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Fehlverhalten der Gemeinde bei Wiederverheirateten Geschiedenen


Martin

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Gerlinde Blosche

 

Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

Verstehe ich nicht:

Eine Ehe endet laut katholischem Lehramt doch nur und ausschließlich mit dem Tod?

Nichteheliche Beziehungen sind doch immer Sünde, zumindest wenn Sex im Spiel ist?

 

Wo bitte, liebe Gabriele, habe ich geschrieben, daß man weniger eindeutige Fälle unbeachtet und ungeprüft lassen solle? Im übrigen gibt es gerade in der Gruppe derjenigen, die solche Dinge dem Gewissen allein überlassen möchten, normalerweise große Widerstände gegen die genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche. Darf man das nun oder darf man es nicht?

Wo bitte, lieber soames, habe ich behauptet, Du habest solches geschrieben?

Habe ich hier irgendwo Widerstände gleich welcher Art gegen genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche kundgetan?

Was fragste mich, ob man das darf oder nicht?

 

Meine ganz persönliche Meinung: Ich fände es höchst befremdlich, wenn Ehen ohne weitere Prüfung und auch seelsorgerliche Betreuung mal eben aufgelöst werden könnten.

Es gibt ja die Stelle einer erlaubten Scheidung nach Ehebruch, zumindest kann man sie so lesen. Ob man das tun sollte ist was anderes. Vielleicht wäre das eine Ausnahme (aber da müßte man die bisherige Begründung überprüfen), die dann auch das Eingehen einer neuen Ehe erlauben würde.

 

Zur anderen Frage: Du hast auf mein Posting folgendes geantwortet:

Bei weniger eindeutigen Fällen bedarf es eines höheren Aufwandes, diese zu prüfen und zu beurteilen. Das sollte mMn kein Grund sein, diese Fälle unbeachtet und ungeprüft zu lassen.

Ich hatte das bezugnehmend auf mein Posting gelesen. Es freut mich, daß dem nicht so war.

Lieber soames ,

meinst du die Bibelstelle bei Mt. 19? Ich kenne diesbezüglich nur diese. Ich denke die Evangelische Kirche bezieht sich unter anderem auf diese.

Liebe Grüße

Gerlinde

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Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

Verstehe ich nicht:

Eine Ehe endet laut katholischem Lehramt doch nur und ausschließlich mit dem Tod?

Nichteheliche Beziehungen sind doch immer Sünde, zumindest wenn Sex im Spiel ist?

 

Wo bitte, liebe Gabriele, habe ich geschrieben, daß man weniger eindeutige Fälle unbeachtet und ungeprüft lassen solle? Im übrigen gibt es gerade in der Gruppe derjenigen, die solche Dinge dem Gewissen allein überlassen möchten, normalerweise große Widerstände gegen die genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche. Darf man das nun oder darf man es nicht?

Wo bitte, lieber soames, habe ich behauptet, Du habest solches geschrieben?

Habe ich hier irgendwo Widerstände gleich welcher Art gegen genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche kundgetan?

Was fragste mich, ob man das darf oder nicht?

 

Meine ganz persönliche Meinung: Ich fände es höchst befremdlich, wenn Ehen ohne weitere Prüfung und auch seelsorgerliche Betreuung mal eben aufgelöst werden könnten.

Es gibt ja die Stelle einer erlaubten Scheidung nach Ehebruch, zumindest kann man sie so lesen. Ob man das tun sollte ist was anderes. Vielleicht wäre das eine Ausnahme (aber da müßte man die bisherige Begründung überprüfen), die dann auch das Eingehen einer neuen Ehe erlauben würde.

 

Zur anderen Frage: Du hast auf mein Posting folgendes geantwortet:

Bei weniger eindeutigen Fällen bedarf es eines höheren Aufwandes, diese zu prüfen und zu beurteilen. Das sollte mMn kein Grund sein, diese Fälle unbeachtet und ungeprüft zu lassen.

Ich hatte das bezugnehmend auf mein Posting gelesen. Es freut mich, daß dem nicht so war.

Lieber soames ,

meinst du die Bibelstelle bei Mt. 19? Ich kenne diesbezüglich nur diese. Ich denke die Evangelische Kirche bezieht sich unter anderem auf diese.

Liebe Grüße

Gerlinde

Liebe Gerlinde!

