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Geschrieben (bearbeitet)
Am 16.5.2025 um 21:57 schrieb nannyogg57:

Ich kenne die Handreichung aus Limburg nicht, ich weiß aber, das schon vorher was in der Richtung existiert hat, ich glaube von der DBK.

 

Wichtigste Sache ist, dass ein gemeinsames Gebet nicht möglich ist. Christen und Christinnen beten immer trinitarisch, das ist für alle anderen Religionen nicht akzeptabel.

 

Es gibt gerade mit den anderen abrahamitischen Religionen Überschneidungen: Gemeinsame Gestalten der Religionsgeschichte, gemeinsame Werte und Einstellungen zum Göttlichen, Hoffnungen und Erwartungen ähneln sich.

 

Das hat btw. der Islam schon lange in seiner Tradition, den Respekt dafür, dass Judentum und Christentum verwandte Religionen sind.

 

Man kann aufmerksam und gemeinsam eine Lesung aus dem Koran und aus der Bibel hören und in der Gegenwart des Anderen ein Gebet sprechen.

 

Es geht nicht darum, dass alle Religionen gleich sind, sondern dass es Verbindungen und Gemeinsamkeiten gibt.

 

Das Entscheidende ist, dass man zwar seine eigene Religion für die Wahre hält, aber dass man Gott keine Vorschriften macht, der in seiner Gerechtigkeit auch Menschen anderen Bekenntnisses Heil und Erlösung gewähren kann und will.

 

Für Christen ist das einfacher. Sie beten einfach trinitarisch und haben kein Problem, wenn Muslime oder Juden nur eins Gott adressieren. Letztere zerbrechen sich dann aber während des christlichen Gebets den Kopf, ob das Shirk, Schituf oder Götzendienerei ist. Weswegen das von deren Seite eben gerne einfach geghostet wird. Man wird eingeladen, sagt dann ab oder kommt einfach nicht. Weil man das nicht so adressieren will.

 

Die Handreichung formuliert Deine Bedenken unilateral.

 

Respekt füreinander kann sich auch darin ausdrücken, eben genau nicht miteinander einen Gottesdienst zu feiern. So wie man es auch mit den Protestanten macht. (Mit denen können Katholiken man zwar beten, aber gegenseitige Einladung zum Abendmahl ist von kath. Seite nicht möglich. Noch nicht einmal eine einseitige Einladung zur Eucharistie. Was die Protestanten untereinander allerdings in der Lima-Erklärung hinbekommen haben. Und da gehen die Anschauungen weiter auseinander als zwischen Lutheraner und Katholiken.)

bearbeitet von Higgs Boson
Geschrieben
3 hours ago, Higgs Boson said:

Letztere zerbrechen sich dann aber während des christlichen Gebets den Kopf, ob das Shirk, Schituf oder Götzendienerei ist.


Und das ist nicht zu umgehen? Die katholische Kirche, die ich kenne fragt im Zweifel schlicht nicht nach, ob da ein „Unberufener“ die Eucharistie empfängt, das kann der/die Einzelne mit ihrem Gewissen ausmachen. In der Notfallseelsorge lerne ich gerade die protestantische Unbefangenheit dazu kennen - wo es Brot und Wein gibt, kann ein Mahl gehalten werden, dass die Seele stärkt. Wo es ein wohlriechendes Öl gibt, kann das Haupt gesalbt werden.

Ich glaube und vertraue da meinem Rabbi, Jesus heißt er.

Geschrieben

Gestern war Erstkommunion. Unglaublich viel kleine Kinder dabei, unglaublich viele Leute, die freudestrahlend zur Kommunion gehen wollten. Dass da der Jesus drin ist, wurde vom Pfarrer an die EKO-Kinder sehr einladend erklärt, und das strahlte auf die Gemeinde ab,was weiß ich, es gibt auch EKOs, da gehen gerade 10 Prozent zur Kommunion, der Rest fragt sich, was mache ich hier?

