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Fehlverhalten der Gemeinde bei Wiederverheirateten Geschiedenen


Martin

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Nie und nimmer glaube ich, dass man das kann, sich das Gericht essen und trinken, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen tut, was man für richtig erkannt hat und darauf vertraut, dass Gott mit uns ist und Hilfe geben will, wo immer das möglich ist.

so hab ich auch mal gedacht - nur heute glaube ich die Medizin ist die Beichte - die Eucharistie das Brot des Lebens. Und wenn man krank ist ist und die bittere Medizin nicht zuerst (immer wieder) schluckt, dann kann auch das Brot evtl. schlecht bekommen.

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Nie und nimmer glaube ich, dass man das kann, sich das Gericht essen und trinken, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen tut, was man für richtig erkannt hat und darauf vertraut, dass Gott mit uns ist und Hilfe geben will, wo immer das möglich ist.

so hab ich auch mal gedacht - nur heute glaube ich die Medizin ist die Beichte - die Eucharistie das Brot des Lebens. Und wenn man krank ist ist und die bittere Medizin nicht zuerst (immer wieder) schluckt, dann kann auch das Brot evtl. schlecht bekommen.

 

Die Beichte kann Medizin sein, wo Schuld liegt.

Davon wird es bei einer zerbrochenen Beziehung wohl immer in irgendeiner Form etwas geben. Und dafür mag dann die Beichte eine gute Medizin sein.

Wenn man seine Unfähigkeit, ein gegebens Versprechen einzuhalten aber gebeichtet und bereut hat - dann kann es doch auch bei deinem Verständnis von Beichte nicht sein, dass man die Medizin vor jedem Essen wieder neu schlucken mus. Dann wäre sie nicht besonders heilkräftig :huh: .

Dass eine neue Beziehung, eine Liebe zwischen zwei Menschen von vornherein und für immer und ewig nur nur als Krankheit gesehen werden kann - das kannst auch du nicht ernst meinen, oder?

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Wenn man seine Unfähigkeit, ein gegebens Versprechen einzuhalten aber gebeichtet und bereut hat

Reue bedeutet (zumindest den Versuch der) Umkehr. Weitermachen wie bisher, ohne den Versuch umzukehren, da frag ich mich, wo die Reue sein soll?

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Wenn man seine Unfähigkeit, ein gegebens Versprechen einzuhalten aber gebeichtet und bereut hat

Reue bedeutet (zumindest den Versuch der) Umkehr. Weitermachen wie bisher, ohne den Versuch umzukehren, da frag ich mich, wo die Reue sein soll?

Man bereut ja das alte Eheversprechen. Nicht die neue Beziehung. Insofern passt das doch.

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Wenn man seine Unfähigkeit, ein gegebens Versprechen einzuhalten aber gebeichtet und bereut hat

Reue bedeutet (zumindest den Versuch der) Umkehr. Weitermachen wie bisher, ohne den Versuch umzukehren, da frag ich mich, wo die Reue sein soll?

Erich, du weißt so gut wie ich, dass es Situationen gibt, wo Umkehr (im Sinn von Rückkehr zum früheren Partner) einfach nicht möglich ist (und das kann wirklich genauso gut am anderen Partner liegen, der - aus was für Gründen auch immer - definitiv nicht will). Für solche Situationen ist es einfach absurd, sowas zu fordern.
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Wenn man seine Unfähigkeit, ein gegebens Versprechen einzuhalten aber gebeichtet und bereut hat

Reue bedeutet (zumindest den Versuch der) Umkehr. Weitermachen wie bisher, ohne den Versuch umzukehren, da frag ich mich, wo die Reue sein soll?

Man bereut ja das alte Eheversprechen. Nicht die neue Beziehung. Insofern passt das doch.

