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kirchl. Trauung


motschegiebschen

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motschegiebschen

Wir konnten es ja der Presse entnehmen, dass der span. Tronfolger im nächsten Jahr kirchlich heiraten will. Seine Verlobte war schonmal standesamtlich verheiratet. In Deutschland ist dies ja so nicht möglich!?

Warum legt die Kirche in Deutschland hier strengere Richtlinien fest .

Viele Grüße

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Wir konnten es ja der Presse entnehmen, dass der span. Tronfolger im nächsten Jahr kirchlich heiraten will. Seine Verlobte war schonmal standesamtlich verheiratet. In Deutschland ist dies ja so nicht möglich!?

Warum legt die Kirche in Deutschland hier strengere Richtlinien fest .

Viele Grüße

Was Du schreibst ist nicht ganz richtig.

 

ES hat nichts zu tun mit strengeren Richtlinien in Deutschland als in Spanien sondern mit der Konfession des Ehepartners. Katholiken haben die Formpflicht einzuhalten. Heiraten sie nicht kirchlich, so wird davon ausgegegangn, dass sie keine sakramentale Ehe im Sinne der Kirche eingehen wollen.

 

Nicht-Katholiken spenden sich als Christen die Ehe auch ohne die katholische Formpflicht Sakramental, Nicht-Christen als Natursakrament. Da Nicht-Katholiken keine Formpflicht haben müssen sie vor einer Eheschließung nachweisen, dass die Ehe mit dem Vorpartner nicht zustande gekommen ist, dass a.) ein Ehehindernis vorlab oder b.) wesentliche Aspekte der Sakramentalität ausgeschlossen wurden.

 

Das gilt sowohl in Spanien wie in Deutschland. Kommt in Spanien seltener vor, da dort weniger Nicht-Katholiken leben.

 

Franz-Xaver

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Übrigens werden bei Prominenten keineswegs weniger strenge Maßstäbe angewandt, als bei anderen Gläubigen, wenn es um die Feststellung der Nichtigkeit einer vorherigen Ehe geht. Vor Jahren gab es ein Riesenbuhai, als die Monaco-Carline ihre erste Ehe anulieren lassen wollte, der Vatikan aber besonders genau geprüft hat - wegen der Vorbildwirkung eines so öffentlichen Verfahrens.

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Katholiken haben die Formpflicht einzuhalten.

hmm ...

 

wie ist das, bitte, mit der Formpflicht, genau? Was heißt das, und was bedeutet das, für mich?

 

Herzlichen Dank im Voraus,

 

und liebe Grüße, Peter.

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Dat bedeutet, min Jung, dat Du als Kathole für die Kirche im Konkubinat lebst, wenn Du nur standesamtlich heiratest. Dajejen sind Nicht-Katholiken, die nicht der Formpflicht unterliegen, dann auch für die Kirche verheiratet.

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Nicht-Katholiken spenden sich als Christen die Ehe auch ohne die katholische Formpflicht Sakramental

d.h.,

 

zwei Christen heiraten, für die nur die zwei Haupt- und Grundsakramente (Taufe, Eucharistie) Sakramente sind,

 

und,

 

ohne daß diese zwei Menschen das geringste dagegen tun können,

haben sie sich ein weiteres Sakrament (Ehe) gespendet?

 

 

 

Xaver-Schatzi, brems' Dich mal bitte 'n bißchen ein.

 

herzlichen Dank im Voraus,

und liebe Grüße,

Peter.

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Katholiken haben die Formpflicht einzuhalten.

hmm ...

 

wie ist das, bitte, mit der Formpflicht, genau? Was heißt das, und was bedeutet das, für mich?

QUOTE (CIC @

KAPITEL V

EHESCHLIESSUNGSFORM)

Can. 1108 — § 1. Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden unter Assistenz

des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten

Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen, jedoch nach den Regeln der folgenden

Canones und unbeschadet der in den cann. 144, 1112, § 1, 1116 und 1127, §§ 1—2

genannten Ausnahmen.

