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Im Namen des Volkes...


Clown

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klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? :facepalm:

Gut, reißen wir also auch alle Kirchen ab, alle Synagogen, die Moscheen sowieso... in Deutschland soll es auch vereinzelte hinduistische oder buddhistische Tempel geben. Auch weg damit!

 

wenn du keinen unterschied siehst zwischen einem gebäude und einem lehrer, na bitte. weitere diskussionen sind deine ergüsse nicht wert.
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Religionsfreiheit war und ist immer Freiheit VON der jeweils herrschenden Religion, einschließlich dem Recht, gar keine zu haben. Das muß für alles staatliche Handeln gelten. Was Religiöse dagegen in ihren Tempeln tun, ist mir ziemlich egal, solange sie mich in Ruhe lassen, denn Religionsfreiheit ist KEIN Recht auf Belästigung anderer.

Wenn dich der Anblick eines Kopftuch auf dem Haupt einer Lehrkraft oder an einer Beamtin, oder wenn dich der anblick einer im Habit gekleideten Lehrerin schon belästigt, solltest du an deiner Reizschwelle arbeiten.

Wenn Muslima in ihrem Dienst anfängt dich zu missionieren und versucht zum muslimischen Glauben zu bekehren, dann hast du mich auf deiner Seite. Das geht nicht!

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klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? :facepalm:

Gut, reißen wir also auch alle Kirchen ab, alle Synagogen, die Moscheen sowieso... in Deutschland soll es auch vereinzelte hinduistische oder buddhistische Tempel geben. Auch weg damit!

 

wenn du keinen unterschied siehst zwischen einem gebäude und einem lehrer, na bitte. weitere diskussionen sind deine ergüsse nicht wert.

 

Dieses Kompliment kann ich - soweit es das Thema "Islam" betrifft - nur zurück geben

bearbeitet von Frank
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Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht.

 

Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut.

Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW.

 

Was steht im Bayrischen Schulgesetz?

Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG :

"3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist."

 

 

Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"?

 

Ist in Bayern so üblich, daß Gesetze in Artikel gegliedert werden.

 

 

Dagegen sind die Verordnungen (Schulordnung ist eine Verordnung) meiner Erinnerung nach in §§ gegliedert.

 

Das ist jetzt aber nichts was juristisch-wissenschaftlich einen Unterschied macht, oder?

 

Oder Anders gefragt: Macht es ein Unterschied, für Bedeutung und Gültigkeit des Gesetzes, ob der Gesetzgeber jetzt in Artikel, Paragraph oder Hühnerei gliedert?

 

Nein, das ist nur eine andere Bezeichnung.

 

Danke, das wollte ich wissen!

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klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? :facepalm:

Mich stört an dem Urteil, daß es sich nicht eng auf den konkreten Fall bezogen hat, sondern allgemeine Regeln festlegen will. Das wäre aber Sache der Politik. Und es ist in der Praxis schwierig umzusetzen. Solange alles ruhig bleibt, darf nichts verboten werden. Wenn es dann aber Streit gibt, würde ein Verbot dann nur zu noch mehr Streit führen. - Aber worauf du zu Recht hinweist: die Eltern können ja wählen. Und vom genuin deutschen MIttelstand werden Schulen mit höherer Muslimdichte jetzt schon gemieden.- Andererseits ist die Zahl vorkommender Fälle in D. so gering, daß man das Thema nicht hoch hängen muß. An einem halben Dutzend Kopftücher geht das Land nicht unter.

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klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? :facepalm:

Mich stört an dem Urteil, daß es sich nicht eng auf den konkreten Fall bezogen hat, sondern allgemeine Regeln festlegen will. Das wäre aber Sache der Politik. Und es ist in der Praxis schwierig umzusetzen. Solange alles ruhig bleibt, darf nichts verboten werden. Wenn es dann aber Streit gibt, würde ein Verbot dann nur zu noch mehr Streit führen. - Aber worauf du zu Recht hinweist: die Eltern können ja wählen. Und vom genuin deutschen MIttelstand werden Schulen mit höherer Muslimdichte jetzt schon gemieden.- Andererseits ist die Zahl vorkommender Fälle in D. so gering, daß man das Thema nicht hoch hängen muß. An einem halben Dutzend Kopftücher geht das Land nicht unter.

