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Rechtsfrage


ficb

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Hallöchen in die Runde,

 

ich habe heute ein Gerichtsurteil wg. einer Räumungsklage bekommen. Jetzt steht darunter: "Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar"

 

Wir waren der Kläger und haben Recht bekommen, der Beklagte muss jetzt räumen, aber was bedeutet dieser letzte Satz?????

 

Danke für eure Antworten

 

liebe Grüße

ficb

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Was das jetzt genau heißt, weiß ich auch nicht... :blink:

Da bist du nicht der einzige :P

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ich habe heute ein Gerichtsurteil wg. einer Räumungsklage bekommen. Jetzt steht darunter: "Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar"

 

Wir waren der Kläger und haben Recht bekommen, der Beklagte muss jetzt räumen, aber was bedeutet dieser letzte Satz?????

Wenn es sich um eine mietrechtliche Angelegenheit handelt, bedeutet der vermutlich, daß Ihr zwar "vorläufig" Recht habt, aber im Zweifelsfalle der Mieterschutz immer noch schwerer wiegt. (Z.B. wenn der Mieter behauptet, er müsse sich umbringen, wenn er nicht mehr in Eurer Wohnung darf. ) :blink:

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Ich fürchte Lissie hat Recht. Der Mieter hat noch eine Frist (ich meine mich an 3 Monate zu erinnern) und darf auch danach noch nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Aber er ist in diesem Zeitraum verpflichtet für alle Kosten aufzukommen die dem Vermieter entstehen. Und da kann man ihm einiges aufhalsen.

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"Vorläufig vollstreckbar" heißt folgendes:

 

Gegen ein Urteil sind meistens Rechtsmittel (Berufung, Revision, Beschwerde...) zulässig. Wenn ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist (also die Fristen für Rechtmittel noch nicht abgelaufen oder die Rechtsmittel noch nicht durchentschieden sind), besteht daher das Risiko, daß eine Vollstreckung rechtswidrig sein könnte.

 

Beispiel:

Urteil 1. Instanz: Räumung

 

Damit geht der Vermieter los und läßt räumen. Das Berufungsgericht entscheidet dann aber zugunsten des Mieters. Das kanns irgendwie nicht sein, denn inzwischen sitzt der Mieter auf der Straße (oder der Kläger hat das erklagte und vollstreckte Geld verfressen etc.).

 

Deshalb ist bis zur Rechtskraft ein Urteil nur "vorläufig vollstreckbar". Das heißt, eine Vollstreckung ist nur zulässig, wenn der "vorläufige Gewinner" :blink: Sicherheit leistet, indem er etwa Geld bei Gericht hinterlegt.

 

Das bedeutet, der Kläger muß nicht bis zur letzten Instanz warten, umgekehrt wird der Beklagte aus der Sicherheit entschädigt, wenn die Vollstreckung zu unrecht erfolgte, weil das Urteil zum Schluß zu seinen Gunsten ausgeht.

 

Ist das Urteil rechtskräftig geworden (nach einer letztinstanzlichen Entscheidung oder wenn die Rechtmittelfristen abgelaufen sind), erteilt das Gericht ein sog. "Rechtskraftzeugnis" (durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Urteil). Dann ist das Urteil endgültig - und auch ohne Sicherheitsleistung - vollstreckbar.

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Eines noch:

 

Mit dem mietrechtlichen Vollstreckungsschutz hat das nichts zu tun; den gibts obendrein. Auch ein rechtskräftiges - also endgültig vollstreckbares - Räumungsurteil kann unter Umständen nicht viel weiterhelfen, etwa wenn der Mieter bestimmte besondere Härten geltend machen kann.

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Und da kann man ihm einiges aufhalsen.

 

Da wäre ich mal vorsichtig. Zunächst muss der Vermieter nämlich in Vorleistung treten und sich das Geld dann vom Mieter wiederholen. Wenn der aber nachweisen kann - z. B. durch einen Offenb.'eid, das er nix hat, dann kannst Du dem Geld hinterherwinken. Wir haben das schon erlebt. Letztlich haben wir mehr bezahlt als der Mieter und den Ärger über Jahre noch dazu.

bearbeitet von utah-r
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Wundert sich eigentlich noch jemand, warum so ungern vermietet wird?

 

Ich denke es gäbe mehr Wohnungen, wenn die Mieterschutz nicht soooo extrem gut wäre....

 

Meine Eltern vermieten eine leerstehende, wunderschöne Wohnung nicht mehr, weil sie den Ärger leid sind.....

 

schade doch, oder?

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Warum? Mietern, die nicht bezahlen, kann man ohne weiteres kündigen, wenn sie mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand geraten sind. Die Kosten eines Räumungsrechtsstreites und die Kosten der Räumung würden auch anfallen, wenn der Mieterschutz lockerer wäre. Und bei dem derzeitigen Wohnungsangebot wirkt sich die Sozialklausel auch nicht mehr so heftig aus.

