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Fehlverhalten der Gemeinde bei Wiederverheirateten Geschiedenen


Martin

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Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Das könnte bedeuten, dass die von der Kommunion Ausgeschlossenen dies mit Würde tragen könnten. Sie wissen darum, dass es grundsätzlich Sünde ist und dies aus dem Blickwinkel der Nichtbeteiligten so aussehen muss. Aus ihrer eigenen Sicht und nach ihrem eigenen Gewissen muss es nicht zwingend Sünde (Abwendung von Gott) sein. Aber um die Gemeinde nicht vor eine unlösbare Situation zu stellen, respektieren sie die Sicht der Gemeinde, die dies ja nicht beurteilen kann und gehen z.B. nicht zur Kommunion.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

 

Verliert die Gemeinde damit nicht irgendwie den "Anspruch" auf den Verzicht der Wiederverheirateten Geschiedenen?

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In manchen Gemeinden scheint es (eigene Beobachtung) gar nicht "nötig" zu sein, dass eine Geschiedene wieder heiratet, sie wird schon nach der Scheidung (oder während der Trennungszeit) ausgegrenzt. (Was Männer angeht, habe ich nichts gemerkt, die waren in besagten Fällen meist schon vorher eher weniger in der Gemeinde integriert).

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In manchen Gemeinden scheint es (eigene Beobachtung) gar nicht "nötig" zu sein, dass eine Geschiedene wieder heiratet, sie wird schon nach der Scheidung (oder während der Trennungszeit) ausgegrenzt. (Was Männer angeht, habe ich nichts gemerkt, die waren in besagten Fällen meist schon vorher eher weniger in der Gemeinde integriert).

 

Diese Beobachtung mache ich leider Gottes auch immer wieder.

 

Walter

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In manchen Gemeinden scheint es (eigene Beobachtung) gar nicht "nötig" zu sein, dass eine Geschiedene wieder heiratet, sie wird schon nach der Scheidung (oder während der Trennungszeit) ausgegrenzt. (Was Männer angeht, habe ich nichts gemerkt, die waren in besagten Fällen meist schon vorher eher weniger in der Gemeinde integriert).

 

Diese Beobachtung mache ich leider Gottes auch immer wieder.

 

Walter

 

Stimmt, man sollte Geschiedene nicht ausgrenzen.

Ach so: Weshalb nochmal?

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Wenn eine Gemeinde das macht ... entfernt sie sich damit nicht zumindest ebenso weit von Gott (Sünde) wie ein Wiederverheirateter Geschiedener?

 

Wie kann die Gemeinde dann, wenn sie ebenso eine "Dauersünde" (Ausgrenzung) begeht, die Idee vertreten, dass ihre Mitglieder jemand anderem den Zugang zur Kommunion versagen können.

 

Oder anders. Wenn ich in der Situation des Wiederverheirateten Geschiedenen wäre, dann würde mich das von Gott entfernen oder eben nicht. Aber in beiden Fällen würde ich aus Respekt vor den Regeln der Kirche - die argumentativ durchaus schlüssig sind, vielleicht aber in vielen Fällen auch erheblichen Schaden anrichten - der Kommunion fernbleiben. Ich habe von anderen Menschen in vergleichbaren Situationen gelernt, dass eine geistliche Kommunion ein größeres Gewicht haben KANN als eine leibliche.

 

Wenn ich dann aber sehen würde, dass die Gemeinde mich ausgrenzen würde und sich als etwas besseres vorkommen würde weil sie vielleicht nicht in meiner Situation wäre, dann käme ich schon in grübeln. Wer ist dann hier lieblos und verstößt gegen das erste Gebot Jesu?

 

Warum sollte ich dann den Respekt vor den Regeln aufrechterhalten? Warum nicht in einer anderen Gemeinde zur Kommuion gehen?

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Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

In einer Gemeinde, wo Moral statt Christentum gepredigt und gelebt wird, gibt es genügend Anlass.

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Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

In einer Gemeinde, wo Moral statt Christentum gepredigt und gelebt wird, gibt es genügend Anlass.

