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Gültige Ehe?


UweS

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Hallo,

 

kann mir jemand folgende Frage beantworten:

 

Ist es für mich möglich katholisch zu heiraten, wenn ich schon einmal standesamtlich verheiratet war und geschieden wurde.

Zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung war ich aus der katholischen Kirche ausgetreten.

Meine Exfrau war zum Zeitpunkt der Eheschließung evanglisch.

Ich möchte nun wieder in die Kirche eintreten und mein katholische Freundin kirchlich heiraten.

 

Gruß Uwe

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Hallo Uwe,

 

was die Kirchenrechtler sagen werden, weiß ich nicht. De facto ist, daß die Kirche standesamtliche Ehen oft ignoriert und die kirchliche Trauung vollzieht. Für Dich als Christ darf diese Frage nicht dort stehen bleiben, was rechtlich "erlaubt" ist, sondern es gilt die Frage nach "Wahrheit" zu stellen.

 

Sind Kinder aus der früheren Ehe vorhanden?

Hast Du mit deiner "Ex" einen gemeinsamen Haushalt und Liebesleben geführt?

Außer dem kirchlichen Recht kennt die Kirche noch das "göttliche Recht".

Beim göttlichen Recht bist Du eher allein auf Dein Gewissen gestellt.

(Diese Fragen brauchst Du hier im Forum nicht zu beantworten, sondern sind nur für Dich gedacht.)

 

Es gibt einen Paragraphen im CIC, wonach ein öffentliches oder notorisches Konkubinat sehr wohl ein Ehehindernis darstellen kann. Wie dieser Paragraph von den Richtern verstanden wird, weiß ich nicht, da er im Grunde genommen verschieden ausgelegt werden kann. Aber die "Grundidee" muß dennoch klar sein, daß es gilt die eheliche oder eheähnliche Partnerschaft respektiert werden muß. Die deutschen Richter sind ziemlich liberal, für meine Begriffe zuviel. Aber wie stehts Du vor Gott damit?

 

Grüße, Carlos

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Hallo Uwe,

um wieder katholisch zu werden, wendest Du Dich am Besten an den Priester Deiner Wohnortgemeinde; dazu hatten wir schon einmal eine Anfrage; hier (draufklicken).

 

Was Deine erste Ehe angeht, wirst Du feststellen müssen, ob sie von der Kirche anerkannt ist, oder nicht. Eine Art "Personenstandsregister" wird von der Gemeinde geführt, in der Du getauft wurdest. Wenn Ihr kirchlich heiraten wollt, müsstest Du dort sowieso anfragen und eine Bescheinigung anfordern - ruf einfach mal an, und erfrage, was eingetragen ist (vermutlich beides: Kirchenaustritt und Heirat).

 

Damit Du kirchlich heiraten kannst, muss die erste Heirat für ungültig erklärt werden. Über die "Formalien" wird Dich sicher Dein zuständiger Pfarrer informieren können. Es gibt eine ganze Reihe von möglichen Gründen, warum eine Heirat nicht zu einer katholisch gültigen Ehe führt:

 

mangelnder Ehewille ("wenn's nicht klappt, lassen wir uns halt wieder scheiden")

die Ehe ist unter Druck/unfreiwillig geschlossen worden ("wenn du dem Mädel schon ein Kind machst, dann heiratest du sie auch - sonst wirst du enterbt")

Unfruchtbarkeit/Zeugungsunfähigkeit, die (böswillig) verschwiegen wurde

Ablenhung von Kindern ...

 

Das ist der "formaljuristische Kram" in groben Umrissen - was die innere Einstellung angeht, hat Carlos Dir schon das Wesentliche geschrieben.

 

Gruß,

Lucia

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Hallo, erst mal ein Dankeschön für eure Antworten.

 

Die ganze Geschichte wird nun noch etwas komplizierter, denn die Frau die ich liebe und die ich gerne heiraten möchte unterrichtet Katholische Religionslehre.

Kann es sein, dass sie ihre Missio Canonica verliert, wenn sie einen geschiedenen Mann heiraten will?

Muss ich nun die Ehe für ungültig erklären lassen?

Und wenn ja, wie sind hierfür die Chancen? Ich muss dazu sagen, dass ich damals von meiner Exfrau betrogen wurde und zwischen uns auch nie ein Kinderwunsch bestand.

 

Gruß Uwe

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Ich muss dazu sagen, dass ich damals von meiner Exfrau betrogen wurde

Ja, ja,

 

immer die anderen sind schuld. Kann es nicht sein, dass DU der Anlaß des "Betrügens" warst?