§ 2. Als der einer Eheschließung Assistierende wird nur verstanden, wer in persönlicher

Anwesenheit die Kundgabe des Ehekonsenses der Eheschließenden erfragt und

im Namen der Kirche entgegennimmt.

 

Can. 1118 — § 1. Eine Ehe zwischen zwei Katholiken oder zwischen einem katholi-

schen und einem nichtkatholischen, aber getauften Partner ist in der Pfarrkirche zu

schließen; mit Erlaubnis des Ortsordinarius oder des Pfarrers kann die Ehe in einer

anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden.

§ 2. Der Ortsordinarius kann erlauben, daß eine Ehe an einem anderen passenden Ort

geschlossen wird.

§ 3. Eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner kann in

einer Kirche oder an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.

 

Can. 1119 — Vom Notfall abgesehen, sind bei der Eheschließung die Riten zu beachten,

wie sie in den von der Kirche gebilligten liturgischen Büchern vorgeschrieben

oder durch rechtmäßige Gewohnheiten eingeführt sind.

Sind natürlich nicht alle einschlägigen Canones, aber m.E. die wichtigsten.

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Was ich bei dem Thema auch schlimm finde ist das sich der Prinz live vor laufender Kamera verlobt hat, was kommt als nächstes? wird dann auch die hochzeitsnacht übertragen?

 

Gruß Cabral

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Hallo. Ich bin neu hier, habe eine wichtige Frage und hoffe, dass jemand in der Lage ist mir diese Frage zu beantworten.

Gott hat mich und einen Mann zusammengeführt. Ich liebe diesen Mann sehr, eigentlich eine schöne Sache, aber es gibt ein kleines Problem. Er arbeitet für die kath. Kirche und kann nur eine Katholikin heiraten. Vor einigen Tagen fragte er mich, ob ich ihn heiraten möchte. Er ist die Liebe meines Lebens und ich möchte nichts anderes als ihn heiraten, aber ich bin keine Katholikin. Ich bin zwar getauft, aber nicht katholisch, sondern griech. Orthodox. Ich gehe regelmäßig zum kath. Gottesdienst, aber ich fühle mich nicht akzeptierte von den Anderen.

Ich möchte mich Taufen lassen, um richtig dazuzugehören und um den Mann, den ich liebe zu heiraten.

Kann ich mich taufen lassen, obwohl ich schonmal getauft wurde? Und wenn ja, wie geht das und was muss ich dafür tun?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Salome

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Wenn du schon getauft bist, kannst du konvertieren. Dafür musst du, soweit ich weiß, an katholischen Lern-Veranstaltungen teilnehmen.

 

Wende dich an den Priester deines Vertrauens.

 

--------------------------------------------------------------

 

Liebe Ute,

 

wenn Du hier Fragen beantwortest, dann bitte so, daß durchsichtig wird, daß Du keine billige Polemik schreibst. Es ist falsch, daß sie konvertieren "muß". Dein Ratschlag hört sich fast so an!

 

Wenn sie konvertieren will, dann soll sie das aus innerer Überzeugung machen und nicht wegen der Heirat.

 

Grüße, Carlos

bearbeitet von platon
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Hallo Salome

 

Hier habe ich dir zwei Links mit Tips:

 

http://www.mykath.de/index.php?showtopic=5...hl=konvertieren

 

http://www.mykath.de/index.php?showtopic=4...hl=konvertieren

 

 

lieben Gruss

Moni

 

 

Aber Ute hat schon Recht.Am besten besprichst du das in aller Ruhe mal mit einem katholischem Priester durch.

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Nicht-Katholiken spenden sich als Christen die Ehe auch ohne die katholische Formpflicht Sakramental

d.h.,

 

zwei Christen heiraten, für die nur die zwei Haupt- und Grundsakramente (Taufe, Eucharistie) Sakramente sind,

 

und,

 

ohne daß diese zwei Menschen das geringste dagegen tun können,

haben sie sich ein weiteres Sakrament (Ehe) gespendet?

