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Redemptionis sacramentum


umusungu

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Kann mir jemand, der am besten etwas von Kirchenrecht und Theolgie versteht (meine einen Theologen ;-) ) erklären, was diese Pasage für eine Bedeutung hat?:

 

112. Die Messe wird in lateinischer Sprache oder in einer anderen Sprache gefeiert, sofern nur die liturgischen Texte verwendet werden, die nach Maßgabe des Rechts approbiert worden sind. Abgesehen von den Meßfeiern, die an den von der kirchlichen Autorität festgelegten Zeiten in der Volkssprache zu vollziehen sind, ist es den Priestern immer und überall erlaubt, in Latein zu feiern.

 

Danke!

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Mir ist jetzt immer noch nicht klar, wie man vorgeht, wenn ein Liturgiemissbrauch vorliegt! Hab ich das überlesen? Kann mir jemand weiterhelfen?

Du solltest mit dem reden, von dem Du annimmst, dass er was missbräuchliches getan hat. Da ist mein Vorschlag.

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Hi Chris!

 

Soll heißen: Der Priester darf sich z.B. nicht sein eigenes Hochgebet schreiben und das dann in der Messfeier verwenden, sondern er muss eins der Hochgebete nehmen, die approbiert (approbo = billigen, zustimmen), das heißt von Rom genehmigt sind.

 

Gruß, Simone

 

PS: Dem Vorschlag von Umusungu kann ich übrigens nur zustimmen. Von Anschwärzen beim Bischof halt ich nun gar nix, wie es im Dokument angeraten wird!

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Hier ist der Text der heute in Rom veröffentlichten Instruktion über die Feier der Eucharistie:

Redemptionis sacramentum

Hier ist ein Link, mit dem man das Schreiben als pdf-Datei ziehen kann.

 

Es sind übrigens "nur" 75 Seiten.

 

http://www.kirchensite.de/downloads/Dokume...Instruktion.pdf

Ich hatte nicht reingeschaut und die Kapitel für Seiten gehalten. Danke für die Korrektur. Jetzt könnte ich in Versuchung geraten, mir das doch auszudrucken. :blink:

 

 

 

 

KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST

UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG

 

INSTRUKTION

 

Redemptionis sacramentum

 

über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,

die einzuhalten und zu vermeiden sind

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Vorwort

1-13

Kapitel I

Die Regelung der heiligen Liturgie

14-18

 

1. Der Diözesanbischof, Hoherpriester seiner Herde 19-25

2. Die Bischofskonferenz 26-28

3. Die Priester 29-33

4. Die Diakone

34-35

Kapitel II

Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie

 

1. Die tätige und bewußte Teilnahme 36-42

2. Die Aufgaben der christgläubigen Laien bei der Feier der heiligen Messe

43-47

Kapitel III

Die rechte Feier der heiligen Messe

 

1. Die Materie der heiligsten Eucharistie 48-50

2. Das eucharistische Hochgebet 51-56

3. Die übrigen Teile der Messe 57-74

4. Die Verbindung verschiedener Riten mit der Meßfeier

75-79

Kapitel IV

Die heilige Kommunion

 

1. Die Disposition für den Empfang der heiligen Kommunion 80-87

2. Die Spendung der heiligen Kommunion 88-96

3. Die Kommunion der Priester 97-99

4. Die Kommunion unter beiden Gestalten

100-107

Kapitel V

Einige weitere Aspekte in Bezug auf die Eucharistie

 

1. Der Ort für die Feier der heiligen Messe 108-109

2. Verschiedene Elemente bezüglich der heiligen Messe 110-116

3. Die heiligen Gefäße 117-120

4. Die liturgischen Gewänder

121-128

Kapitel VI

Die Aufbewahrung der heiligsten Eucharistie und ihre Verehrung außerhalb der Messe

 

1. Die Aufbewahrung der heiligsten Eucharistie 129-133

2. Einige Formen der Verehrung der heiligsten Eucharistie außerhalb der Messe 134-141

3. Eucharistische Prozessionen und Kongresse

142-145

Kapitel VII

Die außerordentlichen Aufgaben der gläubigen Laien

146-153

 

1. Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion 154-160

2. Die Predigt 161

3. Besondere Feiern, die bei Abwesenheit des Priesters stattfinden 162-167

4. Die aus dem Klerikerstand Entlassenen

168

Kapitel VIII

Die Abhilfen

169-171

 

1. Graviora delicta 172

2. Die schwerwiegenden Angelegenheiten 173

3. Die anderen Mißbräuche 174-175

4. Der Diözesanbischof 176-180

5. Der Apostolische Stuhl 181-182

6. Beschwerden über Mißbräuche in der Liturgie

183-184

Schluß

185-186

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Hi Chris!

 

Soll heißen: Der Priester darf sich z.B. nicht sein eigenes Hochgebet schreiben und das dann in der Messfeier verwenden, sondern er muss eins der Hochgebete nehmen, die approbiert (approbo = billigen, zustimmen), das heißt von Rom genehmigt sind.