 

PS: Verschiebt doch diesen Thread in die Arena, damit man diesem Unschuldsengel ordentlich die "Leviten lesen" kann.

 

DANKE

bearbeitet von pedrino
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Ist es für mich möglich katholisch zu heiraten, wenn ich schon einmal standesamtlich verheiratet war und geschieden wurde.

Zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung war ich aus der katholischen Kirche ausgetreten.

Meine Exfrau war zum Zeitpunkt der Eheschließung evanglisch.

Hallo Uwe,

 

unverbindliche Meinungsäußerung meinerseits:

 

Deine Chancen stehen nicht schlecht.

 

Wende Dich an den Priester Deines Vertrauens, schildere ihm den Sachverhalt; der wird sich dann mit den Spezialisten aus dem Ordnariat in Verbindung setzen.

 

Liebe Grüße, Peter.

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Hallo, erst mal ein Dankeschön für eure Antworten.

 

Die ganze Geschichte wird nun noch etwas komplizierter, denn die Frau die ich liebe und die ich gerne heiraten möchte unterrichtet Katholische Religionslehre.

Kann es sein, dass sie ihre Missio Canonica verliert, wenn sie einen geschiedenen Mann heiraten will?

Muss ich nun die Ehe für ungültig erklären lassen?

Und wenn ja, wie sind hierfür die Chancen? Ich muss dazu sagen, dass ich damals von meiner Exfrau betrogen wurde und zwischen uns auch nie ein Kinderwunsch bestand.

 

Gruß Uwe

Hallo Uwe,

 

wenn Du Dich mit der neuen Frau "einfach so" und nur zivil verheiratest, "könnte"(?) ich es mir vorstellen, daß sie ihren Job verliert. Dies gilt auch für den Fall, daß Deine frühere Ehe nur zivil geschlossen worden ist. Aber für diese Vermutung lege ich meine Hand nicht ins Feuer. Wird eine von kirchlicher Seite gültige und anerkannte katholische Ehe geschlossen, so kann der Bischof auf jeden Fall nichts mehr dagegen tun, falls er das wollte.

 

Die Tatsache, daß Deine "Ex" Dich "betrogen" hat, ist an sich eine "Sünde", aber eine Sünde dieser Art macht eine katholisch geschlossene Ehe nicht ungültig. Diese Frage interessiert einem kirchlichen Gericht kaum. Daß sie nie Kinder haben wollte, dies könnte stärker ins Gewicht fallen. Dieser Grund könnte eine katholisch geschlossene Ehe gleich zur höchsten kirchlichen Gerichts-Instanz führen.

 

Wichtig in allem ist, jedes kirchliche Ehe-Annulierungsverfahren ist ein Fragen nach Wahrheit und letzlich in "Glaubensakt". Wenn man nur danach fragt, was "wir" wollen ohne Rücksicht darauf zu nehmen, was "Wahrheit" ist. Diese Wahrheit nicht zu suchen, könnte als Verschlossenheit eine Sünde sein. Vielleicht war die frühere Ehe vor Gott nicht gültig, die Verschlossenheit vor Wahrheitsfragen ist dennoch an sich nicht gut. Daher gehört sich in jedes kirchliche Verfahren eine "engagierte Distanziertheit".

 

Ist Deine frühere Ehe nicht katholisch geschlossen worden, so könnte es sein - genaueres weiß ich nicht - , daß die neue Eheschließung mit weniger Formalitäten möglich ist, dennoch solltest Du als Christ immer die Frage stellen, was gottgefällig ist. Daher ist das Gebet auf alle Fälle ein wichtiger Bestandteil in den weiteren Schritten, daß eine Offenheit entsteht, für das, was kommen mag, und alles Gott hinzugeben, den Schmerz und die Freuden. Gott will an die erste Stelle gesetzt werden.

 

Grüße, Carlos

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Hallo, erst mal ein Dankeschön für eure Antworten.

 

Die ganze Geschichte wird nun noch etwas komplizierter, denn die Frau die ich liebe und die ich gerne heiraten möchte unterrichtet Katholische Religionslehre.

Kann es sein, dass sie ihre Missio Canonica verliert, wenn sie einen geschiedenen Mann heiraten will?

Klare Antwort: Ja.

 

Muss ich nun die Ehe für ungültig erklären lassen?

Wenn Ihr heiraten wollt, und sie soll die missio behalten, wird Euch nichts anderes übrig bleiben.

 

Und wenn ja, wie sind hierfür die Chancen? Ich muss dazu sagen, dass ich damals von meiner Exfrau betrogen wurde und zwischen uns auch nie ein Kinderwunsch bestand.

