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»Guter Hirt«


Gast Ketelhohn

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Gast Ketelhohn


Zitat von sstemmildt am 15:55 - 22.Mai.2001

Ich hab es inzwischen nachgeschlagen: Ein Abt - allerdings hab ich immer noch nicht raus, ob immer - kann die gleichen Befugnisse haben wie ein Bischof, somit also auch ganz "ordentlich", also nicht nur im Notfall oder aufgrund Vollmacht eines Bischofs.


Lieber Sven,

selbst (oder gerade!) ein Bischof darf in einer fremden Diözese ohne Erlaubnis des Ortsbischofs - abgesehen von ganz besonderen Ausnahmefällen - keine Sakramente spenden.

 

Gruß

Robert

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Gast Ketelhohn


Zitat von Isi2 am 18:17 - 22.Mai.2001

Zu der Sache, wann ein Abt die gleichen Rechte hat wie ein Bischof oder nicht: Ich rate jetzt mal, hat es vielleicht etwas damit zu tun, ob der Orden bischöflich oder päpstlich approbiert ist? *fragendschau*


Volle bischöfliche Rechte hat der Abt nur in einer sog. Abbatia nullius, also einer Territorialabtei, wie z. B. Wettingen-Mehrerau, Maria Einsiedeln, Sankt Moritz im Wallis, Orosch, Sankt Martinsberg, Montecassino, San Paolo fuori le mura, Grottaferrata, Subiaco, Monte Oliveto Maggiore, Cava de’ Tirreni, Montevergine. Diese Äbte haben natürlich nur auf dem Territorium ihrer Abtei bischöfliche Rechte, wie jeder Bischof auch nur in seiner Diözese.

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Lieber Martin,  

 

auch ich bereite im Augenblick in unserer Gemeinde Jugendliche auf das Sakrament der Firmung vor. Wichtig ist, das sie sich ernst genommen fühlen. Sie sollen sich (nicht Pfarrer, Eltern und sonstige Verwandte) zum ersten Mal für ihren Glauben und für ihre Kirche  entscheiden. Die Vorbereitungszeit soll ihnen diese Entscheidung erleichtern.

Während der Nachmittagsstunden haben die Firmbewerber Gelegenheit über ihren Glauben und ihre Erfahrungen mit Kirche und Gemeinde zu sprechen, aber auch etwas über ein gelebtes  Glaubenszeugniss der Firmkatecheten zu erfahren.

Du hast recht es geht nicht nur, sondern die Weitergabe von Glaubenserfahrungen kann den jungen Menschen lebendigen Glauben vermitteln.

Erst eine Woche vor der Firmung entscheiden sie sich in einem persönlichen Gespräch, wenn es gewünscht wird, auch in einem Beichtgespräch, ob sie gefirmt werden wollen oder nicht.

 

Herzliche Grüße Anna

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Hallo Robert

Der Abt unserer Benediktiberabtei  ist bei der Firmreise der Bischöfe mit eingeplant und firmt in vielen Gemeinden mit. Er hat die gleichen Rechte wie die firmenden Diözesanbischöfe.

 

Herzliche Grüße Anna

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Hallo Stefan,

die Ablehnung zur Spendung eines Sakramentes ist nur konsequent. Ich denke wir haben es nicht nötig sie zu Schleuderpreisen abzugeben oder wie ein bekannter Theologe, der Name ist mir im Augenblick entfallen, vom Ausverkauf der Sakramente spricht. Wenn in Zukunft die Spendung der Sakramente noch einen  Stellenwert in der Kirche haben soll, muß ein Umdenken erfolgen.

 

Herzliche Grüße Anna

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Gast Ketelhohn


Zitat von Anna am 23:40 - 22.Mai.2001

Hallo Robert

Der Abt unserer Benediktiberabtei  ist bei der Firmreise der Bischöfe mit eingeplant und firmt in vielen Gemeinden mit. Er hat die gleichen Rechte wie die firmenden Diözesanbischöfe.

Herzliche Grüße Anna


Ja klar Anna, dagegen habe ich doch nichts gesagt. Er braucht nicht mal Abt zu sein, es geht auch ein besonders beauftragter Priester. Aber das ist der Knackpunkt: Die Beauftragung durch den Diözesanbischof. Wenn du sagst, ein Abt sei „fest eingeplant“, dann ist hier offensichtlich, daß er im Auftrag des Bischofs handelt.

