Jump to content

Im Namen des Volkes...


Clown

Recommended Posts

vor 2 Stunden schrieb rince:

Man muss ein Hellseher sein, um zu vermuten, dass jemand, der auf andere mit nem Messer los geht, eine prinzipielle Gefahr für seine Umwelt darstellt und erst mal eingesperrt gehört? Echt jetzt?

Der Richter wird seine Gründe gehabt haben, diese Gefahr nicht allgemein zu sehen. Wir kennen auch die konkrete Situation nicht, in der der erste Vorfall stattfand. Bevor ich diese Gründe nicht kenne werde ich mich nicht zu Richterschelte verleiten lassen. Im Allgemeinen arbeiten die Richter in Deutschland nämlich wirklich gut.

Das ist nicht naiv, das ist einfach unser Rechtssystem.

Jeden, der mal aggressiv wird, gleich einzuweisen, würde unser Psyschatriesystem wohl auch überfordern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Moriz:

Soweit ich weiß sind die möglichen Gründe für eine Untersuchungshaft recht eng gezogen. Spontan fällt mir da am ehesten Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr ein. 

Es gibt da zwar auch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr § 112a StPO. Der mitgeteilte Sachverhalt reicht aber nicht. Wer mir nicht glaubt, lese selber nach.

 

Aus dem mitgeteilten Sachverhalt ist schon nicht ersichtlich, dass der Täter schon wiederholt andere mit einem gefährlichen Werkzeug verletzt hat, wurden die Polizisten so sehr verletzt, dass das als eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat gewertet werden muss und und begründen bestimmte Tatsachen (welche? -  Hellsehen gilt nicht) die Gefahr, dass er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen wird.

 

Der Vorfall ist tragisch, wäre aber mit unserer Strafprozessordnung nicht zu verhindern gewesen.

bearbeitet von Wunibald
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

45 minutes ago, Soulman said:

Ein neuer Putztruppenführer wurde ernannt und das ist sein Besen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html


Warten wir mal ab. Einige werden sich erinnern, dass diese Art der Disziplinierung einen Vorgänger im Extremistenerlaß von 1972 hatte - mit dem allerdings früher überwiegend Linksextremisten aus dem Dienst entfernt wurden. Wir werden also sehen, wie eine unionsgeführte Bundesregierung dieses Disziplinarrecht vermutlich schon in der nächsten Legislatur nutzen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Shubashi:

Wir werden also sehen, wie eine unionsgeführte Bundesregierung dieses Disziplinarrecht vermutlich schon in der nächsten Legislatur nutzen wird.

 

Könnte es sein, dass Grüne und Rote nicht für möglich halten, dass sie abgewählt werden könnten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Marcellinus:

 

Könnte es sein, dass Grüne und Rote nicht für möglich halten, dass sie abgewählt werden könnten?

Das wäre extremistisch und damit verboten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Shubashi:


Warten wir mal ab. Einige werden sich erinnern, dass diese Art der Disziplinierung einen Vorgänger im Extremistenerlaß von 1972 hatte - mit dem allerdings früher überwiegend Linksextremisten aus dem Dienst entfernt wurden. Wir werden also sehen, wie eine unionsgeführte Bundesregierung dieses Disziplinarrecht vermutlich schon in der nächsten Legislatur nutzen wird.

Das ist der Grund, warum ich immer vor den Methoden warne. Es soll sich eine Beweislastumkehr in dem Gesetz befinden. Das kenne ich bislang nur aus dem Steuerrecht.

bearbeitet von Soulman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb rince:
vor 1 Stunde schrieb Marcellinus:

Könnte es sein, dass Grüne und Rote nicht für möglich halten, dass sie abgewählt werden könnten?

Das wäre extremistisch und damit verboten.

