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Kirchenrechtliche Frage


ThomasB.

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Mal ne Frage an die Kirchenrechtler unter uns:

 

Kann eine Gemeinde aus ihrem Bistum "austreten" und einem anderen "beitreten"?

Gibt's hier eigentlich was Neues oder wütet Bischof Heinrich immer noch ungebremst?

Nein, das geht genau so wenig wie eine Stadt von einem Bundesland zum anderen "übersiedeln".

 

Da kann man nur sitzen bleiben wie der selige Hiob.

Der Wechsel von einem Bistum ins nächste ist trotzdem grundsätzlich möglich.

 

Nur halt nicht auf demokratischem Wege sondern über die Bischöfe (wobei mich da mal interessieren würde, ob das eine Sache zwischen Müssinghoff und Meisner wäre oder ob das ganze über die DBK laufen müsste :lol: )

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Mal ne Frage an die Kirchenrechtler unter uns:

 

Kann eine Gemeinde aus ihrem Bistum "austreten" und einem anderen "beitreten"?

Gibt's hier eigentlich was Neues oder wütet Bischof Heinrich immer noch ungebremst?

Nein, das geht genau so wenig wie eine Stadt von einem Bundesland zum anderen "übersiedeln".

 

Da kann man nur sitzen bleiben wie der selige Hiob.

Der Wechsel von einem Bistum ins nächste ist trotzdem grundsätzlich möglich.

 

Nur halt nicht auf demokratischem Wege sondern über die Bischöfe (wobei mich da mal interessieren würde, ob das eine Sache zwischen Müssinghoff und Meisner wäre oder ob das ganze über die DBK laufen müsste :lol: )

Oh je,

 

das Ganze geht nur über Rom und berührt darüber hinaus auch noch die Konkordate. Das ist wohl ne größere Sache,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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auf demokratischem Weg? Ja, was soll denn der da? Jedesmal, wenn irgendwo ein neuer Bischof nicht paßt, wird dann übergelaufen? - Der Sache nach ist die Neubildung von Bistumsgrenzen auf Initiative der nationalen Bischofskonferenz in Gang zu bringen. Die Bistumsgrenzen sind keine rein innerkirchliche Sache, sondern Gegenstand der Konkordate. Ausschließlich zuständig für die Entscheidung ist der Apostol. Stuhl, der dann auch die Verhandlungen über die Konkordatsänderung führt. - Die deutsche Struktur beruht heute noch auf den Festlegungen, die nach dem Wiener Kongreß getroffen wurden, größere Änderungen gab es nach 1929 in Preußen (Bistümer Berlin, Aachen) und 1956 in NRW (Bistum Essen), dann erst wieder nach der dt. Einheit. Besonders mutig war man nicht, was soll zB die Einrichtung des nicht richtig zukunftsfähigen Bistums Görlitz (48.000 Katholiken) oder warum ist Speyer immer noch in der Metropolie Bamberg, obwohl das linksrheinische Bayern seit 1945 unter fremder Verwaltung steht und keine Ambition des Freistaates auf Änderung erkennbar ist.

Grüße, kam.

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Der Wechsel von einem Bistum ins nächste ist trotzdem grundsätzlich möglich.

 

Nur halt nicht auf demokratischem Wege sondern über die Bischöfe (wobei mich da mal interessieren würde, ob das eine Sache zwischen Müssinghoff und Meisner wäre oder ob das ganze über die DBK laufen müsste  :lol: )

Oh je,

 

das Ganze geht nur über Rom und berührt darüber hinaus auch noch die Konkordate. Das ist wohl ne größere Sache,

Beziehst Du Dich auf CIC Can 373?

 

Da geht es aber "nur" um die Neuerrichtung eines Bistums.

 

Es wäre eine Übernahme innerhalb der gleichen Metropolie (man könnte die Frage ja mal auf einem Provinzialkonzil (wobei ich mich nicht erinnere, daß das bei uns schon jemals stattgefunden hätte) diskutieren.)

bearbeitet von Flo77
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[...]

Man blockiert sich also bürokratisch so gut man kann :lol:

 

Aber was bitte meinst Du damit:

 

oder warum ist Speyer immer noch in der Metropolie Bamberg, obwohl das linksrheinische Bayern seit 1945 unter fremder Verwaltung steht und keine Ambition des Freistaates auf Änderung erkennbar ist.
Welches linksrheinische Bayern? Die Rheinpfalz???
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auf demokratischem Weg? Ja, was soll denn der da? Jedesmal, wenn irgendwo ein neuer Bischof nicht paßt, wird dann übergelaufen? - Der Sache nach ist die Neubildung von Bistumsgrenzen auf Initiative der nationalen Bischofskonferenz in Gang zu bringen. Die Bistumsgrenzen sind keine rein innerkirchliche Sache, sondern Gegenstand der Konkordate. Ausschließlich zuständig für die Entscheidung ist der Apostol. Stuhl, der dann auch die Verhandlungen über die Konkordatsänderung führt. - Die deutsche Struktur beruht heute noch auf den Festlegungen, die nach dem Wiener Kongreß getroffen wurden, größere Änderungen gab es nach 1929 in Preußen (Bistümer Berlin, Aachen) und 1956 in NRW (Bistum Essen), dann erst wieder nach der dt. Einheit. Besonders mutig war man nicht, was soll zB die Einrichtung des nicht richtig zukunftsfähigen Bistums Görlitz (48.000 Katholiken) oder warum ist Speyer immer noch in der Metropolie Bamberg, obwohl das linksrheinische Bayern seit 1945 unter fremder Verwaltung steht und keine Ambition des Freistaates auf Änderung erkennbar ist.