Ich nehme an, daß ich die meine (ich kann es im Moment nicht prüfen). Ich kenne nämlich auch nur die eine. :huh:

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Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

Verstehe ich nicht:

Eine Ehe endet laut katholischem Lehramt doch nur und ausschließlich mit dem Tod?

Nichteheliche Beziehungen sind doch immer Sünde, zumindest wenn Sex im Spiel ist?

 

.....

Es gibt ja die Stelle einer erlaubten Scheidung nach Ehebruch, zumindest kann man sie so lesen. Ob man das tun sollte ist was anderes. Vielleicht wäre das eine Ausnahme (aber da müßte man die bisherige Begründung überprüfen), die dann auch das Eingehen einer neuen Ehe erlauben würde.

 

Lieber soames,

 

was Du hier skizzierst, hört sich gut an, ist aber meines Wissens nicht katholische Lehre.

Ich denke, es ist dennoch ein wichtiger Ansatz für die "Praxis", für den Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten.

 

Zur anderen Frage: Du hast auf mein Posting folgendes geantwortet:
Bei weniger eindeutigen Fällen bedarf es eines höheren Aufwandes, diese zu prüfen und zu beurteilen. Das sollte mMn kein Grund sein, diese Fälle unbeachtet und ungeprüft zu lassen.

Ich hatte das bezugnehmend auf mein Posting gelesen. Es freut mich, daß dem nicht so war.

Das hatte ich in der Tat fahrlässig nahe an Deine Aussage gestellt, wollte es aber durchaus ganz allgemein gesagt haben.

 

Liebe Grüße, Gabriele

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Lieber soames ,

meinst du die Bibelstelle bei Mt. 19? Ich kenne diesbezüglich nur diese. Ich denke die Evangelische Kirche bezieht sich unter anderem auf diese.

Liebe Grüße

Gerlinde

Liebe Gerlinde!

Ich nehme an, daß ich die meine (ich kann es im Moment nicht prüfen). Ich kenne nämlich auch nur die eine. :huh:

Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.
3 Da kamen Pharisäer zu ihm, die ihm eine Falle stellen wollten, und fragten: Darf man seine Frau aus jedem beliebigen Grund aus der Ehe entlassen?

4 Er antwortete: Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat (Gen 1,27)

5 und daß er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen uns sich an seine Frau binden, und die zwei werden e i n Fleisch sein (Gen 2,24)?

6 Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

7 Da sagten sie zu ihm: Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, daß man (der Frau) eine Scheidungsurkunde geben muß (Dtn 24,1), wenn man sich trennen will?

8 Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so.

9 Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.

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Auffallenderweise haben die synoptischen Parallelen diese "Unzuchtsklausel" nicht.

 

Man nahm an. dass Mt für Judenchristen geschrieben habe, für die eine Entlassung im Falle eines Ehebruchs (der Frau!) ganz selbstverständlich war. Wie die Exegese das heute sieht, weiß ich nicht. Was sagen denn da unsere "jungen Theologen"?

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Gerlinde Blosche
Auffallenderweise haben die synoptischen Parallelen diese "Unzuchtsklausel" nicht.

 

Man nahm an. dass Mt für Judenchristen geschrieben habe, für die eine Entlassung im Falle eines Ehebruchs (der Frau!) ganz selbstverständlich war. Wie die Exegese das heute sieht, weiß ich nicht. Was sagen denn da unsere "jungen Theologen"?

Liebe Elima,

ich bin zwar kein Theologe und jung bin ich auch nicht, aber ich versuch es mal auf Grund meiner Bibelkenntnisse auszulegen.

Damals war es den Männern erlaubt ,die Frau wegen Kleinigkeiten zu verlassen. Das gefiel Jesus natürlich nicht, die Männer hatten diesbezüglich zu viel Freiheiten. Umgekehrt war es den Frauen auch nicht erlaubt. Deshalb denke ich, dass Jesus mit dem Nebensatz" falls kein Fall von Unzucht vorliegt", sagen wollte, dass, wenn ein Fall von Unzucht vorliegt, es doch einsehbar und zu verzeihen wäre, wenn er sie verlässt.

Das ist nur meine logische Folgerung, wenn man den Satz im Zusammenhang liest.

Wie es die kath. Kirche deutet, weiß ich jetzt auch nicht.

Heute konnte ich den ganzen Tag nicht ins Forum, so hole ich es jetzt ein wenig nach.

Ist sehr interessant, weil man immer noch etwas dazu lernt. Zuweilen auch ganz amüsant!

