Jump to content

Gültige Ehe?


UweS

Recommended Posts

Der staatliche Verwaltungsakt, dem sich jeder Bürger unterziehen muß, bevor er heiraten möchte, .....

Du schreibst irre.

 

Durch den "Verwaltungsakt" erfolgt die Eheschließung. Und zwar ist die Ehe dann geschlossen, wenn die Brautleute auf die Frage des Standesbeamten (den Wortlaut habe ich gerade nicht parat, kann jeder selber nachsehen), jeweils mit JA geantwortet haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

pedrino,

es gibt eine ganze Reihe von Ländern, da gibt es gar keine Standesbeamten, denen man irgendeine Antwort geben muß. In Österreich oder auf Hawaii z. B. "genügt" ein Pfarrer. Also halt' Dich bitte zurück mit solchen Sprüchen.

 

Lucia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

pedrino,

es gibt eine ganze Reihe von Ländern, da gibt es gar keine Standesbeamten, denen man irgendeine Antwort geben muß. In Österreich oder auf Hawaii z. B. "genügt" ein Pfarrer. Also halt' Dich bitte zurück mit solchen Sprüchen.

 

Lucia

Auf Österreich trifft das aber nicht zu, denn dort kommt eine gültige Eheschließung nur vor dem Standesbeamten, nicht aber vor dem Pfarrer, zustande.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf Österreich trifft das aber nicht zu, denn dort kommt eine gültige Eheschließung nur vor dem Standesbeamten, nicht aber vor dem Pfarrer, zustande.

Doch, Cano,

"gültig" wurde hier eben im kirchlichen, aber nicht im juristischen Sinne verwendet. Ich weiß von etlichen Witwen, die in Österreich kirchlich geheiratet haben, um ihre Witwenrenten zu erhalten - die gelten im juristischen Sinne immer noch als unverheiratete Witwen, im kirchlichen Sinne aber nicht. Auf den Unterschied hatte auch schon Cicero hingewiesen.

 

Gruß,

Lucia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"gültig" wurde hier eben im kirchlichen, aber nicht im juristischen Sinne verwendet.

Das scheint mir nun aber eine Binsenweisheit zu sein, Lucia.

 

"Gültig" im kirchlichen Sinne ist jede vor einem katholischen Priester geschlossene Ehe, und zwar nicht nur in Österreich, sondern überall auf der Erde, ganz unabhängig davon, ob die Brautleute zuvor standesamtlich geheiratet haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Gültig" im kirchlichen Sinne ist jede vor einem katholischen Priester geschlossene Ehe, und zwar nicht nur in Österreich, sondern überall auf der Erde, ganz unabhängig davon, ob die Brautleute zuvor standesamtlich geheiratet haben.

Eben nicht - sonst hätten die kirchlichen Gerichte, die sich mit dem für-Ungültig-Erklären solcher Verbindungen befassen, nicht so viel zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben nicht - sonst hätten die kirchlichen Gerichte, die sich mit dem für-Ungültig-Erklären solcher Verbindungen befassen, nicht so viel zu tun.

Was soll dieses Ausweichmannover, Lucia?

 

Ich versuche es jetzt mal ganz einfach. Stell' Dir vor, in Deutschland (oder sonstwo auf der Welt) kommen zwei katholisch Getaufte (verschiedenen Geschlechts, versteht sich), die noch nie ein Standesamt von innen gesehen haben, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und mit aufrichtigem Ehewillen zu einem katholischen Priester und bitten ihn, ihnen das Sakrament der Ehe zu spenden. Wenn der Priester diesem Wunsch nachkommt, dann sind die beiden im kirchenrechtlichen Sinne gültig verheiratet und kein kirchliches Gericht kann daran was ändern (wenn es mit rechten Dingen zugeht).

