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Im Namen des Volkes...


Clown

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Zum abstrakten BGB: Gab es da nicht den Paragraphen vom entflogenen Bienenschwarm?

Du meinst diese wunderbare Stelle mit "Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme ..."?

Genau die! Die ist so schön bildlich. Aber man kann bestimmt als Jurist ganz viele Analogieschlüsse ziehen und von den Bienen abstrahieren. :angry:

 

Nö, das ist lex specialis. Das österr. ABGB stellt neben die Bienen auch Tauben, Fasane etc., aber eigentlich ist das Bienenthema bereits in den Institutionen so ähnlich behandelt. Wie alt die gefundene Lösung ist, hab ich noch nicht verfolgt. (Bei anderen BGB-Stellen bin ich schon bis zu den Vorsokratikern gekommen). Grüße, KAM

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Schließlich müssen die armen Banker auch jeden ollen KfW-Antrag für Häuslebauer entgegennehmen, für den es so gut wie keine Marge gibt...
Wobei das in der Theorie gut klingt, in der Realität aber wie oben geschildert eher für Überraschungen sorgt.
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Schließlich müssen die armen Banker auch jeden ollen KfW-Antrag für Häuslebauer entgegennehmen, für den es so gut wie keine Marge gibt...
Wobei das in der Theorie gut klingt, in der Realität aber wie oben geschildert eher für Überraschungen sorgt.

Na ja, es gibt keinen Kontrahierungszwang. Und wenn Dich Dein Banker im Beratungsgespräch überzeugt, dass die von ihm angebotene Variante dann besser ist als die von Dir beantragte KfW-Finanzierung, kannst Du doch nicht sagen, dass er sich weigern würde, den Antrag entgegenzunehmen. :angry:

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Schließlich müssen die armen Banker auch jeden ollen KfW-Antrag für Häuslebauer entgegennehmen, für den es so gut wie keine Marge gibt...
Wobei das in der Theorie gut klingt, in der Realität aber wie oben geschildert eher für Überraschungen sorgt.
Na ja, es gibt keinen Kontrahierungszwang. Und wenn Dich Dein Banker im Beratungsgespräch überzeugt, dass die von ihm angebotene Variante dann besser ist als die von Dir beantragte KfW-Finanzierung, kannst Du doch nicht sagen, dass er sich weigern würde, den Antrag entgegenzunehmen. :angry:
Gibt es nicht?

 

Mir wurde immer gesagt, jede Bank muss die Abwicklung mit der KfW übernehmen, da der Endkunde ja keine andere Möglichkeit hat mit dieser Bank in Verbindung zu treten.

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Eurer Erfahrung nach: sehen Kirchengemeinden es gerne, wenn ein konfessionsloser Student ankommt und ausnutzen möchte, dass diese befähigt sind, Ablichtungen zu beglaubigen? Ich will nämlich um die Zahlung von ca 10 EUR für den Notar herumkommen (wobei ich mir bei der Gelegenheit auch gleich mal wieder einen Schwall Abi-Zeugnis-Kopien beglaubigen ließe).

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Zum abstrakten BGB: Gab es da nicht den Paragraphen vom entflogenen Bienenschwarm?

Du meinst diese wunderbare Stelle mit "Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme ..."?

Genau die! Die ist so schön bildlich. Aber man kann bestimmt als Jurist ganz viele Analogieschlüsse ziehen und von den Bienen abstrahieren. :angry:

 

Nö, das ist lex specialis. Das österr. ABGB stellt neben die Bienen auch Tauben, Fasane etc., aber eigentlich ist das Bienenthema bereits in den Institutionen so ähnlich behandelt. Wie alt die gefundene Lösung ist, hab ich noch nicht verfolgt. (Bei anderen BGB-Stellen bin ich schon bis zu den Vorsokratikern gekommen). Grüße, KAM

Das Bienenrecht gab es so schon bei den alten Römern. haben wir damals im Grundkurs gelesen.

Genau wie die Sache mit der angeschossenen Wildsau/Hirsch/etc, die über die Jagdreviergrenze läuft und dort den Geist aufgibt. Wem gehört die?

Die wegen Fuchsbandwurm in Verruf geratenen Waldbeeren gehören ebenfalls in diese Kategorie (direkt von den Römern übernommen)

 

Werner

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Eurer Erfahrung nach: sehen Kirchengemeinden es gerne, wenn ein konfessionsloser Student ankommt und ausnutzen möchte, dass diese befähigt sind, Ablichtungen zu beglaubigen? Ich will nämlich um die Zahlung von ca 10 EUR für den Notar herumkommen (wobei ich mir bei der Gelegenheit auch gleich mal wieder einen Schwall Abi-Zeugnis-Kopien beglaubigen ließe).

Wer akzeptiert denn so eine Beglaubigung? Eine deutsche Behörde jedenfalls nicht!

 

Werner

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Eurer Erfahrung nach: sehen Kirchengemeinden es gerne, wenn ein konfessionsloser Student ankommt und ausnutzen möchte, dass diese befähigt sind, Ablichtungen zu beglaubigen? Ich will nämlich um die Zahlung von ca 10 EUR für den Notar herumkommen (wobei ich mir bei der Gelegenheit auch gleich mal wieder einen Schwall Abi-Zeugnis-Kopien beglaubigen ließe).

