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Benedikt XVI.: Sakramente bei Zweitehe?


ramhol

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Ich find das ist einen eigenen Thread wert:

 

Benedikt XVI.: Sakramente bei Zweitehe?

 

Der neu gewählte Papst Benedikt XVI. könnte doch nicht ganz der Hardliner sein, als der er gilt. Offenbar möchte Ratzinger eines der "heißen Eisen" der katholischen Kirche zügig anpacken: Die Zulassung von geschiedenen Wiederverheirateten zu den Sakramenten.

Umstrittene Regelung

Diese sehr harte Regelung gilt in der katholischen Kirche als besonders umstritten. Sie sieht vor, dass jemand, der nach einer Scheidung wieder heiratet, auf Lebenszeit von allen Sakramenten ausgeschlossen bleibt. Wie dem neuen Papst nahestehende, hohe kirchliche Kreise der Netzeitung bestätigen, gibt es weit gediehene Pläne, hier "eine Öffnung herbeizuführen, ohne die Prinzipien zu verraten". Ein solcher Schritt sei "sehr gut vorstellbar".

Revolutionäre Entscheidung "denkbar"

Die italienische Zeitung "La Repubblica" berichtet am Freitag, dass der künftige Chef der Glaubenskongregration ein bereits fertig ausgearbeitetes Dokument prüft, welches regelt, dass geschiedene Wiederverheiratete zu den Sakramenten zugelassen werden sollen.

 

Ratzinger hatte eine solche Änderung bereits als junger Theologie gefordert und auch schriftlich begründet. Nach Einschätzung kirchlicher Kreise habe dieses Thema eine "andere theologische Qualität als etwa der Zölibat oder die Priesterweihe für Frauen". Daher wird es für denkbar gehalten, dass Ratzinger hier tatsächlich eine revolutionäre Entscheidung trifft.

Neue Dokumente zur Ökumene

Außerdem sollen neue Dokumente zur Ökumene geplant sein sowie die Hinaufsetzung des Pensionsalters für Bischöfe von 75 auf 80 Jahre vorgesehen werden.

 

Wer Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation nachfolgt, ist noch unklar. Er hatte das Amt 24 Jahre lang ausgeübt. Sein Nachfolger steht bislang nicht fest. Der Erzbischof von Chieti-Vasto, Bruno Forte und der italienische Kardinal Tarcisio Bertone werden als erste Anwärter auf den Posten gehandelt.

 

(N24.de)

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Ich find das ist einen eigenen Thread wert:

 

Benedikt XVI.: Sakramente bei Zweitehe?

 

Der neu gewählte Papst Benedikt XVI. könnte doch nicht ganz der Hardliner sein, als der er gilt. Offenbar möchte Ratzinger eines der "heißen Eisen" der katholischen Kirche zügig anpacken: Die Zulassung von geschiedenen Wiederverheirateten zu den Sakramenten.

Umstrittene Regelung

Diese sehr harte Regelung gilt in der katholischen Kirche als besonders umstritten. Sie sieht vor, dass jemand, der nach einer Scheidung wieder heiratet, auf Lebenszeit von allen Sakramenten ausgeschlossen bleibt. Wie dem neuen Papst nahestehende, hohe kirchliche Kreise der Netzeitung bestätigen, gibt es weit gediehene Pläne, hier "eine Öffnung herbeizuführen, ohne die Prinzipien zu verraten". Ein solcher Schritt sei "sehr gut vorstellbar".

Revolutionäre Entscheidung "denkbar"

Die italienische Zeitung "La Repubblica" berichtet am Freitag, dass der künftige Chef der Glaubenskongregration ein bereits fertig ausgearbeitetes Dokument prüft, welches regelt, dass geschiedene Wiederverheiratete zu den Sakramenten zugelassen werden sollen.

 

Ratzinger hatte eine solche Änderung bereits als junger Theologie gefordert und auch schriftlich begründet. Nach Einschätzung kirchlicher Kreise habe dieses Thema eine "andere theologische Qualität als etwa der Zölibat oder die Priesterweihe für Frauen". Daher wird es für denkbar gehalten, dass Ratzinger hier tatsächlich eine revolutionäre Entscheidung trifft.

Neue Dokumente zur Ökumene

Außerdem sollen neue Dokumente zur Ökumene geplant sein sowie die Hinaufsetzung des Pensionsalters für Bischöfe von 75 auf 80 Jahre vorgesehen werden.

 

Wer Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation nachfolgt, ist noch unklar. Er hatte das Amt 24 Jahre lang ausgeübt. Sein Nachfolger steht bislang nicht fest. Der Erzbischof von Chieti-Vasto, Bruno Forte und der italienische Kardinal Tarcisio Bertone werden als erste Anwärter auf den Posten gehandelt.