Grüße, kam.

Görlitz ist der letzte verbliebene Rest des alten deutschen Erzbistums Breslau. Warum der wohl nicht gleich untergebuttert wurde? Aber mit der Finanzkraft und Größe hast Du ohne Zweifel Recht.

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@soames: na, ein "deutsches" Erzbistum Breslau hat es ja nie gegeben. Es war immer ein katholisches. Die Tradition kenne ich, aber die schafft kein kraftvolles Bistum, zumal in der Gegend generell Abwanderung herrscht.

@flo77: "linksrheinisches Bayern"= bis 1946 Regierungsbezirk Pfalz, Hauptstadt Speyer; wurde Bayern eigentlich schon 1940 von den Nazis weggenommen, damit wäre das doch ein restitutionswürdiger Vorgang.

Grüße, kam.

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oder warum ist Speyer immer noch in der Metropolie Bamberg, obwohl das linksrheinische Bayern seit 1945 unter fremder Verwaltung steht und keine Ambition des Freistaates auf Änderung erkennbar ist.

Grüße, kam.

Na in irgendeiner Metropolie muss es ja sein, warum also nicht Bamberg?

So groß ist die Bedeutung ja auch wieder nicht (von Metropolien)

 

"Der Freistaat" hätte da schon Ambitionen gehabt, auf dem Gobbelin im Münchner Landtag ist bei den Wappen der Bezirkshauptstädte bis heute Neustadt an der Weinstrasse aufgeführt, aber die Pfälzer hatten wohl andere Ambitionen!

 

Werner

 

edit: DAs Wappen ist Speyer, nicht Neustadt!

bearbeitet von Werner001
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Gott hat auch die Völker und Nationen geordnet. Insofern gab es natürlich ein deutsches Erzbistum Breslau, das heute nicht mehr existiert (denn die es ausmachenden Menschen sind vertrieben oder umgebracht worden). Heute gibt es dafür ein polnisches (Erz?)bistum Wroclaw (Breslau).

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@flo77: "linksrheinisches Bayern"= bis 1946 Regierungsbezirk Pfalz, Hauptstadt Speyer; wurde Bayern eigentlich schon 1940 von den Nazis weggenommen, damit wäre das doch ein restitutionswürdiger Vorgang.

Na ein Glück, daß die spätere Rheinprovinz schon 1798 von den Bayern befreit wurde.

 

Und als nächstes kommt die Forderung nach der Monarchie?

 

Ich würde übrigens sowohl die Bayernpartei als auch eine Partei für ein freies Franken unterstützen ...

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edit: Das Wappen ist Speier, nicht Neustadt!

Aber bitte Speyer ... :lol:

22_yikes.gifstammt das "i" aus meiner Tastatur? eigentlich unverzeihlich, wenn's nicht von mir wäre!

 

Zum Trost für alle Speyerer gibts das Wappen, dass im Bayerischen Landtag das zweite von rechts ist:

speyer.jpg

 

Werner

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@werner: auch so ein napoleonisches Erbe, aber effizient. Übrigens war Haupturheber Maximilian Graf Montgelas, ein Illuminat. (Wilson läßt grüßen)

Grüße, kam.

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@flo77: "1798 befreit": Bayern war seinerzeit einer der kirchenfeindlichsten Staaten auf deutschem Boden, ganz nach napoleonischem Vorbild, also nach heute üblicher Diktion "fortschrittlich". "Partei für ein freies Franken": wovon frei?

Grüße, kam.

1794 überrannten die Franzosen meine Heimat - ich kann nicht behaupten, daß die Bayern uns besonders gut beschützt hätten.

 

Und die Pfalzgrafen, die nach dem jülich-klevischen Erbfolgekrieg die südlichen Herzogtümer Jülich und Berg annektierten und nur um den Landstrich zu kriegen wieder katholisch wurden waren auch nur bedingt ein Segen.

 

Nur ist mir nicht ganz klar, warum man ausgerechnet im "kirchenfeindlichsten Staat auf dt. Boden" verbleiben wollen sollte?

 

Und wenn Franken zum eigenen Bundesland werden wollte würde mich das nicht traurig stimmen ...

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Und wenn Franken zum eigenen Bundesland werden wollte würde mich das nicht traurig stimmen ...

Die Franken sind pragmatische und vor allem praktische Leute.

Wenn man den (Ober-)Bayern ihren Zentralismus austreiben könnte, wären die meisten Franken schon zufrieden.

