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Kopftuch in der Schulklasse


Ruth

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nehmen wir mal an, Du hättest Recht und es wäre jedem Staatsdiener erlaubt, sein Bekenntnis öffentlich zu machen. Überall, auch in Kindergärten und Grundschulen (für höhere Schulen hab ich da überhaupt nix gegen, um das mal deutlich zu machen). Wie willst Du denn garantieren, daß die Erzieher und Lehrer ihr Bekenntnis nur *nach außen demonstrieren* und keine neutrale Haltung (die von ihnen abverlangt wird, und das ist verdammt nochmal auch gut so!!!) in ihre ERZIEHUNGSarbeit einfließen lassen?

Claudia, wie willst Du denn garantieren, daß Erzieher und Lehrer, die ihre weltanschauliche Haltung NICHT nach außen hin demonstrieren dürfen, diese nicht in ihre Erziehungsarbeit einfliessen lassen?

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Claudia, wie willst Du denn garantieren, daß Erzieher und Lehrer, die ihre weltanschauliche Haltung NICHT nach außen hin demonstrieren dürfen, diese nicht in ihre Erziehungsarbeit einfliessen lassen?

Garantieren kann das heute natürlich auch keiner.

 

Nur denke ich, wenn die Neutralität erstmal angekratzt ist bzw die Verpflichtung zur Neutralität aufgeweicht ist, ist das ein echtes Problem.

 

Grade in den Kigas und Grundschulen find ich das aber ungeheuer wichtig...

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Ein Kopftuch mit einem Nazikostüm zu vergleichen

 

Ein Zeitgeistgläubiger wie Du sieht natürlich nur: Uniform = igitt Kopftuch=Toleranz, gelle :blink:

Schlechter Versuch, Erich. Erst nennst Du Uniform+ Schild mit politischer Aussage und dann gibst Du vor nur auf die Uniform angespielt zu haben.

 

Versuch es mal so:

 

Kopftuch= religioeses Bekenntniss

Uniform+politsche motiviertes Schild= politisches Bekenntniss, in diesem Falle sogar strafrechtlich relevant.

 

Dein Vergleich hinkt also nicht nur, er hat nicht einmal Beine.

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Kopftuch= religioeses Bekenntniss

Das Kopftuch ist kein "Bekenntnis" im verfassungsrechtlichem Sinne. Jedoch wird durch das Tragen dieses Kopftuches, das einen entsprechenden Stellenwert im Islam verkörpert - nicht in der dt. Verfassung - die verfassungsmäßig verlangte religiöse Neutralität im Schulbetrieb verletzt.

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Kopftuch= religioeses Bekenntniss

Das Kopftuch ist kein "Bekenntnis" im verfassungsrechtlichem Sinne. Jedoch wird durch das Tragen dieses Kopftuches, das einen entsprechenden Stellenwert im Islam verkörpert - nicht in der dt. Verfassung - die verfassungsmäßig verlangte religiöse Neutralität im Schulbetrieb verletzt.

Dann frage ich mich allerdings wieso es im Schulbetrieb vor christlichen Symbolen wimmelt und das tragen von Kreuzen NICHT verboten ist. Das verstoesst meines Erachtens gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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Dann frage ich mich allerdings wieso es im Schulbetrieb vor christlichen Symbolen wimmelt und das tragen von Kreuzen NICHT verboten ist. Das verstoesst meines Erachtens gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nun, vielleicht deshalb, weil das politische Ziel des Islam ein anderes ist, als das der christlichen Kirchen heute. Nur ist es nicht immer ratsam, das Kind beim Namen zu nennen, zumindestens für einen Staat.

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Nur denke ich, wenn die Neutralität erstmal angekratzt ist bzw die Verpflichtung zur Neutralität aufgeweicht ist, ist das ein echtes Problem.

Puuuh, Claudia, wenn DU Katholikin wärst, dann gnade uns Gott! Dann wärst du strenger, prinzipieller und dogmatischer als der Papst - ja sogar als Katharina! :blink:

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Nun, vielleicht deshalb, weil das politische Ziel des Islam ein anderes ist, als das der christlichen Kirchen heute. Nur ist es nicht immer ratsam, das Kind beim Namen zu nennen, zumindestens für einen Staat.

