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Kopftuch in der Schulklasse


Ruth

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Liebe Forumsgemeinde,

 

der Rechtsstreit um die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin, die ihr Kopftuch auch im Unterrricht tragen will, geht gerade in die letzte Runde, sprich vors Bundesverfassungsgericht.

(Spiegel-Artikel)

 

In diesem Fall steht die Religionsfreiheit gegen das Neutralitätsgebot. Mich würde einmal eure Meinung dazu interessieren, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht sich auch auf andere religiöse Symbole auswirken könnte wie Kreuzanhänger oder die jüdische Kipa. Darf ein Lehrer vor seinen Schülern ein solches Bekenntnis ablegen, oder ist das schon im besten Fall bloße "Werbung" und im schlimmsten Fall "Indoktrination"?

 

Ich muss sagen, mich stört die religiöse Aussage eigentlich weniger als die Vorstellung, Frauen müßten ihren Kopf in Gegenwart von Männern bedecken (und dazu noch im Gegensatz zu Männern). Ich sähe es ungern, wenn Kindern diese Einstellung vorgelebt wird. Deshalb begeistert mich auch der Kompromiß nicht, der im letzten Abschnitt des Spiegel-Artikels angedeutet wird: Dass eine Grundschullehrerin also vor den Kindern ohne Kopftuch unterrichtet, unter der Voraussetzung, dass kein männlicher Lehrer den Raum betritt.

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Ab welcher ethnischer Proportion müsste man eine Kultur-/ Verfassungsschutzänderung durchführen?. Der muslimische ethnische Anteil in Deutschland ist doch schon über zweistellig und in vollkommen moslemischen Landstrichen sollte auch eine moslemische Verfassung her, so eine Art abtrünnige Republik, wie man sie in Tschetschenien oder im Kosovo hat.

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*delurk*

 

Ich verstehe nicht, wie man im bloßen Tragen des Kopftuches eine Beeinflussung der Schüler erblicken kann. Das ist nun wirklich Privatsache und geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Der Lehrer ist nunmal kein "Neutrum" und sollte seine individuelle Überzeugung nicht verstecken müssen.

 

Kritias

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und wenn ein Lehrer mit Glatze, Springerstiefeln und Kampfanzug zum Unterricht erscheinen würde, dazu noch mit dem Schild "Deutschland den Deutschen" würdest Du dann immer noch sagen: Der Lehrer ist nunmal kein "Neutrum" und sollte seine individuelle Überzeugung nicht verstecken müssen.

????

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Volker_Biallass

Hallo Erich :blink:

und wenn ein Lehrer mit Glatze, Springerstiefeln und Kampfanzug zum Unterricht erscheinen würde, dazu noch mit dem Schild "Deutschland den Deutschen" würdest Du dann immer noch sagen: Der Lehrer ist nunmal kein "Neutrum" und sollte seine individuelle Überzeugung nicht verstecken müssen.

????

 

Exakt. Denn lieber ein Lehrer der so auftritt, und dann aus dem Schuldienst entfernt wird, als einer, der sich gut zu maskieren weiß und dann ungestört doch nichts anderes verbreitet.

 

bcnu Volker

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Ein Kopftuch mit einem Nazikostüm zu vergleichen würde Thomas jetzt jetzt auf eine Art beantworten die ich mir nicht rausnehme.

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Ein Kopftuch mit einem Nazikostüm zu vergleichen

 

Ein Zeitgeistgläubiger wie Du sieht natürlich nur: Uniform = igitt Kopftuch=Toleranz, gelle :blink:

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(Da sich dieser Thread mit rasender Geschwindigkeit zu etwas entwickelt, das Lucias Moderatorenfingerchen zum Zucken bringen könnte: Liebe Lucia, im Zweifelsfall bitte verschieben und nicht zerhackstücken, ja? Danke.)

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und wenn ein Lehrer mit Glatze, Springerstiefeln und Kampfanzug zum Unterricht erscheinen würde, dazu noch mit dem Schild "Deutschland den Deutschen" würdest Du dann immer noch sagen: Der Lehrer ist nunmal kein "Neutrum" und sollte seine individuelle Überzeugung nicht verstecken müssen.