 

 

Als ich deinen Namen las, Erich, habe ich damit gerechnet, ganz heftig eins auf die Nase bekommen zu haben. Mein Gedankengang hat schließlich offene Flanken. Das du aber gerade mit dieser Bemerkung reagiert hast, hat mich glücklich gemacht. Ganz einfach so. Ich schalte jetzt den Computer aus, denn besser kann der Tag gar nicht mehr beginnen.

 

Herzliche Grüße

Martin

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Hallo Martin!

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.
Wenn es so wäre (und ich nehme an, das ist EIN Aspekt bei der ganzen Sache) - wäre das nicht ein schlimmer Missbrauch von Menschen, die sich eh schon in einer schwierigen Situation befinden? Kann das richtig sein, dass man Menschen dazu "verwendet" um andern die Konsequenzen irgendeines Handelns aufzuzeigen?

Udn zweitens: diese Konsequenz (Ich nehme an, du meinst, dass man sich mit einem bestimmtem Tun aus der Gemeinschaft - mit Gott, mit den Menschen - ausschließt) ist ja zumindest bei den Menschen nicht zwingend.

Ob eine zweite Ehe einen Menschen wirklich von Gott trennt, darüber kann niemand von außen entscheiden. Ob sie aus der menschlichen Gemeinschaft aussondert, darüber entscheiden die betreffenden Menschen. DIE stellen die Regeln auf.

 

Das könnte bedeuten, dass die von der Kommunion Ausgeschlossenen dies mit Würde tragen könnten. Sie wissen darum, dass es grundsätzlich Sünde ist und dies aus dem Blickwinkel der Nichtbeteiligten so aussehen muss.
Ich kann nicht einmal da mit. Ist das so klar, dass eine Verbindnung zwischen zwei Menschen grundsätzlich Sünde ist? Ganz unabhängig davon, was zur Auflösung der ersten Ehe geführt hat und wie diese neue Beziehung jetzt ausschaut?

Ich könnte, um deinem nachfolgenden Gedankengang weiter nachgehen zu können, zustimmen, wenn die Formulierung lauten würde: sie wissen, dass das Lehramt (und manche Gemeindemitglieder) das grundsätzlich als Sünde ansehen.

 

Aus ihrer eigenen Sicht und nach ihrem eigenen Gewissen muss es nicht zwingend Sünde (Abwendung von Gott) sein. Aber um die Gemeinde nicht vor eine unlösbare Situation zu stellen, respektieren sie die Sicht der Gemeinde, die dies ja nicht beurteilen kann und gehen z.B. nicht zur Kommunion.
Ich kenne Menschen, die das so sehen können. Ich halte das für eine wirklich respektgebietende Sichtweise - aber es braucht ziemlich Kraft und Selbstsicherheit, um in einer Situation, in der man selber labil und ausgesetzt ist und viel eher Hilfe bräuchte, auch noch für andere mitzudenken und Rücksicht auf sie zu nehmen.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

 

Verliert die Gemeinde damit nicht irgendwie den "Anspruch" auf den Verzicht der Wiederverheirateten Geschiedenen?

Das ist wohl das, worauf du überhaupt hinaus wolltest, oder?

Da du "Anspruch" unter Anführungszeichen gesetzt hast, wirst du dir selber auch klar sein, dass keine Gemeinde Anspruch auf einen Verzicht einzelner zu ihren Gunsten hat. In keiner stimmigen Beziehung hat man Anspruch auf irgendwas. Immer kann man sich was wünschen - aber wenn es nicht freiwillig gegeben wird, stimmt etwas nicht.