Nein, man bereut, dass man es nicht geschafft hat, diesem Eheversprechen treu zu bleiben :lol: (zumindest hab ich jetzt beim Schreiben so eine Situation im Kopf :huh: ).
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Erich, du weißt so gut wie ich, dass es Situationen gibt, wo Umkehr (im Sinn von Rückkehr zum früheren Partner) einfach nicht möglich ist (und das kann wirklich genauso gut am anderen Partner liegen, der - aus was für Gründen auch immer - definitiv nicht will). Für solche Situationen ist es einfach absurd, sowas zu fordern.

völlig korrekt. Nur hast Du es dann frei zu wählen:

 

1. ich bleibe meinem alten Ehe-Versprechen treu, auch wenn ich dadurch auf eine neue Ehe mit einer neuen Partnerin verzichten muss.... etc.

 

2. Der Fall ist für mich beendet. Das damalige Ehe-Versprechen nicht mehr gültig, aufgehoben (oder was ist mit dem alten Versprechen??) Ich bin offen für eine neue Ehe.

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Man bereut ja das alte Eheversprechen.

war das denn eine Sünde???? :huh:

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Nochmals Grüße !

 

So richtig das ist ... so scheinen doch nur die Wenigsten damit auf Dauer leben zu können. Susanne beschreibt es ganz gut so. Dennoch könnte ein Gemeindewechsel eine Alternative sein. Dann nicht um dort zur Kommunion zu gehen, sondern um dort der Ausgrenzung zu entgehen.

 

Damit löst man sich nicht aus der Konsequenz seiner eingeschränkten Möglichkeiten im Gemeindeleben, aber man muss nicht auch noch zudem das Fehlverhalten der Anderen ertragen.

 

Im Grunde Richtig. Nur musst Du immer noch das Glück haben die passende Gemeinde zu finden. Aber Dein Wissen, Deine Gefühle nimmst Du mit. Und dann.... entweder besteht die Gemeinde aus Leuten, die sich nicht groß um Rom schweren, und selber so wenig auf die Amtskirche geben, dass Du auch gleich konvertieren kannst. Oder sie verhalten sich nach Norm, dann können sie nett und lieb sein, Du bleibst trotzdem immer wieder ausgeschloßen. Und das SOLL ja auch so sein. Das muss klar sein. Oder, um der Amtskiche einen Gefallen zu tun; Der Wiederverheiratete schließt sich durch sein Verharren selber aus. ;)

 

Im Nebentread habe ich gelesen, das jemand meinte, die Mitglieder des Kreises der Rechtgläubigen wären froh um jeden wie mich der sich abmacht, weil sie dann ihre schöne, reine, wahre Kirche hätten. Zugeben muss ich, dass ich mir auch schon überlegt habe, ob das nicht die Absicht hinter den Boykotmaßnahmen ist. :huh:

 

@susanne

Ich gebe Dir Recht. Und ich denke auch, dass sich die rkK mit der Zeit wandeln wird. Aber die alte, träge Dame ist mit dem sich wandeln immer sehr vorsichtig. Und ich habe nicht ewig Zeit. Wenn ich sagte, dass ich die Kirche verlassen MUSS, hat das auch mit den Kindern zu tun. Natürlich würden sie mit einschlägigen Verlautbarungen der Amtskirche konfrontiert. Und sollte mein Sohn nur ein Minimum meiner Gefühlsschusselei geerbt haben, würde ihn das früher oder später in einen Konflikt treiben müssen. Und wie soll ich meinen Kindern den Wert einer Kirche vermitteln, gleichzeitig aber für mich alles möglichen Bestimmungen / Weisungen / Dogmen für nicht Gültig erklären ?

 

Ich weiss sehr wohl zwischen Amtskirche und Gemeinden/Gläubigen zu unterscheiden, und, meiner Seel, die Gräben dazwischen sind teilweise breiter als mein eigener. Warum diese dann eine Institution mittragen, die ihnen in Teilen Zuwider ist.... keine Ahnung. Ich bin sicher, nein, ich weiss, dass die Gemeinden dem Gläubigen ein Zuhause sein können, solange er nicht zwischen die Mahlsteine des Amtes gerät. SOLLTE ich, der ich den Vorwurf der Sünde in diesem... in DIESEM Fall von mir weise, mich irren, so wird Gott mich nicht noch als Heuchler finden. Es ist ja nicht etwa primäres Ziel der Kirche, dass ein Wiederverheirateter in ihr bleibt.... sondern dass er ablässt. Da ich das aber nicht vorhabe denke ich, ist es für beide Seiten der ehrlichste, eigentlich der einzigste Weg. Ob's Rom passt oder nicht, ich für mich habe ein reines Gewissen, was diese Sache angeht, und lege das Urteil in Gottes Hand.