 

eigentlich bestätigt es meinen verdacht -- die deutschen poltiker und gerichte kriechen den fundamentalisten hinten rein wo es nur geht statt die integrationswilligen zu fördern. ein mädel das dem kopftuchzwang entkommen möchte ist toll bedient wenn ihre lehrerin selbst eins trägt.

 

dass deutsche die schulen mit grösserem mohammedaneranteil meiden ist natürlich nachvollziehbar aber fördert die entstehung von parallelgesellschaften gerade dort wo es am schlimmsten wirkt: an den schulen.

bearbeitet von phyllis
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Bis zum Beweis des Gegenteils denke ich auch das es die, im Habit, Deutsch oder Mathe unterrichtende Nonne nicht gibt. Aber darum geht es nicht.

Bei Nonnen kenne ich nicht aus. Auf der katholischen Schule, wo unser Sohn eigentlich hinwollte, gibt es einen Jesuiten, der Mathe unterrichtet, und Trainer des Rugby-Teams ist. Er trägt natürlich keinen Habit, sondern Jeans, und ein schwarzes Hemd mit römischem Kragen. Bei Rugby-Spielen habe ich ihn nicht gesehen, da trägt er wahrscheinlich Trainingsanzug, oder Windjacke mit dem Abzeichen der Schule drauf.

 

An einer katholischen Schule kann natürlich die katholische Kirche die Kleidungsregeln aufstellen. Wir sprachen von staatlichen Shulen.

 

Werner

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klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? :facepalm:

Passive Religionsfreiheit = das recht von anderen Religionen so sehr unbehelligt zu sein das man nicht einmal erfährt das es sie gibt?

Gut, reißen wir also auch alle Kirchen ab, alle Synagogen, die Moscheen sowieso... in Deutschland soll es auch vereinzelte hinduistische oder buddhistische Tempel geben. Auch weg damit! Religion raus aus dem öffentlichen Raum. Das schränkt nur die passive Religionsfreiheit ein :headbanger::facepalm:

 

Bitteschön, extra für dich.

 

Werner

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Wenn die Schule Uniformen vorschreiben will, dann kann sie das ruhig tun. Aber dann auch für alle. Und zwar ohne Diskriminierung. In dem Augenblick, in dem man eine Ausnahme von der Uniformpflicht für Nonnen-Habit und jüdische Kippa macht, muss man die Ausnahme allgemein für alle religiöse Tracht machen.

Richtig! Keine Diskriminierung, keine Ausnahmen!

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Ich würde gerne die Mathematik oder Deutsch unterrichtende Nonne an der öffentlichen Schule sehen. Ich behaupte, die gibt es nicht.

 

Zumindest in einem Fall gab es sie, nämlich an der Grundschule Lichtenthal bei Baden-Baden. Die heißt zwar Klosterschule, ist aber in staatlicher Trägerschaft. Dort haben Nonnen ganz regulär als Grundschullehrerinnen unterrichten. Ob sie es immer noch tun, weiß ich nicht und ist aus der Homepage nicht ersichtlich, im Kollegium ist zumindest noch eine Schwester, aber es kann natürlich sein, dass die nur Religion unterrichtet. Diese Schule war damals, als es zum ersten Urteil im Kopftuchstreit kam, auch in den Medien, weil sie wohl das einzige Beispiel darstellt, wo Ordensfrauen an einer staatlichen Schule als reguläre Lehrerinnen unterrichten.

 

Es ist aber in der Tat so, dass das wohl eher unter "versprengte Einzelfälle" als unter Normalfall zu verbuchen ist, allein schon aus Gründen des Ordensnachwuchses.

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Ich würde gerne die Mathematik oder Deutsch unterrichtende Nonne an der öffentlichen Schule sehen. Ich behaupte, die gibt es nicht.