 

 

 

Xaver-Schatzi, brems' Dich mal bitte 'n bißchen ein.

 

herzlichen Dank im Voraus,

und liebe Grüße,

Peter.

Hallo Petrus,

 

doch dass stimmt.

Zur Formpflicht hast Du ja schon was gehört und das mit der Ehe ist ganz einfach. Wenn zwei Nichtkatholiken, sich das Ja-Wort sagen, den Bund fürs Leben schließen, genau diese Person heiraten wollen, die Einehe wollen, für immer zusammenleben wollen und Kinder wollen, dann kommt der Ehekonsens zustande und das Eheband besteht. Nur für Katholiken kommt die Formpflicht dazu. Ohne den Ehekonsens kommt auch bei perfekter Erfüllung der Formpflicht keine Ehe zustande.

 

Franz-Xaver

bearbeitet von Franz-Xaver
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aber es gibt ein kleines Problem. Er arbeitet für die kath. Kirche und kann nur eine Katholikin heiraten.

Ist das wirklich so? Ich kann mir das nicht vorstellen, sogar der katholischste aller Katholiken, R.Ketelhohn aus Berlin ist mit einer Nicht-Katholikin verheiratet.

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Hallo. Ich bin neu hier, habe eine wichtige Frage und hoffe, dass jemand in der Lage ist mir diese Frage zu beantworten.

Gott hat mich und einen Mann zusammengeführt. Ich liebe diesen Mann sehr, eigentlich eine schöne Sache, aber es gibt ein kleines Problem. Er arbeitet für die kath. Kirche und kann nur eine Katholikin heiraten. Vor einigen Tagen fragte er mich, ob ich ihn heiraten möchte. Er ist die Liebe meines Lebens und ich möchte nichts anderes als ihn heiraten, aber ich bin keine Katholikin. Ich bin zwar getauft, aber nicht katholisch, sondern griech. Orthodox. Ich gehe regelmäßig zum kath. Gottesdienst, aber ich fühle mich nicht akzeptierte von den Anderen.

Ich möchte mich Taufen lassen, um richtig dazuzugehören und um den Mann, den ich liebe zu heiraten.

Kann ich mich taufen lassen, obwohl ich schonmal getauft wurde? Und wenn ja, wie geht das und was muss ich dafür tun?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Salome

Liebe Salome,

das kirchliche Dienstrecht verpflichtet Katholiken nicht Katholiken zu heiraten. Falls dies Dein Liebster behauptet hat man ihm einen Bären aufgebunden oder er sagt nicht die Wahrheit.

 

Franz-Xaver

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Falls dies Dein Liebster behauptet hat man ihm einen Bären aufgebunden oder er sagt nicht die Wahrheit.

Na hoffentlich löst das jetzt nicht eine Beziehungskrise aus :blink:

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Wenn zwei Nichtkatholiken, sich das Ja-Wort sagen, den Bund fürs Leben schließen, genau diese Person heiraten wollen, die Einehe wollen, für immer zusammenleben wollen und Kinder wollen, dann kommt der Ehekonsenz zustande und das Eheband besteht.

Mir scheint, Petrus hat sich weniger am zustandekommen der Ehe für Nichtkatholiken gestört, sondern dass diese ein Sakrament empfangen, das ihnen gar nicht zusteht.

 

Würde sonst ja bedeuten, dass jeder ansonsten nichtssakramententaugliche Heide katholisch-sakramental verheiratet wäre, wenn er den o. g. Bedingungen entspricht ohne es zu wissen.

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Falls dies Dein Liebster behauptet hat man ihm einen Bären aufgebunden oder er sagt nicht die Wahrheit.

Na hoffentlich löst das jetzt nicht eine Beziehungskrise aus :blink:

Da bin ich gelassen. :P

 

Franz-Xaver

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Wenn zwei Nichtkatholiken, sich das Ja-Wort sagen, den Bund fürs Leben schließen, genau diese Person heiraten wollen, die Einehe wollen, für immer zusammenleben wollen und Kinder wollen, dann kommt der Ehekonsenz zustande und das Eheband besteht.