 

Die Zwerge habe ich bei der Kommunion mit einem Segen versehen, bei den Großen war es schwieriger. Es werden da einige Evangelische dabei gewesen sein, ich vermute aber, es hat sich keiner das Gericht gegessen.

 

Pastoraler Alltag in der Gemeinde im 21. Jahrhundert.

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Shubashi:


Und das ist nicht zu umgehen? Die katholische Kirche, die ich kenne fragt im Zweifel schlicht nicht nach, ob da ein „Unberufener“ die Eucharistie empfängt, das kann der/die Einzelne mit ihrem Gewissen ausmachen. In der Notfallseelsorge lerne ich gerade die protestantische Unbefangenheit dazu kennen - wo es Brot und Wein gibt, kann ein Mahl gehalten werden, dass die Seele stärkt. Wo es ein wohlriechendes Öl gibt, kann das Haupt gesalbt werden.

Ich glaube und vertraue da meinem Rabbi, Jesus heißt er.

 

Das verstehe ich, um das geht es mir nicht. Aber hat die Diözese Limburg, München oder keine Ahnung was, dazu eine Handreichung herausgegeben? Und wenn ja, was steht da drin?

 

(Dass das im pastoralen Alltag kein Thema ist, geschenkt. Das weiß ich selber.)

Geschrieben
6 minutes ago, Higgs Boson said:

 

Das verstehe ich, um das geht es mir nicht. Aber hat die Diözese Limburg, München oder keine Ahnung was, dazu eine Handreichung herausgegeben? Und wenn ja, was steht da drin?

 

(Dass das im pastoralen Alltag kein Thema ist, geschenkt. Das weiß ich selber.)


Sorry, da hatte ich das Thema missverstanden, tut mir leid. Zu solch offiziellen Schriftstücken kann ich leider gar nichts sagen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb nannyogg57:

[...] die EKO-Kinder [...]

 

Erst-Kommunion- ... -Kinder?

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb iskander:

 

Erst-Kommunion- ... -Kinder?

Ja. Pastoraler Slang, sorry.

Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht hätte die Pressestelle des Kölner Erzbistums einfach mal die Tinte halten sollen.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anfang des Monats ihr Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Rainer Maria Woelki (Verdacht auf Meineid) nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen eingestellt. Zuvor hatte Woelki 26.000 Euro (laut Herder-Korrespondenz zwei Monatsgehälter) an eine ungenannte gemeinnützige Organisation gezahlt.

 

Woelki zeigte sich höchst erleichtert, und die Sache wäre jetzt mehr oder minder klaglos aus der Welt, wenn nicht die Pressestelle des Erzbistums so heftig gejubelt hätte. Auf der Website des Erzbistums steht seit dem 6. Mai als Fazit der Verfahrenseinstellung wörtlich zu lesen. "Kardinal Woelki ist unschuldig und hat nicht gelogen. Er hat keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen." Und: "Der Kardinal ist und bleibt unschuldig."

Das sieht die Staatsanwaltschaft dann doch differenzierter. Direkt am 6. Mai hatte Oberstaatsanwalt Bremer versichert, die Ermittlungen hätten durchaus den Verdacht ergeben, "dass Woelki fahrlässig eine falsche Versicherung an Eides Statt und einen fahrlässigen Falscheid abgelegt habe" (so Zeit online heute). "Eine strafrechtliche Verurteilung wäre wahrscheinlich gewesen" wird der Oberstaatsanwalt zitiert. Zeit online: "Maßgeblich für die Entscheidung, gleichwohl auf eine Anklage zu verzichten, war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft unter anderem, dass Woelki bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist".  Im Kölner Stadtanzeiger kommentierte Ulrich Bremer als Sprecher der Staatsanwaltschaft den Jubel des Erzbistums mit den Worten, er finde die Unschuldsbehauptung wegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens „schon ziemlich stark“.

