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Sexualität und Berufung


rorro

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vor 20 Stunden schrieb iskander:

 

Das ist ist aber nicht der Punkt. Niemand hat ein Anrecht darauf, das Sexualverhalten einer anderen Person mit Ausübung von Zwang zu kontrollieren - ...

Das ist eine alberne Aussage, denn niemand kann das Sexualverhalten einer anderen Person mit Ausübung von Zwang kontrollieren. Selbst Gott will es nicht kontrollieren (obwohl er könnte), weil er den freien Willen vorgesehen hat. Deshalb kann jeder durch sein Sexualverhalten sündigen, wenn er will.

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Am 2.12.2023 um 07:02 schrieb SteRo:

 

Was soll man jemandem sagen, der behauptet nicht zur Liebe Gottes "berufen" zu sein? Was soll man jemandem sagen, der also behauptet dazu "berufen" zu sein sich selbst und seine Begierden mehr zu lieben als Gott?

 

Ich kann nicht wissen, ob Gott einer solchen Person jemals die Gnade der heiligen Liebe angeboten hat, ob diese Person also durch den eigenen freien Willen in diese missliche Lage geraten ist oder ob sie von Gott im negativen Sinne "erwählt" wurde (und also chancenlos ist bzgl. der übernatürlichen Bestimmung der Menschen im Allgemeinen). Ich kann nur feststellen, was die Abwendung von Gott ist und dass diese wesentliche Neigung der gefallenen Natur ist. Die Gnade Gottes zeigt sich in diesem Falle dadurch, dass man bereit ist zu bereuen, wenn man versagt hat, und Buße zu tun.

 

 

 

 

 

 

🤐

 

Werner

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vor 31 Minuten schrieb SteRo:

Selbst Gott will es nicht kontrollieren (obwohl er könnte), weil er den freien Willen vorgesehen hat. Deshalb kann jeder durch sein Sexualverhalten sündigen, wenn er will.

Ein ganz mieser Typ, dieser Gott

 

Werner

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vor 21 Stunden schrieb iskander:

Niemand hat ein Anrecht darauf, das Sexualverhalten einer anderen Person mit Ausübung von Zwang zu kontrollieren - und sei diese andere Person der eigene Ehepartner.

 

Mit Zwang natürlich nicht, aber dem eigenen Ehepartner ist man meiner Meinung nach zur Treue verpflichtet bzw. der andere Ehepartner hat ein "Anrecht" (wenn man es so ausdrücken will) auf die Treue des anderen. Das gehört eben zum Wesen er Ehe, im Unterschied zu unverbindlichen Formen des Zusammenlebens, wo es diese Exklusivität nicht per se gibt.

 

Natürlich kann das Strafrecht nicht jede menschliche Niedertracht regeln, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass Ehebruch in bestimmten Fällen strafbar sein sollte.

 

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vor 1 Stunde schrieb SteRo:

Das ist eine alberne Aussage, denn niemand kann das Sexualverhalten einer anderen Person mit Ausübung von Zwang kontrollieren.

 

Damit meinte ich, dass es nicht angemessen ist, mithilfe des Strafrechts jemanden beispielsweise zur Treue zu zwingen.

 

vor 45 Minuten schrieb Guppy:

Natürlich kann das Strafrecht nicht jede menschliche Niedertracht regeln, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass Ehebruch in bestimmten Fällen strafbar sein sollte.

 

Das gab es früher tatsächlich. Abgesehen von allem anderen - nämlich dass der Staat einen Zwang ausübt, der in den sehr intimen und privaten Bereich hineingeht -, würde ich dazu folgendes sagen: Wenn ein Ehebruch aus Angst vor Strafe bis hin zum Gefängnis unterlassen wird, steht es ohnehin nicht mehr gut um die Ehe. Oder anders formuliert: Wenn der Partner einem nur noch aus Angst vor der Strafjustiz treu bleibt, was ist diese Treue dann noch wert?

 

Und die Folgeprobleme. Der vom Staatsanwalt wegen Ehebruchs angeklagte Mann erklärt, dass seine Frau ihn seit vielen Monaten eiskalt behandelt, nicht mehr mit ihm schlafen wollte, alle Versuche der Verständigung abgelockt habe usw. - und dass er dann schließlich aus purer Verzweiflung gehandelt habe.

Die Frau sagt dann, dass das so doch gar nicht stimme, und dass sie sich geekelt habe, weil der Mann im Bett immer so pervers sei, und außerdem so entsetzlich eifersüchtig.

 

Das alles landet dann bis im Detail vor Gericht. So ist es damals wohl auch gewesen, als das Schuldprinzip bei der Scheidung galt.

bearbeitet von iskander
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vor einer Stunde schrieb iskander:

 

Damit meinte ich, dass es nicht angemessen ist, mithilfe des Strafrechts jemanden beispielsweise zur Treue zu zwingen.