 

Sonst kann man natürlich so argumentieren, wie du tust: ich kann nur was fordern, was ich auch selber bereit bin zu geben. Und ich zieh mir völlig den Boden unter den Füßen weg, wenn ich anderen mit einem bestimmten Argument was verweigere, selbst aber kein bisschen besser agiere. Das ist was, was mich schon lang irritiert an der ganzen Wiederverheirateten -Geschiedenen -Geschichte: Warum ausgerechnet diese "Sünde" auf diese Weise geahndet wird, während doch ganz sicher jeder von uns x andere "Sünden" hätte, die ihn eigentlich genauso von den Sakramenten ausschlössen, wenn er ehrlich zu sich selber und konsequent wäre

(Ich selber finde es sowieso absurd, warum ein Zustand, in dem man Hilfe und Stärkung bräuchte, ausgerechnet die Konsequenz haben soll, dass man von dieser Stärkung ausgeschlossen ist :huh: . Das gilt für jede "Sünde")

 

 

Lieben Gruß

Susanne

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Ob eine zweite Ehe einen Menschen wirklich von Gott trennt, darüber kann niemand von außen entscheiden.

das ist auch nicht das Problem, liebe Susanne,

 

es geht um den Wert eines Versprechens bzw. Eides oder Vertrages. Ist ein Versprechen von Dir was wert oder nicht. Gilt es nur, solange die Umstände bequem und problemlos sind - wird es unbequem, dann darf ich den Vertrag verwerfen.....

 

Die Ehepartner geloben sich Treue und Beistand bis der Tod sie scheidet. Was soll ich von so einem Versprechen halten, wenn es nur bis zu mächsten Ehe-Streit gilt. Dann sollte man es doch besser garnicht aussprechen.

 

Und:

Ist dieses Versprechen von ABCD nix wert, warum sollten andere Eide von diesem Menschen was wert sein.

Kann ABCD dieses Versprechen brechen- warum nicht alle anderen Versprechen und Verträge auch?

 

Ergo: Es geht um mehr als nur um die Trennung von Gott oder Sympathie der Gemeinde.

bearbeitet von Erich
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Hallo Erich!

es geht um den Wert eines Versprechens bzw. Eides oder Vertrages. Ist ein Versprechen von Dir was wert oder nicht. Gilt es nur, solange die Umstände bequem und problemlos sind - wird es unbequem, dann darf ich den Vertrag verwerfen.....

 

Die Ehepartner geloben sich Treue und Beistand bis der Tod sie scheidet. Was soll ich von so einem Versprechen halten, wenn es nur bis zu mächsten Ehe-Streit gilt. Dann sollte man es doch besser garnicht aussprechen.

Das ist alles richtig. Nur sehe ich es nicht asl Aufgabe der Gemeinde oder als meine Aufgabe an, darüber zu urteilen, wie es ganz konkret bei diesem einen Paar ausgeschaut hat. Was für Hintergründe hinter ihrem gebrochenen Versprechen liegen.
Ist dieses Versprechen von ABCD nix wert, warum sollten andere Eide von diesem Menschen was wert sein.

Kann ABCD dieses Versprechen brechen- warum nicht alle anderen Versprechen und Verträge auch?

Heißt das, dass ich aus einem von ABCD gebrochenen Versprechen schließe, dass ich ihm nichts mehr zutraue? Dass ihm grundsätzlich in Zukunft nur noch mit Misstrauen begegnet werden kann??? Ganz abgesehen davon, dass das völlig außer Acht lässt, warum eine Ehe zerbrochen ist?

Und noch mal ganz abgesehn davon: geahndet wird ja gar nicht das gebrochene Eheversprechen (als Geschiedener darfst du jederzeit die Sakramente empfangen), sonder das Eingehen einer neuen Beziehung, das Wachsen einer neuen Liebe und die Treue zu ihr.

Ergo: Es geht um mehr als nur um die Trennung von Gott oder Sympathie der Gemeinde.
Ein einziges gebrochenes Versprechen hat mehr Gewicht als die Nähe zu Gott oder zu anderen Menschen???
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Hallo!

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf eine gewisse Unglaubwürdikeit

unserer Kirche hinweisen. Ist jemand geschieden, ohne dass er kirchlich verheiratet war,

hat dieser auch nach einer Wiederverheiratung keine Probleme. Ich kenne einen Fall, wo ein bekannter Politiker jahrlang standesamtlich verheiratet war. Nach der Scheidung hat er kirchlich geheiratet und wurde sogar von einem Bischof getraut. Mittlerweile kenne ich keine Fälle mehr, wo Wiederverheiratete nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Schwierig wird es allerding bei kirchlichen Angestellten. Bei Wiederverheiratung muss

eine Kündigung ausgesprochen werden.