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@ squire: Leider ist das nicht so. Du kannst zwar die Kündigung aussprechen, aber je nach dem wie lange z. B. jemand in der Wohnung gelbt hat, hast Du keine Chance. Freunde von mir haben eine Eigentumswohnung gekauft, weil Familienzuwachs unterwegs war. Der Mieter lebte schon über 20 Jahre dort und man hatte ihm die Wohnung zuerst angeboten. Meine Freunde hatten sich auf das Wort des Mieters verlassen, er würde ausziehen. Nix da, sie haben letztlich eine Sozialwohnung bezogen, die Eigentumswohnung mit 30. 000 DM Verlust wieder verkauft und trotzem eine Lohnpfändung wegen der ganzen Kosten erhalten. Leider hatte der Mann einen Arbeitsvertrag, der dem Arbeitgeber im Falle einer Lohnpfändung die fristlose Kündigung einräumte. Die hat er dann auch promt bekommen. Den Eigenbedarf konnten diese Leute eindeutig nachweisen. Trotzdem konnten sie nie in die eigene Wohnung einziehen. Sie leben heute noch zur Miete und zahlen die Restschulden ab.

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Ja, das Mietrecht ist nur scheinbar sozial, in Wirklichkeit geht der Schuß nach hinten los: Kaum ein Vermieter hat noch Lust, an Familien mit Kindern, alte oder kranke Menschen zu vermieten.

 

Auch wenn Du, Squire, das so einfach siehst, so ist ein Mieter selten ohne finanzielle Verluste für den Vermieter aus der Wohnung zu bekommen. Man kann nicht davon ausgehen, daß ein Mieter, der seine Miete nicht zahlen kann, im Anschluß für die Anwalts- und Prozeßkosten aufkommt und dem Vermieter die restlichen Mieten erstattet. Abgesehen von der Räumung durch den Vermieter, die der Vermieter i.d.R. auch erst mal zahlen muß.

Es gibt verschiedene Fallbeispiele, die ich in seriösen Vermieterforen gelesen habe, in denen sich die ausstehenden Kosten auf 10.000 € und mehr beliefen, auf deren Rückzahlung die Vermieter kaum Aussicht gehabt haben.

 

Auch wenn wir noch einmal vermieten sollten (wonach uns bei unserer aktuellen Mieterin NICHT der Sinn steht), dann nur mit penetranter Bürokratie, Schufa-Auskunft und in ständiger Beratung mit einem fachkundigen Anwalt. Eigentlich schade, daß es soweit gekommen ist und man nicht nach Sympathie vermieten kann....

 

Schönen Tag und lieben Gruß

 

sylle

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Hallo Utah-R, hallo Sylle,

 

Moment, wenn Mieter nicht bezahlen, kann man sie rausschmeißen, natürlich unter Inanspruchnahme der Gerichte. Da gibts überhaupt kein Vertun. Mieter, die bezahlen, wird man allerdings nicht so ohne weiteres los. Wer eine Wohnung vermietet trägt auch eine gewisse Verantwortung, als Mieter braucht man sich also nicht so ohne weiteres herumstoßen zu lassen, wenn der Vermieter ungnädig wird.

 

Natürlich kommt man aus einem Mietrechtsstreit nicht ohne finanziellen Verlust heraus, wenn der Mieter mittelos ist. Allein eine Räumung kostet schon ca. 2.000,-- EUR. Dazu kommen ca. 6 - 9 Monate Mietausfall und die Kosten des Rechtsstreits. Manchmal muss man auch noch renovieren. Damit muss man als Vermieter rechnen.

 

Trotz des Mieterschutzes sind Immobilien immer noch eine lohnende Anlage, vor allem in Großstädten.

bearbeitet von Squire
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Ich halte das momentane Mietrecht für eine Katastrophe - und zwar eine, die sich im Endeffekt genau gegen den richtet, der besonderen Schutz genießen soll, nämlich den Mieter.

 

Der überproportional starke Mieterschutz führt nämlich dazu, daß jeder Vermieter, der ein Minimum an Selbstschutzbdedürfnis hat, seinen künftigen Mieter überprüft bis ins kleinste Detail und nur noch denjenigen nimmt, der größtmögliche Sicherheit bietet. Auch wird man kaum mehr einen relativ "großzügigen" Mietvertrag abschließen können, sondern lieber mithilfe des Haus- und Grundbesitzervereins jede noch so kleine Lücke, die zugunsten des Mieters laufen könnnte zu schließen.