Da es "den Islam" als eine Einheit nicht gibt kann man schlecht davon sprechen, dass "der Islam" ein politisches Ziel haette.

 

Und selbst wenn es so waere, da der Islam nicht verboten ist, wieso soll das Bekenntniss dazu nicht vorzeigbar sein?

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Da es "den Islam" als eine Einheit nicht gibt kann man schlecht davon sprechen, dass "der Islam" ein politisches Ziel haette.

http://islam.de/index.php?site=sonstiges/events/charta

 

hieraus:

 

"20. Eine würdige Lebensweise mitten in der Gesellschaft

 

Darüber hinaus sieht der Zentralrat seine Aufgabe darin, den in Deutschland lebenden Muslimen in Kooperation mit allen anderen islamischen Institutionen eine würdige muslimische Lebensweise im Rahmen des Grundgesetzes und des geltenden Rechts zu ermöglichen. Dazu gehören u.a.:

 

 

Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts,

Einrichtung von Lehrstühlen zur akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer und Vorbeter (Imame),

Genehmigung des Baus innerstädtischer Moscheen,

Erlaubnis des lautsprechverstärkten Gebetsrufs, Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden,

Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien,

Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten,

Beschäftigung muslimischer Militärbetreuer,

Muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen,

Staatlicher Schutz der beiden islamischen Feiertage,

Einrichtung muslimischer Friedhöfe und Grabfelder"

 

Es darf bezweifelt werden, dass alle die oben genannten Ziele im Einklang mit den politischen und religiösen Empfindungen der Bundesbürger stehen.

bearbeitet von pedrino
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Volker_Biallass

Hallo pedrino :blink:

Es darf bezweifelt werden, dass alle die oben genannten Ziele im Einklang mit den politischen und religiösen Empfindungen der Bundesbürger stehen.

 

Hört, hört!

 

Also ich kenne recht viele Bundesbürger, die das überaus begrüßenswert finden. Vielleicht ist es dir einfach nur entgangen, dass auch Muslime ohne weiteres Bundesbürger und Bundesbürger ohne weiteres auch Muslime sind.

 

Eine solche Entgegensetzung Bundesbürger <-> Muslim ...

 

 

 

 

 

... erinnert ...

 

 

 

 

... mich ...

 

 

 

... irgendwie ...

 

 

... an ...

 

 

 

 

alfred1.jpg

 

 

 

Gegen die angeführten Punkte sehe ich keinerlei religiös noch politisch empfindsamen Gründe sprechen, sondern halte sie für recht selbstverständlich.

 

bcnu Volker

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Wer sollte etwas gegen mehr Feiertage einzuwenden haben, Pedrino? :blink:

 

Ernsthaft: Ich habe bei dem Thema durchaus gemischte Gefühle. Zum einen nehme ich selber für mich das recht der Religionsfreiheit in Anspruch und halte es für ein ausgesprochen hohes Rechtsgut in einer staatlichen Gemeinschaft. Insofern bin ich dafür, daß die Dame ihr Kopftuch tragen kann, wo und wie sie will.

 

Andererseits ist die Sache wirklich gewöhnungsbedürftig.

 

Wiederum andererseits können wir auch als Christen oder Atheisten nicht verkennen, daß sich die tatsache, daß es hier einige Millionen Muslims gibt, sich auch auf die Sichtbarkeit und die gesellschaftliche Rolle dieser Religion auswirkt. Das muß ja wirklich kein Nachteil sein: Konkurrenz belebt das Geschäft, zumindest, solange der Grundsatz des friedlichen Miteinander von allen Seiten als verbindlich erachtet wird.

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Es darf bezweifelt werden, dass alle die oben genannten Ziele im Einklang mit den politischen und religiösen Empfindungen der Bundesbürger stehen.

 

 

So what? Der Zentralrat der Muslime ist nicht "der Islam" oder Dachorganisation aller Muslime. Ist die betroffene Lehrerin den Mitglied im Zentralrat? Unterstuetzt sie diese Forderungen? Welcher Stroemung gehoert sie denn an und welche Ziele verfolgt diese?