 

Du willst mir doch wohl nicht weismachen wollen, daß sich die kirchlichen Gerichte vornehmlich mit der Ungültigerklärung von kirchlichen Trauungen, die zuvor nicht standesamtlich geschlossen wurden, befassen. In diese Verlegenheit kommen die kirchlichen Gerichte im Regelfall gar nicht erst, weil nämlich die katholischen Priester das Sakrament der Ehe normalerweise nur spenden, wenn der kirchlichen Eheschließung die standesamtliche vorangegangen ist.

bearbeitet von Cano
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soviel ich weiß, hat sich die Kirche im Konkordat sogar verpflichtet, nur standesamtlich geschlossene Ehen kirchlich zu trauen. Insofern darf der Priester gar kein Paar trauen, das nicht standesamtlich heiratet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Pedrino schreibt: >>Durch den "Verwaltungsakt" erfolgt die Eheschließung<<

 

Und genau deswegen bin ich gegen die staatliche Zwangshochzeit.

 

Meine Ehe wird nur vor Gott geschlossen.

 

(Aus finanziellen Gründen würde ich noch eine Partnerschafts-Steuervergünstigungsunterschrift auf dem Standesamt leisten)

 

Standesbeamte sind wie Schornsteinfeger oder die IHK: Sie erhalten Gebühren für Null-Leistung, die man auch nicht bestellt hat. Pedrino, Du hast mir die Augen geöffnet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soviel ich weiß, hat sich die Kirche im Konkordat sogar verpflichtet, nur standesamtlich geschlossene Ehen kirchlich zu trauen. Insofern darf der Priester gar kein Paar trauen, das nicht standesamtlich heiratet.

So ist es, Thomas, aber wenn's der Priester trotzdem tut, dann führt dies nicht zur Ungültigkeit des Sakraments. Kirchenrechtlich ist eine solche Trauung gültig ... und der Priester bekommt vermutlich 'ne Menge Ärger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soviel ich weiß, hat sich die Kirche im Konkordat sogar verpflichtet, nur standesamtlich geschlossene Ehen kirchlich zu trauen. Insofern darf der Priester gar kein Paar trauen, das nicht standesamtlich heiratet.

So ist es, Thomas, aber wenn's der Priester trotzdem tut, dann führt dies nicht zur Ungültigkeit des Sakraments. Kirchenrechtlich ist eine solche Trauung gültig ... und der Priester bekommt vermutlich 'ne Menge Ärger.

Ich habe keinen Kanonisten gefragt, vermute aber, daß Cano Recht hat und die Ehe gültig, wenn auch unerlaubt geschlossen wurde, was eben nicht das Gleiche ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde ich auch so sehen, obwohl es Cano geschrieben hat :blink:

 

Schön, Dich mal wieder zu sehen, TomTom.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde ich auch so sehen, obwohl es Cano geschrieben hat  :blink:

 

Schön, Dich mal wieder zu sehen, TomTom.

Mir ist die Zustimmung ja auch nicht leicht gefallen.

:blink: an Thomas und Cano

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich versuche es jetzt mal ganz einfach. Stell' Dir vor, in Deutschland (oder sonstwo auf der Welt) kommen zwei katholisch Getaufte (verschiedenen Geschlechts, versteht sich), die noch nie ein Standesamt von innen gesehen haben, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und mit aufrichtigem Ehewillen zu einem katholischen Priester und bitten ihn, ihnen das Sakrament der Ehe zu spenden. Wenn der Priester diesem Wunsch nachkommt,

Cano, was heißt hier "Ausweichmanöver"? Um die eindeutigen Fälle geht es doch gar nicht, die braucht kein Mensch zu diskutieren. Sondern um die, wo möglicherweise eben nur einer katholisch getauft ist, vielleicht auch noch aus der Kirche ausgetreten etc. - die Grenzfälle eben.

 

Ansonsten: Der Priester darf kein Ehesakrament spenden. Das spenden sich die Eheleute gegenseitig.