 

(N24.de)

Also, wenn das so kommt, waere das eine grossartige Tat der Barmherzigkeit des neuen Papstes. Und ich wuerde mich ueber den ohnedies geschuldeten Respekt hinaus tief vor ihm verneigen.

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Einige brisante Dokumente soll Papst Benedikt XVI. seinem Nachfolger an der Spitze der Glaubenskongregation zur Bearbeitung hinterlassen haben. Das berichtet die italienische Tageszeitung "La Republica". Ihr zufolge bereitete Kardinal Ratzinger ein Papier über wiederverheiratete Katholiken vor. Nach einer "schuldlosen" Scheidung sollten Wiederverheiratete zu den Sakramenten zugelassen werden, berichtet das Blatt. Eine entsprechende Änderung in der katholischen Glaubenslehre wäre aus theologischer, besonders aus pastoraler Sicht eine Sensation. Außerdem habe der oberste Glaubenshüter der katholischen Kirche das Pensionsalter für Bischöfe auf 80 Jahre anheben wollen. Derzeit sieht das Kirchenrecht vor, dass Bischöfe bei Vollendung des 75. Lebensjahres dem Papst ihren Rücktritt anbieten müssen, den dieser aber auch ablehnen kann - was etwa bei Ratzinger der Fall war. Auch zwei Papiere über ökumenische Fragen sollen auf Ratzingers Schreibtisch gelegen sein, als er zum Papst gewählt wurde, berichtet "Repubblica". Eines über des Ausübung des Petrusdienstes und ein anderes über die göttliche Abstammung von Jesus Christus, das als Grundlage für alle christlichen Konfessionen dienen sollte.

Wer Ratzingers Nachfolge an der Spitze der Glaubeneskongregation übernimmt, ist vorerst unklar. Mögliche Kandidaten wären der renommierte italienische Theologe Bruno Forte, der Genueser Kardinal Tarcisio Bertone oder der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, der an Ratzingers Seite den Katechismus vorbereitete. Schönborn allerdings sagte vor wenigen Tagen auf die Frage eines Journalisten, ob er bereit sei, an die römische Kurie zu wechseln, er sei "sehr, sehr gern in Wien".

(repubblica, 22.04.05 gs)

 

www.radio-vatikan.de

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...und ich freu mich hier gerade wie verrückt. Es hat mich eben eine Freundin angerufen, die es mir erzählt hat. Sie meinte aber, dass es nur für die jenigen gelten solle, die verlassen worden sind...aber das ist ja dennoch ein Anfang und es ist schwer vorstellbar wo man die Schuld suchen will.

 

Trotzdem ich freu mich und ja Martin, dass zeigt das er es ernst gemeint hat - damals :-).

 

LG Sina

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Also ich steig jetzt hier nicht ein - mach dafür aber was, was ich schon seit Tagen will:

 

Ich freu mich wie verrückt, daß Du wieder mal reinschaust, liebe Sina. :lol::):)

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danke Thomas :-))...mir tut es auch richtig gut und nach solchen Nachrichten erst recht....auch wenn man sich nicht zu früh freuen sollte :-)).

 

Wir haben letztens mit meinem Onkel (Geistl bischöfl. Rat) gesprochen und er meinte, vielleicht ist es eines Tages möglich den geschiedenen Menschen eine Vergebung zu gewähren und sie somit zu den Sakramenten zuzulassen. Die neue Ehe könnte dann gesegnet werden, ähnlich wie bei der orthod. Kirche.

 

LG Sina

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Ich kann's noch gar nicht glauben. Hoffentlich kein verspäteter Aprilscherz der italienischen Medien. Aber ich freu mich doch schon mal trippel.gif

 

 

(Als Frère Roger die Eucharistie gereicht wurde, war das etwa erst der Anfang der Überraschungen? :lol: )

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...und ich freu mich hier gerade wie verrückt. Es hat mich eben eine Freundin angerufen, die es mir erzählt hat. Sie meinte aber, dass es nur für die jenigen gelten solle, die verlassen worden sind...aber das ist ja dennoch ein Anfang und es ist schwer vorstellbar wo man die Schuld suchen will.

 

Trotzdem ich freu mich und ja Martin, dass zeigt das er es ernst gemeint hat - damals :-).

 

LG Sina

ich glaube, wenn man den begriff "verlassen" etwas weiter fasst, dann kann man sich noch viel mehr auf eine solche änderung freuen.

 

1. wer gegen frau und kinder die hand erhebt, wer seine familie durch sucht (und selbstsucht) zerstört, etc.: der/die verlässt die ehe, egal wer als erstes räumlich flieht.

 

2. wenn zwei eheleute plötzlich (oder nicht so plötzlich) feststellen, da ist keine liebe, da ist kein glück, ich denke, dann sind sie beide "verlassene".

bearbeitet von ramhol
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Ich kann euch gar nicht sagen, wie sehr mich das anrührt, was da gerade passiert. Auch wenn man sich natürlich nicht zu früh freuen sollte ...