Untreue zählt nicht - wohl aber der fehlende Kinderwunsch. Die besten Chancen hast Du, wenn Deine "Ex" auch noch bereit ist, in Deinem Sinne ("wir wollten nie Kinder") auszusagen.

 

Gruß,

Lucia

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Damit Du kirchlich heiraten kannst, muss die erste Heirat für ungültig erklärt werden.

Hallo Lucia,

 

Ist das so, dass standesamtliche Ehen von der Kirche immer als Naturehen anerkannt werden?

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Damit Du kirchlich heiraten kannst, muss die erste Heirat für ungültig erklärt werden.

Hallo Lucia,

 

Ist das so, dass standesamtliche Ehen von der Kirche immer als Naturehen anerkannt werden?

"immer" sicherlich nicht - eine "Zweitehe" oder gar "Drittehe", wenn die erste Ehe kirchenrechtlich gültig ist, wird von "Kirchens" nicht als Ehe sondern als Ehebruch gewertet.

 

Ansonsten: vermutlich schon. Ich bin allerdings kein Kirchenrechtler - alle Angaben ohne Gewähr. Etliche der alttestamentarischen Patriarchen haben auch polygam gelebt - vermutlich hätten Abraham, Jakob & Co. (wenn sie denn katholisch wären) auch mit der Kirche so ihre Probleme ...

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Hallo,

 

ich habe hier noch einen kleinen Denkanstoß.

Ich habe gelesen, dass ich wenn ich aus der Kirche austrete, ich auch von den Sakramenten ausgeschlossen bin, folglich doch auch vom Sakrament der Ehe.

Kann mir jemand hierzu etwas sagen?

 

Ach ja, möchte mich auch nochmal ganz herzlich für die bis jetzt geleisteten Beiträge bedanken, sie haben mir schon sehr geholfen.

 

Gruß Uwe

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Uwe, ich denke mal Du hattest einen Grund aus der Kirche auszutreten. Auf den solltest Du Dich mal besinnen. Leute die nur katholische werden wollen weil ihr Partner das will sind der Kirche ein Greuel. Du tätest also weder der Kirche und schon gar nicht Dir selbst einen Gefallen.

 

 

Gruß Frank

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Hallo Frank,

 

so würde ich das nun nicht sehen, denn ich habe auch durch meine Freundin und ihrer Überzeugung ja wieder zum katholischen Glauben gefunden.

Sicher hatte ich damals Gründe die mich zum Austritt bewogen hatten, aber nun habe ich auch durch meine Freundin wieder viel Interesse und schöne Seiten am Glauben gefunden.

 

 

Gruß Uwe

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Ich habe gelesen, dass ich wenn ich aus der Kirche austrete, ich auch von den Sakramenten ausgeschlossen bin, folglich doch auch vom Sakrament der Ehe.

Nein.

 

(Die Gültigkeit/Ungültigkeit Deiner standesamtlich geschlossenen Ehe aus kirchlicher Sicht jetzt außer acht lassend:) Wenn Deine Partnerin nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, ist eine kirchliche Trauung kein Problem.

 

Selbst ausprobiert :-)

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Hallo Frank,

 

so würde ich das nun nicht sehen, denn ich habe auch durch meine Freundin und ihrer Überzeugung ja wieder zum katholischen Glauben gefunden.

Sicher hatte ich damals Gründe die mich zum Austritt bewogen hatten, aber nun habe ich auch durch meine Freundin wieder viel Interesse und schöne Seiten am Glauben gefunden.

 

 

Gruß Uwe

Ach Du Schreck, Uwe, das ahnte ich natürlich nicht. Gut, wenn Du aus Überzeugung wieder in den Verein willst wird sich auch ein Weg finden lassen. Im konstruieren von Ausnahmeregelungen ist die katholische Kirche recht gut. Abgesehen davon gibt es in dem Fall auch keinen vernünftigen Grund Dir das zu verweigern.

 

 

Gruß Frank

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PS: Verschiebt doch diesen Thread in die Arena, damit man diesem Unschuldsengel ordentlich die "Leviten lesen" kann.

Ein neues Rezept, damit die Threads von F&A in F&A bleiben:

 

Die Androhung von Wahrheit.

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Damit Du kirchlich heiraten kannst, muss die erste Heirat für ungültig erklärt werden.

Hallo Lucia,

 

Ist das so, dass standesamtliche Ehen von der Kirche immer als Naturehen anerkannt werden?