 

Zumindest in einem Fall gab es sie, nämlich an der Grundschule Lichtenthal bei Baden-Baden. Die heißt zwar Klosterschule, ist aber in staatlicher Trägerschaft. Dort haben Nonnen ganz regulär als Grundschullehrerinnen unterrichten. Ob sie es immer noch tun, weiß ich nicht und ist aus der Homepage nicht ersichtlich, im Kollegium ist zumindest noch eine Schwester, aber es kann natürlich sein, dass die nur Religion unterrichtet. Diese Schule war damals, als es zum ersten Urteil im Kopftuchstreit kam, auch in den Medien, weil sie wohl das einzige Beispiel darstellt, wo Ordensfrauen an einer staatlichen Schule als reguläre Lehrerinnen unterrichten.

 

Es ist aber in der Tat so, dass das wohl eher unter "versprengte Einzelfälle" als unter Normalfall zu verbuchen ist, allein schon aus Gründen des Ordensnachwuchses.

 

Ah ok, danke!

 

Werner

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Wenn die Schule Uniformen vorschreiben will, dann kann sie das ruhig tun. Aber dann auch für alle. Und zwar ohne Diskriminierung. In dem Augenblick, in dem man eine Ausnahme von der Uniformpflicht für Nonnen-Habit und jüdische Kippa macht, muss man die Ausnahme allgemein für alle religiöse Tracht machen.

Richtig! Keine Diskriminierung, keine Ausnahmen!

 

Den Gleichheitsfundamentalismus, den Baumfäller und du hier vertreten, lehne ich ab. Wenn zwei das Gleiche tun, braucht das noch lange nicht das Selbe zu sein. Es gibt viele gute Gründe, eine jüdische Kippa anders zu behandeln als einen Türban. Zum Beispiel kann man bezweifeln, ob der Türban überhaupt ein religiöses Symbol ist.

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Wenn die Schule Uniformen vorschreiben will, dann kann sie das ruhig tun. Aber dann auch für alle. Und zwar ohne Diskriminierung. In dem Augenblick, in dem man eine Ausnahme von der Uniformpflicht für Nonnen-Habit und jüdische Kippa macht, muss man die Ausnahme allgemein für alle religiöse Tracht machen.

Richtig! Keine Diskriminierung, keine Ausnahmen!

 

Den Gleichheitsfundamentalismus, den Baumfäller und du hier vertreten, lehne ich ab. Wenn zwei das Gleiche tun, braucht das noch lange nicht das Selbe zu sein. Es gibt viele gute Gründe, eine jüdische Kippa anders zu behandeln als einen Türban. Zum Beispiel kann man bezweifeln, ob der Türban überhaupt ein religiöses Symbol ist.

 

Was man natürlich bei der Kippa auch bezweifeln kann ... oder beim Dastar der Sikh ... oder beim Kreuz der Christen oder ...

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Was man natürlich bei der Kippa auch bezweifeln kann ... oder beim Dastar der Sikh ... oder beim Kreuz der Christen oder ...

 

Wenn man antireligiöser Fundamentalist ist, also alle Religionen bekämpfen und abschaffen möchte, dann kann man das natürlich tun. Das ist allerding eher eine ideologische als ein rationale Herangehensweise.

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Was man natürlich bei der Kippa auch bezweifeln kann ... oder beim Dastar der Sikh ... oder beim Kreuz der Christen oder ...

 

Wenn man antireligiöser Fundamentalist ist, also alle Religionen bekämpfen und abschaffen möchte, dann kann man das natürlich tun. Das ist allerding eher eine ideologische als ein rationale Herangehensweise.

 

Wieso willst DU dir anmaßen, zu entscheiden, was ein religiöses Symbol ist, und was nicht, und MIR das gleiche dann aber vorwerfen ?

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klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? :facepalm:

Mich stört an dem Urteil, daß es sich nicht eng auf den konkreten Fall bezogen hat, sondern allgemeine Regeln festlegen will. Das wäre aber Sache der Politik. Und es ist in der Praxis schwierig umzusetzen. Solange alles ruhig bleibt, darf nichts verboten werden. Wenn es dann aber Streit gibt, würde ein Verbot dann nur zu noch mehr Streit führen. - Aber worauf du zu Recht hinweist: die Eltern können ja wählen. Und vom genuin deutschen MIttelstand werden Schulen mit höherer Muslimdichte jetzt schon gemieden.- Andererseits ist die Zahl vorkommender Fälle in D. so gering, daß man das Thema nicht hoch hängen muß. An einem halben Dutzend Kopftücher geht das Land nicht unter.

