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Heilige Kommunion


Maximilian

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HI,

ich hab mich schon oft gefragt, warum bei den meisten eucharistiefeiern lediglich das konsekrierte brot (also fleisch christi) und nicht auch der wein (also das blut) den gläubigen gereicht wird.

Heisst es nicht: "wer mein fleisch isst UND mein blut trinkt....."?

Da wundert es mich, dass die entsprechende kongregation im vatikan das zulässt. Also ich würde mir schon wünschen, beides zu erhalten. Z.b. in der form, dass die hostie in den wein kurz eingetaucht wird, bevor sie dem gläubigen gereicht wird (und auch die frage hand- oder mundkommunion würde sich dann von selbst lösen :blink: )

Weiss da jemand näheres dazu?

LG

Max

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Hallo Maximilian!

 

Bevor ich Dir ja noch eine Mail zukommen lassen werde, hier noch eine schnelle Antwort:

Die Katholische Kriche lehrt, daß Christi Realpräsenz nicht auf Brot und Wein "aufgeteilt" ist, sondern nach der Wandlung voll und ganz im "Brot des Lebens" zur Entfaltung kommt. Genauso "voll und ganz" im Wein. Es steht dem Ortspfarrer (so weit ich weiß) frei der ganzen Versammlung Brot und Wein zu reichen, ich persönlich finde es auch schöner so, aber aus praktikablen und hygienischen Gründen wurde mit der Zeit darauf verzichtet und es wird im Regelfall nur noch am Altar auch der Wein gereicht.

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HI,

ich hab mich schon oft gefragt, warum bei den meisten eucharistiefeiern lediglich das konsekrierte brot (also fleisch christi) und nicht auch der wein (also das blut) den gläubigen gereicht wird.

Heisst es nicht: "wer mein fleisch isst UND mein blut trinkt....."?

Ich gehe jeden Sonntag in eine Gottesdienstgemeinschaft, wo Kommunion unter beiderlei Gestalten gereicht wird.

Gibst sicher auch in Deiner Nähe...

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In Klöstern (allerdings weiß ich nicht genau,ob in allen) wird bei der täglichen Messfeier die Hostie und der Wein gereicht.

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In Klöstern (allerdings weiß ich nicht genau,ob in allen) wird bei der täglichen Messfeier die Hostie und der Wein gereicht.

nicht in allen,... aber in vielen.

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Mir hat ein Priester mal erklärt,das würde aus Zeitgründen so gemacht.

 

Es ginge halt schneller,nur die Hostie auszuteilen,als allen Gläubigen noch den Kelch zu reichen.Und ausserdem würden die Leute wieder schnell nach dem Gottesdienst nach Hause wollen.

 

Nun habe ich mit einigen Leuten aus der Gemeinde Kontakt,und dieses Argument,kam auch bei denen sehr kopfschüttelnd an.

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Ganz so freigestellt ist es dem Priester nicht, die Kommunion unter beiderlei Gestalten zu reichen.

 

Die (noch gültige) AEM sagt dazu:

118. Für die Kelchkommunion sind die unten angegebenen Weisungen zu beachten (vgl. Nr. 240-252).

 

Kommunion unter beiden Gestalten

240. Ihre volle Zeichenhaftigkeit gewinnt die Kommunion, wenn sie unter beiden Gestalten gereicht wird. In dieser Form wird das Zeichen des eucharistischen Mahle auf vollkommenere Art zum Ausdruck gebracht. Es wird auch deutlich, dass der neue und ewige Bund im Blut des Herrn geschlossen wurde. Außerdem wird der Zusammenhang zwischen dem eucharistischen und dem endzeitlichen Mahl im Reich des Vaters besser erkennbar.

 

241. Die Seelsorger sollen die Gläubigen, die an einer solchen Feier teilnehmen, in geeigneter Weise an die Aussagen des Konzils von Trient über die Kommunion erinnern. Vor allem sollen sie darauf hinweisen, dass nach katholischer Lehre Christus ganz und ungeteilt, das wahre Sakrament unter jeder der beiden Gestalten empfangen wird. Was die Frucht der Kommunion betrifft, wird denen, die unter einer Gestalt kommunizieren, keine zum Heil notwendige Gnade vorenthalten.

 

Sie sollen auch darauf hinweisen, dass die Kirche über die Spendung der Sakramente, ausgenommen deren Substanz, verfügen kann. So steht es ihr frei, Festlegungen beziehungsweise Änderungen vorzunehmen, die ihr aus Gründen der Ehrfurcht oder des Nutzens der Empfänger, je nach Zeit, Ort und anderen Umständen angebracht erscheinen. Gleichzeitig soll man die Gläubigen auffordern, das heilige Geschehen, in welchem das Zeichen des eucharistischen Mahles vollkommener sichtbar wird, mit größerer Anteilnahme mitzufeiern.

