer bereits lange volljährig und der Missbrauch 20, 25 Jahre und mehr zurückliegt und das Bedürfnis den Täter zu schützen das Aufsuchen therapeutischer Hilfe verhindert?

 

Wie sollte die Staatsanwaltschaft von solchen Fällen Kenntnis erlangen, wenn nicht durch eigene Anzeige des Opfers?

bearbeitet von Flo77
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vor 21 Stunden schrieb Flo77:

Mal eine Verfahrenstechnische Frage:

 

Kindesmissbrauch gilt als Offizialdelikt, das heißt die Staatsanwaltschaft muss - ggf. auch gegen den Willen des Opfers - ermitteln, sobald sie von dem Fall Kenntnis erhält.

 

Für die psychotherapeutische Zunft gilt zwar grundsätzlich wie für alle Mediziner die ärtzliche Schweigepflicht, diese kann aber - z.B. bei Kindesmissbrauch - straffrei durchbrochen werden.

 

Gilt diese Offenbarungsbefugnis auch dann noch, wenn das Missbrauchsopfer bereits lange volljährig und der Missbrauch 20, 25 Jahre und mehr zurückliegt und das Bedürfnis den Täter zu schützen das Aufsuchen therapeutischer Hilfe verhindert?

 

 

Siehe hier S. 4 und 5. Daraus:

 

"Hinweis: Die Kenntnis von begangenen Straftaten begründet hingegen keine Offenbarungspflicht oder -befugnis. Bei einer Widerholungsgefahr kann jedoch eine Offenbarung nach den Regeln des rechtfertigenden Notstandes erlaubt sein (s. dazu 2.4.4. sowie bei Kindeswohlgefährdung 2.4.3.)."

 

Sofern kein guter Grund zur Annahme vorliegt, dass ein noch ausstehender Missbrauch, der abwendbar wäre, droht (oder bestimmte andere schwere Straftaten), gilt die Schweigepflicht also offenbar weiterhin verbindlich. Die Einschränkung der Schweigepflicht soll künftige schwere Straftaten verhindern, nicht die Aufklärung vergangener Delikte ermöglichen. (Ich weiß nicht, ob es landesrechtliche Ausnahmen gibt, aber das ist wohl sehr unwahrscheinlich.)

 

Zitat

Wie sollte die Staatsanwaltschaft von solchen Fällen Kenntnis erlangen, wenn nicht durch eigene Anzeige des Opfers?

 

Wahrscheinlich gar nicht, wenn nicht entweder der Täter selbst Anzeige erstattet oder "Kommissar Zufall" ungewöhnlich gut gelaunt ist.

 

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vor 2 Stunden schrieb SteRo:

Tja, da hat es wieder mal eine elitäre Moralpredigerin erwischt:

EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus tritt zurück

 

Immerhin ein schneller Rücktritt, das muss man positiv werten. Da sieht man mal wie flott das gehen kann, wenn man nicht erst in Rom um den Rücktritt ersuchen muss. 

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vor 2 Stunden schrieb SteRo:

Tja, da hat es wieder mal eine elitäre Moralpredigerin erwischt:

EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus tritt zurück

Nun kenne ich weder die Dame noch ist aus dem Artikel wirklich erkennbar, was dem Fall eigentlich zu Grunde liegt (außer, daß ein verheirateter Untergebener anscheinend was mit einem anderen Mann hatte).

 

Insofern alles wieder sehr merkwürdig.

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vor 4 Stunden schrieb SteRo:

Tja, da hat es wieder mal eine elitäre Moralpredigerin erwischt:

EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus tritt zurück

 

daraus:

Zitat

Es sei bitter, dass ihr aufrichtiges Bemühen darum, Persönlichkeitsrechte zu schützen, als mangelnde Transparenz kritisiert werde.

Das ist das gegenwärtige Problem. Jeder, der nicht der Superaufklärer war, dem wird Vertuschung vorgeworfen. Was den Spagat zwischen Aufklärung und Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht einfacher macht. Ganz im Gegenteil. 

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vor 2 Stunden schrieb Studiosus:

Immerhin ein schneller Rücktritt, das muss man positiv werten. Da sieht man mal wie flott das gehen kann, wenn man nicht erst in Rom um den Rücktritt ersuchen muss. 

... und bei der Annahme oder der Nicht-Annahme des Rücktritts de facto auch kirchenpolitische Überlegungen und Interessen eine Rolle spielen dürften. 

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Ach,den Faden hatte ich gestern gar nicht gesehen,sorry.

 

So elitär moralpredigend habe ich Frau Kurschus gar nicht wahrgenommen. 

Ich habe sie ohnehin kaum gesehen. Der Vorgänger war präsenter. 

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Ein Studie zu den Missbrauchsnetzwerken aus Behörden, Vereinen und „Wissenschaftlern“ ist veröffentlicht, wesentlich mehr Professoren und Behördenmitarbeiter waren vermutlich involviert.

 

https://taz.de/Ergebnisbericht-zum-Fall-Kentler/!5994181/

 

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Lueneburger-Professor-war-Teil-von-Missbrauchs-Netzwerk,kentler108.html

 

Was ich dabei bemerkenswert finde: Entschädigungen, Entschuldigungen und persönliche moralische Verantwortung spielt bei der Aufarbeitung staatlicher Missbrauchsstrukturen anscheinend keine Rolle; ob die Inhalte von „Reformpädagogik“ nicht möglicherweise von den Missbrauchsinteressen der Akteure „kontaminiert“ wurden, ist dabei eine noch ausstehende Diskussion.

Ich muss gestehen, dass mir im Vergleich dazu die Missbrauchsaufarbeitung in der katholischen Kirche deutlich tiefgründiger erscheint.

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vor 25 Minuten schrieb Shubashi:

ob die Inhalte von „Reformpädagogik“ nicht möglicherweise von den Missbrauchsinteressen der Akteure „kontaminiert“ wurden, ist dabei eine noch ausstehende Diskussion.

 

Nein, nein, hört auf "die Wissenschaft"! 

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