 

eigentlich bestätigt es meinen verdacht -- die deutschen poltiker und gerichte kriechen den fundamentalisten hinten rein wo es nur geht statt die integrationswilligen zu fördern. ein mädel das dem kopftuchzwang entkommen möchte ist toll bedient wenn ihre lehrerin selbst eins trägt.

 

dass deutsche die schulen mit grösserem mohammedaneranteil meiden ist natürlich nachvollziehbar aber fördert die entstehung von parallelgesellschaften gerade dort wo es am schlimmsten wirkt: an den schulen.

 

Das Verfassungsgericht läßt ja Verbote zu, wenn es mit dem Kopftuch im speziellen Fall zu Problemen kommt. Nicht zu gelassen ist nur ein allgemeines Verbot aufgrund einer abstakten Gefährdungseinschätzung. Rechtstheoretisch finde ich das in Ordnung, in praktischer Hinsicht kann das schwierig werden. Herr Köting (der Berliner Innensenator, der das dortige Kopftuchverbot durchgesetzt hatte) sieht da eine Welle von Folgeprozessen auf das Land zukommen. - Allerdings ist die Zahl kopftuchtragenwollender Lehrerinnen so gering, daß ich vorläufig solche Prozeßwellen nicht sehe. Eher zu befürchten ist, daß Kopftuchträgerinnen in der "islamkritischen" Öffentlichkeit jetzt verstärkt als Feindbild wahrgenommen werden und es zu Attacken kommt.

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Eher zu befürchten ist, daß Kopftuchträgerinnen in der "islamkritischen" Öffentlichkeit jetzt verstärkt als Feindbild wahrgenommen werden und es zu Attacken kommt.

Ich denke, um dieses "Problem" sollten wir genau dann anfangen, uns Sorgen zu machen, wenn die DITIB zum ersten Mal dazu meint raten zu müssen, in christlichen Vierteln kein Kopftuch mehr zu tragen, so wie das der Zentralrat der Juden kürzlich bezüglich der Kipa in muslimischen Vierteln getan hat. Bis es mal so weit ist, kann man sich entspannt zurücklehnen; bzw. sich auf Maßnahmen gegen die nicht nur fiktive Kipa-Feindlichkeit beschränken. Und wenn es so weit ist, kann man beide Probleme parallel angehen.

bearbeitet von Sokrates
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Eher zu befürchten ist, daß Kopftuchträgerinnen in der "islamkritischen" Öffentlichkeit jetzt verstärkt als Feindbild wahrgenommen werden und es zu Attacken kommt.

Ich denke, um dieses "Problem" sollten wir genau dann anfangen, uns Sorgen zu machen, wenn die DITIB zum ersten Mal dazu meint raten zu müssen, in christlichen Vierteln kein Kopftuch mehr zu tragen, so wie das der Zentralrat der Juden kürzlich bezüglich der Kipa in muslimischen Vierteln getan hat. Bis es mal so weit ist, kann man sich entspannt zurücklehnen; bzw. sich auf Maßnahmen gegen die nicht nur fiktive Kipa-Feindlichkeit beschränken. Und wenn es so weit ist, kann man beide Probleme parallel angehen.

 

Einverstanden, nur daß die Kopftuchfeinde eher im nichtchristlichen Teil des Volkes zu verorten sind.

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Einverstanden, nur daß die Kopftuchfeinde eher im nichtchristlichen Teil des Volkes zu verorten sind.

 

Solange es noch keine Reisewarnungen für kopftuchtragende Frauen gibt, können wir dieses "Problem" getrost offen lassen. Und wenn es die Warnungen dann mal gibt, werden wir ja sehen, wovor gewarnt wird. Ich freue mich sozusagen auf die Klärung dieser offenen Frage.

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... nur daß die Kopftuchfeinde eher im nichtchristlichen Teil des Volkes zu verorten sind.