 

242. Der Ordinarius kann nach entsprechender Unterweisung für folgende Personen die Kelchkommunion gestatten:

  • 1. Erwachsene in der Messe, die auf ihre Taufe folgt; Erwachsene in der Messe ihrer Firmung; Getaufte, die in die volle Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden;
    2. Brautleute in der Brautmesse;
    3. Diakone in der Weihemesse;
    4. die Äbtissin in der Messe ihrer Weihe; Jungfrauen in der Messe der Jungfrauenweihe; Ordensleute mit ihren Eltern, Verwandten, Bekannten und Mitbrüdern in der Messe der ersten oder erneuerten oder ewigen Profess, sofern die Gelübde innerhalb der Messe abgelegt oder erneuert werden;
    5. alle, die eine Beauftragung empfangen, in der Messe, bei der sie beauftragt werden: Laienmissionshelfer in der Messe, in der sie öffentlich ihre Sendung erhalten; desgleichen andere, die innerhalb einer Messe eine kirchliche Sendung erhalten;
    6. Kranke und alle Anwesenden bei der Spendung der Wegzehrung, wenn die Messe im Haus des Kranken gefeiert wird;
    7. Diakone und alle in einer Messfeier, die einen besonderen Dienst versehen;
    8. bei Konzelebrationen:
    • a) alle, die ein wirklich liturgisches Amt ausüben, sowie alle Seminaristen;
      B) alle Mitglieder von Ordensgemeinschaften und anderen Vereinigungen mit Gelübden, Weihen oder Versprechen in ihren Kirchen oder Kapellen; ferner alle, die in Häusern der genannten Gemeinschaften und Vereinigungen wohnen;

9. Priester, die an großen Feierlichkeiten teilnehmen und selbst nicht zelebrieren oder konzelebrieren können;

10. alle Teilnehmer an geistlichen Übungen in der Messe, die für sie als Gemeinschaftsmesse gehalten wird; ebenso alle Teilnehmer einer Tagung mit pastoraler Thematik in der Messe, die sie in Gemeinschaft feiern;

11. die unter Nr. 2 und 4 genannten Personen in ihrer Jubiläumsmesse;

12. Paten, Eltern, Ehegatten und Laienkatecheten von getauften Erwachsenen in deren Taufmesse;

13. Eltern, Verwandte sowie Wohltäter eines Neupriesters in der Primizmesse;

14. Mitglieder von Gemeinschaften in der Konvents- oder Kommunitätsmesse entsprechen Nr. 76 der Allgemeinen Einführung.

Darüber hinaus können die Bischofskonferenzen festlegen, nach welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen die Ordinarien die Kommunion unter beiden Gestalten auch in anderen Fällen erlauben können, die für das geistliche Leben einer Gemeinschaft oder einer gottesdienstlichen Versammlung von hoher Bedeutung sind.

 

Innerhalb dieser Grenzen können die Ordinarien in Sonderfällen befinden, mit der Maßgabe, dass eine solche Erlaubnis nicht wahllos erteilt wird, dass vielmehr die Feiern genau abgegrenzt werden und dass auf zu vermeidende Missbräuche hingewiesen wird. Außerdem sollen Anlässe mit einer großen Zahl von Kommunizierenden ausgeschlossen sein. Auch soll jeweils der Personenkreis, dem diese Erlaubnis erteilt wird, genau umschrieben, wohl geordnet und homogen sein.

Die gesamte AEM gibt es unter: http://www.liturgie.de/aem.html
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versteht eigentlich jemand, warum man das so einschränkt...?

da kann man als normalkatholik eigentlich immer nur in konventsgottesdiensten gehen, wenn man beiderleit gestalten will...... komisch... irgendwie.....

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HI,

ich hab mich schon oft gefragt, warum bei den meisten eucharistiefeiern lediglich das konsekrierte brot (also fleisch christi) und nicht auch der wein (also das blut) den gläubigen gereicht wird.

Heisst es nicht: "wer mein fleisch isst UND mein blut trinkt....."?

Da wundert es mich, dass die entsprechende kongregation im vatikan das zulässt. Also ich würde mir schon wünschen, beides zu erhalten. Z.b. in der form, dass die hostie in den wein kurz eingetaucht wird, bevor sie dem gläubigen gereicht wird (und auch die frage hand- oder mundkommunion würde sich dann von selbst lösen :blink: )

Weiss da jemand näheres dazu?