 

Erkundige Dich mal was "der Islam" ueberhaupt ist. Zur Lektuere empfehle ich da mal " A History of the Arab Peoples" von Albert Hourani.

 

Nicht das ich ein Fan dieser Religion (oder einer anderen) waere, aber ich mag Gleichbehandlung.

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Nur denke ich, wenn die Neutralität erstmal angekratzt ist bzw die Verpflichtung zur Neutralität aufgeweicht ist, ist das ein echtes Problem.

Puuuh, Claudia, wenn DU Katholikin wärst, dann gnade uns Gott! Dann wärst du strenger, prinzipieller und dogmatischer als der Papst - ja sogar als Katharina! :blink:

Wenn ich *so eine* Katholikin wäre, liebe Lissie, würde ich entweder an einer katholischen Schule unterrichten oder keinen Lehr- oder Erzieherberuf haben. So einfach ist das.

 

Heute passierte es übrigens zum ersten Mal, daß meine Schüler herausfanden, daß wir keiner Religion angehören, und das auch nur, weil mein Sohn sich über seine morgige Freistunde freute. Ansonsten habe auch ich kein Wort darüber zu verlieren, denn ich bin in einer städtischen Schule und habe von Christen über Muslime bis hin zu Ungläubigen alles vor mir sitzen. Und ich finde diese Neutralität zutiefst wichtig.

 

Grüßle,

Claudia

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Erkundige Dich mal was "der Islam" ueberhaupt ist.

Hierzu empfehle ich dir einen Besuch beispielsweise in Saudi Arabien, wo als Strafrecht die islamische Sharia mit den bekannten, ggfl. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen gilt.

 

Die verwässerte, den Gesetzen unseres Staates angepasste Charta unserer "moslemischen Mitbürgern" darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese außerhalb unseres Geltungsbereichs wertlos ist.

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Hierzu empfehle ich dir einen Besuch beispielsweise in Saudi Arabien, wo als Strafrecht die islamische Sharia mit den bekannten, ggfl. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen gilt.

Das sind die Wahabiten, quasi die selbsternannten Puritaner des Islam. Die haben aber auch nicht die Definitionsmacht über *den* Islam. Warum schaust du nicht stattdessen z.B. mal nach Tunesien?

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Das sind die Wahabiten, quasi die selbsternannten Puritaner des Islam. Die haben aber auch nicht die Definitionsmacht über *den* Islam. Warum schaust du nicht stattdessen z.B. mal nach Tunesien?

Weil ich mich, was den religiösen Fanatismus betrifft, immer auf das größte "Übel" beziehe.

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Liebe Forumsgemeinde,

 

der Rechtsstreit um die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin, die ihr Kopftuch auch im Unterrricht tragen will, geht gerade in die letzte Runde, sprich vors Bundesverfassungsgericht.

(Spiegel-Artikel)

 

In diesem Fall steht die Religionsfreiheit gegen das Neutralitätsgebot. Mich würde einmal eure Meinung dazu interessieren, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht sich auch auf andere religiöse Symbole auswirken könnte wie Kreuzanhänger oder die jüdische Kipa. Darf ein Lehrer vor seinen Schülern ein solches Bekenntnis ablegen, oder ist das schon im besten Fall bloße "Werbung" und im schlimmsten Fall "Indoktrination"?

 

Ich muss sagen, mich stört die religiöse Aussage eigentlich weniger als die Vorstellung, Frauen müßten ihren Kopf in Gegenwart von Männern bedecken (und dazu noch im Gegensatz zu Männern). Ich sähe es ungern, wenn Kindern diese Einstellung vorgelebt wird. Deshalb begeistert mich auch der Kompromiß nicht, der im letzten Abschnitt des Spiegel-Artikels angedeutet wird: Dass eine Grundschullehrerin also vor den Kindern ohne Kopftuch unterrichtet, unter der Voraussetzung, dass kein männlicher Lehrer den Raum betritt.