 

Ich bitte nochmals um Verzeihung, dass ich mich hier reingehangen habe.

Soll mal so schnell nicht mehr vorkommen... :lol:

 

Peter

bearbeitet von DasX
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Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

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Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

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Gerlinde Blosche

Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

Lieber Werner,

ja, ja, , die Gemüsehändler, sie dürfen genauso nicht zur Kommunion gehen, wenn sie in der 2. Ehe nicht sexuell enthaltsam leben.

Auch die Gemüsehändler werden sich schwer damit tun.

Und nicht nur die Gemüsehändler leiden darunter, sondern viele Andere auch.

Aber wer kann konkret helfen ?

Liebe Grüße

Gerlinde

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Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

Lieber Werner,

ja, ja, , die Gemüsehändler, sie dürfen genauso nicht zur Kommunion gehen, wenn sie in der 2. Ehe nicht sexuell enthaltsam leben.

Auch die Gemüsehändler werden sich schwer damit tun.

Und nicht nur die Gemüsehändler leiden darunter, sondern viele Andere auch.

Aber wer kann konkret helfen ?

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Konkret helfen kann das Gewissen des mündigen Christen!!!!!

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Gerlinde Blosche

Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

Lieber Werner,

ja, ja, , die Gemüsehändler, sie dürfen genauso nicht zur Kommunion gehen, wenn sie in der 2. Ehe nicht sexuell enthaltsam leben.

Auch die Gemüsehändler werden sich schwer damit tun.

Und nicht nur die Gemüsehändler leiden darunter, sondern viele Andere auch.

Aber wer kann konkret helfen ?

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Konkret helfen kann das Gewissen des mündigen Christen!!!!!

Lieber Wolfgang,

dann bist Du für mehr sittliche Eigenverantwortung, die sich am eigenen Gewissen orientiert. Ist eine gute Sichtweise, da die von außen auferlegte Norm dem Einzelnen nicht immer gerecht wird. Die freie Gewissensentscheidung diesbezüglich zu akzeptieren ist , glaube ich, für viele noch ein Problem.

Danke für Deinen nachvollziehbaren Denkimpuls und einen erholsamen Sonntag.

Liebe Grüße

Gerlinde

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Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

Lieber Werner,

ja, ja, , die Gemüsehändler, sie dürfen genauso nicht zur Kommunion gehen, wenn sie in der 2. Ehe nicht sexuell enthaltsam leben.

Auch die Gemüsehändler werden sich schwer damit tun.

Und nicht nur die Gemüsehändler leiden darunter, sondern viele Andere auch.

Aber wer kann konkret helfen ?

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Konkret helfen kann das Gewissen des mündigen Christen!!!!!

Lieber Wolfgang,

dann bist Du für mehr sittliche Eigenverantwortung, die sich am eigenen Gewissen orientiert. Ist eine gute Sichtweise, da die von außen auferlegte Norm dem Einzelnen nicht immer gerecht wird. Die freie Gewissensentscheidung diesbezüglich zu akzeptieren ist , glaube ich, für viele noch ein Problem.

Danke für Deinen nachvollziehbaren Denkimpuls und einen erholsamen Sonntag.

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Liebe Gerlinde,

 

danke für Deien Sonntagswünsche die ich herzlich erwidere.

 

Dass ein gesundes und gebildetes Gewissen gemeinsam mit einem halbwegs gesunden Hausverstand dem einzelnen Menschen viel Leid an der Kirche ersparen kann, ist meine jetzt schon recht lange Erfahrung.

