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Kath. Eheschliessung vers. Kirchenaustritt


bergspinne

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Hallo zusammen,

 

Ich habe folgende Frage:

Ist eine katholische Eheschliessung zwischen einem Katholik und einem Religionslosen (Austritt aus kath. Kirche) möglich?

Und wenn ja, was muss dafür genau getan werden, damit es möglich ist?

 

Welche Kirchengesetzte gelten hier?

Ich habe im Forum bereits diese gefunden:

 

Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.

 

§ 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind.

 

3. Galt ein Partner zur Zeit der Eheschließung gemeinhin als getauft oder war seine Taufe zweifelhaft, so ist gemäß can. 1060 die Gültigkeit der Ehe so lange zu vermuten, bis der sichere Beweis erbracht wird, daß der eine Partner getauft, der andere aber nicht getauft ist.

 

 

Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

 

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

 

3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.

 

Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen.

 

Hat jmd eigene Erfahrungen?

 

Noch eine Frage: Wie bringt man den gläubigen Eltern möglichst schonend bei, dass der Zukünftige aus der kirche ausgetreten ist. Ich befürchte dei schlimmsten reaktionen (Enttäuschung, Trauer oder Zorn)...

 

 

Nochwas: ich respektiere den Glauben meiner Eltern und würde daher auch nie aus der Kirche austreten, andrerseits respektiere ich auch die Entscheidung meines "Zukünftigen". Wir wollen unseren Kinder mal katholisch taufen und auch erziehen.

 

Viele Grüße,

Birgit

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Hallo Birgit - wir hatten das Thema gerade hier

 

Noch eine Frage: Wie bringt man den gläubigen Eltern möglichst schonend bei, dass der Zukünftige aus der kirche ausgetreten ist. Ich befürchte dei schlimmsten reaktionen (Enttäuschung, Trauer oder Zorn)...

 

Kommt auf die Eltern an. Der Hinweis auf kirchliche Trauung, Taufe und katholische Erziehung der Kinder wird die bittere Pille vielleicht versüßen. Außerdem sollen die das praktisch sehen: wenn der ne Atheistin heirateten würde, könnte seine Frau ihn später nicht bekehren. :blink:

 

Wir wollen unseren Kinder mal katholisch taufen und auch erziehen.

 

Damit dürften die wichtigsten Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung vorliegen.

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Hallo zusammen,

 

Ich habe folgende Frage:

Ist eine katholische Eheschliessung zwischen einem Katholik und einem Religionslosen (Austritt aus kath. Kirche) möglich?

Und wenn ja, was muss dafür genau getan werden, damit es möglich ist?

[...]

Nochwas: ich respektiere den Glauben meiner Eltern und würde daher auch nie aus der Kirche austreten, andrerseits respektiere ich auch die Entscheidung meines "Zukünftigen". Wir wollen unseren Kinder mal katholisch taufen und auch erziehen.

Hallo Birgit,

 

die religionsverschiedene Ehe ist gültig, wenn eine entsprechende Erlaubnis vom Bischof vorliegt (ist idR kein Problem).

 

Es gelten allerdings noch folgende Bedingungen:

 

Der nichtkatholische Partner verpflichtet sich die Religionsausübung des Katholiken nicht zu behindern.

 

Er muss sich auch darüber im klaren sein, daß er dich nicht hindern darf euren Nachwuchs katholisch zu erziehen.

 

Er stimmt den drei Grundsätzen der katholischen Ehe zu: unauflöslich, treu, offen für Kinder.

 

Alles andere klärt ihr am Besten mit eurem Pfarrer.

 

Was die Familie angeht: locker bleiben und lasst Euch nicht reinreden.

 

Redet aber vorallem MITEINANDER - von seiner Seite sollte das keine Entscheidung sein, die leichtfertig gefällt wird.

 

Achso: geschieden sollte er auch nicht sein :blink:

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danke für die Antworten:

 

das hört sich ja schon mal recht positiv an...

offen gesagt, kennen (und lieben) wir beide uns schon mehr als 10 Jahren.

Der Kirchenaustritt meines Freundes erfolgte im Alter von 18 oder 19 Jahren und ich habe es seitdem einfach nicht geschafft, meine Eltern darüber zu informieren.

Meine Mutter wird sich das sehr zu Herzen nehmen, denke ich.

Allerdings kann ich auch nicht mehr gut schlafen, seitdem ich beschlossen habe es zu sagen aber nicht weiss wie ich es am besten anstellen soll...

 

sonst verstehe ich mich prima mit meinen Eltern, aber was die Kirche angeht, sind sie fast ein bisschen verbohrt - leider.

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Aber wenn er bereit ist dich katholisch zu heiraten, scheint mir das ja eh ein "religiös aufgeschlossener" Herr zu sein. Und ausserdem sind Eltern ja vor allem dann froh wenn es ihren Kindern gut geht ...

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Die einschlägigen Normen sind:

 

Can. 1071 — § 1. Abgesehen vom Notfall darf niemand ohne Erlaubnis des Ortsordinarius assistieren:

 

1° bei der Eheschließung von Wohnsitzlosen;

 

2° bei der Eheschließung, die nach Vorschrift des weltlichen Gesetzes nicht anerkannt oder vorgenommen werden kann;

 

3° bei der Eheschließung einer Person, die natürliche Verpflichtungen gegenüber einem anderen Partner oder gegenüber Kindern aus einer früheren Verbindung hat;

 

bei der Eheschließung dessen, der offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen ist;

 

5° bei der Eheschließung eines mit einer Beugestrafe Belegten;

 

6° bei der Eheschließung eines Minderjährigen, der ohne Wissen oder gegen den begründeten Widerspruch der Eltern die Ehe schließen will;

 

7° bei der Eheschließung, die gemäß can. 1105 durch einen Stellvertreter erfolgen soll.

 

§ 2. Der Ortsordinarius darf die Erlaubnis zur Assistenz bei der Eheschließung eines offenkundig vom katholischen Glauben Abgefallenen nur geben, wenn die Vorschriften des can. 1125 sinngemäß erfüllt sind.

Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

 

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

 

3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen

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Wir wollen unseren Kinder mal katholisch taufen und auch erziehen.

 

Damit dürften die wichtigsten Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung vorliegen.

Warum ist das die wichtigste Voraussetzung?

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