Mir scheint, Petrus hat sich weniger am zustandekommen der Ehe für Nichtkatholiken gestört, sondern dass diese ein Sakrament empfangen, das ihnen gar nicht zusteht.

 

Würde sonst ja bedeuten, dass jeder ansonsten nichtssakramententaugliche Heide katholisch-sakramental verheiratet wäre, wenn er den o. g. Bedingungen entspricht ohne es zu wissen.

Das Ehesakrament wird sogar als Natur-Sakrament bezeichnet, dass auch zwischen zwei Nichtchristen zustandekommt wenn keine Ehehindernisse vorliegen und die Ehe im Sinne der katholischen Lehre geschlossen wird, nämlich als Einehe, Unauflöslich und mit der Bereitschaft Kinder anzunehmen die aus der Verbindung hervorgehen.

 

Damit maßt sich die Kirche nichts an, sie bestätigt nur dass diese Menschen die Ehe im Sinne der katholischen Kirche schließen. Das was diese Menschen wollen ist ganau das, die Ehe miteinander. Die Kirche muss gar nichts dazugeben und die Menschen bekommen genau das was sie wollen. Wo ist das Problem?

 

Franz-Xaver

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Nein, er hat mir das nicht gesagt, aber ein Priester hat mir gesagt, das es besser ist, wenn ein Katholik, der für die Kirche arbeitet, eine Frau heiratet, die Katholikin ist, damit sich die Gemeindemitglieder nicht die Mäuler zereißen und mir bzw. und das Leben schwer machen.

 

Salome

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Mein Eindruck war, dass Petrus die Sakramente - und seien es auch Natursakramente - lieber nur für Katholiken hätte belassen wollen. Aber vielleicht habe ich mich da geirrt.

 

Aber:

Was passiert, wenn natursakramental verheiratete noch einmal kirchlich heiraten wollen - Ist das dann eine doppeltsakramentale Ehe?

 

Oder andersherum:

Müssen verheiratet Nichtkatholiken, wenn sie katholisch werden wollten anschließend noch einmal formpflichtig heiraten, damit sie anschließend nicht im Konkubinat leben?

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Nein, er hat mir das nicht gesagt, aber ein Priester hat mir gesagt, das es besser ist, wenn ein Katholik, der für die Kirche arbeitet, eine Frau heiratet, die Katholikin ist, damit sich die Gemeindemitglieder nicht die Mäuler zereißen und mir bzw. und das Leben schwer machen.

 

Salome

Hallo Salome,

ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen wo das Problem sein soll.

 

Franz-Xaver

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Mein Eindruck war, dass Petrus die Sakramente - und seien es auch Natursakramente - lieber nur für Katholiken hätte belassen wollen. Aber vielleicht habe ich mich da geirrt.

 

Aber:

Was passiert, wenn natursakramental verheiratete noch einmal kirchlich heiraten wollen - Ist das dann eine doppeltsakramentale Ehe?

 

Oder andersherum:

Müssen verheiratet Nichtkatholiken, wenn sie katholisch werden wollten anschließend noch einmal formpflichtig heiraten, damit sie anschließend nicht im Konkubinat leben?

 

Liebe Heidi,

interessante Frage. Hab ich mal gelernt, aber an der Tatsache das ichs nicht mehr weis kannst Du sehen wie oft das vorkommt.

 

Franz-Xaver

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Nein, er hat mir das nicht gesagt, aber ein Priester hat mir gesagt, das es besser ist, wenn ein Katholik, der für die Kirche arbeitet, eine Frau heiratet, die Katholikin ist, damit sich die Gemeindemitglieder nicht die Mäuler zereißen und mir bzw. und das Leben schwer machen.

Liebe Salome,

 

sowas höre ich zum ersten mal. Das ist so grausam, daß man nicht weiß, ob man wegen der dummen Antwort lachen oder weinen soll.

 

Ein Katholik kann jeden Menschen heiraten, den er will, vorausgesetzt er selbst oder der angehende Partner ist nicht bereits verheiratet oder geschieden.