 

LiGrü

Wolfgang

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Dass ein gesundes und gebildetes Gewissen gemeinsam mit einem halbwegs gesunden Hausverstand dem einzelnen Menschen viel Leid an der Kirche ersparen kann, ist meine jetzt schon recht lange Erfahrung.

aber nur, wenn der Zeitgeist als Basis und Richtschnur für die Schulung des Gewissens benutz wird.

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Dass ein gesundes und gebildetes Gewissen gemeinsam mit einem halbwegs gesunden Hausverstand dem einzelnen Menschen viel Leid an der Kirche ersparen kann, ist meine jetzt schon recht lange Erfahrung.

aber nur, wenn der Zeitgeist als Basis und Richtschnur für die Schulung des Gewissens benutz wird.

Was wieder eine Deiner üblichen ebenso gehässigen wie dummen Unterstellungen ist.

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Es geht doch darum, was hier und heute richtig ist, da wird man die Betrachtung der gegenwärtigen Situation nicht außer achtlassen können. Wie will man sonst die Frage beantworten: was würde Jesus heute, hier an meiner Stelle tun?

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Wieso ist eine Scheidung und eine Zweitehe überhaupt Sünde?

Wegen dem gebrochenen Versprechen der ersten Ehe.

 

Unbeantwortet bleibt dabei: Warum bleibt auch der Partner daran gebunden, der es gar nicht gebrochen hat, obwohl Jesus höchstselbst gesagt hat, daß der betrogene Partner in diesem Fall nicht an das Versprechen gebunden ist.

 

Ich persönlich bin überzeugt, daß einer der Gründe für die rigorose Sexuallehre der Kirche auch in der Rigorosität der Ehelehre begründet ist, denn nur wenige würden sich auf dieses Versprechen einlassen, wenn es nicht der einzige aus kirchlicher Sicht legale Weg wäre, um Sex haben zu dürfen.

 

Werner

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Gerlinde Blosche

Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

Lieber Werner,

ja, ja, , die Gemüsehändler, sie dürfen genauso nicht zur Kommunion gehen, wenn sie in der 2. Ehe nicht sexuell enthaltsam leben.

Auch die Gemüsehändler werden sich schwer damit tun.

Und nicht nur die Gemüsehändler leiden darunter, sondern viele Andere auch.

Aber wer kann konkret helfen ?

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Konkret helfen kann das Gewissen des mündigen Christen!!!!!

Lieber Wolfgang,

dann bist Du für mehr sittliche Eigenverantwortung, die sich am eigenen Gewissen orientiert. Ist eine gute Sichtweise, da die von außen auferlegte Norm dem Einzelnen nicht immer gerecht wird. Die freie Gewissensentscheidung diesbezüglich zu akzeptieren ist , glaube ich, für viele noch ein Problem.

Danke für Deinen nachvollziehbaren Denkimpuls und einen erholsamen Sonntag.

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Liebe Gerlinde,

 

danke für Deien Sonntagswünsche die ich herzlich erwidere.

 

Dass ein gesundes und gebildetes Gewissen gemeinsam mit einem halbwegs gesunden Hausverstand dem einzelnen Menschen viel Leid an der Kirche ersparen kann, ist meine jetzt schon recht lange Erfahrung.

 

LiGrü

Wolfgang

Lieber Wolfgang,

dass viele Menschen darunter leiden, habe ich auch erfahren. Die Reaktionen der Betroffenen sind meiner Erfahrung nach folgendermaßen unterschiedlich.

Ein Teil der wirklich gläubigen, wiederverheirateten Geschiedenen leidet darunter und fügt sich gezwungenermaßen demütig, ein ander Teil handelt nach dem Gewissen und findet keine Sünde in der 2. Ehe , wenn die Enthaltsamkeit nicht befolgt wird. Wieder andere ärgern sich gewaltig über die Forderungen der Kirche und sondern sich ab. Den sogenannten Mitläufern und den Ungläubigen ist die Forderung egal.