Liebe Grüße und eine gute Zeit

Gerlinde

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Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

Verstehe ich nicht:

Eine Ehe endet laut katholischem Lehramt doch nur und ausschließlich mit dem Tod?

Nichteheliche Beziehungen sind doch immer Sünde, zumindest wenn Sex im Spiel ist?

 

.....

Es gibt ja die Stelle einer erlaubten Scheidung nach Ehebruch, zumindest kann man sie so lesen. Ob man das tun sollte ist was anderes. Vielleicht wäre das eine Ausnahme (aber da müßte man die bisherige Begründung überprüfen), die dann auch das Eingehen einer neuen Ehe erlauben würde.

 

Lieber soames,

 

was Du hier skizzierst, hört sich gut an, ist aber meines Wissens nicht katholische Lehre.

Ich denke, es ist dennoch ein wichtiger Ansatz für die "Praxis", für den Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten.

Liebe Gabriele,

 

ja ich weiß, daß dies nicht katholischer Lehre entspricht. Deshalb habe ich auch geschrieben, daß man, bevor man diese Stelle für Ausnahmen heranziehen könnte, zuerst die Begründung der kirchlichen Lehre prüfen muß. So genau kenne ich mich da nicht aus, aber ich nehme an, daß die Ehelehre die Nichtbeachtung dieser Stelle irgendwie erklären wird. Auch die mögliche Folge (quasi Annulierung der ersten Ehe mit der Folge einer möglichen zweiten Ehe) ist nur kurz angedacht, ob das überhaupt ginge (jenseits der Beachtung dieser Bibelstelle) ist auch noch eine Frage. Kennt sich da jemand aus? Iudex vielleicht?

 

Daß diese Stelle aber jenseits der (evtl. möglichen) Zulassung zu den Sakramenten auf jeden Fall einen Anhaltspunkt zum praktischen Umgang mit derart verlassenen Ehepartnern aufzeigt (ungeachtet aller anderen Argumente für einen besonders sorgfältigen Umgang mit diesen Menschen) halte ich auch für gegeben.

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Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Und was sagt diese Stelle uns eigentlich genau?

 

Wenn eine Frau entlassen wird, die nicht unzüchtig war, wird sie (durch die für die Absicherung notwendige neue Heirat) eine Ehebrecherin, wahrscheinlich aber zumindest schuldgemindert, da sie ja von einem anderen in ihr Schicksal ausgeliefert wurde. Bliebe höchstens noch der Trennungsgrund zu berücksichtigen (falls sie ein Hausdrache war :lol: ).

 

Hat die entlassene Frau dagegen Unzucht verübt, dann wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert. Wenn sie nun wieder heiratet, begeht sie nach Halbsatz 1 offenbar keinen Ehebruch, sehr wohl aber ihr neuer Mann (Halbsatz 2), da er eine aus der Ehe entlassene Frau (auf das Vorliegen von Unzucht auf Seiten der Frau scheint es nicht anzukommen) heiratet.

 

Merkwürdiges Ergebnis. Findet jemand einen Fehler in der Auslegung des Satzes? :huh:

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Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Und was sagt diese Stelle uns eigentlich genau?

 

Wenn eine Frau entlassen wird, die nicht unzüchtig war, wird sie (durch die für die Absicherung notwendige neue Heirat) eine Ehebrecherin, wahrscheinlich aber zumindest schuldgemindert, da sie ja von einem anderen in ihr Schicksal ausgeliefert wurde. Bliebe höchstens noch der Trennungsgrund zu berücksichtigen (falls sie ein Hausdrache war :lol: ).

 

Hat die entlassene Frau dagegen Unzucht verübt, dann wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert. Wenn sie nun wieder heiratet, begeht sie nach Halbsatz 1 offenbar keinen Ehebruch, sehr wohl aber ihr neuer Mann (Halbsatz 2), da er eine aus der Ehe entlassene Frau (auf das Vorliegen von Unzucht auf Seiten der Frau scheint es nicht anzukommen) heiratet.

 

Merkwürdiges Ergebnis. Findet jemand einen Fehler in der Auslegung des Satzes? :huh:

Ist doch ganz einfach (finde ich jedenfalls)

Dein erster Satz ist schon richtig.

Wenn aber die Frau wegen Unzucht entlassen wird, wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert, weil sie ja schon eine Ehebrecherin ist.

So ist das wohl gemeint.