Hallo Ruth

 

interessant ist es sicher auch einmal, zu lesen, was die Bibel im Neuen Testament zum Thema Haare und Kopfbedeckung zu sagen hat. (Um zu vermeiden, daß der Eindruck entsteht, nur das Judentum oder der Islam würden Aussagen zu diesem Thema machen. )

 

"Die Frau im Gottesdienst

2Ich lobe euch, weil ihr in allen Stücken an mich denkt und an den Überlieferungen festhaltet, wie ich sie euch gegeben habe. 3Ich lasse euch aber wissen, daß Christus das Haupt eines jeden Mannes ist; ader Mann aber ist das Haupt der Frau; bGott aber ist das Haupt Christi. 4Ein jeder Mann, der betet oder prophetisch redet und hat etwas auf dem Haupt, der schändet sein Haupt. 5Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren. 6Will sie sich nicht bedecken, so soll sie sich doch das Haar abschneiden lassen! Weil es aber für die Frau eine Schande ist, daß sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken. 7Der Mann aber soll das Haupt nicht bedecken, denn er ist Gottes Bild und Abglanz; die Frau aber ist des Mannes Abglanz. 8Denn der Mann ist nicht von der Frau, sondern cdie Frau von dem Mann. 9Und der Mann ist nicht geschaffen um der Frau willen, sondern ddie Frau um des Mannes willen. 10Darum soll die Frau eine Macht auf dem Haupt haben um der Engel willen. 11Doch in dem Herrn ist weder die Frau etwas ohne den Mann noch der Mann etwas ohne die Frau; 12denn wie die Frau von dem Mann, so kommt auch der Mann durch die Frau; aber alles von Gott. 13Urteilt bei euch selbst, ob es sich ziemt, daß eine Frau unbedeckt vor Gott betet. 14Lehrt euch nicht auch die Natur, daß es für einen Mann eine Unehre ist, wenn er langes Haar trägt, 15aber für eine Frau eine Ehre, wenn sie langes Haar hat? Das Haar ist ihr als Schleier gegeben. 16Ist aber jemand unter euch, der Lust hat, darüber zu streiten, so soll er wissen, daß wir diese Sitte nicht haben, die Gemeinden Gottes auch nicht. "

 

Aufgefallen ist mir folgendes: in vielen Darstellungen wird Jesus mit langem Haar gezeigt (es gibt jedoch ein recht altes Bild - genaueres weiß ich nun nicht mehr - das ihn mit kurzem Haar zeigt.). Scheint mir nicht so Recht zu passen.

 

(aus 1 Korinther 11)

 

Olli

bearbeitet von Olli
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An die Toleranz-Befürworter,

 

bitte könnt ihr mir folgende Frage beantworten:

 

Warum verbietet die deutsche Gesetzgebung den männlichen Muslimen, sich mehr als eine Ehefrau zu nehmen? (Gleichzeitig, nicht nach und nach...) - Das ist schließlich Privatsache, spielt sich in der Regel nicht in der Öffentlichkeit ab und könnte dem Staat doch eigentlich egal sein? Oder?

Warum schreibt ihr zu diesem Punkt nicht für eine komplette Tolerierung der religiösen Gesetze? Versteh ich nicht. Wenn schon Toleranz, dann aber richtig.

 

Meine Meinung zu der Kopftuch - Frage: Wenn eine muslimische Lehrerin das möchte, dann soll sie. Diejenigen, die sich daran stören, sollten sich dann aber auch genau überlegen (um argumentieren zu können), warum sie etwas dagegen haben. Nachdenken einer Gruppe Gleichgesinnter führt zwar gelegentlich zu Konflikten, aber es kann ja auch was Gutes dabei rauskommen. Z.B. eine eigene Position, die nicht Toleranz = Indifferenz gleichsetzt.

 

Gruß

lara

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An die Toleranz-Befürworter,

 

bitte könnt ihr mir folgende Frage beantworten:

 

Warum verbietet die deutsche Gesetzgebung den männlichen Muslimen, sich mehr als eine Ehefrau zu nehmen? (Gleichzeitig, nicht nach und nach...) - Das ist schließlich Privatsache, spielt sich in der Regel nicht in der Öffentlichkeit ab und könnte dem Staat doch eigentlich egal sein? Oder?

Warum schreibt ihr zu diesem Punkt nicht für eine komplette Tolerierung der religiösen Gesetze? Versteh ich nicht. Wenn schon Toleranz, dann aber richtig.

