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Mietvorvertrag


Hallo

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Zunächst eine Frage:

 

Geht es um einen Mietvorvertrag oder um einen Mietvertrag, wobei nur die Wohnung später bezogen werden soll?

 

Ein Vorvertrag ist gerade kein Mietvertrag. Darin werden nur einige Punkte des Mietvertrages vorab festgelegt, z.B. falls es irgendwann zu dem eigentlichen Mietvertrag kommen sollte, wird bereits jetzt eine bestimmte Miete garantiert. Der eigentliche Vertrag ist dann aber eben noch gar nicht geschlossen.

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Das kommt vor allem darauf an, was im Vorvertrag drinsteht. Wenn es da keine besonderen Regelungen gibt, hat der Mieter dem Vermieter vermutlich den Schaden zu ersetzen, der wirklich entstanden ist.

 

Hätte er den Mietvertrag geschlossen, hätte der Vermieter mindestens drei Monate lang Miete kassieren können. Drei Monate deshalb, weil der Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat (es kann auch weniger sein, aber das ist der Regelfall). Längere Bindungen zu Lasten des Mieters sind bei Wohnraummiete nicht möglich. Das heißt, diese drei Mieten könnte der Vermieter wohl als Schadensersatz verlangen.

 

Der Vermieter muß sich aber auch um einen Ersatzmieter bemühen und muß einen akzeptablen (also etwa zahlungsfähigen) Ersatzmieter akzeptieren. Tut er das nicht, verliert er seinen Schadenersatzanspruch.

 

Zur Miete können aber noch weitere Forderungen kommen - etwa, wenn der Vermieter aufgrund des Vorvertrages an der Wohnung irgendwelche Arbeiten hat machen lassen (etwa eine besondere Renovierung etc..

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Das kommt vor allem darauf an, was im Vorvertrag drinsteht. Wenn es da keine besonderen Regelungen gibt, hat der Mieter dem Vermieter vermutlich den Schaden zu ersetzen, der wirklich entstanden ist.

 

Hätte er den Mietvertrag geschlossen, hätte der Vermieter mindestens drei Monate lang Miete kassieren können. Drei Monate deshalb, weil der Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat (es kann auch weniger sein, aber das ist der Regelfall). Längere Bindungen zu Lasten des Mieters sind bei Wohnraummiete nicht möglich. Das heißt, diese drei Mieten könnte der Vermieter wohl als Schadensersatz verlangen.

....

Wenn ich die Infos auf der "Ratgeber-Recht" Seite richtig verstehe, ist ein Vorvertrag etwas, das beide Parteien "verpflichtet", den Mietvertrag abzuschließen. D.h. damit wird die Vertragsfreiheit ausgehebelt.

Heist das denn dann nicht, daß der Mieter - weil er gezwungen ist den Mietvertrag abzuschließen und dann nur noch regulär kündigen kann (=gesetzl. Kündigungszeit) - auch dann, wenn im Vorvertrag nix darüber steht, bis zu drei Monatsmieten zahlen muß?

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Wenn ich die Infos auf der "Ratgeber-Recht" Seite richtig verstehe, ist ein Vorvertrag etwas, das beide Parteien "verpflichtet", den Mietvertrag abzuschließen. D.h. damit wird die Vertragsfreiheit ausgehebelt.

Heist das denn dann nicht, daß der Mieter - weil er gezwungen ist den Mietvertrag abzuschließen und dann nur noch regulär kündigen kann (=gesetzl. Kündigungszeit) - auch dann, wenn im Vorvertrag nix darüber steht, bis zu drei Monatsmieten zahlen muß?

Das auf der Seite von "Ratgeber Recht" ist etwas mißverständlich. Was die da beschreiben, kann so eben gerade noch ein Vorvertrag sein, kann aber je nach den Umständen aber auch schon ein endgültiger, bindender Mietvertrag sein. In einem (Haupt-)Vertrag muß nicht alles bis ins Detail geregelt sein, es genügt auch, wenn die entscheidenden Leistungen im Nachhinein bestimmbar sind. Ein Vertrag etwa über "eine Wohnung" in einem Haus etwa kann schon ein bindender Mietvertrag (also kein Vorvertrag) sein, wenn sich aus den Umständen oder den Regelnungen dieses Vertrages ergibt, wie das schließlich vermietete Objekt bestimmt wird (etwa indem eine Vertragspartei das aussucht).

 

Allgemein gilt: je konkreter ein Vorvertrag ist, desto strenger auch die Bindung. Wenn etwa Miethöhe, Beginn, Wohnungsgröße etc. schon festgelegt sind, hat das für den Vermieter ja nur dann Sinn, wenn er sicher sein kann, zumindest für die Mindestmietdauer (die gesetzliche Kündigungsfrist) auch einen Mieter zu haben. Wenn der sich darauf einläßt, muß der Vermieter sich dann auch darauf verlassen können. Er kan sich aber natürlich auch nur darauf verlassen, das zu bekommen, was er auch bekommen würde, wenn der Mietvertrag geschlossen würde.

