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Im Namen des Volkes...


Clown

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Nach deutschem Recht wäre so eine Konstellation nicht möglich, da heterologe Insemination verboten ist.

 

Wofür brauchen wir dann eine Polizei, wenn Dinge, die verboten sind, gar nicht gemacht werden können?

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Gericht entscheidet: Das Kind zweier Lesben muss Kontakt zum schwulen Samenspender aufnehmen.

Solche Kinder können einem leid tun.

Tja, das ist genau das, wofür unsere besorgten Bürger und "Ehe- und Familienschützer" auf die Straße gehen ....

Was? Besorgte Bürger gehen dafür auf die Straße, dass Lesben sich von Schwulen fremdbesamen lassen können? Haste ma n Link?
Auch wenn du mal wieder absichtlich falsch verstehst. ...

 

Die "besorgten Bürger" tun ja auch alles um homosexuelle Familien zu verhindern, sie wehren sich dagegen, daß HS als etwas gleichwertiges gesehen wird und das Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen. Und natürlich "argumentieren" sie so, wie der Richter in dem Fall ...

bearbeitet von Gallowglas
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Gericht entscheidet: Das Kind zweier Lesben muss Kontakt zum schwulen Samenspender aufnehmen.

Solche Kinder können einem leid tun.

Tja, das ist genau das, wofür unsere besorgten Bürger und "Ehe- und Familienschützer" auf die Straße gehen ....

Was? Besorgte Bürger gehen dafür auf die Straße, dass Lesben sich von Schwulen fremdbesamen lassen können? Haste ma n Link?
Auch wenn du mal wieder absichtlich falsch verstehst. ...

 

Die "besorgten Bürger" tun ja auch alles um homosexuelle Familien zu verhindern, sie wehren sich dagegen, daß HS als etwas gleichwertiges gesehen wird und das Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen. Und natürlich "argumentieren" sie so, wie der Richter in dem Fall ...

 

Soso, die bösen "besorgten Bürger" mit ihrer Diskriminierung von Homosexuellen sind also daran schuld, dass zwei Lesben keine Kinder zeugen können und daher einen Deckhengst brauchten, der dem Kind 50% seiner Gene gab. Mir scheint, du hast in Bio geschlafen.

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Gericht entscheidet: Das Kind zweier Lesben muss Kontakt zum schwulen Samenspender aufnehmen.

Solche Kinder können einem leid tun.

Tja, das ist genau das, wofür unsere besorgten Bürger und "Ehe- und Familienschützer" auf die Straße gehen ....

Was? Besorgte Bürger gehen dafür auf die Straße, dass Lesben sich von Schwulen fremdbesamen lassen können? Haste ma n Link?
Auch wenn du mal wieder absichtlich falsch verstehst. ...

 

Die "besorgten Bürger" tun ja auch alles um homosexuelle Familien zu verhindern, sie wehren sich dagegen, daß HS als etwas gleichwertiges gesehen wird und das Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen. Und natürlich "argumentieren" sie so, wie der Richter in dem Fall ...

 

Soso, die bösen "besorgten Bürger" mit ihrer Diskriminierung von Homosexuellen sind also daran schuld, dass zwei Lesben keine Kinder zeugen können und daher einen Deckhengst brauchten, der dem Kind 50% seiner Gene gab. Mir scheint, du hast in Bio geschlafen.

 

Sie sind daran schuld, daß das Kind dazu gezwungen wird, mit ihrem Donator Kontakt zu haben ... nebenbei, wo ist der Unterschied, ob zwei Lesben oder ein hetero Paar, bei dem er unfruchtbar ist, eine Samenspende in Anspruch nehmen ?

 

Aber gegen bösartiges Missverstehen ist halt kein Kraut gewachsen ...

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Gericht entscheidet: Das Kind zweier Lesben muss Kontakt zum schwulen Samenspender aufnehmen.

Solche Kinder können einem leid tun.

Tja, das ist genau das, wofür unsere besorgten Bürger und "Ehe- und Familienschützer" auf die Straße gehen ....

Was? Besorgte Bürger gehen dafür auf die Straße, dass Lesben sich von Schwulen fremdbesamen lassen können? Haste ma n Link?
Auch wenn du mal wieder absichtlich falsch verstehst. ...

 

Die "besorgten Bürger" tun ja auch alles um homosexuelle Familien zu verhindern, sie wehren sich dagegen, daß HS als etwas gleichwertiges gesehen wird und das Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen. Und natürlich "argumentieren" sie so, wie der Richter in dem Fall ...

 

Soso, die bösen "besorgten Bürger" mit ihrer Diskriminierung von Homosexuellen sind also daran schuld, dass zwei Lesben keine Kinder zeugen können und daher einen Deckhengst brauchten, der dem Kind 50% seiner Gene gab. Mir scheint, du hast in Bio geschlafen.