 

Ich habe den Blödsinn begangen, eine Mieterin zu nehmen, bei der ich Zweifel hinsichtlich ihrer Zahlungskraft und Ehrlichkeit hatte (weil sie mir falsche Selbstauskunft gegeben hatte) und jetzt tanzt sie uns auf der Nase herum, meldet Mängel an, die sie nicht besichtigen und nicht beheben läßt, zahlt keine (oder verspätet) Miete, ist unverschämt zu den anderen Hausbewohnern, etc. :blink:

 

Den nächsten Mieter werde ich nach anderen Krieterien aussuchen müssen als nach sozialem Mitgefühl. Und das wiederum kehrt dann auf dem Rücken derer um, die nicht vorhätten, unehrlich zu sein. :blink:

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Meine Eltern vermieten eine leerstehende, wunderschöne Wohnung nicht mehr, weil sie den Ärger leid sind.....

Oh wie gut kann ich sie verstehen!!!!

Schön, daß sie das dürfen. Es gibt nämlich Städte, in denen man sogar zum Vermieten gezwungen wird.

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Ich habe den Blödsinn begangen, eine Mieterin zu nehmen, bei der ich Zweifel hinsichtlich ihrer Zahlungskraft und Ehrlichkeit hatte (weil sie mir falsche Selbstauskunft gegeben hatte) und jetzt tanzt sie uns auf der Nase herum, meldet Mängel an, die sie nicht besichtigen und nicht beheben läßt, zahlt keine (oder verspätet) Miete, ist unverschämt zu den anderen Hausbewohnern, etc.

 

Ich wusste gar nicht, dass du unsere Hausbesitzerin bist, Lissie … :blink:

bearbeitet von Peter Esser
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Es gibt verschiedene Fallbeispiele, die ich in seriösen Vermieterforen gelesen habe, in denen sich die ausstehenden Kosten auf 10.000 € und mehr beliefen, auf deren Rückzahlung die Vermieter kaum Aussicht gehabt haben.

Geht uns gerade ähnlich....

 

unsere Forderungen und Auslagen belaufen sich mittlerweile auf etwa 15.000 € (Mietrückstände / Anwaltskosten / Gutachter die erste / Gutachter die zweite.... )

Bedauerlich ist, dass unser Anwalt uns auch schon schonend darauf vorbereitet (im Moment liegt er leider wg. Verkehrsunfall im Krankenhaus), dass wir wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben werden. Im Endeffekt sogar auf den gerichtskosten, da der Beklagte einen Offenbarungseid leisten wird und so die Gerichtskosten über unsere Steuern bezahlt werden.

Da bekommt man erst nach langen Verhandlungen und Streiterein das Urteil, dass man im Recht ist, einen Mieter, der keine Miete zahlen will (obwohl er es könnte!) aus der Wohnung zu werfen, obwohl es doch jedem Menschen einleuchtend ist, dass wenn er etwas nicht bezahlt, er auch kein Anrecht darauf hat. Aber wehe du parkst 10 Minuten länger, als auf deinem Parkschein steht.... Das ist etwas, worüber ich mich richtig ärgere!

 

Aber auch wir werden als Vermieter unsere Konsequenzen und jeden potentielle neuen Mieter auf Herz und Neren prüfen.

 

liebe Grüße

ficb

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Meine Eltern vermieten eine leerstehende, wunderschöne Wohnung nicht mehr, weil sie den Ärger leid sind.....

Oh wie gut kann ich sie verstehen!!!!

Schön, daß sie das dürfen. Es gibt nämlich Städte, in denen man sogar zum Vermieten gezwungen wird.

Recht so! Es kann ja wohl nicht angehen, dass Leute auf leeren Wohnungen sitzen, während andere nicht wissen, wo sie unterkommen sollen.

 

Weltfremde Vorstellung zu glauben, Vermieter würden nach sozialen Kriterien vermieten, wenn sie ihre Mieter leichter wieder rausschmeißen könnten. Derartige Bestrebungen treffen letztlich auch finanzschwache 80jährige Witwen, die seit ihrer Kindheit in ihrer Wohnung wohnen. Es braucht nur einmal der Hauseigentümer zu wechseln, und ruck-zuck ist so eine Wohnung ein Spekulationsobjekt.

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Weltfremde Vorstellung zu glauben, Vermieter würden nach sozialen Kriterien vermieten, wenn sie ihre Mieter leichter wieder rausschmeißen könnten.

Nein, das wird Dir jeder Wohnungsbesitzer bestätigen, der schon einmal durch den derzeitigen Mieterschutz massiv geschädigt wurde.

 

Ich habe früher immer Wert darauf gelegt, an die zu vermieten, die am dringendsten eine Wohnung brauchten. Das ist endgültig vorbei. Mir kommt in Zukunft nur noch ein kinderloser Großverdiener mit Festanstellung ins Haus. Oder am besten gar niemand mehr. Ich kann Ediths Eltern gut verstehen.

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