 

Bemerkenswert dabei ist: Egal ob es sich hier um wörtliche Wiedergabe von Jesu Worten handelt, oder ob, wie Elisabeth hat anklingen lassen, dieses Stelle nur speziell für die Judenchristen geschrieben worden ist, in beiden Fällen kann man sich nicht auf Jesus berufen, wenn man jegliche Ehescheidung ablehnt.....

 

Werner

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Gerlinde Blosche
Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Und was sagt diese Stelle uns eigentlich genau?

 

Wenn eine Frau entlassen wird, die nicht unzüchtig war, wird sie (durch die für die Absicherung notwendige neue Heirat) eine Ehebrecherin, wahrscheinlich aber zumindest schuldgemindert, da sie ja von einem anderen in ihr Schicksal ausgeliefert wurde. Bliebe höchstens noch der Trennungsgrund zu berücksichtigen (falls sie ein Hausdrache war :lol: ).

 

Hat die entlassene Frau dagegen Unzucht verübt, dann wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert. Wenn sie nun wieder heiratet, begeht sie nach Halbsatz 1 offenbar keinen Ehebruch, sehr wohl aber ihr neuer Mann (Halbsatz 2), da er eine aus der Ehe entlassene Frau (auf das Vorliegen von Unzucht auf Seiten der Frau scheint es nicht anzukommen) heiratet.

 

Merkwürdiges Ergebnis. Findet jemand einen Fehler in der Auslegung des Satzes? :huh:

Lieber soames,

Wer eine Frau, die Unzucht verübt hat, entlässt, liefert sie erst recht dem Ehebruch aus!!!!!

Liebe Grüße

Gerlinde

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Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Und was sagt diese Stelle uns eigentlich genau?

 

Wenn eine Frau entlassen wird, die nicht unzüchtig war, wird sie (durch die für die Absicherung notwendige neue Heirat) eine Ehebrecherin, wahrscheinlich aber zumindest schuldgemindert, da sie ja von einem anderen in ihr Schicksal ausgeliefert wurde. Bliebe höchstens noch der Trennungsgrund zu berücksichtigen (falls sie ein Hausdrache war :lol: ).

 

Hat die entlassene Frau dagegen Unzucht verübt, dann wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert. Wenn sie nun wieder heiratet, begeht sie nach Halbsatz 1 offenbar keinen Ehebruch, sehr wohl aber ihr neuer Mann (Halbsatz 2), da er eine aus der Ehe entlassene Frau (auf das Vorliegen von Unzucht auf Seiten der Frau scheint es nicht anzukommen) heiratet.

 

Merkwürdiges Ergebnis. Findet jemand einen Fehler in der Auslegung des Satzes? :huh:

Ist doch ganz einfach (finde ich jedenfalls)

Dein erster Satz ist schon richtig.

Wenn aber die Frau wegen Unzucht entlassen wird, wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert, weil sie ja schon eine Ehebrecherin ist.

So ist das wohl gemeint.

 

Bemerkenswert dabei ist: Egal ob es sich hier um wörtliche Wiedergabe von Jesu Worten handelt, oder ob, wie Elisabeth hat anklingen lassen, dieses Stelle nur speziell für die Judenchristen geschrieben worden ist, in beiden Fällen kann man sich nicht auf Jesus berufen, wenn man jegliche Ehescheidung ablehnt.....

 

Werner

Deine Ergänzung zum zweiten Satz scheint mir richtig. Dann heißt es aber im Ergebnis: Egal ob die Frau Unzucht verübt hat oder nicht - bei Neuheirat begeht sie Ehebruch, auch wenn sie (aus den sozialen Gegebenheiten damals) evtl. keine andere Möglichkeit hatte, da sie schuldlos ausgeliefert wurde.

 

Wenn wir von gleichen Rechten für Mann und Frau ausgehen und die altjüdische Ungleichbehandlung außer Acht lassen heißt das aber für jeden der beteiligten anderen Ehepartner (d. h. den ungerecht verstoßenden Mann, der neu heiratet, genauso wie den die unzüchtige oder nicht unzüchtige entlassene Frau heiratenden Mann) daß auch er Ehebruch begeht, denn dazu gehören immer zwei. Die seltsame Folgerung meines zuerst geschriebenen zweiten Satzes läßt sich dann nicht mehr aufrechterhalten, sie war sowieso nur eine Formulierungshypothese.