Hallo Squire,

 

ich weiß nicht, ob Du ein Mann oder eine Frau bist, deshalb das "Hallo" als Begrüßung.....

 

Fest steht für mich nur, daß die Verfasser des Kirchenrechts sowohl den Begriff des "Naturrechts" als auch metaphysische Gedanken, die man über die Ehe anknüpfen könnte, nicht fremd waren. (Vgl. hierzu Can. 1134.) Dies läßt sich leicht in zahlreichen verschiedensten Stellen anhand der verwendeten Begriffen nachweisen. Und es ist nicht angebracht, im Kirchenrecht selbst, eine metaphysische Ausarbeitung über die Ehe zu schreiben. Die Denktradition zu verstehen, muß dennoch eine der vordringlichsten Aufgaben des Kirchenrechtlers sein, denn sonst entsteht leicht ein "Rechtsfundamentalismus", bei dem nur noch gefragt wird, was denn da drin steht und nicht mehr gefragt wird, was gemeint ist.

 

Wie denn die Praxis in der Handhabung von Ehenichtigkeitsprozessen aussieht, das ist nur schwer zu erraten. Wann, wieso und weshalb sie die eine oder andere zivilgeschlossene Ehe anerkennen oder ablehnen, das ist ein Buch mit sieben Siegeln. Die Richter lassen sich nur sehr schwer in die Karten schauen, warum und weshalb sie diese oder jene Enscheidung getroffen haben. Wenn Du nicht über die Familie oder über betroffene Freunde Einsicht in einigen Akten erhälst, hast Du keine Chance.

 

Von den mir bekannten Richtern tritt auf jeden Fall der Begriff der "Naturehe" nicht hervor. Und wieso sollten sie denn nochmals die Tradition der Kirche immerwieder aufs neue in ihren Urteilen darlegen? Hinzu kommt: Sie wollen ja nicht als Theologieprofessoren beim einfachen Volk auftretten, und das ist nicht ihre Aufgabe.

Off topic: Verständlich ist es, daß sie auch über ihre Urteile angegriffen werden, daher ist es auch verständlich, daß sie sparsam mit Worten umgehen. Wo eine Diskussion ist, ist auch Anfechtung, daher die Zurückhaltung. Für mich persönlich gilt, daß ich in den einen oder anderen Richter mein Vertrauen verloren habe, leider... Aber das gilt nur für mich, soviel steht fest, und ich will nicht über andere Fälle mir eine Meinung bilden, die ich nicht kenne.

Die Gründe dafür, daß im Kirchenrecht keine Metaphysik der Ehe geschrieben wird, liegen ja doch auf der Hand. Philosophie - wenn sie zu ausführlich behandelt wird - trennt meistens, anstatt daß sie eint. Der Geist, indem die das Kirchenrecht geschrieben wurde, versteht unter normalen Umständen jeder ausgebildete Theologe, der fähig ist, die Metaphysik zu verstehen, und die Tradition einigermaßen kennt. Oder hast Du schon mal im StVo schon mal eine Stelle entdeckt, wo philosophisch über die Grundordnung im Verkehr nachgedacht wird?

 

Was auf jeden Fall kein Geheimnis sein sollte, ist die Tatsache, daß jeder Christ gehalten ist, nach der Wahrheit zu streben und vor Gott ein Leben zu führen, das anderen als Evangelium dient.

 

Grüße, Carlos

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Kann es sein, dass sie ihre Missio Canonica verliert, wenn sie einen geschiedenen Mann heiraten will?

Hallo Uwe,

 

würde Deine Freundin Dich nicht heiraten, wenn sie ihre "Missio Canonica" verlieren wird?

 

Würdest Du auf die "Ehe" verzichten, damit sie die Lehrerlaubnis weiterhin ausüben kann?

 

 

Auf welches Fundament würdest Du deine neue Partnerschaft gründen oder anders gefragt: welche Hürden (er)trägt Eure gemeinsame Liebe schon in den ersten Stürmen...?

 

gby

 

bernd

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Damit Du kirchlich heiraten kannst, muss die erste Heirat für ungültig erklärt werden.

Hallo Lucia,

 

Ist das so, dass standesamtliche Ehen von der Kirche immer als Naturehen anerkannt werden?

"immer" sicherlich nicht - eine "Zweitehe" oder gar "Drittehe", wenn die erste Ehe kirchenrechtlich gültig ist, wird von "Kirchens" nicht als Ehe sondern als Ehebruch gewertet.