 

Bei den Ermittlungen ging es um die Frage, ob Kardinal Woelki frühzeitig über Missbrauchsvorwürfe gegen Priester Bescheid wusste und ob er dazu in 2022 und 2023 vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat. (Hintergrund war ein presserechtliches Zivilverfahren, ein Streit mit der Bild-Zeitung, den Woelki weitgehend gewonnen hat.) Die Staatsanwaltschaft meint: Ja, hat er - aber der Kardinal habe dabei nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt. Deshalb nun die Einstellung. Woelkis Aussage vor dem Landgericht Köln im Jahr 2023 sei jedenfalls, so die Staatsanwaltschaft, "objektiv unwahr" gewesen. Ein Vorsatz könne jedoch nicht bewiesen werden.

Abberufung gefordert

 

Jetzt haben mehrere katholische Persönlichkeiten den neuen Papst Leo XIV. schriftlich gebeten, Woelki von seinem Posten abzuberufen. Zwar sei es nicht zu einer Anklage gekommen, doch durch das Ermittlungsergebnis sei der Kardinal "vollständig korrumpiert", steht in dem Brief, den der Kirchenrechtler Thomas Schüller, Christian Weisner von "Wir sind Kirche" und weitere Personen unterschrieben haben. Woelki sei in der Erzdiözese weitestgehend isoliert und "ein Hirt ohne Herde".

 

 

bearbeitet von Alfons
Fahrlässig falsch genannte Jahreszahlen korrigiert
Geschrieben

Ach ja, die üblichen Verdächtigen. 

 

Zwar wäre da Zurückhaltung seitens des Erzbistums angebracht gewesen, doch wenn ich etwas fahrlässig falsch sage und nicht vorsätzlich, dann habe ich eben nicht gelogen, sondern mich geirrt.

 

So viel Unterschied sollte man auch der Staatsanwaltschaft zutrauen dürfen.

Geschrieben

Es geht nicht um die Frage, gelogen oder geirrt, sonden um Meineid oder nur fahrlässiger Fallscheid. Ich habe schon damals etwas dazu geschrieben und die Staatsanwaltschaft ist "glaubensstark" davon ausgegangen, dass Woelki sich nur nicht sorgfältig auf seine Aussage vorbereitet hat. Das ändert ändert aber nichts an der Strafbarkeit gemäß § 161 StGB. Im übrigen bedurfte die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a StPO gegen eine erhebliche Zahlung von wohl zwei Monatsgehätern auch der Zustimmung des Gerichts. Das Ganze entspicht der Höhe nach einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen, was dann doch keine Kleinigkeit mehr ist.

Geschrieben

Nun, das Erzbistum schreibt, er hätte nicht gelogen (was Vorsatz beinhaltet), die Staatsanwaltschaft hält diese Aussage für mutig, obwohl sie selbst zugibt, daß es keinen Vorsatz gab.

 

Hmm.

Geschrieben

und dennoch war es zumindest ein fahrlässiger Falscheid.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb rorro:

Zwar wäre da Zurückhaltung seitens des Erzbistums angebracht gewesen, doch wenn ich etwas fahrlässig falsch sage und nicht vorsätzlich, dann habe ich eben nicht gelogen, sondern mich geirrt.

 

So viel Unterschied sollte man auch der Staatsanwaltschaft zutrauen dürfen.

 

Lies noch einmal die entsprechende Passage genau. Da wird mehr verneint als nur eine Lüge im Sinne einer ganz bewussten Falschaussage. Es wird vielmehr jede Art von Aussagedelikt verneint, also offenbar auch fahrlässige Aussagedelikte. Es wird auch die Unschuld behauptet - was jede Art der strafbaren Handlung ausschließt:

 

vor 10 Stunden schrieb Alfons:

"Kardinal Woelki ist unschuldig und hat nicht gelogen. Er hat keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen." Und: "Der Kardinal ist und bleibt unschuldig."

 

bearbeitet von iskander
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Alfons:

Bei den Ermittlungen ging es um die Frage, ob Kardinal Woelki [...] dazu in 1922 und 1923 vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.