Wer akzeptiert denn so eine Beglaubigung? Eine deutsche Behörde jedenfalls nicht!

 

Werner

 

Zur Beglaubigung von Ablichtungen sind gem. §§ 33 I VwfVG, 1 BeglV iVm § 1 VwfVG auch alle Behörden der Körperschaften des Öffentlichen Rechts befugt, sodass darunter auch anerkannte Kirchen fallen.

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Eurer Erfahrung nach: sehen Kirchengemeinden es gerne, wenn ein konfessionsloser Student ankommt und ausnutzen möchte, dass diese befähigt sind, Ablichtungen zu beglaubigen? Ich will nämlich um die Zahlung von ca 10 EUR für den Notar herumkommen (wobei ich mir bei der Gelegenheit auch gleich mal wieder einen Schwall Abi-Zeugnis-Kopien beglaubigen ließe).

Wer akzeptiert denn so eine Beglaubigung? Eine deutsche Behörde jedenfalls nicht!

 

Werner

 

Zur Beglaubigung von Ablichtungen sind gem. §§ 33 I VwfVG, 1 BeglV iVm § 1 VwfVG auch alle Behörden der Körperschaften des Öffentlichen Rechts befugt, sodass darunter auch anerkannte Kirchen fallen.

 

Du bist mir zuvorgekommen. Ich denke, dass ich auch vieles im Pfarramt habe bestätigen lassen.

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Eurer Erfahrung nach: sehen Kirchengemeinden es gerne, wenn ein konfessionsloser Student ankommt und ausnutzen möchte, dass diese befähigt sind, Ablichtungen zu beglaubigen? Ich will nämlich um die Zahlung von ca 10 EUR für den Notar herumkommen (wobei ich mir bei der Gelegenheit auch gleich mal wieder einen Schwall Abi-Zeugnis-Kopien beglaubigen ließe).

Wer akzeptiert denn so eine Beglaubigung? Eine deutsche Behörde jedenfalls nicht!

 

Werner

 

Zur Beglaubigung von Ablichtungen sind gem. §§ 33 I VwfVG, 1 BeglV iVm § 1 VwfVG auch alle Behörden der Körperschaften des Öffentlichen Rechts befugt, sodass darunter auch anerkannte Kirchen fallen.

... jede "siegelführende" Stelle: auch Krankenkassen, Sparkassen ...

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Wobei das in der Theorie gut klingt, in der Realität aber wie oben geschildert eher für Überraschungen sorgt.
Na ja, es gibt keinen Kontrahierungszwang. Und wenn Dich Dein Banker im Beratungsgespräch überzeugt, dass die von ihm angebotene Variante dann besser ist als die von Dir beantragte KfW-Finanzierung, kannst Du doch nicht sagen, dass er sich weigern würde, den Antrag entgegenzunehmen. :angry:
Gibt es nicht?

 

Mir wurde immer gesagt, jede Bank muss die Abwicklung mit der KfW übernehmen, da der Endkunde ja keine andere Möglichkeit hat mit dieser Bank in Verbindung zu treten.

Kontrahierungszwang bedeutet, die Bank muss mit dir den gewünschten Vertrag abschließen. Dem unterliegen z. B. Sparkassen was Sparkonten anbelangt.

 

Für die Kredite der KfW übernimmt die Hausbank das Obligo. Dazu kann sie nicht gezwungen werden.

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Eurer Erfahrung nach: sehen Kirchengemeinden es gerne, wenn ein konfessionsloser Student ankommt und ausnutzen möchte, dass diese befähigt sind, Ablichtungen zu beglaubigen? Ich will nämlich um die Zahlung von ca 10 EUR für den Notar herumkommen (wobei ich mir bei der Gelegenheit auch gleich mal wieder einen Schwall Abi-Zeugnis-Kopien beglaubigen ließe).

Wer akzeptiert denn so eine Beglaubigung? Eine deutsche Behörde jedenfalls nicht!

 

Werner

 

Zur Beglaubigung von Ablichtungen sind gem. §§ 33 I VwfVG, 1 BeglV iVm § 1 VwfVG auch alle Behörden der Körperschaften des Öffentlichen Rechts befugt, sodass darunter auch anerkannte Kirchen fallen.

... jede "siegelführende" Stelle: auch Krankenkassen, Sparkassen ...

 

Du bist doch Berliner, kennst du eine siegelführende Stelle, die das kostenlos und unkompliziert macht?

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Du bist doch Berliner, kennst du eine siegelführende Stelle, die das kostenlos und unkompliziert macht?

Nein, kenne ich nicht. Ich arbeite auch nicht bei einer siegelführenden Stelle.

Vielleicht kannst Du doch die nette Mitarbeiterin der Krankenkasse überzeugen? Oder Deine Sparkassenkundenbetreuerin? Ist das Studentenwerk nicht auch A.d.ö.R.??? (Aber du bist garnicht der besagte konfessionsloser Studi, stimmts?)