 

Werner

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@soames: Freilich sind (völkerrechtswidrig) aus dem Erzbistum Breslau 1945 viele Katholiken deutscher Sprache vertrieben worden (zB meine Großmutter), aber das Erzbistum ist deshalb nicht untergegangen. Nicht mal die Bistümer, wo überhaupt kein Mensch mehr lebt (in partibus infidelium), sind untergegangen und in Breslau gab es ja durchwegs Katholiken. Erzbistum wurde es übrigens erst 1930. Der seinerzeitige Bischof, Kardinal Bertram, hatte ursprünglich den Titel Fürstbischof geführt.

@flo77: "1798 befreit": Bayern war seinerzeit einer der kirchenfeindlichsten Staaten auf deutschem Boden, ganz nach napoleonischem Vorbild, also nach heute üblicher Diktion "fortschrittlich". "Partei für ein freies Franken": wovon frei?

Grüße, kam.

Das würde ich in dieser Darstellungsweise bestreiten wollen. Der Bischof, der gesamte Klerus und alle Ordensleute sowie fast alle Laien wurden vertrieben oder umgebracht. Ein Bistum besteht selbstverständlich bis heute, aber für mich ist es vor dem oben dargestellten Hintergrund ein krasser Bruch, der auch zu einem Identitätsverlust führt. Aber Du hast es ja schon mit den faktisch untergegangenen Bistümern verglichen. Nicht gänzlich treffend, aber es zeigt doch gewisse faktische und rechtliche Gemeinsamkeiten.

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in männlicher Linie durchgehend seit dem 14. Jahrhundert :-)

Grüße, kam.

bearbeitet von kam
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in männlicher Linie durchgehend seit dem 14. Jahrhundert :-)

Grüße, kam.

Selbst gesucht und gefunden?

 

(meine Väterlinie reicht im Altkreis Jülich/Rheinland bis ca. 1650; in Eigenarbeit erwühlt. Der Herkunft des Namens nach ist die Familie allerdings noch älter. :lol: )

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@flo77: ja, da die Leute sehr ortsfest waren, und der Familienname selten, läßt sich die Familie aus den Standbüchern ziemlich weit zurückverfolgen. Die Pfarrmatrikel reichen nicht so weit zurück, waren aber in meinem Fall von einem historisch interessierten Pfarrer verzettelt worden und so leicht zugänglich.

Grüße, kam.

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Mal ne Frage an die Kirchenrechtler unter uns:

 

Kann eine Gemeinde aus ihrem Bistum "austreten" und einem anderen "beitreten"?

Gibt's hier eigentlich was Neues oder wütet Bischof Heinrich immer noch ungebremst?

Nein, das geht genau so wenig wie eine Stadt von einem Bundesland zum anderen "übersiedeln".

 

Da kann man nur sitzen bleiben wie der selige Hiob.

Der Wechsel von einem Bistum ins nächste ist trotzdem grundsätzlich möglich.

 

Nur halt nicht auf demokratischem Wege sondern über die Bischöfe (wobei mich da mal interessieren würde, ob das eine Sache zwischen Müssinghoff und Meisner wäre oder ob das ganze über die DBK laufen müsste <_< )

Oh je,

 

das Ganze geht nur über Rom und berührt darüber hinaus auch noch die Konkordate. Das ist wohl ne größere Sache,

Ich habe gerade noch mal ins preußische Konkordat geschaut.

 

In Art. 2, (9) heißt es:

Eine in Zukunft etwa erforderlich erscheinende Neuerrichtung eines Bistums oder einer Kirchenprovinz oder sonstige Änderung der Diözesanzirkumskription bleibt ergänzender späterer Vereinbarung vorbehalten. Dieser Form bedarf es nicht bei Grenzverlegungen, die lediglich im Interesse der örtlichen Seelsorge geschehen.
Und das wäre ja hier gegeben, was bedeuten würde, es handele sich um einen innerkatholischen Vorgang.
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Hat eigentlich schon jemand versucht gegen das Ordinariat wg. Verstoß gegen Cann 1273-1289 bei der DBK oder beim Erzbistum Beschwerde zu erheben?

DKB hat doch keine rechtlichen möglichkeiten wenn dann bestenfalls der meropolitanbischof oder der Vatikan

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Hat eigentlich schon jemand versucht gegen das Ordinariat wg. Verstoß gegen Cann 1273-1289 bei der DBK oder beim Erzbistum Beschwerde zu erheben?

DKB hat doch keine rechtlichen möglichkeiten wenn dann bestenfalls der meropolitanbischof oder der Vatikan

Um genau zu sein müsste der Metropolit sich an den hl. Stuhl wenden.

 

Allerdings spricht der CIC in Can. 436, 1 nur von der kirchlichen Disziplin, die der Metropolit zu überwachen hat - wie üblich ist wiedermal zweifelhaft, was da alles drunter fällt.

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Allerdings spricht der CIC in Can. 436, 1 nur von der kirchlichen Disziplin, die der Metropolit zu überwachen hat - wie üblich ist wiedermal zweifelhaft, was da alles drunter fällt.

Da 1870 definiert wurde, daß zur kirchlichen Disziplin auch alles rechtliche dazugehört, sehe ich keinen Grund, warum das hier nicht gelten sollte.

 

Werner

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