So viel ich weiß, ist die Vielehe auch in islamischen Ländern eine Seltenheit. Aber prinzipiell... So übel finde ich die Idee gar nicht :blink:

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Aus dem Kölner Stadtanzeiger von heute:

 

Türkei: Der Regierungspartei passt das Kopftuch gut ins Konzept

 

VON GERD HÖHLER, 04.06.03, 20:36h

 

Für die einen ist es Ausdruck der Glaubensfreiheit, für die anderen ein Statement gegen die weltliche Verfassungsordnung. Das Kopftuch, mit dem immer mehr türkische Frauen ihre Rechtgläubigkeit demonstrieren, sorgt zunehmend für Kontroversen.

 

In staatlichen Gebäuden und bei Behörden, an den Universitäten und Schulen bleibt das Kopftuch verboten. Dennoch ist es auf dem Vormarsch. Das zeigt sich vor allem in den türkischen Großstädten, wo man heute sehr viel mehr Frauen mit Kopftüchern begegnet als noch vor zehn oder 15 Jahren.

 

Eine jetzt von der Istanbuler Tageszeitung „Milliyet“ in Auftrag gegebene Umfrage bestätigt diesen Eindruck. Die Erhebung stützt sich auf Interviews mit 1881 Befragten in 38 türkischen Städten. Danach tragen über 64 Prozent der Türkinnen Kopftücher. Und 75 Prozent der Befragten sprachen sich für die Aufhebung der bestehenden Kopftuchverbote aus. Unter den Wählern der islamisch-konservativen Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) meinen sogar 93 Prozent, der Bann müsse abgeschafft werden.

 

Die AKP, die mit absoluter Mehrheit regiert, hat die Kopftuchdebatte neu entfacht. Sie wagt damit eine politische Kraftprobe mit den mächtigen Militärs, die alle islamisch- fundamentalistischen Regungen im Keim zu ersticken versuchen. Die Generäle beobachten deshalb die im politischen Islam verwurzelte neue Regierung mit größtem Argwohn. Dass die Ehefrauen vieler führender Regierungspolitiker sich nur mit züchtig verhülltem Haupt in der Öffentlichkeit zeigen, empfinden sie als Provokation.

 

Einen Eklat provozierte im vergangenen Dezember die strenggläubige Frau des Parlamentspräsidenten Bülent Arinc, als sie mit einem Kopftuch zu einer offiziellen Zeremonie in Anwesenheit des Staatspräsidenten erschien. Um Frau Arinc nicht noch einmal begegnen zu müssen, boykottierten das Staatsoberhaupt und auch die militärische Führung im vergangenen Monat einen Empfang des Parlamentspräsidenten zum Unabhängigkeitstag.

 

Jetzt sorgte Frau Arinc wieder für Aufregung. Als Wohltätigkeitsveranstaltung für eine religiöse Stiftung organisierte sie eine Modenschau. Gezeigt wurden natürlich nicht Hot Pants oder Miniröcke, sondern nur Kleider, die den strengen Sitten des Islam entsprechen. Selbstverständlich trugen die Mannequins züchtige Kopftücher. Solche Modenschauen gibt es zwar schon seit geraumer Zeit in der Türkei, aber was in diesem Fall für Aufregung sorgte, war die Wahl des Veranstaltungsortes. Frau Arinc wollte ihre Schau in einem ehemaligen Palast veranstalten, der heute als Gästehaus der Regierung dient.

 

Dass hier einst der Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk, der auf die strikte Trennung von Staat und Religion Wert legte, aus und ein ging, machte die Sache noch schlimmer. Nach heftigen Protesten der Opposition und kritischen Kommentaren in vielen Zeitungen wurde die Modenschau schließlich in ein Hotel verlegt.

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Weil ich mich, was den religiösen Fanatismus betrifft, immer auf das größte "Übel" beziehe.

 

 

Welche Anhaltspunkte hast Du dafuer, dass die betroffene Lehrerin eine religioese Fanatikerin ist?

Lass besser mal die Strohmaenner.