 

Gruß, Simone

 

PS: Dem Vorschlag von Umusungu kann ich übrigens nur zustimmen. Von Anschwärzen beim Bischof halt ich nun gar nix, wie es im Dokument angeraten wird!

danke, meine Frage war aber eher auf die Benutzung der lateinischen Sprache abgestellt.

 

Ist die Handkommunion eigentlich nun erlaubt oder verboten?

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danke, meine Frage war aber eher auf die Benutzung der lateinischen Sprache abgestellt.

Ist doch klar formuliert. Latein geht immer und darf nicht verboten werden. Volkssprache geht immer. sofern man sich an die von den zuständigen Bischöfen approbierten Meßtexte hält. Für bestimmte Anlässe können die Bischöfe festlegen, daß z.B. in einer bestimmten Messe an einem bestimmten Tag die Messe inb Volkssprache, z.B. mit einem konkret festgelegten Hochgebet, gefeiert wird. Mir fällt grad kein praktisches Beispiel ein. Vielleicht allgemeines Requiem nach Katastrophe. Oder wenn der König von Spanien stirbt. :blink:

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Oder vielleicht wenn ausländische Gastpriester konzelebrieren, die aber nicht gut oder gar nicht Deutsch können.

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Ich habe gerade einen kurzen Nachrichtenausschnitt gesehen, ARD oder ZDF, wo eine Runde, darunter hab ich auch einen schwarzen Kardinal gesehen, wohl beschliossen haben soll, dass die Kommunion zukünftig nur noch durch Priester ausgeteilt werden soll. :blink:

 

Ich glaube, der Heilige Geist bedient sicher meiner Gedanken und gibt sie den Kardinälen weiter :P

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wo eine Runde, ......, wohl beschliossen haben soll, dass die Kommunion zukünftig nur noch durch Priester ausgeteilt werden soll.

Die Quellen zu lesen ist immer besser als sich auf zweifelhafte Infos zu verlassen. Dann wird der heilige Geist auch nicht so schnell zum Vollstrecker der eigenen Ideen.

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Zu Kapitel IV, Kommunion

 

Nach Lektüre des Kapitels ist mir aufgefallen, dass es bei uns wohl bisher in einigen Fällen eher "locker" zugegangen ist, wenn man es mit dem Wortlaut der Instruktion vergleicht.

 

Bin ich jetzt - als katholisches Gemeindemitglied - gehalten, darauf zu achten, ob sich da etwas ändert und andernfalls "darauf hinzuwirken", indem ich mit dem Pfarrer darüber spreche?

Sind da die Pfarrgemeinderäte - z.B. die dortigen AGs für Liturgie - gefordert?

 

Die Regelung, den Bischof anzusprechen, käme mir irgendwie wie "Petzen" vor. :blink: Es wird ja auch nur vom "Recht" gesprochen, eine Beschwerde einzubringen, nicht von der Pflicht.

 

Wie seht ihr das?

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Die Regelung, den Bischof anzusprechen, käme mir irgendwie wie "Petzen" vor. :blink: Es wird ja auch nur vom "Recht" gesprochen, eine Beschwerde einzubringen, nicht von der Pflicht.

Die Briefkästen in den Bischofshäusern werden sich jetzt sehr füllen. Darauf haben viele nur gewartet .....

Sie werden zu feige sein, das Gespräch mit dem Pfarrer zu suchen, aber ein Brief an den Bischof oder direkt nach Rom ...... das macht die eigene Person doch soooooo wichtig!

Schöne Zustände in unserer Kirche....

 

Es ist allerdings nichts neues, sich an den Bischof zu wenden. Nur dieser direkte Hinweis im Dokument wird manche doch jetzt ermutigen bzw erst auf die Idee bringen.

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Mal eine dumme Frage: :blink:

 

Was ist denn an dem Dokument nun wirklich "neu"?

Mir kommt es so vor, als wäre nur so ziemlich alles, was man eh schon weiß (und mehr oder weniger beachtete) noch mal zusammengefasst ...

 

Ist das Neue nur der Aufruf zum Petzen?

Dann wird in den Bistümern genauso damit verfahren werden wie vorher - in einigen Bistümern hat es Folgen, in anderen landen solche Beschwerden in Ablage P (Papierkorb).

 

Laura

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in anderen landen solche Beschwerden in Ablage P (Papierkorb).

 

Laura

Aber schön mit Mülltrennung, damit am Ende alles wieder zusammengeschmissen wird.

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Mal eine dumme Frage: :blink:

 

Was ist denn an dem Dokument nun wirklich "neu"?

Mir kommt es so vor, als wäre nur so ziemlich alles, was man eh schon weiß (und mehr oder weniger beachtete) noch mal zusammengefasst ...

Ich finde es gar nicht so schlecht und für einige wird das geschriebene wohl wirklich neu sein.

 

Hoffentlich lesen es die Pfarrer und die selbst ernannten "Oberfrommen" mal genau, denn was man in letzter Zeit teilweise erleben mußte, machte dieses Schreiben einfach übrfällig.