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ich glaube, wenn man den begriff "verlassen" etwas weiter fasst, dann kann man sich noch viel mehr auf eine solche änderung freuen.

 

1. wer gegen frau und kinder die hand erhebt, wer seine familie durch sucht (und selbstsucht) zerstört, etc.: der/die verlässt die ehe, egal wer als erstes räumlich flieht.

 

2. wenn zwei eheleute plötzlich feststellen, da ist keine liebe, da ist kein glück, ich denke, dann sind sie beide "verlassene".

Und genau dieser mögliche Interpretationsspielraum lässt mich fürchten, daß man sicherheitshalber den Deckel auf der Aktenmappe lässt ... :ph34r:

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ich glaube, wenn man den begriff "verlassen" etwas weiter fasst, dann kann man sich noch viel mehr auf eine solche änderung freuen.

 

1. wer gegen frau und kinder die hand erhebt, wer seine familie durch sucht (und selbstsucht) zerstört, etc.: der/die verlässt die ehe, egal wer als erstes räumlich flieht.

 

2. wenn zwei eheleute plötzlich feststellen, da ist keine liebe, da ist kein glück,  ich denke, dann sind sie beide "verlassene".

Und genau dieser mögliche Interpretationsspielraum lässt mich fürchten, daß man sicherheitshalber den Deckel auf der Aktenmappe lässt ... :ph34r:

Nein!

Bitte lass uns diese Hoffnung und mal den Teufel nicht an die Wand. :lol:

bearbeitet von ramhol
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Wohl brach ich die Ehe sprach die Frau aber zuerst brach die Ehe mich.

Die mir Anvertraute wirkt zwar etwas ermüdet, aber keinesfalls gebrochen ... :lol:

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Jetzt steig ich doch kurz ein:

 

Ich erwarte nicht, daß die Kirche für bestimmte Fülle (Verlassenwerden etc.) einen "Freibrief" im Sinne eines generellen "Placet" geben kann. Eher ist es wahrscheinlich, daß die Bedeutung des Gewissens und des Beichtvaters stärker hervorgehoben wird (das könnte man tun, ohne die bisherige Lehre als falsch zu verwerfen).

 

Das liefe dann etwa auf eine Richtlinie mit dem Tenor hinaus: Weltlich wiederverheiratete Geschiedene sollen die Sakramente nicht empfangen. In Fällen, in denen die Veranwortung für das Scheitern der Ehe eingeschränkt ist oder eine geringe Schuld angenommen werden kann, kann der Beichtvater den Sakramentenempfang erlauben, wenn die seelsorgerische Notwendigkeit besteht usw...

 

Das stünde übrigens im Einklang mit einschlägigen Aussagen Ratzingers, übrigens auch zur Empfängnisverhütung.

bearbeitet von ThomasBloemer
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Nein!

Bitte lass uns diese Hoffnung und mal den Teufel nicht an die Wand. :lol:

Das schlimme ist ja, ich hätt's ja auch gerne anders ... bearbeitet von Flo77
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Darf ich nochmal aus der Kirchenrechtsvorlesung zitieren? "Die Eheschließung erfolgt nicht, wenn die Zweckursache wegfällt, also z.B. die Braut stirbt."

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Nein![/color=red]

Bitte lass uns diese Hoffnung und mal den Teufel nicht an die Wand. :lol:

Size schließt man nur mit "alle Tags schliessen" - da ist einmal =7 zuviel :)

20 sekunden editiersperre sind wohl zu lang für gewisse schnellmerker... ich hab aufgegeben...

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ich glaube, wenn man den begriff "verlassen" etwas weiter fasst, dann kann man sich noch viel mehr auf eine solche änderung freuen.

 

1. wer gegen frau und kinder die hand erhebt, wer seine familie durch sucht (und selbstsucht) zerstört, etc.: der/die verlässt die ehe, egal wer als erstes räumlich flieht.

 

2. wenn zwei eheleute plötzlich feststellen, da ist keine liebe, da ist kein glück,  ich denke, dann sind sie beide "verlassene".

Und genau dieser mögliche Interpretationsspielraum lässt mich fürchten, daß man sicherheitshalber den Deckel auf der Aktenmappe lässt ... :ph34r:

Das ist halt das Problem bei den Auslegern. Viele können an den klar bestimmten Grenzen keinen Halt machen und nennen das Gedankenfreiheit, um die es aber gar nicht geht.

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Jetzt steig ich doch kurz ein:

 

Ich erwarte nicht, daß die Kirche für bestimmte Fülle (Verlassenwerden etc.) einen "Freibrief" im Sinne eines generellen "Plet" geben kann. Eher ist es wahrscheinlich, daß die Bedeutung des Gewissens und des Beichtvaters stärker hervorgehoben wird (das könnte man tun, ohne die bisherige Lehre als falsch zu verwerfen).