 

Die Vorstellung, oder das Abwählen? ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine erneute Bestätigung der Meinungsfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht, das damit ein Urteil zugunsten der Bundesregierung in Berlin aufhob:

 

Quote

Das Kammergericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, der zufolge es Reichelt untersagt sein sollte, die Entwicklungshilfepolitik der Bundesregierung in Afghanistan zu kritisieren (Az. 10 W 184/23). …..Reichelt hatte auf der Plattform X (vormals Twitter) geschrieben: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)“. Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?“ ….

In der Sache stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden müssen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, sie „gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll“.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich würde interessieren, ob der Fakt aus dem ersten Satz (vom X-Twitter-Original-Zitat) stimmt oder nicht.

 

Alles andere ist für mich eine persönliche Meinungsäußerung, die meiner Meinung nach (:D) nicht vor ein Gericht und schon gar nicht in der Ebene gehört.

Mache ich mich jetzt strafbar, wenn ich der geäußersten Meinung anschließen würde? :unsure:

 

Übrigens: Mir ist aufgefallen, daß seit ganz kurzem nur noch von X in den Nachrichten (oder woauchimmer) gesprochen. Sonst hieß es immer "X früher Twitter" oder ähnlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb UHU:

Alles andere ist für mich eine persönliche Meinungsäußerung, die meiner Meinung nach (:D) nicht vor ein Gericht und schon gar nicht in der Ebene gehört.

Kritik an der Regierung möchten Faeser und Co. offensichtlich mit allen Mitteln kriminalisieren. Anders kann man deren agieren schwerlich interpretieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die für die Verfolgung des Cum-Ex-Steuerraubs zuständige Oberstaatsanwältin wirft hin:

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/cum-ex-aufarbeitung-100.html

 

Bananenrepublik Deutschland. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Marcellinus:

 

Das ist schon ein dicker Hund!

Das ist unser Parteienstaat. Das ist die Hauptangst der älteren Parteien vor einer neuen Partei, die so einen Dreck (noch) nicht an den Hacken hat und Einblick bekommen könnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Marcellinus:

 

Das ist schon ein dicker Hund!

Spricht man denn so über den Kanzler?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb rince:
vor 3 Stunden schrieb Marcellinus:

Das ist schon ein dicker Hund!

Spricht man denn so über den Kanzler?

Der Fall war gemeint, nicht die Person! :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Flo77:
vor 2 Stunden schrieb rince:

Spricht man denn so über den Kanzler?

Wir haben einen amtierenden Kanzler?

Zu Kohls Zeiten gab es schon Cum-Ex?

bearbeitet von Moriz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Nein, das war der mit den Bimbes.

Dem man wenigstens zu Gute halten muss, daß er keine Amnesie vorgetäuscht hat um in Amt und Würden zu bleiben.

 

Immerhin das.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Flo77:
vor 20 Minuten schrieb Marcellinus:

Nein, das war der mit den Bimbes.

Dem man wenigstens zu Gute halten muss, daß er keine Amnesie vorgetäuscht hat um in Amt und Würden zu bleiben.

 

Immerhin das.

 

Nein, er hat nur stumpf gesagt, er wisse, von wem er Geld bekommen habe, habe aber sein "Ehrenwort" gegeben, die nicht zu verraten. Unsere Justiz fand das offenbar OK. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schäuble hat bis zum Schluss durchgehalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Nein, er hat nur stumpf gesagt, er wisse, von wem er Geld bekommen habe, habe aber sein "Ehrenwort" gegeben, die nicht zu verraten. Unsere Justiz fand das offenbar OK. 

Wie die Justiz reagiert hat, ist ja noch ein anderes Thema. Aber im Gegensatz zu Scholz war er wenigstens so ehrlich zuzugeben, zu wissen, was gelaufen war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb Flo77:

Wie die Justiz reagiert hat, ist ja noch ein anderes Thema. Aber im Gegensatz zu Scholz war er wenigstens so ehrlich zuzugeben, zu wissen, was gelaufen war.

 

Die Weigerung, seine Geldquellen zu nennen, war aber auch schon beispiellos. Richtig ist, daß es seitdem immer noch schlimmer geworden ist. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...