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Du bist doch Berliner, kennst du eine siegelführende Stelle, die das kostenlos und unkompliziert macht?

Nein, kenne ich nicht. Ich arbeite auch nicht bei einer siegelführenden Stelle.

Vielleicht kannst Du doch die nette Mitarbeiterin der Krankenkasse überzeugen? Oder Deine Sparkassenkundenbetreuerin? Ist das Studentenwerk nicht auch A.d.ö.R.??? (Aber du bist garnicht der besagte konfessionsloser Studi, stimmts?)

 

Doch, ich bin besagter konfessionsloser Studi, aber bei einer Privatbank und wo meine Krankenkasse ist, habe ich keine Ahnung. Und zum Studentenwerk hingehen ... ich sagte unkompliziert ... :angry:

 

Edit: Am liebsten wäre mir jetzt ein Privatnotar.

bearbeitet von Clown
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Eurer Erfahrung nach: sehen Kirchengemeinden es gerne, wenn ein konfessionsloser Student ankommt und ausnutzen möchte, dass diese befähigt sind, Ablichtungen zu beglaubigen?

 

Kommt auf die Pfarrsekretärin an. Einfach mal anrufen.

bearbeitet von pmn
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Laut FAZ von heute hat der EuGHMR in einem bisher unveröffentlichten Beschluss einen Vergleich zwischen der Bundesrepublik und enteigneten DDR-Bürgern angeregt. Nachdem das Bundesfinanzministerium die Vermögensämter "offensichtlich rechtswidrig" (so nicht ich, sondern das BVerwG) angewiesen hat, geltendes Recht nicht umzusetzen und einem bestehenden Anspruch anzuerkennen, lässt sich die Bundesrepublik in einem Fall (der aber Präzedenzwirkung haben könnte) herab, den ehemaligen Eigentümern 50 % des Verkehrswertes ihres ehemaligen Eigentums auszuzahlen. :angry:

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In dem Verfahren gegen Oberkommissar Alexander M. und Hauptmeister Jochen G. wg. Aussetzung mit Todesfolge, strafbar gem. § 221 I Nr. 2, III StGB steht nun offenbar ein Freispruch bevor, da die StA diesen beantragt hat (nachdem die Anklage im Klageerzwingungsverfahren errungen werden musste). Ich frage mich allerdings, wieso gegen die Polizeibeamten nicht ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet wurde, da es ja offenbar an Beweisproblemen beim Vorsatz bezogen auf das TB-Merkmal der Hilflosigkeit zu scheitern droht ...

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,485688,00.html

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In dem Verfahren gegen Oberkommissar Alexander M. und Hauptmeister Jochen G. wg. Aussetzung mit Todesfolge, strafbar gem. § 221 I Nr. 2, III StGB steht nun offenbar ein Freispruch bevor, da die StA diesen beantragt hat (nachdem die Anklage im Klageerzwingungsverfahren errungen werden musste). Ich frage mich allerdings, wieso gegen die Polizeibeamten nicht ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet wurde, da es ja offenbar an Beweisproblemen beim Vorsatz bezogen auf das TB-Merkmal der Hilflosigkeit zu scheitern droht ...

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,485688,00.html

 

Das LG Lübeck hat nun doch überraschenderweise die Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun frage ich mich allerdings, weshalb die Strafe derart gemildert wurde, denn bei Aussetzung mit Todesfolge ist die Mindesstrafe 3 Jahre Freiheitsentzug ...

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,485845,00.html

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Rentenkasse darf nicht selbst den Tod feststellen.

 

Das an sich finde ich ja ausgesprochen nett.

 

Allerdings ...

 

 

... es gibt ein Verschollenheitsgesetz??? :angry:

 

... wer ist eigentlich Nutznießer der Gelder, die beim Abwesenheitspfleger eingegangen sind?

 

... und was ist wenn sich 6 Jahre nach der letzten Rentenzahlung herausstellt, daß der Mann seit 10 Jahren tot ist? Muss dann für 4 Jahre zurückgezahlt werden?

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Rentenkasse darf nicht selbst den Tod feststellen.

 

Das an sich finde ich ja ausgesprochen nett.

 

Allerdings ...

 

 

... es gibt ein Verschollenheitsgesetz??? :angry:

 

... wer ist eigentlich Nutznießer der Gelder, die beim Abwesenheitspfleger eingegangen sind?

 

... und was ist wenn sich 6 Jahre nach der letzten Rentenzahlung herausstellt, daß der Mann seit 10 Jahren tot ist? Muss dann für 4 Jahre zurückgezahlt werden?

 

 

zum 1...

http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=278

 

zum 2 ...

Die Miete wird bezahlt, Rechnungen etc.

 

zum 3...

das es zur Aufbewahrung einbehalten wird,

wird es zumutlich dann zurück erstattet.

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Zu Inges Link: Nicht zwingend rechtsmittelfest. :angry:

Nichts ist "zwingend rechtmittelfest", das ist ja das Schöne am Rechtsstaat.

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