 

Sie sind daran schuld, daß das Kind dazu gezwungen wird, mit ihrem Donator Kontakt zu haben ... nebenbei, wo ist der Unterschied, ob zwei Lesben oder ein hetero Paar, bei dem er unfruchtbar ist, eine Samenspende in Anspruch nehmen ?

 

Aber gegen bösartiges Missverstehen ist halt kein Kraut gewachsen ...

 

Das BVerfG hat in den letzten Entscheidungen dazu immer das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung betont. Das schränkt die Manipulationen von Pseudo-Eltern naturgemäß ein.

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Das BVerfG hat in den letzten Entscheidungen dazu immer das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung betont.

 

In dem Fall ging es aber nicht darum, sondern der Richter hat betont, es sei im Interesse des Kindes, eine männliche Bezugsperson zu haben. Auch wenn ich diese ganzen Konstellationen ja nicht so besonders toll finde, ist das - gegen den ausdrücklichen Wunsch des ja nicht mehr ganz kleinen Kindes - ein ziemlich starkes Stück.

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Das BVerfG hat in den letzten Entscheidungen dazu immer das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung betont.

 

In dem Fall ging es aber nicht darum, sondern der Richter hat betont, es sei im Interesse des Kindes, eine männliche Bezugsperson zu haben. Auch wenn ich diese ganzen Konstellationen ja nicht so besonders toll finde, ist das - gegen den ausdrücklichen Wunsch des ja nicht mehr ganz kleinen Kindes - ein ziemlich starkes Stück.

 

Der besprochene Fall wurde ja nicht nach deutschem Recht entschieden. Gleichwohl geht das Urteil davon aus, daß es dem Kind grundsätzlich gut tut, Kontakt mit seinem Vater zu haben. Das ist doch nicht falsch.

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Das BVerfG hat in den letzten Entscheidungen dazu immer das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung betont.

 

In dem Fall ging es aber nicht darum, sondern der Richter hat betont, es sei im Interesse des Kindes, eine männliche Bezugsperson zu haben. Auch wenn ich diese ganzen Konstellationen ja nicht so besonders toll finde, ist das - gegen den ausdrücklichen Wunsch des ja nicht mehr ganz kleinen Kindes - ein ziemlich starkes Stück.

 

Der besprochene Fall wurde ja nicht nach deutschem Recht entschieden. Gleichwohl geht das Urteil davon aus, daß es dem Kind grundsätzlich gut tut, Kontakt mit seinem Vater zu haben. Das ist doch nicht falsch.

 

Deiner Ansicht nach, das Kind ist da anderer Meinung ... aber wen interessiert schon das Kind ...

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Gleichwohl geht das Urteil davon aus, daß es dem Kind grundsätzlich gut tut, Kontakt mit seinem Vater zu haben. Das ist doch nicht falsch.

Einen 14jährigen Teenager gegen seinen Willen dazu zwingen, Kontakt zu einem ihm fremden Erwachsenen zu haben. Du erkennst den Fehler wirklich nicht?

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Gleichwohl geht das Urteil davon aus, daß es dem Kind grundsätzlich gut tut, Kontakt mit seinem Vater zu haben. Das ist doch nicht falsch.

 

Es tut dem Kind auch objektiv gut, jeden Tag einen Apfel zu essen. Dennoch halte ich es für unangemessen, wenn ein Richter das tägliche Apfelessen anordnet. Noch unangemessener finde ich das, wenn das Kind keine Äpfel mag.

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Gleichwohl geht das Urteil davon aus, daß es dem Kind grundsätzlich gut tut, Kontakt mit seinem Vater zu haben. Das ist doch nicht falsch.

 

Es tut dem Kind auch objektiv gut, jeden Tag einen Apfel zu essen. Dennoch halte ich es für unangemessen, wenn ein Richter das tägliche Apfelessen anordnet. Noch unangemessener finde ich das, wenn das Kind keine Äpfel mag.

 

Bitte nicht so schludrig, ich habe nicht "objektiv" sondern "grundsätzlich" geschrieben. Das erledigt dein Argument.

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Umgangsrechtlich zählt aber der Wille jüngerer Kinder auch hier nichts.

Das heißt, dass eine Vierzehnjährige einen Kontakt aufnehmen muss, den weder sie noch der andere haben wollen? Ein solch unerwünschter Kontakt "tut dem Kind gut"? Was ist das für eine Verirrung im Denken?

