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Anerkennung der Taufe


Guppy

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vor 12 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Meines Wissens dürfen in der rk Kirche Taufen nur in Notsituationen von aien vorgenommen werden. Also konkret:

Ein Kind wird geboren, es ist unklar, ob es den Tag überleben wird, die Mutter/der Vater wünscht eine  Taufe, kein Pfarrer ist in erreichbarer Nähe, dann dürfte meines Wissens jeder andere anwesende Christ taufen.

Es ist viel "schlimmer": 

 

Zitat

an. 861 — § 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Tauf weise zu belehren.

https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro4_cann861-863_ge.html

 

Das heißt selbst wenn eine Katholikin sterbend im Wochenbett einen eingefleischten Atheisten darum bittet ihr Kind in Lebensgefahr zu taufen (weil sie es selbst nicht mehr schafft), und er ihr diesen Wunsch ehrlich erfüllen wollen würde, könnte selbst dieser die Taufe spenden.

 

Salus animarum lex suprema.

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vor 3 Minuten schrieb Flo77:

Das heißt selbst wenn eine Katholikin sterbend im Wochenbett einen eingefleischten Atheisten darum bittet ihr Kind in Lebensgefahr zu taufen (weil sie es selbst nicht mehr schafft), und er ihr diesen Wunsch ehrlich erfüllen wollen würde, könnte selbst dieser die Taufe spenden.

 

Und ich denke, er würde es tun. 

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vor 24 Minuten schrieb Flo77:

vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Tauf weise zu belehren.

 Es besteht also die Pflicht, den Gläubigen beizubringen, wie sie im Notfall taufen können.

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vor 4 Minuten schrieb gouvernante:

 Es besteht also die Pflicht, den Gläubigen beizubringen, wie sie im Notfall taufen können.

Ich denke, das Wissen es überhaupt zu dürfen, ist sehr viel unbekannter als das "wie".

 

Wobei das für Rettungssanitäter, Notfallmediziner, etc. Da wohl die wichtigste Zielgruppe sein dürften.

bearbeitet von Flo77
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vor einer Stunde schrieb Flo77:

Es ist viel "schlimmer": 

 

https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro4_cann861-863_ge.html

 

Das heißt selbst wenn eine Katholikin sterbend im Wochenbett einen eingefleischten Atheisten darum bittet ihr Kind in Lebensgefahr zu taufen (weil sie es selbst nicht mehr schafft), und er ihr diesen Wunsch ehrlich erfüllen wollen würde, könnte selbst dieser die Taufe spenden.

 

Salus animarum lex suprema.

 

Was absolut logisch ist, wenn man weiß, dass es eben nicht auf die Person des Taufenden ankommt

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vor 3 Stunden schrieb rorro:

 

Akzeptieren die Protestanten dann die Taufen der ersten Apostel (also den Beginn der christl. Taufe)?

 

Die Frage ist eigentlich genauso theoretisch, wie das gesamte gedankliche Konzept. Denn es kann ja niemand überprüfen, ob wirklich eine ungebrochene „Taufkette“ vorliegt.

 

Aber um deine Frage zu beantworten: die ersten Apostel mussten nicht getauft werden, denn der Auftrag Jesu Christi zur Taufe erging ja unmittelbar an sie:

„Aber die elf Jünger gingen nach Galiläa auf den Berg, wohin Jesus sie beschieden hatte. Und als sie ihn sahen, fielen sie vor ihm nieder; einige aber zweifelten. Und Jesus trat herzu, redete mit ihnen und sprach: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.“ (Mt 28, 16 ff.)

 

Für die Anerkennung von Taufen gilt folgende kirchenrechtliche Bestimmung, die sich so in allen Ordnungen kirchlichen Lebens der evangelischen Kirchen findet:

„Die evangelische Kirche erkennt alle Taufen an, die nach dem Auftrag Jesu Christi mit Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen worden sind.“

 

Der Auftrag Jesu Christi zur Taufe richtet sich aber nur an die ersten Jünger und die nachfolgenden Jünger – also an Christ*innen und nicht an alle Menschen. Nur erstere können den Auftrag erfüllen; letztere werden nicht in die Pflicht genommen.

 

In allen Ordnungen kirchlichen Lebens der evangelischen Kirchen findet sich daher folgende kirchenrechtliche Bestimmung: „Taufen in Notfällen können alle Getauften vollziehen.“

 

Es handelt sich hier also um eine der ganz wenigen Bestimmungen, bei denen das evangelische Kirchenrecht „strenger“ ist als das katholische. Ob die Frage allerdings jemals praxisrelevant wird, weiß ich nicht.

 

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