Flo77 Posted February 15 Report Share Posted February 15 vor 17 Minuten schrieb Moriz: Ich bin mir nicht sicher, in wie weit in der Schweiz ein Ehrenmord bestraft werden kann, der vor der Einwanderung im Ausland verübt wurde. Zumal hier wohl auf einen Verbotsirrtum erkannt wurde. Das Stichwort ist "Lebenswirklichkeit". Wenn genug Leute mitmachen, ist alles gerechtfertigt, weil es ja zur Lebenswirklichkeit der Täter gehört. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moriz Posted February 15 Report Share Posted February 15 vor 29 Minuten schrieb Flo77: Das Stichwort ist "Lebenswirklichkeit". Wenn genug Leute mitmachen, ist alles gerechtfertigt, weil es ja zur Lebenswirklichkeit der Täter gehört. Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden. Im Zweifelsfall ist hier eine Aufklärung der Eltern viel wirkungsvoller als irgendeine für sie unverständliche Strafe. Wenn die Eltern erst mal kapiert haben, was sie ihren Kindern da angetan haben, dann werden die sich ihr Leben lang schämen. Ein Jahr Knast ist nichts dagegen. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted February 15 Report Share Posted February 15 vor 2 Minuten schrieb Moriz: Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden. FGM kann sogar nach deutschem Recht hier verfolgt werden, auch wenn es im Ausland gemacht wurde. vor 2 Minuten schrieb Moriz: Im Zweifelsfall ist hier eine Aufklärung der Eltern viel wirkungsvoller als irgendeine für sie unverständliche Strafe. Wenn die Eltern erst mal kapiert haben, was sie ihren Kindern da angetan haben, dann werden die sich ihr Leben lang schämen. Ein Jahr Knast ist nichts dagegen. Sehr optimistisch gedacht, aber Nein. Ich erwarte weder Scham noch Lerneffekt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
rince Posted February 15 Report Share Posted February 15 vor 23 Minuten schrieb Moriz: Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden. Gemäss Artikel ist es im Herkunftsland auf dem geduldigen Papier strafbar. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moriz Posted February 15 Report Share Posted February 15 (edited) vor 1 Stunde schrieb rince: vor 2 Stunden schrieb Moriz: Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden. Gemäss Artikel ist es im Herkunftsland auf dem geduldigen Papier strafbar. Nur, daß der somalische Ziegenhirte keine Ahnung davon hatte, was die Politik in der fernen Hauptstadt so alles trieb. Im Gegensatz zu dem, was seine Ahnen immer schon taten. Von daher hat der Richter ganz richtig auf "Verbotsirrtum" befunden. ich denke, vor einem deutschen Gericht würde das ähnlich laufen. (Wie gesagt, die Beschneidungen fanden vor der Immigration statt. Bei einem 'Heimaturlaub' sähe das ganz anders aus.) Disclaimer: Selbstverständlich bin ich gegen sexuelle Verstümmelung von Kindern. Muß man hier ja leider anfügen. Edited February 15 by Moriz Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted February 15 Report Share Posted February 15 (edited) Woher hat ein somalischer Ziegenhirte "vom platten Land" das Geld mit 10 Personen in die Schweiz auszuwandern? Aber wahrscheinlich ist die Frage zu un-woke. Edited February 15 by Flo77 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shubashi Posted February 15 Report Share Posted February 15 2 hours ago, Flo77 said: Woher hat ein somalischer Ziegenhirte "vom platten Land" das Geld mit 10 Personen in die Schweiz auszuwandern? Aber wahrscheinlich ist die Frage zu un-woke. Ach, in Somalia ist vieles möglich. Da gab es doch auch diesen Piratenkapitän, der 2010 einen Chemikalienfrachter kaperte, die Besatzung folterte und so ein Lösegeld erpresste. Als er verhaftet und überführt wurde, behauptete er, zur Tatzeit erst 13 Jahre alt gewesen zu sein und beantragte Asyl in Deutschland. Was das Verwaltungsgericht als legal ansah, denn in Somalia ist eben vieles möglich, auch ein Black Beard oder John King wäre da viel schneller befördert worden. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted May 15 Report Share Posted May 15 Wenn man Strafrechtler fragt, welche Paragraphen so gestrichen werden sollen, kommen lustige Listen heraus: http://www.strafverteidigervereinigungen.de/freispruch/texte/uwer14_mussweg.pdf Ich bin jetzt nur drauf gestoßen, weil Dr. Matthias Jahn den 226a StGB wegen Widerspruchs zu 1631d BGB quitt werden will, aber beim Überfliegen habe ich noch ein paar Streichvorschläge entdeckt, die man vielleicht erstmal diskutieren sollte... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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