????

Und was ist mit Kreuzen, Erich?

 

Sollte ein Lehrer seine individuelle christliche Überzeugung verstecken?

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Sollte ein Lehrer seine individuelle christliche Überzeugung verstecken?

 

dass sag ich Dir, wenn Du mir sagst wofür das Kopftuch das Symbol ist :blink:

bearbeitet von Erich
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@Ruth: ist okay - der Smurf-Beitrag allerdings wäre auf der off-topic-Liste.

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Ein Kopftuch muß doch nicht ghleich ein Symbol sein. Ich trage mitunter auch mal eine Baseballkappe.

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@Ruth: ist okay - der Smurf-Beitrag allerdings wäre auf der off-topic-Liste.

Wieso das denn?

 

In der Aussage war Smurfs Beitrag wohl überzogen, in der Sache selbst aber richtig. Damit hat er auf einen wichtigen Aspekt aufmerksam gemacht:

Es geht eben weniger darum, dass christliche oder atheistische Kinder missioniert werden. Sondern darum, dass muslimische Kinder, die aus einem streng gläubigen Elternhaus kommen, nicht verstehen können, dass ihre muslimische Lehrerin nicht den Geboten Allahs folgt/folgen darf. Es gibt tatsächlich in D einige Klassen, bei denen der Anteil muslimischer Schüler über 50% ist.

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Ich würde einem Verbot der Kopftuchtragerei zustimmen unter der Bedingung, daß auch Nonnen während der Unterrichtszeit ihren Kopfschmuck ablegen und "Bekenntniskreuze" (also das Gegenteil von Modeschmuck) im Unterricht ebenso verboten werden würden. Das wäre mir auch die liebste Lösung.

 

Da ich mir nicht vorstellen kann, daß sich das ohne Protest und Unterdrücktengehabe durchsetzen läßt, spreche ich mich aus Gründen der Gerechtigkeit eindeutig für die Erlaubnis des Kopftuchtragens für islamische Lehrerinnen und Schülerinnen während des Unterrichtes aus.

 

So long

 

Sylle

bearbeitet von sylle
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Sylle, das würden die katholischen Ordensfrauen, die ich kenne, sofort machen. Viele unterrichten ohnehin schon in "normaler Kleidung".

 

(Frage: An staatlichen Schulen gibt es noch viele, die in Habit unterrichten? - Habe wirklich keine Ahnung.)

 

Aber den Aufstand, den es dann gäbe (Gott mit dir du Land der Bayern :blink: ) wäre wohl äußerst kontraproduktiv für die Interessen der Atheisten und der Anti-Nationalisten, nehme ich mal an.

bearbeitet von lara
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Solange Islam und Christentum nicht zu den staatlich verbotenen Ideologien wie Nationalsozialismus gehören, kann es nicht angehen, daß man Menschen verbietet, im Unterricht ihren Körper mit Insignien ihrer jeweiligen Religion zu dekorieren. (Auch wenn einem weder diese Insignien, noch die Religion zusagen).

 

Allerdings sehe ich da Probleme, wo religiöse Präferenzen des Lehrers seine neutrale Berufsausübung beeinträchtigen: Wir hatten ein paar stock-konservative Katholiken, die furchtbare Probleme mit der Mode der Jugend des 20.Jahrhunderts hatten.

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Ich finde allerdings, daß Kreuze an den Wänden von staatlichen Schulen nichts zu suchen haben. Höchstens an den Halskettchen der Christen, die diese Schulen besuchen.

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Murmel murmel

 

Wenn die stockkonservativen Katholiken den Farbkombinationen der Mode der Siebziger nichts abegewinnen konnten, haben sie wohl mehr Geschmack und Stilgefühl als man ihnen landläufig zubilligt.

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Gast Ketelhohn

Der Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten ist absurd und in jedem Fall gegen jedes Recht. Ich würde sogar für das Recht von Christinnen eintreten, Kopftücher zu tragen.