 

Der einzige Fall, dessen Lösung sich nicht ganz ohne Interpretation ergibt ist tatsächlich der Fall des Ehemannes, der seine Frau wegschickt, weil sie Unzucht getrieben hat. Das ist (geschlechtsneutral aufgefaßt) der hier diskutierte Fall. Welche Folgerungen ergeben sich nun dafür?

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Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Und was sagt diese Stelle uns eigentlich genau?

 

Wenn eine Frau entlassen wird, die nicht unzüchtig war, wird sie (durch die für die Absicherung notwendige neue Heirat) eine Ehebrecherin, wahrscheinlich aber zumindest schuldgemindert, da sie ja von einem anderen in ihr Schicksal ausgeliefert wurde. Bliebe höchstens noch der Trennungsgrund zu berücksichtigen (falls sie ein Hausdrache war :lol: ).

 

Hat die entlassene Frau dagegen Unzucht verübt, dann wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert. Wenn sie nun wieder heiratet, begeht sie nach Halbsatz 1 offenbar keinen Ehebruch, sehr wohl aber ihr neuer Mann (Halbsatz 2), da er eine aus der Ehe entlassene Frau (auf das Vorliegen von Unzucht auf Seiten der Frau scheint es nicht anzukommen) heiratet.

 

Merkwürdiges Ergebnis. Findet jemand einen Fehler in der Auslegung des Satzes? :huh:

Lieber soames,

Wer eine Frau, die Unzucht verübt hat, entlässt, liefert sie erst recht dem Ehebruch aus!!!!!

Liebe Grüße

Gerlinde

Das mag sein, aber kennst Du hier in Betracht kommende Bibelstellen, die sich mit der Ehe speziell beschäftigen, die in der Wiederheirat des Mannes einen Ehebruch sehen?

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Gerlinde Blosche
Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Und was sagt diese Stelle uns eigentlich genau?

 

Wenn eine Frau entlassen wird, die nicht unzüchtig war, wird sie (durch die für die Absicherung notwendige neue Heirat) eine Ehebrecherin, wahrscheinlich aber zumindest schuldgemindert, da sie ja von einem anderen in ihr Schicksal ausgeliefert wurde. Bliebe höchstens noch der Trennungsgrund zu berücksichtigen (falls sie ein Hausdrache war :lol: ).

 

Hat die entlassene Frau dagegen Unzucht verübt, dann wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert. Wenn sie nun wieder heiratet, begeht sie nach Halbsatz 1 offenbar keinen Ehebruch, sehr wohl aber ihr neuer Mann (Halbsatz 2), da er eine aus der Ehe entlassene Frau (auf das Vorliegen von Unzucht auf Seiten der Frau scheint es nicht anzukommen) heiratet.

 

Merkwürdiges Ergebnis. Findet jemand einen Fehler in der Auslegung des Satzes? :huh:

Lieber soames,

Wer eine Frau, die Unzucht verübt hat, entlässt, liefert sie erst recht dem Ehebruch aus!!!!!

Liebe Grüße

Gerlinde

Das mag sein, aber kennst Du hier in Betracht kommende Bibelstellen, die sich mit der Ehe speziell beschäftigen, die in der Wiederheirat des Mannes einen Ehebruch sehen?

Lieber Soames,

es ergeben sich hier wirklich Spekulationen, bei denen man sich schon ein wenig das Hirn zermartern muss. Bibelstellen fallen mir im Moment keine weiteren ein. Aber ich finde, dass das Komplizierte folgendes ist. Unsere Probleme entstehen dadurch, weil in der Kirche eine Ehe vor Gott nicht geschieden werden kann und "Ehebruch" nicht gleich "Ehebruch" ist., weil es ein Unterschied ist, ob einer einmal einen Ehebruch begeht oder ob eine Ehe auf Dauer auseinandergeht." Ein"Ehebruch wäre ja noch zu "kitten".

Da nach Lehre der Kirche eine Ehe vor Gott nicht geschieden werden kann, besteht sie also bei Trennung der Partner weiter , obwohl der innere und äußere "Bruch" schon Realität ist, weil nichts mehr "heil" ist, und die "eheliche Ordnung" eh nicht mehr existiert.

Weil aber nach der Lehre der Kirche die sexuelle Vereinigung in einer 2. Partnerschaft bzw. weltlichen Ehe erst den schon in der Realität vorhandenen "Ehebruch" zum Ehebruch macht, wird das Ganze so kompliziert.