 

Daran aber bestehen im Salzburger Fall erhebliche Zweifel, zumal der Bischof selber die Firmung abgelehnt hat. (Allerdings wurde hier eher spekuliert, denn definitive Informationen hatte keiner von uns.)

 

Gruß

Robert

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AAAAAAAAAAAAAAlso!

 

Ich muß noch einmal klar stellen:

 

Kein Abt hat die Befungniszu firmen, es sei denn, er hat von seinem Bischof eine zeitliche oder generelle Firmvollmacht bekommen. Die generelle oder zumindest zeitliche Firmvollmacht ist aber bei Äbten die Regel.

 

Jede Abtei ist für sich exemt. Sie untersteht keinem Bischof und auch nicht seiner Visitationspflicht/- vollmacht. Die benediktinischen Abteien, sofern sie sich einer Kongregation angeschlossen haben, unterstehen nur der Visitationsvollmacht durch eine Delegation aus anderen Klöstern. Schon gar nicht darf irgendjemand in einer Diözese herumfirmen, die nicht seine eigene ist. Wenn der firmende Abt also tatsächlich nicht zum Erzbistum Salzburg gehört, ist es schon eine Frechheit in das Hoheitsgebiet eines fremden Bischofs einzudringen. Dort hat er unter Umständen gar keine Firmvollmacht, die gilt nämlich nur territorial begrenzt, für das Bistum, in dem seine Abtei liegt.

 

Diejenigen Äbte, die volle bischöfliche Rechte genießen, werden als Abt-Bischöfe bezeichnet und sind dann nicht nur Abt, sondern auch Bischof des zugehörigen (gleichnamigen) Bistums, wie z.B. der Abt-Bischof von Einsiedln, Abt des Klosters und Bischof der Diözese ist.

 

Dennoch wäre mein Lösungsvorschlag im Fall von Erzbischof Eders Firmreise:

Firmen und anschließend den Pfarrer zur Sau machen!

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Lieber Stefan,

 

falls du die technokratische Ebene mal verläßt -

gilt das Gebot "liebe deinen Nächsten"

auch in der Beziehung von Bischof zu Pfarrer ?

 

Oder überwiegen da "praktische" Belange :) ?

 

Herzliche Grüße

Martin

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Lieber Martin!

 

Meines Erachtens liegt die Schuld eher beim Pfarrer und seiner Vorbereitung.

Wie sieht´s dann mit der Nächstenliebe gegenüber denkenigen Firmbewerbern aus, die ernsthaft das Sakrament empfangen wollten, und im Nachhinein eine Familienfeier geplant hatten.

"Zur Sau machen" war vielleicht etwas hart, aber den Grundtenor behalte ich bei, eher der Pfarrer ist in meinen Augen verantwortlich und gehört eher getadelt als die Firmbewerber.

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Zitat von Olli am 18:09 - 22.Mai.2001

 

Ist nicht die Einstellung des Kindes zur Kommunion das eigentlich entscheidende?

Ist es immer so, daß die Eltern wissen, was das Kind will und was nicht?


Lieber Olli,

 

na klar ist die Einstellung des Kindes das Entscheidende!

Deshalb fand ich es ja auch so gut, dass unsere Katechetinnen auf Integration und Ausgleich bedacht waren.

 

Liebe Grüsse

Angelika

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...plädiert Eder im Gespräch mit der „Tagespost“ für ein niedrigeres Firmalter, „weil Kinder offener sind und der Gnade keinen Widerstand entgegensetzen“.

 

Was meint er denn damit?

 

Habe das ungute Gefühl, daß Eder es sich hier ein bißchen zu einfach macht. Klingt so nach: schnell firmen, bevor die Kids ihre intellektuelle Reife erlangen und dann vielleicht keinen Gefallen mehr am Glauben finden. Das aber wäre nicht weniger eine Entwertung des Sakraments.

 

Ich fände es ohnehin angemessener, erst Erwachsene ab 21 zu firmen. Die alte Volljährigkeitsgrenze hatte schon ihren Sinn. Da bleiben natürlich nur wenige übrig (was sich in der Statistik schlecht machen würde), aber es wäre ehrlicher. Denn die Spendung des Sakraments allein macht die Menschen nicht dauerhaft gläubig.  

 

Außerdem: kann man Gnade denn Widerstand entgegensetzen? Entsteht Gnade denn nicht erst mit dem Vollzug?

 

Axel

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