Das behauptest du ständig, ohne dafür bisher einen Beweis geliefert zu haben.

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Den Gleichheitsfundamentalismus, den Baumfäller und du hier vertreten, lehne ich ab. Wenn zwei das Gleiche tun, braucht das noch lange nicht das Selbe zu sein. Es gibt viele gute Gründe, eine jüdische Kippa anders zu behandeln als einen Türban. Zum Beispiel kann man bezweifeln, ob der Türban überhaupt ein religiöses Symbol ist.

Was du ablehnst oder nicht, ist deine persönliche Meinung. Die Frage ist, welche Position vor unserer Verfassung Bestand hat. Der Tenor des Verfassungsgerichtsurteil war Gleichbehandlung aller Religionen. Entweder wird zB allen Lehrern eine religiöse Kleidung erlaubt oder nicht. Bei den einen ja und den anderen nein geht jedenfalls nicht.

 

 

Was man natürlich bei der Kippa auch bezweifeln kann ... oder beim Dastar der Sikh ... oder beim Kreuz der Christen oder ...

Wenn man antireligiöser Fundamentalist ist, also alle Religionen bekämpfen und abschaffen möchte, dann kann man das natürlich tun. Das ist allerding eher eine ideologische als ein rationale Herangehensweise.

 

Du bist sehr schnell damit bei der Hand, deine eigene Meinung als "rational" zu bezeichnen und die anderer als ideologisch. Ob ich oder Gallowglas "antireligiöse Fundamentalisten" sind oder nicht, tut erst einmal nichts zur Sache. Daß man als Außenstehender nicht festlegen kann, was einzelne Religiöse oder ganze Religionsgemeinschaften als religiöse Bekleidung verstehen, dürfte klar sein. Vor dem BVerfG würde eine solche Feststellung jedenfalls niemals durchgehen. Also ist es unvernünftig, eine solche Unterscheidung als allgemeinen Maßstab anzubieten. Als persönliche Meinung bleibt sie dir natürlich unbenommen.

 

So haben wir also die Wahl, entweder in unseren Schulen einen religiösen Kostümwettbewerb zu veranstalten, mit all den sich daraus ergebenden Konflikten, von denen natürlich dann jeder wieder ein Einzelfall ist und einzeln verhandelt werden muß, im Zweifel bis vor die Gerichte, wobei dann eine Entscheidung so lange auf sich warten läßt, daß der Schaden schon eingetreten ist, - oder alle religiösen und weltanschaulichen Symbole draußen zu lassen, und Ruhe zu haben.

 

Vollkommen unabhängig von der Frage, ob ich ein "antireligiöser Fundamentalist" bin oder nicht, scheint mir diese Lösung praktikabler und damit vernünftiger.

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Du bist sehr schnell damit bei der Hand, deine eigene Meinung als "rational" zu bezeichnen und die anderer als ideologisch. Ob ich oder Gallowglas "antireligiöse Fundamentalisten" sind oder nicht, tut erst einmal nichts zur Sache. Daß man als Außenstehender nicht festlegen kann, was einzelne Religiöse oder ganze Religionsgemeinschaften als religiöse Bekleidung verstehen, dürfte klar sein. Vor dem BVerfG würde eine solche Feststellung jedenfalls niemals durchgehen. Also ist es unvernünftig, eine solche Unterscheidung als allgemeinen Maßstab anzubieten. Als persönliche Meinung bleibt sie dir natürlich unbenommen.

Das nichtrationale in eurer Argumentation besteht nicht dsrin, dass ihr zu anderen Ergebnissen kommt als ich, sondern darin, dass ihr euch als unwillig erweist, die jeweils erforderliche Abwägung durchzuführen. Denn obgleich ein Außenstehender nicht festlegen kann, was der Religiöse unter einem religiösen Symbol versteht, so kann und muss er doch festlegen, ob ein existierendes Smbol als religiöses Symbol durchgehen kann (oder eben nicht). Ich kann heute wder das Hakenkreuz zu einem religiösen Symbol machen, noch darf ich Judenhetze mit Verweis auf Mohammed-Sprüche machen. Ob ein Nudelsieb auf dem Kopf ein religiöses Symbol ist oder nur die Verarschung eines solchen, legt ebenfalls im Zweifel ein Gericht fest.

