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Bischof G.L. Müller und der Ärger


Sina

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Wer hat denn Erpressung als Begriff der Rechtsprechung verwendet?

Du!

.........handfeste Erpressung .........

Wo steht da gemäß StGB §xy?

Das muß da nicht stehen; es ist Allgemeinwissen, daß Erpressung ein Straftatbestand ist!

Willst Du etwa leugnen, daß Du darüber nicht Bescheid wußtest?

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Ich habe aus dem "Stil" der Gesprächsführung langsam den Eindruck, 44 ist ein Wiedergänger von Raphael, dem man die Smilies amputiert hat.

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Thread wir vorläufig geschlossen, bis wir Moderatoren besprochen haben, was wir damit machen

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Gast
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