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Hallo!

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf eine gewisse Unglaubwürdikeit

unserer Kirche hinweisen. Ist jemand geschieden, ohne dass er kirchlich verheiratet war,

hat dieser auch nach einer Wiederverheiratung keine Probleme. Ich kenne einen Fall, wo ein bekannter Politiker jahrlang standesamtlich verheiratet war. Nach der Scheidung hat er kirchlich geheiratet und wurde sogar von einem Bischof getraut. Mittlerweile kenne ich keine Fälle mehr, wo Wiederverheiratete nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Schwierig wird es allerding bei kirchlichen Angestellten. Bei Wiederverheiratung muss

eine Kündigung ausgesprochen werden.

Hallo Funne,

 

eine zivilrechtliche Ehe ist nicht gleichwertig gegenüber der kirchlichen Ehe, dem Bund Gottes zwischen Mann und Frau. Deshalb ist es logisch, wie in deinen Fall, daß der Mann das Ehesakrament empfängt.

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Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

In einer Gemeinde, wo Moral statt Christentum gepredigt und gelebt wird, gibt es genügend Anlass.

 

Genialer Satz. Hat hier vermutlich keiner verstanden.

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Und noch mal ganz abgesehn davon: geahndet wird ja gar nicht das gebrochene Eheversprechen (als Geschiedener darfst du jederzeit die Sakramente empfangen), sondern das Eingehen einer neuen Beziehung, das Wachsen einer neuen Liebe und die Treue zu ihr.

Just dies genau ist der Knackpunkt, dass die Kirche nicht die Trennung als Sanktionsanlass nimmt sondern das neuerliche Eingehen einer Beziehung, Nicht am "gebrochenen" Versprechen macht die Kirche die Sünhaftigkeit fest, noch nicht einmal am Eingehen einer neuen Beziehung, denn eine Josefsehe dürfte man ja führen, sondern einzig und allein an der Tatsache des Eingehens einer neuen sexuellen Beziehung.

 

Als gebrochene Treue wird also nur der Sexualakt gesehen was monströs unsinnig ist und genau der verquerten Sexualzentrierung entspricht, durch welche die Kirche heute insbesondere bei der Jugend einen Grossteil ihrer Glaubwürdigkeit eigebüßt hat.

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Hallo!

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf eine gewisse Unglaubwürdikeit

unserer Kirche hinweisen. Ist jemand geschieden, ohne dass er kirchlich verheiratet war,

hat dieser auch nach einer Wiederverheiratung keine Probleme. Ich kenne einen Fall, wo ein bekannter Politiker jahrlang standesamtlich verheiratet war. Nach der Scheidung hat er kirchlich geheiratet und wurde sogar von einem Bischof getraut. Mittlerweile kenne ich keine Fälle mehr, wo Wiederverheiratete nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Schwierig wird es allerding bei kirchlichen Angestellten. Bei Wiederverheiratung muss

eine Kündigung ausgesprochen werden.

Hallo Funne,

 

eine zivilrechtliche Ehe ist nicht gleichwertig gegenüber der kirchlichen Ehe, dem Bund Gottes zwischen Mann und Frau. Deshalb ist es logisch, wie in deinen Fall, daß der Mann das Ehesakrament empfängt.

Aber sicher ist eine zivilrechtliche Ehe in den Augen der Kirche ganz genau soviel wert wie eine kirchliche Ehe, sonst gäbe es nicht den Begriff der unauflöslichen Naturehe.

 

Da besagter Politiker aber nicht der Formpflicht genügt hat, hat er aus kirchlicher Sicht überhaupt keine Ehe geführt.

 

Er hat aber, wie das die verschiedenen Vertreter des Episkopates immer so schön auszudrücken pflegen "eine Verhöhnung der heiligen Institution Ehe betrieben", er hat "das Ansehen dieser von Gott gestifteten heiligen Instituion in den Schmutz gezogen" indem er in einem unzüchtigen Verhältnis lebte und dafür den heiligen Begriff "Ehe" missbraucht hat.