 

Dass er so alt ist, hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht - dafür hat er sich sehr gut gehalten! :D

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb iskander:

 

Dass er so alt ist, hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht - dafür hat er sich sehr gut gehalten! :D

 

😀 Danke für den Hinweis. ich habe meine nicht strafbewehrte Fahrlässigkeit gerade korrigiert.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Wunibald:

und dennoch war es zumindest ein fahrlässiger Falscheid.

 

Darf dann ein Gericht von einer Verurteilung absehen. Ich dachte immer so etwas wäre "Strafvereitelung im Amt"? Ohne Verurteilung bliebe es für mich bei maximal "mutmaßlich".

 

Aber ich bin Laie ...

 

Einig sind wir uns wahrscheinlich in der Einschätzung, daß der Erzbischof von Köln schlechte Berater hat (sowohl in der Pressestelle wie auch generell im Umgang mit Medien)...

bearbeitet von rorro
Geschrieben

Ein kurzer Blick ins Gesetz und dann versteht es auch der Laie, dass offensichtlich die Staatsanwaltschaft und das Gericht zwar von einer Straftat, aber auch von geringer Schuld ausgehen.

 

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
1.
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
...
 
Geschrieben (bearbeitet)

Ich verstehe nicht, warum man Woelki so dissen muss. Er hat für seine "Straftat mit geringer Schuld" bezahlt. Und zwar nicht nur finanziell.

Kann man es jetzt nicht mal gut sein lassen und nach vorne sehen? Warum können ihm so viele seine "geringe Schuld" nicht verzeihen? 

 

Naja gut. Rhetorische Frage 🙄.

 

 

bearbeitet von Kara
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Kara:

Warum können ihm so viele seine "geringe Schuld" nicht verzeihen? 

 

Weil ihm die Einheit mit der Weltkirche wichtiger ist als Kirchenpfründe sichern durch gesellschaftliche Anerkennung. Wäre er ein Fan des Synodalen Wegs, wäre der Gegenwind viel geringer.

 

Barmherzig ist man nur gegenüber denen, die der eigenen Agenda nicht im Wege stehen (leider oft unabhängig der jeweiligen Vorlieben).

bearbeitet von rorro
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb rorro:

Einig sind wir uns wahrscheinlich in der Einschätzung, daß der Erzbischof von Köln schlechte Berater hat (sowohl in der Pressestelle wie auch generell im Umgang mit Medien)...

 

Ich freue mich jedes Mal, wenn ich mit Dir - nicht nur in Sachen Jazz - einer Meinung bin.

Geschrieben

Zur Einstellung der Meineid-Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ein kurzes Update. 

 

In einer Petition wird die Absetzung des Kölner Erzbischofs gefordert, berichten die Website katholisch.de und andere Medien. Die Petition, von einem Priester aus München initiiert, ist an Papst Leo XIV. gerichtet und wurde auf der Online-Plattform change.org von bisher 55.000 Leuten unterschrieben. Woelki hatte, wie hier von mir berichtet, der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zugestimmt. 

 

Einerseits sind 55.000 Unterschriften in nur 9 Tagen eine beeindruckende Zahl. Andererseits weisen Gegner dieser Petition darauf hin, dass es ohne Mühe möglich sei, auf change.org mehrfach unter verschiedenen Namen zu unterschreiben.

 

Geschrieben

Juristisch gesehen wiegt die Angelegenheit nicht schwer, würde ich meinen. Schon die Höchststrafe für den fahrlässigen Meineid mit einem Jahr ist niedrig und liegt im Bereich der Beleidigung. Dazu die Einstellung gegen eine Auflage. 

 

Aber natürlich sind Recht und Moral zweierlei, und manche Dinge, die strafrechtlich nicht besonders ins Gewicht fallen oder noch nicht einmal strafrechtlich erfasst sind, würde man bei einer Person in einer Führungsposition nicht hinnehmen. Man müsste den Fall näher kennen, um sagen zu können, ob Woelki da nun erheblich unmoralisch gehandelt hat, und man müsste zum Vergleich natürlich auch die Verfehlungen anderer Bischöfe heranziehen.