LG

Max

HI,

 

das hat auch was mit dem Tabernakel zu tun.

 

Da Brot recht einfach zu bewahren ist, im Tabernakel,

aber Wein nicht ordentlich gelagert werden kann -Es würde zu Essig werden-

können solche "Regeln" vorkommen.

 

 

Die Nichtverweigerung des Kostens des Blutes Christi liegt, meiner Meinung nach,

daher nur in der geschichtlichen Erfahrung - wie geht man mit dem Allerheiligsten um-

und wie kann man es lagern.

 

 

gruss

peter

 

 

In "kleinen" Eucharistiefeiern wurde mir immer das Blut Christi gegeben.

Alles wurde aufgenommen, nichts vom "vorherigen Wein" blieb übrig.

Das Heiligste "Fleisch" aber konnte in dem Tabernakel unter der Brotform gelagert werden.

bearbeitet von pmn
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Es gibt noch einen guten Grund: Der katholische Meßwein ist von hervorragender Qualität, sehr viel besser (und sehr viel teurer) als der evangelische Wein (das weiß ich von einem großen Weinkenner, unserem alten Pastor, der die Sonnabendsmesse in einer evangelischen Kirche hielt - da ist eines Tages einem Messdiener die Weinkaraffe ausgerutscht und er musste sich Wein vom evangelischen Pfarrer borgen).

 

Und jetzt gibt es ein schweres Dilemma:

  • Gibt man dem gläubigen Volk den teuren Wein zu trinken?
  • Oder verzichtet man als verwöhnter Pfarrer auf seinen guten Wein?

Die Lösung: man teilt nur die Hostien aus.

bearbeitet von Volker
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Man sollte die geschichtlichen Gründe die dazu führten, warum es keine Kelchkommunion mehr gibt nicht aus dem Auge verliehren.

 

Den Ausgangspunkt kann man im Protest gegen die zunehmenden Mißbräuche der Eucharistie sehen. Einen Hinweis auf den hier angesprochen Mißbrauch der Eucharistie liefert Faustus v. Byzanz Anfang des fünften Jhs. Eine von ihrem Mann verlassene Königin wollten ihre Nachfolgerin vergiften, wobei ihr der Hofkaplan zur Hilfe kam: Er vergiftete die Eucharistie, spendete sie der Nachfolgerin und vergiftete sie so.

Ehrfurchtslosigkeit, wie in diesem Falle, und magischer Mißbrauch der Eucharistie auf der anderen Seite, führten dazu, daß man versuchte, diesen Mißständen dadurch zu begegnen, indem man zunächst die Heiligkeit und Würde der Eucharistie betonte. Dies bewirkte aber wohl das Gegenteil, denn „gerade die Verehrung der Eucharistie dürfte in ihren Anfängen in jener wundergläubigen Zeit eher dem magischen Mißbrauch neue Nahrung geboten haben.“ Auf dem Höhepunkt die Versuche die Mißbräuche einzuschränken, stand dann der endgültige Entzug der Eucharistie aus der Verfügungsgewalt der Laien, und dies führte dann schließlich auch zur Entstehung der Mundkommunion und ferner zum Entzug des Laienkelches. Man argumentierte hier, daß nur die geweihten Hände des Priesters die eucharistischen Gestalten und die Gefäße, in denen sich diese befanden, berühren durften. Wann genau der Entzug des Laienkelches anzusetzen ist, ist nicht ganz klar. Thomas v. Aquin spricht davon, daß vielfach der Brauch herrsche, die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes zu spenden.5 Noch 1414 hält Jakob v. Mies unter Berufung auf das sechste Kapitel im Johannesevanglium den Laienkelch für notwendig. Ein Jahr später jedoch verfügt das Konzil von Konstanz am 15. Juni 1415, daß die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes allein als gültig anzusehen und zu spenden ist. Auch das Kechindult Pius IV aus dem Jahre 1564, das den Laienkelch für Deutschland, Österreich, Böhmen und Ungarn erlaubte, konnten keine Korrektur schaffen, und Gregor XIII hob es 1584 wieder auf.

bearbeitet von Juergen
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Christoph Overkott

Natürlich ist auch unter der Gestalt der konsekrierten Hostie der ganze Leib Christi bleibend gegenwärtig.

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Natürlich ist auch unter der Gestalt der konsekrierten Hostie der ganze Leib Christi bleibend gegenwärtig.

Ja schon,... und die historischen Gründe sind auch recht.

Aber wieso beschränkt man das heute noch.... ist doch unsinnig, oder?

 

Ich meine, eine Gemeinde die das gerne möchte, sollte das tun dürfen.... finde ich.