Lieber Soames, ich glaub wir müssen bei dieser Hitze unsere Gehinrwindungen ein wenig schonen, damit wir keinen Gehirnschlag bekommen. Ich gehe jetzt Garten gießen und ich brauch auch einen Guss,

dir schick ich einen freundlichen

Gruß

Gerlinde

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Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Und was sagt diese Stelle uns eigentlich genau?

 

Wenn eine Frau entlassen wird, die nicht unzüchtig war, wird sie (durch die für die Absicherung notwendige neue Heirat) eine Ehebrecherin, wahrscheinlich aber zumindest schuldgemindert, da sie ja von einem anderen in ihr Schicksal ausgeliefert wurde. Bliebe höchstens noch der Trennungsgrund zu berücksichtigen (falls sie ein Hausdrache war :lol: ).

 

Hat die entlassene Frau dagegen Unzucht verübt, dann wird sie nicht dem Ehebruch ausgeliefert. Wenn sie nun wieder heiratet, begeht sie nach Halbsatz 1 offenbar keinen Ehebruch, sehr wohl aber ihr neuer Mann (Halbsatz 2), da er eine aus der Ehe entlassene Frau (auf das Vorliegen von Unzucht auf Seiten der Frau scheint es nicht anzukommen) heiratet.

 

Merkwürdiges Ergebnis. Findet jemand einen Fehler in der Auslegung des Satzes? :huh:

Lieber soames,

Wer eine Frau, die Unzucht verübt hat, entlässt, liefert sie erst recht dem Ehebruch aus!!!!!

Liebe Grüße

Gerlinde

Das mag sein, aber kennst Du hier in Betracht kommende Bibelstellen, die sich mit der Ehe speziell beschäftigen, die in der Wiederheirat des Mannes einen Ehebruch sehen?

Lieber Soames,

es ergeben sich hier wirklich Spekulationen, bei denen man sich schon ein wenig das Hirn zermartern muss. Bibelstellen fallen mir im Moment keine weiteren ein. Aber ich finde, dass das Komplizierte folgendes ist. Unsere Probleme entstehen dadurch, weil in der Kirche eine Ehe vor Gott nicht geschieden werden kann und "Ehebruch" nicht gleich "Ehebruch" ist., weil es ein Unterschied ist, ob einer einmal einen Ehebruch begeht oder ob eine Ehe auf Dauer auseinandergeht." Ein"Ehebruch wäre ja noch zu "kitten".

Da nach Lehre der Kirche eine Ehe vor Gott nicht geschieden werden kann, besteht sie also bei Trennung der Partner weiter , obwohl der innere und äußere "Bruch" schon Realität ist, weil nichts mehr "heil" ist, und die "eheliche Ordnung" eh nicht mehr existiert.

Weil aber nach der Lehre der Kirche die sexuelle Vereinigung in einer 2. Partnerschaft bzw. weltlichen Ehe erst den schon in der Realität vorhandenen "Ehebruch" zum Ehebruch macht, wird das Ganze so kompliziert.

Lieber Soames, ich glaub wir müssen bei dieser Hitze unsere Gehinrwindungen ein wenig schonen, damit wir keinen Gehirnschlag bekommen. Ich gehe jetzt Garten gießen und ich brauch auch einen Guss,

dir schick ich einen freundlichen

Gruß

Gerlinde

Danke, liebe Gerlinde. Vielleicht vertagen wir in den Herbst. ;)

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Ich kenne einen Fall, wo ein bekannter Politiker jahrlang standesamtlich verheiratet war. Nach der Scheidung hat er kirchlich geheiratet und wurde sogar von einem Bischof getraut.

In einem solchen Fall hätte der Mann besser sein Fall vor einem kirchlichen

Gericht hinbringen sollen, das den konkreten Fall prüft.

So bringt er sich selbst und den Bischof in Verruf.

bearbeitet von platon
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Gerlinde Blosche
Ich kenne einen Fall, wo ein bekannter Politiker jahrlang standesamtlich verheiratet war. Nach der Scheidung hat er kirchlich geheiratet und wurde sogar von einem Bischof getraut.

In einem solchen Fall hätte der Mann besser sein Fall vor einem kirchlichen

Gericht hinbringen sollen, das den konkreten Fall prüft.

So bringt er sich selbst und den Bischof in Verruf.