 

Nachtrag (während des Verfassens des Beitrags): Beim kurzen Recherchieren bin ich auf einen Artikel der FAZ gestoßen, die meint, dass die Staatsanwaltschaft unangemessen milde mit Woelki umgehen würde.

 

"Trotz der objektiv unzutreffenden Angaben erkannte die Staatsanwaltschaft kein vorsätzliches, sondern nur ein fahrlässiges Fehlverhalten des Kardinals. Das gelang ihr dadurch, dass sie (wie beim ersten Verfahren auch) sogar Überlegungen von sich wies, dass Woelki zwar nicht lupenrein vorsätzlich gelogen haben könnte, aber zumindest mit bedingtem Vorsatz. Nicht zu Woelkis Ungunsten, sondern als Entlastungsargument gewertet wurde, dass der Kardinal „als juristischer Laie“ sowohl bei der Unterzeichnung der fraglichen Versicherung an Eides statt als auch bei der Beeidigung seiner Aussage „fachanwaltlich beraten“ gewesen sei. [...] 

Vor der Abgabe einer Versicherung an Eides statt habe er „aufs Geratewohl“ Behauptungen aufgestellt, ohne zuvor weitere Erkundigungen einzuziehen beziehungsweise sich vor Gericht auf Erinnerungslücken zu berufen. Sollte das Vorgehen Schule machen, ein solches Verhalten unter „Fahrlässigkeit“ zu subsumieren, dürfte nach Einschätzung namhafter Juristen, die von der F.A.Z. um ihre Meinung gebeten wurden, manch ein Ermittlungsverfahren in Zukunft anders ausgehen als bisher. [...]"

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/viel-nachsicht-der-staatsanwaltschaft-mit-kardinal-woelki-110508577.html

 

Zum Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz:

 

"Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber ernsthaft und nicht nur vage darauf, dass nichts passieren wird.[1] Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig."

https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

 

Der Verdacht, der an vielen Stellen im FAZ-Artikel anklingt, lautet, dass die Justiz (mehrfach) mit Woelki wohlwollender verfahren sei, als Otto Normalbürger das erwarten könne. Auch Woelki selbst kommt nicht gut weg - es wird nahegelegt, dass es es mit der Wahrheit generell nicht so genau nehme. Und es werden Merkwürdigkeiten benannt wie diese:

 

"Vollkommen im Dunkeln bleibt in der Urteilsbegründung der Umstand, dass die Pressekammer es für zwangsläufig hielt, auf die Vernehmung des Zeugen Woelki zu verzichten. Dieser hatte sich darauf berufen, dass er mangels einer Aussagegenehmigung nicht vor Gericht erscheinen könne. Verweigert hatte ihm die Genehmigung indes ein Kleriker, der ihm gegenüber Gehorsam schuldete – eine allein nach Maßstäben des Kirchenrechts unhaltbare Konstruktion."

 

Ich bin grundsätzlich immer vorsichtig, mich einzelnen Presse-Artikeln anzuschließen, aber wenn die Darstellung berechtigt ist, hätte die Justiz wohl durchaus strenger gegen Woelki vorgehen können oder sogar müssen. Woelkis Glaubwürdigkeit wäre in jedem Fall nicht unerheblich beschädigt, wenn die Vorwürfe des Artikels berechtigt sind. 

Geschrieben

Bei dem ehemaligen Dominikaner mit feierlicher Profess und zum zölibatären Diakon geweihten Ex-Ordensmann und Familienvater Dr. Daniel Deckers sollte man seine Vita bei Äußerungen über die Kirche immer im Hinterkopf haben.

Daß  er mit seinen Artikel dem Gericht (das ja zustimmen muss) quasi Strafvereitelung unterstellt, ist schon, nun ja, bemerkenswert.

Geschrieben

Du bist bestimmt nicht der einzige, der sich immer wieder neu über die Tragfähigkeit feierlicher Weihen wundert. 

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