 

Warum so jemand dann mit allem Pomp vom Bischof persönlich getraut wird, lässt sich tatsächlich nicht nachvollziehen.

 

Werner

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Und noch mal ganz abgesehn davon: geahndet wird ja gar nicht das gebrochene Eheversprechen (als Geschiedener darfst du jederzeit die Sakramente empfangen), sonder das Eingehen einer neuen Beziehung, das Wachsen einer neuen Liebe und die Treue zu ihr.

es ist das demonstrative Zurschaustellen des Vertrags/Eidbruch.

Stell Dir vor ein Betrüger würde in der Kirche auftauchen und von ihr auch noch seinen Segen zu dieser Tat erbitten. Wie würdest Du dazu stehen, wenn er Dich um Haus und Hof gebracht hätte??

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Und noch mal ganz abgesehn davon: geahndet wird ja gar nicht das gebrochene Eheversprechen (als Geschiedener darfst du jederzeit die Sakramente empfangen), sonder das Eingehen einer neuen Beziehung, das Wachsen einer neuen Liebe und die Treue zu ihr.

es ist das demonstrative Zurschaustellen des Vertrags/Eidbruch.

Stell Dir vor ein Betrüger würde in der Kirche auftauchen und von ihr auch noch seinen Segen zu dieser Tat erbitten. Wie würdest Du dazu stehen, wenn er Dich um Haus und Hof gebracht hätte??

Du schuldest mir noch die Antwort auf meinen Fall des Mannes, den seine Frau mit drei kleinen Kindern einfach sitzegelassen hat.

Inwiefern war dessen neue Liebe und Heirat in irgenmdeiner Form ein Vertragsbruch?

 

Wenn du einen Kaufvertrag über eine Kuh abgeschlossen hast, und der Verkäufer gibt die Kuh nicht her, bist dann wirklich du der Vertragsbrecher, wenn du nicht zahlen willst?

 

Du hast ein merkwürdiges Rechtsverständnis!

 

Werner

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Und noch mal ganz abgesehn davon: geahndet wird ja gar nicht das gebrochene Eheversprechen (als Geschiedener darfst du jederzeit die Sakramente empfangen), sonder das Eingehen einer neuen Beziehung, das Wachsen einer neuen Liebe und die Treue zu ihr.

es ist das demonstrative Zurschaustellen des Vertrags/Eidbruch.

Stell Dir vor ein Betrüger würde in der Kirche auftauchen und von ihr auch noch seinen Segen zu dieser Tat erbitten. Wie würdest Du dazu stehen, wenn er Dich um Haus und Hof gebracht hätte??

 

Du gehst vom äußeren Anschein aus. Es kann jedoch sein (und ich denke, das wird gar nicht so selten vorkommen), daß die erste, nach außen gültige Ehe in Wirklichkeit keine war. Es fehlt nur an der entsprechenden kirchenrechtlichen Feststellung, die jedoch, wie der Jurist sagt, nicht konstitutiv ist. Wenn also die ernsthafte Möglichkeit besteht, daß der Sünder entgegen des Anscheins keiner ist, sind so rigorose Beurteilungen problematisch (vgl. Can. 220). Grüße, KAM

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[Wenn also die ernsthafte Möglichkeit besteht, daß der Sünder entgegen des Anscheins keiner ist, sind so rigorose Beurteilungen problematisch (vgl. Can. 220). Grüße, KAM

korrekt, danke für den Hinweis!

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Und noch mal ganz abgesehn davon: geahndet wird ja gar nicht das gebrochene Eheversprechen (als Geschiedener darfst du jederzeit die Sakramente empfangen), sonder das Eingehen einer neuen Beziehung, das Wachsen einer neuen Liebe und die Treue zu ihr.

es ist das demonstrative Zurschaustellen des Vertrags/Eidbruch.