Was das Fehlverhalten der Gemeinde anbelangt, entstehen aus der Unsicherheit gegenüber

der Situation Fehler , worüber man oft nur den Kopf schütteln kann. Eine Frau aus einer entfernten Gemeinde erzählte mir einmal, dass sie, nachdem sie als Geschiedene wieder heiratete, einen anonymen Brief bekam, sie dürfe nicht mehr im Kirchenchor mitsingen, wegen ihrer Situation.

Liebe Grüße

und danke, dass du sogar am Sonntag mitdenkst

Gerlinde

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Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

Lieber Werner,

ja, ja, , die Gemüsehändler, sie dürfen genauso nicht zur Kommunion gehen, wenn sie in der 2. Ehe nicht sexuell enthaltsam leben.

Auch die Gemüsehändler werden sich schwer damit tun.

Und nicht nur die Gemüsehändler leiden darunter, sondern viele Andere auch.

Aber wer kann konkret helfen ?

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Konkret helfen kann das Gewissen des mündigen Christen!!!!!

Lieber Wolfgang,

dann bist Du für mehr sittliche Eigenverantwortung, die sich am eigenen Gewissen orientiert. Ist eine gute Sichtweise, da die von außen auferlegte Norm dem Einzelnen nicht immer gerecht wird. Die freie Gewissensentscheidung diesbezüglich zu akzeptieren ist , glaube ich, für viele noch ein Problem.

Danke für Deinen nachvollziehbaren Denkimpuls und einen erholsamen Sonntag.

Liebe Grüße

Gerlinde

Natürlich ist die Bestätigung der eigenen Meinung gut nachvollziehbar und auch schön zu lesen. Man sollte aber nicht vergessen, daß viele Menschen dazu neigen, die Sache mit dem Gewissen etwas einfacher zu nehmen. Man sollte auch beim Schwören aufs Gewissen bedenken, daß sich Blindheit für Normen, Bequemlichkeit und Unfähigkeit des Denkens, die Furcht vor der ggf. erlangten Erkenntnis und Angst vor der Umsetzung dieser Erkenntnis zu vielfältigen Unionen verbinden können, die einer großen Zahl von Menschen entweder das Erlangen eines Gewissensspruchs oder seine Umsetzung in ihr Leben erschweren oder unmöglich machen. Vor dieser Tatsache kann einen (und vor allem die Wirklichkeit) keine noch so idealistische (und deshalb sehr schön zu lesende) Sichtweise retten.

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Gerlinde Blosche
Wieso ist eine Scheidung und eine Zweitehe überhaupt Sünde?

Lieber rokmah,

eine "Zweitehe" ist erst Sünde, wenn die geforderte sexuelle Enthaltsamkeit nicht eingehalten wird.

Das heißt konktret, dass wiederverheiratete Geschiedene nur zur Hl. Kommunion gehen dürfen, wenn sie sich der ehelichen Akte enthalten.

Liebe Grüße

Gerlinde

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Gerlinde Blosche

Hallo Martin,

 

 

Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

Was ist mit Pfarrgemeinderäten die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

 

Gruß

josef

Nicht zu vergessen die Gemüsehändler!

Was ist mit Gemüsehändlern geschehen, die geschieden sind und wieder geheiratet haben?

 

Werner

Lieber Werner,

ja, ja, , die Gemüsehändler, sie dürfen genauso nicht zur Kommunion gehen, wenn sie in der 2. Ehe nicht sexuell enthaltsam leben.

Auch die Gemüsehändler werden sich schwer damit tun.

Und nicht nur die Gemüsehändler leiden darunter, sondern viele Andere auch.

Aber wer kann konkret helfen ?

Liebe Grüße

Gerlinde

 

Konkret helfen kann das Gewissen des mündigen Christen!!!!!

Lieber Wolfgang,

dann bist Du für mehr sittliche Eigenverantwortung, die sich am eigenen Gewissen orientiert. Ist eine gute Sichtweise, da die von außen auferlegte Norm dem Einzelnen nicht immer gerecht wird. Die freie Gewissensentscheidung diesbezüglich zu akzeptieren ist , glaube ich, für viele noch ein Problem.