 

Der Partner eines katholischen Mitarbeiters der Kirche kann genauso Moslim oder Atheist sein, dies tut der Ehe als solche nichts anhaben. Laß Dich also nicht abschrecken.

 

Und wenn Du Orthodox bist, dann darfst Du auch ohne weiteres zur Heiligen Kommunion gehen ohne daß Du konvertieren mußt, meine ich. Orthodoxen SIND für uns Katholiken, nämlich konstantinopolitanisch katholisch. Wir Katholiken lassen die Orthodoxen an der Eucharistie teilnehmen, und erkennen das orthodoxe Mahl auch an. Es sind nur die Orthodoxen, die diese Praxis nicht anerkennen und nicht gestatten, weshalb wir die fremde Entscheidung respektieren.

 

Grüße, Carlos

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Mein Eindruck war, dass Petrus die Sakramente - und seien es auch Natursakramente - lieber nur für Katholiken hätte belassen wollen. Aber vielleicht habe ich mich da geirrt.

 

Aber:

Was passiert, wenn natursakramental verheiratete noch einmal kirchlich heiraten wollen - Ist das dann eine doppeltsakramentale Ehe?

 

Oder andersherum:

Müssen verheiratet Nichtkatholiken, wenn sie katholisch werden wollten anschließend noch einmal formpflichtig heiraten, damit sie anschließend nicht im Konkubinat leben?

Ich verstehe das Kirchenrecht hier ziemlich geradlinig: Wer verheiratet ist, ist verheiratet. Er kann also nicht noch einmal heiraten (es sei denn nach dem Tode seines Ehepartners). Dies gilt für alle, die aus Sicht des Kirchenrechts verheiratet sind.

 

Man kann sich die Frage stellen, ob dieses umfassende Eheverständnis nicht anmaßend gegenüber Nichtkatholiken ist. Bei Betrachtung der Alternativen fällt mir allerdings auf, dass das Gegenteil - nämlich Nichtkatholiken die Gültigkeit ihrer Ehe abzusprechen - eher schlechter wäre.

 

Also: Natursakramental Verheiratete können nicht noch einmal kirchlich heiraten. Vormalige Nichtkatholiken, die verheiratet sind, dürfen nach der Eingliederung in die katholische Kirche nicht noch einmal heiraten.

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Mein Eindruck war, dass Petrus die Sakramente - und seien es auch Natursakramente - lieber nur für Katholiken hätte belassen wollen. Aber vielleicht habe ich mich da geirrt.

 

Aber:

Was passiert, wenn natursakramental verheiratete noch einmal kirchlich heiraten wollen - Ist das dann eine doppeltsakramentale Ehe?

 

Oder andersherum:

Müssen verheiratet Nichtkatholiken, wenn sie katholisch werden wollten anschließend noch einmal formpflichtig heiraten, damit sie anschließend nicht im Konkubinat leben?

Ich verstehe das Kirchenrecht hier ziemlich geradlinig: Wer verheiratet ist, ist verheiratet. Er kann also nicht noch einmal heiraten (es sei denn nach dem Tode seines Ehepartners). Dies gilt für alle, die aus Sicht des Kirchenrechts verheiratet sind.

 

Man kann sich die Frage stellen, ob dieses umfassende Eheverständnis nicht anmaßend gegenüber Nichtkatholiken ist. Bei Betrachtung der Alternativen fällt mir allerdings auf, dass das Gegenteil - nämlich Nichtkatholiken die Gültigkeit ihrer Ehe abzusprechen - eher schlechter wäre.

 

Also: Natursakramental Verheiratete können nicht noch einmal kirchlich heiraten. Vormalige Nichtkatholiken, die verheiratet sind, dürfen nach der Eingliederung in die katholische Kirche nicht noch einmal heiraten.

Ich glaube dass in so einem Fall eine öffentliche Erneuerung des Eheversprechens erfolgen kann, so wie es auch bei Ehejubiläen gemacht werden kann.

 

Franz-Xaver

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