 

Ansonsten: vermutlich schon. Ich bin allerdings kein Kirchenrechtler - alle Angaben ohne Gewähr. Etliche der alttestamentarischen Patriarchen haben auch polygam gelebt - vermutlich hätten Abraham, Jakob & Co. (wenn sie denn katholisch wären) auch mit der Kirche so ihre Probleme ...

Hallo,

 

die Anerkennung standesamtlicher Ehen hängt von verscheidenen Faktoren ab. Neben dem genannten ('Zweitehe') hängt die Anerkennung vom Status der Eheschließenden Ab

 

1. Beide Partner sind katholisch

Grundsätzlich keine Anerkennung, es sei denn es liegt eine Dispens von der Formpflicht vor. Eine nachträglich Anerkennung durch Befreiung von der Formpflicht bzw. auf kirchliche Initiative hin ist aber möglich. Eine solche Anerkennung kann vorgenommen werden, ohne dass die Ehepartner davon erfahren.

Allerdings könnte nach der Scheidung einer nur vor dem Standesamt geschlossenen Ehe von Katholiken eine Wiederverheiratung mit einem anderen katholischen Partner auch ohne kirchliche Anerkennung der ersten Ehe schwierig oder gar unmöglich werden. Falls nämlich klar ist, dass die erste Ehe nur deshalb nur zivil geschlossen worden ist, weil man eine etwaige Scheidung nicht ausschließen wollte, dann könnte es sein, dass eine kirchliche Eheschließung nicht erlaubt wird.

 

2. Ein Partner ist katholisch

siehe 1

 

3. Beide Partner sind Christen

Weiß ich nicht. Hängt vermutlich von der Konfession ab.

 

4. Beide Partner sind keine Christen

Anerkennung durch die Kirche

 

5. Beide Partner sind aus der katholischen Kirche ausgetreten

M.E. Anerkennung durch die Kirche.

 

 

Grundsätzlich gilt , sich mit dem Pfarrer in Verbindung setzen. Eine Eheschließung ist immer mit der Erstellung eines Protokolls /sog. Brautzeugnis) möglich. Spätestens zu deisem Zeitpunkt muss man vormalige Ehen angeben. Und dafür wird mit Sicherheit - unabhängig vom Taufzeugnis - bei schwierigen Fällen eine kirchenrechtliche Begutachtung stattfinden.

 

Zum Taufzeugnis: dies kann nur in der Pfarrei beantragt werden, in der man getauft worden ist.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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die Anerkennung standesamtlicher Ehen hängt von verscheidenen Faktoren ab.

So einen Unsinn.

 

Für eine Eheschließung (bei uns) BINDEND sind AUSSCHLIESSLICH die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die "Launen" der Kirche sind hierbei so unerheblich, wie nicht unerheblicher sein können.

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die Anerkennung standesamtlicher Ehen hängt von verscheidenen Faktoren ab.

So einen Unsinn.

 

Für eine Eheschließung (bei uns) BINDEND sind AUSSCHLIESSLICH die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die "Launen" der Kirche sind hierbei so unerheblich, wie nicht unerheblicher sein können.

Kommt drauf an, wer sich an kirchliche Vorschriften gebunden fühlt und wer von der Kirche als Arbeitnehmer abhängig ist,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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die Anerkennung standesamtlicher Ehen hängt von verscheidenen Faktoren ab.

So einen Unsinn.

 

Für eine Eheschließung (bei uns) BINDEND sind AUSSCHLIESSLICH die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die "Launen" der Kirche sind hierbei so unerheblich, wie nicht unerheblicher sein können.

Kommt drauf an, wer sich an kirchliche Vorschriften gebunden fühlt und wer von der Kirche als Arbeitnehmer abhängig ist,

 

viele Grüße,

 

Matthias

Da kann ich nur schreiben:

 

Gleiches Recht für alle und wer mir das nicht zugesteht, der kann mir (auf bayrisch) den Buckel runter rutschen.

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Für eine Eheschließung (bei uns) BINDEND sind AUSSCHLIESSLICH  die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die "Launen" der Kirche sind hierbei so unerheblich, wie nicht unerheblicher sein können.

Quatsch, seit wann hat der Staat ein Interesse daran, ob ein Sakrament gültig gespendet wird oder nicht?

Ruf mal bei dem für Dich zuständigen Standesamt an und frag' nach, wenn Du mir nicht glaubst.

 

Der staatliche Verwaltungsakt, dem sich jeder Bürger unterziehen muß, bevor er heiraten möchte, hat mit dem Sakrament der Ehe nur den Namen (Ehe) gemeinsam und sonst nichts.

Bedauerlicherweise müssen wir mit dieser Sprachverwirrung leben.

 

Gruß

Cicero

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