Danke für Deinen nachvollziehbaren Denkimpuls und einen erholsamen Sonntag.

Liebe Grüße

Gerlinde

Natürlich ist die Bestätigung der eigenen Meinung gut nachvollziehbar und auch schön zu lesen. Man sollte aber nicht vergessen, daß viele Menschen dazu neigen, die Sache mit dem Gewissen etwas einfacher zu nehmen. Man sollte auch beim Schwören aufs Gewissen bedenken, daß sich Blindheit für Normen, Bequemlichkeit und Unfähigkeit des Denkens, die Furcht vor der ggf. erlangten Erkenntnis und Angst vor der Umsetzung dieser Erkenntnis zu vielfältigen Unionen verbinden können, die einer großen Zahl von Menschen entweder das Erlangen eines Gewissensspruchs oder seine Umsetzung in ihr Leben erschweren oder unmöglich machen. Vor dieser Tatsache kann einen (und vor allem die Wirklichkeit) keine noch so idealistische (und deshalb sehr schön zu lesende) Sichtweise retten.

Lieber soames,

dass das subjektive Gewissen sich zunächst an der objektiven Norm zu messen hat, ist klar. Aber was ist, mit den Fällen, denen die Norm nicht gerecht wird?

Darf da das Gewissen gar keine Funktion haben?

Dass ein Gewissen auch irren kann ist klar, dafür gibt es ja auch die Seelsorger als Berater.

Wolfgang hat deshalb auch von einem mündigen Gewissen gesprochen.

Liebe Grüße

Gerlinde

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Lieber soames,

dass das subjektive Gewissen sich zunächst an der objektiven Norm zu messen hat, ist klar. Aber was ist, mit den Fällen, denen die Norm nicht gerecht wird?

Darf da das Gewissen gar keine Funktion haben?

Dass ein Gewissen auch irren kann ist klar, dafür gibt es ja auch die Seelsorger als Berater.

Wolfgang hat deshalb auch von einem mündigen Gewissen gesprochen.

Liebe Grüße

Gerlinde

Diese Frage betrifft ja schon nicht mehr die hiesige Ausgangsfrage, sondern ganz allgemein eine Grundkonstante des Menschen. Ich schreibe es trotzdem hier, weil es sich aus diesem Gespräch ergibt.

 

Wer legt fest, wann eine Norm einem Fall nicht (mehr) gerecht wird? Ich vermute, das Gewissen. Gefahren siehe oben.

Und wer entscheidet, ob das Gewissen mündig ist? Ich nehme mal an das Gewissen selbst. Geht wohl gar nicht anders. Dann aber liegen alle zur Vorsicht mahnenden Gesichtspunkte, die für die Entscheidung des Gewissens oben angegeben wurden, auch für diese besonders sensible Frage wieder vor. Und dann die Beratung durch den Beichtvater - o.k., besser kann man es praktisch nicht absichern. Aber wie sucht man sich einen Beichtvater, der einen in solch schwieriger Frage berät? Eben. In Zeiten, in denen eine ganze Anzahl von Priestern selbst schon dem Lehramt in einigen Fragen prinzipiell widerspricht - wie wird deren Ratschlag dann wohl ausfallen? Ich gebe gern zu, daß es einen anderen Weg wahrscheinlich nicht gibt. Aber man sollte die Grenzen dieses hier meiner Ansicht nach idealistisch dargestellten Vorgehens trotzdem bedenken, besonders was die Selbstmanipulation des Gewissens betrifft. Es kommt samt seinem Träger dereinst vor einen Richter, der in die Tiefen sieht. Ich rede dabei nicht davon, daß jede kleine Gewissensschummelei die Hölle zur Folge hat; sehr wohl aber davon, daß man sich vor der Verantwortungsübernahme auch durch Verweis auf das mündige Gewissen nicht davonstehlen kann.

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