 

2003.05.05.n04.jpg

 

Im übrigen:

 

»Jedes Weib aber, welches betet und weissagt mit unverhülltem Haupt, schändet ihr Haupt; es ist ein und dasselbe, wie wenn sie geschoren wäre. Denn wenn sich ein Weib nicht verhüllen will, so lasse sie sich das Haar abschneiden. Nun es aber einem Weibe übel ansteht, sich das Haar abschneiden oder abscheren zu lassen, so soll sie sich verhüllen« (I Cor 11,5-6).

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Sylle, dass würden die katholischen Ordensfrauen, die ich kenne, sofort machen. Viele unterrichten ohnehin schon in "normaler Kleidung".

 

(Frage: An staatlichen Schulen gibt es noch viele, die in Habit unterrichten? - Habe wirklich keine Ahnung.)

 

Aber den Aufstand, den es dann gäbe (Gott mit dir du Land der Bayern :blink: ) wäre wohl äußerst kontraproduktiv für die Interessen der Atheisten und der Anti-Nationalisten, nehme ich mal an.

Ich erinnere da nur mal nebenbei an die Kruzifix-Debatte

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Das Problem mit dem Kopftuch ist: Es handelt sich nicht um ein rein religiöses Symbol. Bei einem Kreuz sieht die Sache anders aus - ein christliches Kreuz ist ohne religiöse Deutung nichts, aber ein Kopftuch ist ohne religiöse Deutung immer noch ein Bekleidungsstück.

 

Ich muss sagen, ich bin in dieser Hinsicht ziemlich unentschlossen, welche Entscheidung ich für richtig halten soll. Sicher ist es so, dass es in anderen Ländern für Frauen einen Kopftuchzwang gibt und dies ebenso ein Symbol der Frauenunterdrückung (nebenbei: in der Türkei ist Frauen das Tragen von Kopftüchern in den Schulen verboten). Je nachdem also, wie man es sieht, hat es eine andere Bedeutung, je nach Perspektive sieht die Sache anders aus.

 

Und hier abzuwägen ist schwierig. Wenn das Kopftuch nur ein Symbol der Frauenunterdrückung oder ein rein religiöses Symbol wäre, dann weg damit. Als Kleidungsstück ist es aber auch Ausdruck der Persönlichkeit und da tue ich mich mit einem "weg damit" sehr, sehr schwer.

 

Ob es sich um ein kultureigenes oder kulturfremdes religiöses Symbol handelt finde ich hingegen vollkommen unerheblich. Ob ein Lehrer ein T-Shirt trägt mit "Jesus liebt Dich" oder "Gehorche Allah" oder sonstwas trägt - das gehört verboten. Ebenso wie ein Kampfanzug und Springerstiefel.

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Stimmt, es wird echt ein Problem, wenn plötzlich das Tragen von Mode-Kopftüchern verboten ist. Ich hatte mal ein kleines Haarfärbedebakel hinter mir und war heilfroh bis zum nöchsten Friseurtermin ein (natürlich nicht islamisch wirkendes) Kopftuch tragen zu können. Als Lehrerin muß man dann wohl mit grünen Haaren antreten? *g*

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In diesem Fall steht die Religionsfreiheit gegen das Neutralitätsgebot.

Artikel 4 GG

[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

 

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

 

 

Das BVerfG wird der Klägerin nicht recht geben weil:

 

das Kopftuch kein religiöses und weltanschauliches BEKENNTNIS darstellt.

 

Dass die islamischen Vorschriften für die Frauen ein Kopftuch vorschreiben, ist für Dritte, hier der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, unerheblich, da Vorschriften des Islam keinen bundesdeutschen Gesetzescharakter haben können.

 

Die juristische Begründung könnt ihr dann dem Urteil des BVerfG entnehmen.

bearbeitet von pedrino
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Ich sehe das Recht auf freie Religionsausübung endeutig hher an, zumal die Neutralität des Staates (bzw. Landes) ja gewährt bleibt - letztere könnte durch konfessionellen Religionsunterricht weitaus mehr "beschädigt" werden, was allerdings das BVerfG bereits anders sah.

Insofern hoffe ich sehr, dass Frau Schavan und Co. einen Korb bekommen.

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