Kein Staat der Welt kann das, aber jeder Staat der Welt kann's versuchen. Gott könnte es erzwingen (ohne die Androhung von Strafe), aber er tut es nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Werner001:

Ein ganz mieser Typ, dieser Gott

 

Werner

Du willst also auf meine Ignore-Liste, weil du Gott als "miesen Typ" bezeichnest, weil er die freiwillige Sünde nicht verhindert. Du plädierst also für die totale Unfreiheit des Menschen.

bearbeitet von SteRo
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vor 13 Minuten schrieb SteRo:

Du willst also auf meine Ignore-Liste, weil du Gott als "miesen Typ" bezeichnest, weil er die freiwillige Sünde nicht verhindert. Du plädierst also für die totale Unfreiheit des Menschen.

 

Dass Du ihn auf Deine Ignore-Liste setzen könntest, dürfte @Werner001 schwer betroffen machen.

bearbeitet von Thanos
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vor 10 Stunden schrieb Thanos:

 

Dass Du ihn auf Deine Ignore-Liste setzen könntest, dürfte @Werner001 schwer betroffen machen.

Davon bin ich nicht ausgegangen als ich das schrieb. Ich fühle mich aber dem Werner gegenüber der Transparenz verpflichtet, weil er mir bislang eigentlich nicht als atheistischer Ideologe (wie andere es sind) oder als notorischer Anti-Prediger (wie es auch einen gibt) aufgefallen ist.

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vor 12 Stunden schrieb SteRo:

Du willst also auf meine Ignore-Liste, weil du Gott als "miesen Typ" bezeichnest, weil er die freiwillige Sünde nicht verhindert. Du plädierst also für die totale Unfreiheit des Menschen.

Es war einmal ein Vater, der grub im Garten ein tiefes Loch und legte spitze Steine auf den Grund. Oben am Loch brachte er keinerlei Sicherungsmaßnahmen an, und dann sprach er zu seinen kleinen Kindern „geht in den Garten, tollt herum, tobt euch aus, aber fallt nicht ins Loch.“

Es kam wie es kommen musste, früher oder später fiel eines der Kinder ins Loch und war tot. Der Vater weinte bitterlich und die Nachbarn fragten, warum er dieses blöde Loch überhaupt gegraben habe und warum er keine Abdeckung darauf gelegt habe.

 

Da antwortete er „warum ich es gegraben habe weiß niemand eigentlich grabe ich keine Löcher, und Abdeckung habe ich keine draufgemacht, weil ich den freien Willen meiner Kinder, hineinzufallen, sehr respektiere.“

 

Werner

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vor 23 Minuten schrieb Werner001:

Es war einmal ein Vater, der grub im Garten ein tiefes Loch und legte spitze Steine auf den Grund. Oben am Loch brachte er keinerlei Sicherungsmaßnahmen an, und dann sprach er zu seinen kleinen Kindern „geht in den Garten, tollt herum, tobt euch aus, aber fallt nicht ins Loch.“

Es kam wie es kommen musste, früher oder später fiel eines der Kinder ins Loch und war tot. Der Vater weinte bitterlich und die Nachbarn fragten, warum er dieses blöde Loch überhaupt gegraben habe und warum er keine Abdeckung darauf gelegt habe.

 

Da antwortete er „warum ich es gegraben habe weiß niemand eigentlich grabe ich keine Löcher, und Abdeckung habe ich keine draufgemacht, weil ich den freien Willen meiner Kinder, hineinzufallen, sehr respektiere.“

 

Werner

Ich sehe schon, die visionäre Ausdrucksweise der Bibel liegt dir gar nicht.

bearbeitet von SteRo
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vor 2 Stunden schrieb SteRo:

Ich sehe schon, die visionäre Ausdrucksweise der Bibel liegt dir gar nicht.

 

Zumal Gott den Kindern ja gesagt hat, sie sollen einen großen Bogen um das Loch machen. 

Aber @Werner001 konstruierte Geschichten waren schon immer wenig passend, obwohl er sie für die tägliche Erkenntnis schlechthin hält.

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vor 19 Stunden schrieb SteRo:

Kein Staat der Welt kann das, aber jeder Staat der Welt kann's versuchen. Gott könnte es erzwingen (ohne die Androhung von Strafe), aber er tut es nicht.

 

Ich hatte ja geschrieben:

 

"Niemand hat ein Anrecht darauf, das Sexualverhalten einer anderen Person mit Ausübung von Zwang zu kontrollieren - und sei diese andere Person der eigene Ehepartner."

 

Von mir aus kann man das aber gerne ersetzen durch: "Niemand hat ein Anrecht darauf, den versuch u unternehmen, das Sexualverhalten [...]"

 

(Allerdings erinnert mich das ein wenig an Lauterbachs sinngemäßer Aussage, dass diejenigen, die sich wegen empfindlicher Strafdrohungen impfen lassen, das am Ende ja doch "freiwillig" täten [und also kein Zwang vorliege].)

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