Reine Verständnisfrage: zählt eine zweite Eheschließung dann eigentlich auch unter die dann "empfangbaren" Sakramente?

 

 

Wie dem auch sei: was ist ein "Plet"?

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Thomas :-)) dennoch wo willst Du die Grenze ziehen? Was ist denn wirklich wenn sich zwei nichts mehr zu sagen haben, der eine Partner zwar den anderen halten will aber die Liebe nur noch einseitig ist? Bei Bild-Online stand das es seit 77 die Schuldfrage nicht mehr gibt, sondern das Zerrüttungsprinzip.

 

Was ist wie bei einem befreundeten Ehepaar, sie haben keine Kinder bekommen können, das hat die Ehe sehr belastet, diese Ehe zerbrach und der Mann suchte sich eine neue Partnerin. Soll man ihm dann die Schuld zusprechen? Ich finde es wird schwer sein dies herauszufinden.

 

Mir wäre eine Vergebung sympathischer. Von mir aus auch erst nach einer gewissen Zeit, wenn man sieht das die Zweitehe hält etc.

 

Das mit der Schuldfrage ist zu schwierig, denke ich.

 

 

LG Sina

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Das ganze Problem ist schwierig, Sina (wem sag ich das? )

 

Fest steht, daß die Ehe ein Sakrament ist, und daß sie unauflöslich ist.

 

Ebenso fest steht, daß es Situationen gibt, wo Menschen trotz besten Willens an Grenzen stoßen.

 

Deshalb kann man eigentlich nur den Einzelfall anschauen (ich erinnere mich da einen, wo ein Bischof das anlässlich einer Firmung sehr schön gemacht hat :lol: ) .

 

Und das entspricht eigentlich auch der katholischen Tradition:

 

Fest in den Prinzipien - menschlich in der Seelsorge.

 

Die Prinzipien braucht man, um zu wissen, was Gott eigentlich von uns will.

 

Die Seelsorge, um seine Barmherzigkeit da zu zeigen, wo wir nicht vollkommen sind.

 

Wenn die Seelsorge zur Prinzipienreiterei wird - dann wird's schlimm.

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Thomas :-)) dennoch wo willst Du die Grenze ziehen? Was ist denn wirklich wenn sich zwei nichts mehr zu sagen haben, der eine Partner zwar den anderen halten will aber die Liebe nur noch einseitig ist? Bei Bild-Online stand das es seit 77 die Schuldfrage nicht mehr gibt, sondern das Zerrüttungsprinzip.

 

Was ist wie bei einem befreundeten Ehepaar, sie haben keine Kinder bekommen können, das hat die Ehe sehr belastet, diese Ehe zerbrach und der Mann suchte sich eine neue Partnerin. Soll man ihm dann die Schuld zusprechen? Ich finde es wird schwer sein dies herauszufinden.

 

Mir wäre eine Vergebung sympathischer. Von mir aus auch erst nach einer gewissen Zeit, wenn man sieht das die Zweitehe hält etc.

 

Das mit der Schuldfrage ist zu schwierig, denke ich.

 

 

LG Sina

Ich stimme voellig mit Dir ueberein. Vor allem bin ich der Meinung, dass zu einem hohen Prozentsatz beim Scheitern einer Ehe beide Teile schuld sind. Aber ob und wenn ja, wie sehr kann ein Aussenstehender niemals beurteilen.

bearbeitet von wolfgang E.
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Schaut euch doch mal bitte diesen Link an:

 

http://www.internetpfarre.de/geschiedene_w...ht_dogmatik.pdf

 

Habe ich bei Kath.net gefunden. Dort auf Seite 9 (Kleingedrucktes) wird J. Ratzinger zitiert von 1972. Ich kann es leider nicht kopieren.

 

Also genau so würde ich es mir wünschen. Allerdings ist er wohl davon später abgekommen ;-). Vielleicht geht es ja jetzt in die Richtung. In diesem Schreiben heißt es aber, es sei ganz abzulehnen.

 

 

LG Sina

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meinst du das:

 

ganz abzulehnen ist jedoch J. RATZINGER, Zur Frage der Unauflöslichkeit der Ehe. Bemerkungen zum dogmengeschichtlichen Befund und seiner gegenwärtigen Bedeutung, in: F. HENRICH/V. EID (Hrsg.), Ehe und Eheschließung. Diskussion unter Christen, München 1972, 53 f.: "Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder erfüllt worden ist (so daß die Zerstörung dieser zweiten Ehe eine sittliche Größe zerstören und moralischen Schaden anrichten würde), da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden." (Herv. v. Verf.)
bearbeitet von Lucia Hünermann
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