Lieber Platon,

Da eine nur standesamtlich geschlossene Ehe laut kirchlichem Recht keine Gültigkeit hat, braucht es kein kirchliches Gericht um diese Ehe für ungültig zu erkären. Da somit die erste Ehe vor Gott nicht gültig war, begeht er mit dem Eingehen einer zweiten Ehe, auch bei Nichtenthaltsamkeit keinen Ehebruch.

Ich denke so sieht es die Kirche.

Wer es besser weiß, kann mich gerne korrigieren.

Liebe Grüße

Gerlinde

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Nehmen wir mal an, ein Sinn der Nichtzulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene sei es, der Gemeinde die Konsequenz dieser Handlung aufzuzeigen.

 

Das könnte bedeuten, dass die von der Kommunion Ausgeschlossenen dies mit Würde tragen könnten. Sie wissen darum, dass es grundsätzlich Sünde ist und dies aus dem Blickwinkel der Nichtbeteiligten so aussehen muss. Aus ihrer eigenen Sicht und nach ihrem eigenen Gewissen muss es nicht zwingend Sünde (Abwendung von Gott) sein. Aber um die Gemeinde nicht vor eine unlösbare Situation zu stellen, respektieren sie die Sicht der Gemeinde, die dies ja nicht beurteilen kann und gehen z.B. nicht zur Kommunion.

 

Aber es gibt nicht den geringsten Anlaß, dass sie dafür in irgend einer anderen Weise von der Gemeinde ausgeschlossen werden können.

 

Was nun, wenn die Gemeinde ihrerseits dies nicht beachtet, sondern - wie auch immer - die Wiederverheirateten Geschiedenen ausschließt?

 

Verliert die Gemeinde damit nicht irgendwie den "Anspruch" auf den Verzicht der Wiederverheirateten Geschiedenen?

 

Es gibt mit Sicherheit Fehlverhalten der Gemeinde sowohl bei Geschiedenen wie auch bei Wiederverheirateten Geschiedenen.

 

Vielleicht gibt es aber auch ein Fehlverhalten bei, ich sage bewusst, bei den Wiederverheirateten Geschiedenen.

Wenn sie so tun, als ob mein persönliches Leben als Wiederverheirateter Geschiedener kein Problem bereiten dürfte, weil Gott ja alle Menschen in ihre je eigenen Situation liebt, dann habe ich Recht, aber Gott liebt auch die Menschen die mit Wiederverheirateten Geschiedenen Probleme bei ihrem persönlichen Glauben an den dreifaltigen Gott bekommen.

 

Ein Freund und Priester hat mir erzählt, dass eine befreundetes "Ehepaar, Wiederverheiratet Geschieden" bewusst bei ihm nicht zur Kommunion ging, weil sie ihm kein Problem bereiten wollten. Als er sie im persönlichen Gespräch darauf Ansprach und ihnen gesagt hat: dass er ihnen die Kommunion nicht verweigern würde, haben sie ihm gesagt, es ist Gut so wie es ist, bringen wir uns nicht Gegenseitig in Schwierigkeiten.

 

Beide Seiten haben das Problem erkannt und beide bringen sich nicht gegenseitig in Schwierigkeiten, dies ist für mich die Herausforderung von einem christlichem Leben, den anderen nicht in Schwierigkeiten bringen und so gut es geht, der Situation in denen Menschen leben gerecht werden.

 

Walter

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Gutes Thema Martin - wie immer:-)...

 

Wie Du ja weißt bin ich ja seit ca. 6 Jahren in dieser Situation und kennst meine Einstellung zur geistigen Kommunion. Ich sage dir, es ist ja meine eigene Geschichte, mein eigenes Leben und mein Schicksal. Wenn ich bei der Kommunion sitzen bleibe, fühle ich mich von Jesus ganz und gar nicht ausgeschlossen - natürlich gibt es Situationen wo ich gerne zur Kommunion gehen würde aber diese "Zweisamkeit" der geistigen Kommunion gibt mir auch sehr viel. Ich war ja jetzt in Rom und hatte viele wunderbare Momente in unserer Pilgergruppe, viel ungläubiges Kopfschütteln, warum ich denn nicht gehe. Ich muß mich selbst beim Pfarrer rechtfertigen und frage mich oft...mach ich es denn richtig? Wenn man es mir sooft anbietet und ich gehe nicht, ist das Hochmut?