 

Beinhaltet der Vorvertrag aber nur allgemeine Absprachen, begründet aber eben keine endgültige Bindung zum Abschluß eines Vertrages (etwa: daß der Vermieter im vorgriff auf die Vermietung schon im Bau Sonderwünsche des Mieters berücksichtigt), ist die Bindung dementsprechend weniger eng. Der Mieter kann dann höchstens Ersatz für vertane Aufwendungen geltend machen.

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wer zu blöd ist, zu lesen was im vertrag steht, der sollte mal wieder ein paar jahre die grundschule besuchen

Und? - Macht`s dir Spass in der 3. Klasse?

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Hallo Hallo :blink:

wer zu blöd ist, zu lesen was im vertrag steht, der sollte mal wieder ein paar jahre die grundschule besuchen

Und? - Macht`s dir Spass in der 3. Klasse?

 

Chapeu!

hut.jpg

 

 

 

Keine 2.190 Minuten später schon so einen rhetorischen Hammer als Konter zurückzupfeffern ...

 

... das ist eine Schlagfertigkeit, die hier weit und breit wohl niemand überbieten kann :blink:

 

scnr Volker

bearbeitet von Volker_Biallass
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wer zu blöd ist, zu lesen was im vertrag steht, der sollte mal wieder ein paar jahre die grundschule besuchen

Und? - Macht`s dir Spass in der 3. Klasse?

Osmund ist in der ersten Klasse. Die hatten noch keine Großschreibung.

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Hallo lara :blink:

Bist du das auf dem Bild Volker, oder ist es Herr Chapeu? :blink:

 

Das auf dem Bild ist wohl ein zufriedener Kunde der Spk Karlsruhe. Halt das Passendste, was google auf die Schnelle zu 'chapeau!' ('Hut ab!') auspucken wollte.

 

bcnu Volker

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Lieber Hallo,

 

das finde ich ganz fies von Dir, den ganzen Thread zu verunstalten, indem Du die wesentlichen Fragen und Kernpostings weglöschst. So kann niemand den Faden verfolgen!

 

Carlos

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Hallo Carlos :blink:

Lieber Hallo,

das finde ich ganz fies von Dir, den ganzen Thread zu verunstalten, indem Du die wesentlichen Fragen und Kernpostings weglöschst. So kann niemand den Faden verfolgen!

 

Nachdem er (a la Donald Duck) den Vorvertrag einfach aufgefuttert hatte, musste er natürlich auch hier noch schnell alle Spuren tilgen.

 

bcnu Volker

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Hallo lara :blink:
Bist du das auf dem Bild Volker, oder ist es Herr Chapeu? :P

 

Das auf dem Bild ist wohl ein zufriedener Kunde der Spk Karlsruhe. Halt das Passendste, was google auf die Schnelle zu 'chapeau!' ('Hut ab!') auspucken wollte.

Ist ja ne gerissene Idee von dir, quasi gewissermaßen eine christliche Überzeugungstat, Wörtern mit zwei As das zwote zu klauen, macht aber die Texte etwas schwer lesbar, nich? :blink:

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Lieber Hallo,

 

das finde ich ganz fies von Dir, den ganzen Thread zu verunstalten, indem Du die wesentlichen Fragen und Kernpostings weglöschst. So kann niemand den Faden verfolgen!

 

Carlos

seit wann gibt es bei hallos postings einen faden, den man verfolgen kann ?

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Man kann das Forum so einstellen, dass Beitraege nach x Minuten (Stunden/Tagen) nicht mehr aenderbar sind, sprich, steht der Beitrag z.B. 2 Tage im Forum, kann er danach nicht mehr editiert werden.

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Man kann das Forum so einstellen, dass Beitraege nach x Minuten (Stunden/Tagen) nicht mehr aenderbar sind, sprich, steht der Beitrag z.B. 2 Tage im Forum, kann er danach nicht mehr editiert werden.

Dies kommt relativ selten bis gar nicht vor, daß jemand sowas tut. Das Ärgerliche hier war, daß es ausgerechnet das Eröffnungsposting sowie leitende Postings waren, die leereditiert wurden.

 

Was meinen die anderen?

bearbeitet von platon
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Ließ dir den Threadtiel und Svens Beitrag/Beiträge durch. Dann kannst du zu 100% sichergehen, dass du diesen Thread voll gecheckt hast. Alles andere was in diesem Thread rumkreiselt ist unnützes Zeug.

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