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Liebe Edith,

das darf sie auch. Letztes Jahr am Gründonnerstag hat unser Pfarrer darauf hingewiesen, dass es ein entsprechendes Schreiben des Papstes gebe. Allerdings werde ich unseren Pfarrer vor seinem Urlaub nicht mehr danach fragen können ...

 

Gruß,

Lucia

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Liebe Edith,

das darf sie auch. Letztes Jahr am Gründonnerstag hat unser Pfarrer darauf hingewiesen, dass es ein entsprechendes Schreiben des Papstes gebe.

 

 

 

 

Echt..?? Wo....

 

hallo Ihr Theologen: werft Eure Suchmaschinen an... ich will das unbedingt lesen!

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Liebe Edith,

das darf sie auch. Letztes Jahr am Gründonnerstag hat unser Pfarrer darauf hingewiesen, dass es ein entsprechendes Schreiben des Papstes gebe.

 

Echt..?? Wo....

 

hallo Ihr Theologen: werft Eure Suchmaschinen an... ich will das unbedingt lesen!

Ein solches Schreiben ist mir nicht bekannt, aber die neue AEM (2002), die aber wohl erst gilt, wenn sich die Deutschen bequemen auch das dazugehörige Messbuch zu übersetzen, legt etwas andere Normen fest.

 

Institutio Generalis Missalis Romani (in latein)

Die Normen zu Kommunion unter beiderlei Gestalten finden sich ab Nr. 281.

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Ein solches Schreiben ist mir nicht bekannt, aber die neue AEM (2002), die aber wohl erst gilt, wenn sich die Deutschen bequemen auch das dazugehörige Messbuch zu übersetzen, legt etwas andere Normen fest.

eben.

Und warum nun eigentlich?

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Mich wundert sowieso, dass die DBK immer so urlang mit dem Übersetzen braucht. Lassen die das als Gruppenarbeit in der 9. Klasse durchführen?

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Mich wundert sowieso, dass die DBK immer so urlang mit dem Übersetzen braucht. Lassen die das als Gruppenarbeit in der 9. Klasse durchführen?

vielelich hat ja jemand unserer Cracks die relevanten Artikel schon übersetzt?

Dann her damit :blink:

Mein Latein ist wie das Shakespeares.....

"little latin and less greek".....

bearbeitet von Edith
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Mich wundert sowieso, dass die DBK immer so urlang mit dem Übersetzen braucht. Lassen die das als Gruppenarbeit in der 9. Klasse durchführen?

Den Vogel haben sie wohl seinerzeit mit dem Caerenoniale Episcoporum abgeschossen:

Latein: 1984 erschienen

Deutsch: 1996 erschienen

 

Wir wollen hoffen, daß es mit dem Meßbuch schneller geht :blink:

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Mich wundert sowieso, dass die DBK immer so urlang mit dem Übersetzen braucht. Lassen die das als Gruppenarbeit in der 9. Klasse durchführen?

vielelich hat ja jemand unserer Cracks die relevanten Artikel schon übersetzt?

Dann her damit :blink:

Mein Latein ist wie das Shakespeares.....

"little latin and less greek".....

Vielleicht hilft dir eine engl. Zusammenfassung/Übersetzung weiter.

 

Die Amis sind in solchen Sachen immer recht schnell:

 

Committee on the Liturgy. United States Conference of Catholic Bishops.

 

Unten auf der Seite gibt es eine engl. und span. Zusammenfassung.

bearbeitet von Juergen
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Danke Jürgen... engl. kann ich bedeutend besser.

 

The Diocesan Bishop is also given the faculty to permit Communion under both kinds whenever it may seem appropriate to the priest to whom, as its own shepherd, a community has been entrusted, provided that the faithful have been well instructed and there is no danger of profanation of the Sacrament or of the rite's becoming difficult because of the large number of participants or some other reason.

 

Nun liegts also am Ortsbischof, ob ers genehmigt.

Bin gespannt. Bis dahin, werde ich wohl weiterhin in Kloster-Messen gehen.....

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Nur ist die Sache erst für Deutschland gültig, wenn das dt. Meßbuch auch erschienen ist.

 

Sollte jedoch der Priester in Latein, nach dem neuen lateinsichen Meßbuch zelebrieren, dann gilt natürlich diese Regelung schon jetzt - logisch :blink:

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Eine Verwandte von mir hat übrigens Zöliakie - verträgt also kein Weizenmehl und keine Weizenmehlprodukte. Sie bekommt in der Werktagsmesse regelmäßig die Kelchkommunion. In der Sonntagsmesse verzichtet sie meist "wegen dem Durcheinander, und damit der Pfarrer nicht immer erklären muss".

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