 

*haarespalt*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

>>Muss ich nun die Ehe für ungültig erklären lassen?<<

 

Lieber UweS, eigentlich wurde in den bisherigen Beiträgen bereits alles wichtige gesagt. Deshalb kann ich hier nur das bereits gesagte wiederholen. Um eine Ehe für ungültig erklären zu können, muß diese zuerst einmal vor der Kirche bestanden haben. Wenn Du aber lediglich vor dem Standesamt die Ehe geschlossen hast, und weder ein katholischer Priester, noch ein evangelischer Pfarrer bei der Eheschließung anwesend war und die Anerkennung von Dir auch nicht beantragt wurde, dann dürfte eigentlich keine gültige Ehe im Sinne der katholischen Kirche bestanden haben. Dies kannst Du aber mit Sicherheit erfahren, wenn Du , wie Lucia bereits schrieb, bei der Gemeinde nahfragen bei der Du getauft wurdest. Du benötigst für Deine kirchliche Eheschließung mit Deiner neuen Partnerin sowieso eine entsprechende Bescheinigung dieser Gemeinde.

 

>>Und wenn ja, wie sind hierfür die Chancen? Ich muss dazu sagen, dass ich damals von meiner Exfrau betrogen wurde und zwischen uns auch nie ein Kinderwunsch bestand.<<

 

Lieber UweS, wenn Deine erste Ehe vor der katholischen Kirche als gültig besteht, dann ist der Betrug Deiner Exfrau kein Grund diese für ungültig zu erklären. Falls Du aber nachweisen kannst, dass diese Ehe unter der Präsmisse geschlossen wurde, Kinderlos zu bleiben, dann kann dies ein Grund sein. Wie Du dann vorgehen kannst kann Dir der Pfarrer Deiner Heimatpfarrei sagen, oder du wendest Dich direkt ans Bischöfliche Offizialat.

 

>>Ich habe gelesen, dass ich wenn ich aus der Kirche austrete, ich auch von den Sakramenten ausgeschlossen bin, folglich doch auch vom Sakrament der Ehe.<<

 

Lieber Uwe, richtig. Wenn Du das Sakrament der Ehe spenden und empfangen möchtest, dann mußt Du der katholischen Kirche angehören. Sonst ist dies nicht möglich.

 

>>Ist das so, dass standesamtliche Ehen von der Kirche immer als Naturehen anerkannt werden?<<

 

Wenn eine Ehe für die katholische Kirche bestehen soll, muß Sie, wie es hier heißt, anerkannt werden. Bei der Anerkennung handelt es sich um ein Verwaltungsakt in dem die Rechtmäßigkeit der Sakramentsspendung untersucht und anerkannt wird. Dies geschieht auf Antrag des katholischen Ehepartners z.B. bei einer Eheschließung vor einem Evangelischen Pfarrer. Falls ein solcher Antrag nicht gestellt wird, kommt ein Verfahren zur Anerkennung erst gar nicht in Gang.

 

Ich habe selbst ein Ehenichtigkeitsverfahren angestrengt. Das Verfahren dauerte insgesamt ca. 7 Jahre. Ganz wichtig ist, dass die Gründe zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Bei mir hat es deshalb so lange gedauert, weil meine zivilrechtlich geschiedene Frau ihre bereits gemachte Aussage wieder zurücknahm und erst Jahre später deren Verwendung wieder gestattete.

 

Ich wurde damals vom Bischöflichen Offizialat sehr gut beraten. Eine Anfrage dort lohnt sich bestimmt.

 

Herzliche Grüße und Gottes Segen

 

Hans-Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soviel ich weiß, hat sich die Kirche im Konkordat sogar verpflichtet, nur standesamtlich geschlossene Ehen kirchlich zu trauen. Insofern darf der Priester gar kein Paar trauen, das nicht standesamtlich heiratet.

Das gilt nur in Deutschland so. Wer dennoch kirchlich heiraten möchte, zivil aber nicht heiraten möchte, kann immer noch ins Ausland. Die im Ausland geschlossene Ehe wird dann von der deutschen Kirche als Sakrament voll anerkannt.

 

Und wenn hierzulande eine kirchliche Trauung ohne zivile Trauung stattfinden würde, so ist sie - wenn sonst alle Bedingungen der Möglichkeit gegeben sind - zwar unerlaubt aber gültig, meine ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...