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An die Toleranz-Befürworter,

 

bitte könnt ihr mir folgende Frage beantworten:

 

Warum verbietet die deutsche Gesetzgebung den männlichen Muslimen, sich mehr als eine Ehefrau zu nehmen? (Gleichzeitig, nicht nach und nach...)

Weil es gegen geltendes Recht verstoesst. Gegen welches geltende Recht verstoesst das Tragen eines Kopftuches?

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Gegen welches geltende Recht verstoesst das Tragen eines Kopftuches?

Mit welchem "Recht" beansprucht die Klägerin, in der Eigenschaft als Angestellte/Beamtin des öffentlichen Dienstes, in ihrer Amtsausübung ein Kopftuch tragen zu dürfen, wenn der Arbeitgeber dies nicht "wünscht"? Es steht ihr ja schließlich frei, auf ihre Amtsausübung zu verzichten, wenn sie mit den Bedingungen des Dienstherren nicht einverstanden ist.

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Volker_Biallass

Hallo lara :blink:

Warum verbietet die deutsche Gesetzgebung den männlichen Muslimen, sich mehr als eine Ehefrau zu nehmen?

 

Sie verbietet es ihnen sogar, sich eine einzige Frau zu nehmen, verbietet es sogar dem urdeutschen Otto Normal, sich eine Frau zu nehmen. Ehe ist hier nicht dadurch definiert, dass sich ein Mann eine oder mehrere Frauen nimmt, sondern dass ein Paar (Mann und Frau) eine verbindliche Lebensgemeinschaft gelobt :blink:

 

(Gleichzeitig, nicht nach und nach...) - Das ist schließlich Privatsache, spielt sich in der Regel nicht in der Öffentlichkeit ab und könnte dem Staat doch eigentlich egal sein?

 

Ist es ihm auch. Du kannst nach Herzenslust Kommunen gründen und deine Partnerschaften strukturieren, wie du lustig bist, da bei uns das Zusammenleben und die Sexualität nicht staatlich an die offizielle Ehe gebunden sind (Udo Jürgens 'In diesem ehrenwerten Haus...'). Es ist nur nicht drin, dem privaten Gebahren selbst den Anschein eines öffentlichen Rechtsinstituts (Ehe oder nun auch noch eingetragene Lebensgemeinschaft) aufzupinseln.

 

Oder?

Warum schreibt ihr zu diesem Punkt nicht für eine komplette Tolerierung der religiösen Gesetze? Versteh ich nicht. Wenn schon Toleranz, dann aber richtig.

 

Bei 'Frauen nehmen' werde ich prinzipiell und spontan intolerant :blink:

 

Eine spannendere Frage wäre zB die Frage nach dem Schächten. Wir sind ja seit eh und je so tierlieb, dass wir unser Schlachtvieh nur vor fremder religiöser Praxis schützen müssen, während in den staatlich reglementierten Betrieben solche paradiesischen Zustände herrschen, dass es keine Transporte braucht, weil die Viecher von allein dorthin rennen :ph34r:

 

bcnu Volker

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Volker_Biallass

Hallo pedrino :blink:

wenn der Arbeitgeber dies nicht "wünscht"? Es steht ihr ja schließlich frei, auf ihre Amtsausübung zu verzichten, wenn sie mit den Bedingungen des Dienstherren nicht einverstanden ist.

 

Es steht ihr ebenso frei, sich auf höheren Gerichtsebenen ihren Zugang zu diesem Amt freizuklagen, so wie wir es nur einem Urteil verdanken, dass die Frau auch Militärdienst leisten darf.

 

Deutschland ist ein höheren Rechtsnormen verpflichteter Start mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, der damit tatsächlich ernst macht, dass er nicht nach Gutdünken und Stimmungslage, sondern anhand definierter Wert geführt wird, selbst - und gerade - dann, wenn es der Mehrzahl seiner Bürger mal nicht passen sollte.

 

Das Prozedere, dass der Staat über die Berufsausbildung und -ausübung zu bestimmen hat, dort nach seinem Gutdünken Planwirtschaft und Ausgrenzung betreibt, haben wir in einem Teil Deutschlands doch erst vor recht kurzer Zeit abgelegt, und mir will immer noch scheinen, dass dies ein Erfolg war :blink:

 

bcnu Volker

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