Stell Dir vor ein Betrüger würde in der Kirche auftauchen und von ihr auch noch seinen Segen zu dieser Tat erbitten. Wie würdest Du dazu stehen, wenn er Dich um Haus und Hof gebracht hätte??

 

Das stimmt doch nicht. Du kannst Dein gebrochens Treue- und Unterstützunhsversprechen demonstrativ zur Schau stellen,Du kannst dies sogar mit einer neuen Partnerschaft tun solange Du keine neue sexuelle Beziehung eingehst.

 

Völlig abstrus.

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Grüße !

 

Ich bitte mein Posting in diesem Bereich zu verzeihen.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

 

Verliert die Gemeinde damit nicht irgendwie den "Anspruch" auf den Verzicht der Wiederverheirateten Geschiedenen?

 

Nein. Auge um Auge kann nicht die Lösung sein. Zugegeben vermag die Gemeinde viel zu zerstören oder zu erhalten, je nachdem welches Glück oder Pech man grade damit hat.

Ansonsten aber bleibt es eine Sache des eigenen Gewissens. That's all.

 

Jedenfalls kann ein Fehlverhalten der Gemeinde nicht Argument für eigenes Fehlverhalten sein. Unabhängig davon, was ich von dieser Massnahme halte :k035:

 

Solange man der rkK anhangen will sollte man auch deren Regeln, soweit möglich einhalten. Und zwar unabhängig von der Gemeinde, in der man grade ist. Wenn ich Deinen Gedanken mal entführen darf, ist es ein Versuch , ein Sakrament zu erschleichen, sich "illegal" anzueignen. Solche Vorsätzlichkeit ist kaum im Sinne Gottes zu sehen, oder ?

Wenn man mit dem Regelwerk der Kirche nicht klarkommen kann....... :huh:

 

Möchte anfügen, dass es ein mir sehr vertrauter, zum Teil mir auch anempfohlener Gedanke ist. Ich persönlich würde es keinem anempfehlen, weiß man doch nicht, ob der Betreffende nicht später noch Beladener ist, und ihm das "ißt und trinkt sich das Gericht" die Nächte zum Alp macht.

 

Nochmals sorry,

Peter

bearbeitet von DasX
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In einer Gemeinde, wo Moral statt Christentum gepredigt und gelebt wird, gibt es genügend Anlass.

 

es ist das demonstrative Zurschaustellen des Vertrags/Eidbruch.

Stell Dir vor ein Betrüger würde in der Kirche auftauchen und von ihr auch noch seinen Segen zu dieser Tat erbitten. Wie würdest Du dazu stehen, wenn er Dich um Haus und Hof gebracht hätte??

 

Wie man sieht, ist ersteres Anliegen gar nicht so leicht zu bewerkstelligen.

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Grüße !

 

Ich bitte mein Posting in diesem Bereich zu verzeihen.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

 

Verliert die Gemeinde damit nicht irgendwie den "Anspruch" auf den Verzicht der Wiederverheirateten Geschiedenen?

 

Nein. Auge um Auge kann nicht die Lösung sein. Zugegeben vermag die Gemeinde viel zu zerstören oder zu erhalten, je nachdem welches Glück oder Pech man grade damit hat.

Ansonsten aber bleibt es eine Sache des eigenen Gewissens. That's all.

 

Jedenfalls kann ein Fehlverhalten der Gemeinde nicht Argument für eigenes Fehlverhalten sein. Unabhängig davon, was ich von dieser Massnahme halte :k035:

 

Solange man der rkK anhangen will sollte man auch deren Regeln, soweit möglich einhalten. Und zwar unabhängig von der Gemeinde, in der man grade ist. Wenn ich Deinen Gedanken mal entführen darf, ist es ein Versuch , ein Sakrament zu erschleichen, sich "illegal" anzueignen. Solche Vorsätzlichkeit ist kaum im Sinne Gottes zu sehen, oder ?