 

Vollkommen unabhängig von der Frage, ob ich ein "antireligiöser Fundamentalist" bin oder nicht, scheint mir diese Lösung praktikabler und damit vernünftiger.

 

Die einfachste Lösung ist nicht automatisch die vernünftigste. Allerdings manchmal die bequemste. Insbesondere dann, wenn sie einem zu pass kommt.

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Das nichtrationale in eurer Argumentation besteht nicht dsrin, dass ihr zu anderen Ergebnissen kommt als ich, sondern darin, dass ihr euch als unwillig erweist, die jeweils erforderliche Abwägung durchzuführen. Denn obgleich ein Außenstehender nicht festlegen kann, was der Religiöse unter einem religiösen Symbol versteht, so kann und muss er doch festlegen, ob ein existierendes Smbol als religiöses Symbol durchgehen kann (oder eben nicht). Ich kann heute wder das Hakenkreuz zu einem religiösen Symbol machen, noch darf ich Judenhetze mit Verweis auf Mohammed-Sprüche machen. Ob ein Nudelsieb auf dem Kopf ein religiöses Symbol ist oder nur die Verarschung eines solchen, legt ebenfalls im Zweifel ein Gericht fest.

Ich sehe bisher keinen Fall, in dem ein Gericht das getan hat. Was bisher passiert ist, daß Gerichte entschieden haben, das zB Scientology keine Religionsgemeinschaft ist. Das Hakenkreuz ist ein weltanschauliches Symbol, nur eben eines, dessen Tragen unsere Verfassung nicht zuläßt. Daß diese Bestimmungen eigentlich nicht in unsere Gesetzessystematik passen, ist jedem klar, die Gründe dafür allerdings auch. Ich sehe aber nicht, wie ein Gericht entscheiden könnte, daß zB eine Kippa ein erlaubtes religiöses Kleidungsstück ist, ein Kopftuch aber nicht, und das sieht das BVerfG offensichtlich genauso. Deshalb hat es Gleichbehandlung angemahnt, entweder alle ja, oder alle nein. Von einer "erforderlichen Abwägung" ist da eben gerade nicht die Rede, sondern davon, daß man nicht Nonnentracht erlauben, aber Kopftücher verbieten kann. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine Tracht ausdrücklich für eine "konkrete Gefährdung" steht, was immer die Verfassungsrichter damit meinen. Überhaupt scheinen sie ziemlich rumzueiern, um nur nicht dem Verfassungsgerichtsurteil des anderen Senats ausdrücklich zu widersprechen. Aber das ist ein anderes Thema.

 

P.S.: Deine Gewohnheit, deine "Schlußfolgerungen" für "rational", aber die anderer für "irrational" zu erklären, nur weil du andere Wertungen vornimmst, ist in sich ziemlich irrational. ;)

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... nur daß die Kopftuchfeinde eher im nichtchristlichen Teil des Volkes zu verorten sind.

Das behauptest du ständig, ohne dafür bisher einen Beweis geliefert zu haben.

 

Die Pegida-Leute setzen sich praktisch ausschließlich aus ostdeutschen Heiden zusammen. Auch unter den rechtsradikalen Glatzen ist niemand, der sonntags zur Kirche geht.

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... nur daß die Kopftuchfeinde eher im nichtchristlichen Teil des Volkes zu verorten sind.

Das behauptest du ständig, ohne dafür bisher einen Beweis geliefert zu haben.

 

Die Pegida-Leute setzen sich praktisch ausschließlich aus ostdeutschen Heiden zusammen. Auch unter den rechtsradikalen Glatzen ist niemand, der sonntags zur Kirche geht.

 

Und genau DAS ist schlicht ... und auch falsch.

Viele der Teilnehmer sind Konfessionslos, stimmt, aber die Organisatoren kommen überwiegend aus dem fundamentalistisch-christlichen Milieu ... besonders ihre Hetzredner ...

 

Das dies den Kirchen nicht gefällt, weil es ihre ohnehin wacklige Machtposition in der Bevölkerung schwächt, ist klar.

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