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Mal eine dumme Frage: :blink:

 

Was ist denn an dem Dokument nun wirklich "neu"?

Mir kommt es so vor, als wäre nur so ziemlich alles, was man eh schon weiß (und mehr oder weniger beachtete) noch mal zusammengefasst ...

 

Ist das Neue nur der Aufruf zum Petzen?

Dann wird in den Bistümern genauso damit verfahren werden wie vorher - in einigen Bistümern hat es Folgen, in anderen landen solche Beschwerden in Ablage P (Papierkorb).

 

Laura

Da ist in der Tat nichts Neues. Nur wird sich in einem nicht katholischen Land wie Deutschland immer wieder neu aufgeregt, wenn die Kirche zu ihren Ethien und Volksgruppen spricht und katholische Ethien und Volksgruppen sind eben auch in Deutschland.

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4. «Ohne Zweifel war die Liturgiereform des Konzils von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares».[10] Dennoch «fehlt es nicht an Schatten».[11] So kann man nicht verschweigen, daß es Mißbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gibt, die den liturgischen Feiern heute in dem einen oder anderen kirchlichen Umfeld nicht selten schaden.
Der Schatten der Liturgiereform ist, dass man sie missbrauchen kann?

Der Schatten der Bibel ist, dass man sie missbrauchen kann.

 

Die Argumentationsweise ist noch nicht ganz perfekt.

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Die Worte und Riten der Liturgie sind zudem treuer, durch die Jahrhunderte gereifter Ausdruck der Gesinnung Christi, und sie lehren uns, so gesinnt zu sein wie er.

Eine Facette aus dem dahinterliegenden Plan: Festzementierung des Alten. Das ist nun wirklich neu. Denn dieser dieser "gereifte Ausdruck" ist in Jahrhunderten gewachsen, d.h. hat sich entwickelt.

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10. ... Die heilige Liturgie ist nämlich engstens mit den Grundsätzen der Lehre verbunden. Folglich führt der Gebrauch von nicht approbierten Texten und Riten dazu, daß das notwendige Band zwischen der lex orandi und der lex credendi geschwächt wird oder verloren geht.

...

11. ... Er [Zelebrant, der nicht den approbierten Texten folgt] verrichtet keinen authentischen pastoralen Dienst und trägt nicht zur rechten liturgischen Erneuerung bei, sondern beraubt vielmehr die Christgläubigen ihres Glaubensgutes und ihres geistlichen Erbes. Willkürliche Handlungen dienen nämlich nicht der wirksamen Erneuerung, sondern verletzen das den Christgläubigen zustehende Recht auf eine liturgische Handlung,

Es sei denn, dass die nicht approbierten Texte die Lehre deutlicher oder verständlicher ausdrücken.

 

Dies gilt insbesondere angesichts unseres Messbuches, in dem manche Texte (Tages-, Gaben- und Schlussgebete sowie insbesondere die Präfationen) katastrophal schwer verständlich sind. Es sind offenkundig Übersetzungen aus dem Lateinischen, bei denen es mehr um Worttreue, als um Verständlichkeit geht.

 

Die Sache hat aber einen Vorteil: Der Zelebrant ist, sofern er auf einen Mittvollzug der Messbuchtexte durch die Gemeinde Wert legt, gezwungen langsam und deutlich und richtig betont zu lesen. Aber leider ist dies nicht allenthalben der Fall.

Die Ausbildung in diese Richtung war übrigens zu unserer Zeit nicht schlecht - sie war schlichtweg nicht vorhanden.

bearbeitet von Mecky
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40. ... Obwohl die Feier der Liturgie zweifellos das Kennzeichen der tätigen Teilnahme aller Christgläubigen hat, folgt daraus jedoch nicht, daß alle über die Gesten und Körperhaltungen hinaus gleichsam aus Notwendigkeit tatsächlich etwas tun müßten, so als ob jeder zwingend irgendeine besondere liturgische Aufgabe verrichten müßte.
Die Passage ist eigentlich eine von den Stärken des Dokumentes. Es ist eine Befreiung von der fast zwanghaften Vorstellung, dass man unbedingt liturgiesche Geländespiele veranstalten sollte.

 

Leider ist hier der reglementierende Grundzug des Dokumentes seiner mangelhaften Reflexion zum Opfer gefallen. Ich persönlich finde es auch ganz gut, weitere Elemente zuzulassen. Man sollte zumindest nicht prinzipiell Tätigkeiten wie beten und singen ausschließen ...

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Es ist ein schwerer Mißbrauch, bei der Zubereitung des für die Eucharistie bestimmten Brotes andere Substanzen, wie zum Beispiel Früchte, Zucker oder Honig, beizufügen.
Das haut dann doch dem Fass den Boden aus. Solche Regelungen kommen ja normalerweise durch konkrete Missstände zustande.

An diesem Punkt zeigt sich, dass eine Instruktion offensichtlich sehr notwendig war. Unglaublich, was es alles gibt! Lecker, lecker, lecker!

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