 

Ich bin hier weder ausgegrenzt oder sonstwas, ich stehe zu meiner Zweitehe (worauf der Pfarrer auch meinte, wenn ich es nicht als Sünde ansehe, kann ich doch gehen) und ich gehe damit auch offen um. Ich habe mich entschlossen, den kirchl. Regeln zu folgen mit der Hoffnung auf Änderung. Ich fühle mich dadurch nicht schlechter als andere Katholiken und ich würde mich freuen, wenn meine Mitchristen bevor sie zur Kommunion gehen, sich selber mehr prüfen und ich nicht dieses gleichgültige nach vorne latschen ertragen muß. Das finde ich viel schlimmer....

 

Ich habe vielleicht sogar durch diesen Verzicht (bin ja erst 2000 konvertiert) viel innere Gefühle und religiöse Intensität erlebt, die Sehnsucht nach Gott und seine Nähe....vielleicht ist genau das mein Weg und ich hätte es sonst gar nicht so erlebt....

 

Ich kann euch gar nicht sagen, wie gerne ich katholisch bin und wieviel es mir wert ist. Das können mir einzelne Hanseln aus der Gemeinde doch nicht nehmen.

 

LG Sina

 

 

P.S. Rom war megaklasse und ich bin immer noch ganz high davon. Wer Bilder schauen mag unter dem Vaticanfotografen www.fotografiafelici.it (Generalaudienz 15.06.) da gebe ich dem BXVI die Hand und just vor mir segnete er das Volk - wenn das nix ist.

 

Höhepunkt war für mich aber das Grab von JPII...

 

Ich wünsch euch was...

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Gerlinde Blosche
Gutes Thema Martin - wie immer:-)...

 

Wie Du ja weißt bin ich ja seit ca. 6 Jahren in dieser Situation und kennst meine Einstellung zur geistigen Kommunion. Ich sage dir, es ist ja meine eigene Geschichte, mein eigenes Leben und mein Schicksal. Wenn ich bei der Kommunion sitzen bleibe, fühle ich mich von Jesus ganz und gar nicht ausgeschlossen - natürlich gibt es Situationen wo ich gerne zur Kommunion gehen würde aber diese "Zweisamkeit" der geistigen Kommunion gibt mir auch sehr viel. Ich war ja jetzt in Rom und hatte viele wunderbare Momente in unserer Pilgergruppe, viel ungläubiges Kopfschütteln, warum ich denn nicht gehe. Ich muß mich selbst beim Pfarrer rechtfertigen und frage mich oft...mach ich es denn richtig? Wenn man es mir sooft anbietet und ich gehe nicht, ist das Hochmut?

 

Ich bin hier weder ausgegrenzt oder sonstwas, ich stehe zu meiner Zweitehe (worauf der Pfarrer auch meinte, wenn ich es nicht als Sünde ansehe, kann ich doch gehen) und ich gehe damit auch offen um. Ich habe mich entschlossen, den kirchl. Regeln zu folgen mit der Hoffnung auf Änderung. Ich fühle mich dadurch nicht schlechter als andere Katholiken und ich würde mich freuen, wenn meine Mitchristen bevor sie zur Kommunion gehen, sich selber mehr prüfen und ich nicht dieses gleichgültige nach vorne latschen ertragen muß. Das finde ich viel schlimmer....

 

Ich habe vielleicht sogar durch diesen Verzicht (bin ja erst 2000 konvertiert) viel innere Gefühle und religiöse Intensität erlebt, die Sehnsucht nach Gott und seine Nähe....vielleicht ist genau das mein Weg und ich hätte es sonst gar nicht so erlebt....

 

Ich kann euch gar nicht sagen, wie gerne ich katholisch bin und wieviel es mir wert ist. Das können mir einzelne Hanseln aus der Gemeinde doch nicht nehmen.

 

LG Sina

 

 

P.S. Rom war megaklasse und ich bin immer noch ganz high davon. Wer Bilder schauen mag unter dem Vaticanfotografen www.fotografiafelici.it (Generalaudienz 15.06.) da gebe ich dem BXVI die Hand und just vor mir segnete er das Volk - wenn das nix ist.

 

Höhepunkt war für mich aber das Grab von JPII...

 

Ich wünsch euch was...

Liebe Sina,

du hast wirklich wunderbar zum Ausdruck gebracht, wie wichtig die tiefe geistige Beziehung zu Jesus aus dem Herzen heraus ist.

Danke und liebe Grüße

Gerlinde

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