Wenn man mit dem Regelwerk der Kirche nicht klarkommen kann....... :huh:

 

Möchte anfügen, dass es ein mir sehr vertrauter, zum Teil mir auch anempfohlener Gedanke ist. Ich persönlich würde es keinem anempfehlen, weiß man doch nicht, ob der Betreffende nicht später noch Beladener ist, und ihm das "ißt und trinkt sich das Gericht" die Nächte zum Alp macht.

 

Nochmals sorry,

Peter

 

 

 

Danke für die Antwort, Peter. Das Fehlverhalten anderer gibt nicht das Recht zu eigenem Fehlverhalten.

 

So richtig das ist ... so scheinen doch nur die Wenigsten damit auf Dauer leben zu können. Susanne beschreibt es ganz gut so. Dennoch könnte ein Gemeindewechsel eine Alternative sein. Dann nicht um dort zur Kommunion zu gehen, sondern um dort der Ausgrenzung zu entgehen.

 

Damit löst man sich nicht aus der Konsequenz seiner eingeschränkten Möglichkeiten im Gemeindeleben, aber man muss nicht auch noch zudem das Fehlverhalten der Anderen ertragen.

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Hallo Peter!

Auge um Auge kann nicht die Lösung sein. Zugegeben vermag die Gemeinde viel zu zerstören oder zu erhalten, je nachdem welches Glück oder Pech man grade damit hat.

Ansonsten aber bleibt es eine Sache des eigenen Gewissens. That's all.

 

Jedenfalls kann ein Fehlverhalten der Gemeinde nicht Argument für eigenes Fehlverhalten sein. Unabhängig davon, was ich von dieser Massnahme halte :k035:

Du argumentierst aus der Sicht des betroffenen Einzelnen. Und hast natürlich Recht mit dem, was du sagst.

Trotzdem finde ich Martins Gedanken nicht unberechtigt, wie das von der anderen Seite aus ausschaut. Ich halte es durchaus für überlegenswert, ob jemand, der sich das Recht herausnimmt, das Verhalten eines anderen moralisch zu bewerten und ihm aus dieser Bewertung heraus Konsequenzen für sein Leben vorzuschreiben, nicht mindestens so strenge Maßstäbe an sich selber anlegen müsste wie an den andern. So im Sinn von z.B. Lk 6,42 "Wie kannst du zu deinem Bruder sagen: Bruder, laß mich den Splitter aus deinem Auge herausziehen!, während du den Balken in deinem eigenen Auge nicht siehst? Du Heuchler! Zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; dann kannst du versuchen, den Splitter aus dem Auge deines Bruders herauszuziehen."

 

Solange man der rkK anhangen will sollte man auch deren Regeln, soweit möglich einhalten. Und zwar unabhängig von der Gemeinde, in der man grade ist. Wenn ich Deinen Gedanken mal entführen darf, ist es ein Versuch , ein Sakrament zu erschleichen, sich "illegal" anzueignen. Solche Vorsätzlichkeit ist kaum im Sinne Gottes zu sehen, oder ?

Wenn man mit dem Regelwerk der Kirche nicht klarkommen kann....... :huh:

Nur ist die RKK mehr als das Lehramt. Und solche Regeln sind absolut wandelbar und werden (darauf vertraue ich) in dieser Form schon bald nicht mehr gelten. Wenn ich die Geschichtlichkeit der Kirche mitdenke, seh ich keinen Grund wegen eines momentanen Nicht-Mitkönnens bei einzelnen Regeln auszutreten.
Möchte anfügen, dass es ein mir sehr vertrauter, zum Teil mir auch anempfohlener Gedanke ist. Ich persönlich würde es keinem anempfehlen, weiß man doch nicht, ob der Betreffende nicht später noch Beladener ist, und ihm das "ißt und trinkt sich das Gericht" die Nächte zum Alp macht.
Das Gottesbild, das hinter solchen Befürchtungen steht, ist absolut nicht meines. Nie und nimmer glaube ich, dass man das kann, sich das Gericht essen und trinken, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen tut, was man für richtig erkannt hat und darauf vertraut, dass Gott mit uns ist und Hilfe geben will, wo immer das möglich ist.

 

Gruß

 

Susanne

bearbeitet von Ennasus
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