 

Und nein - ich halte die Frage, ob etwas "gut für das Kind" ist, nicht für klar beantwortbar, wenn darin nicht die Meinung des Kindes ausreichend gewürdigt wird. Halt - das geht mir noch nicht weit genug: Einen Kontakt aufnehmen zu müssen, der von beiden Seiten absolut unerwünscht ist, ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Was soll das? Will man hier die Grundlage für eine weitergehende Verachtung legen oder was?

bearbeitet von Lothar1962
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Wird das Mädchen eigentlich in Handschellen von der Polizei zum Ex-Samenspender gebracht?

Bitte lies nochmal den von Wunibald zitierten Artikel. Der schwule Vater wollte lediglich erreichen, daß er seiner Tochter Briefe und Geschenke schicken darf. Daß sie dazu das Gericht bemühen mußten, sagt doch genug über die "Mütter" aus.

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Bitte nicht so schludrig, ich habe nicht "objektiv" sondern "grundsätzlich" geschrieben. Das erledigt dein Argument.

 

Nö - es tut dem Kind auch grundsätzlich gut, jeden Tag einen Apfel zu essen...

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Das BVerfG hat in den letzten Entscheidungen dazu immer das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung betont.

 

 

Aber darum geht dem Gericht hier nicht, sondern darum:

 

The teenager has been told to have a “limited relationship” with her biological father and his male partner, with the judge saying that it was in her best interests to have a male figure in her life.

 

:rolleyes:

bearbeitet von Inge
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Das BVerfG hat in den letzten Entscheidungen dazu immer das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung betont.

 

 

Aber darum geht dem Gericht hier nicht, sondern darum:

 

The teenager has been told to have a “limited relationship” with her biological father and his male partner, with the judge saying that it was in her best interests to have a male figure in her life.

 

:rolleyes:

 

Hab ich das richtig verstanden?

Vater will Kontakt zu seinem Sohn

Sohnemann will keinen Kontakt zu seinem Vater

Gericht sagt: "Um ein richtiger Mann zu werden brauchst du den Kontakt zu deinem Vater also nimm Kontakt zu ihm auf, das ist nur in deinem Interesse udn zu deinem Wohl"

 

Kann es wirklich im Kindeswohl sein dass das Kind Kontakt zu einer Person aufnimmt, mit der das Kind keinen Kontakt will?

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Vielleicht gibt das Gericht auch einfach der Klage des Vaters statt und versucht diesen Umstand dem Kind mit den genannten Argumenten schmackhaft zu machen?

 

Werner

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Die arme Staatsanwältin hat jetzt einen Knacks weg, weil ihr Marktwert so niedrig eingeschätzt wurde. Und das kostet dann bloß 25 Euro. Peinlich.

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Die arme Staatsanwältin hat jetzt einen Knacks weg, weil ihr Marktwert so niedrig eingeschätzt wurde

 

Das hättest du wohl gerne. Tatsächlich wurde die Zahlungsfähigkeit des Möchtegern-Freiers so niedrig eingeschätzt.

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So einfach geht es nicht mit der Beschlagnahme von privaten Gebäuden.

 

Ich gratuliere: erstens zur Verfahrensdauer (davon kann man als Österreicher nur träumen) und zweitens dazu, dass der obrigkeitlichen Selbstherrlichkeit ein k.o. verpasst wurde. Denn ganz offenbar hat es die Stadt (nur?) nicht geschafft, ihre Argumente überhaupt entsprechend darzulegen und sie auch zu belegen. "Kusch, Untertan, das IST so!" hat nicht geklappt.

Il y a des juges á Lüneburg.

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So einfach geht es nicht mit der Beschlagnahme von privaten Gebäuden.

 

Ich gratuliere: erstens zur Verfahrensdauer (davon kann man als Österreicher nur träumen) und zweitens dazu, dass der obrigkeitlichen Selbstherrlichkeit ein k.o. verpasst wurde. Denn ganz offenbar hat es die Stadt (nur?) nicht geschafft, ihre Argumente überhaupt entsprechend darzulegen und sie auch zu belegen. "Kusch, Untertan, das IST so!" hat nicht geklappt.

Il y a des juges á Lüneburg.

Wenn ich das schon lese:

 

"Wir können doch nicht ernsthaft den Abriss dieses großen, leer stehenden Gebäudes tatenlos zulassen!"

 

Also primär passiert mit einem Gebäude immer noch das, was sein Eigentümer will, der es nämlich auch bezahlt hat. Wenn der Herr Bürgermeister da mitreden möchte, kann er ja das Eigentumsrecht an diesem Gebäude käuflich erwerben. Ansonsten kann er sich um seinen eigenen Kram kümmern und braucht seine Nase nicht in fremder Leute Angelegenheiten stecken.

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So einfach geht es nicht mit der Beschlagnahme von privaten Gebäuden.

 

Ich gratuliere: erstens zur Verfahrensdauer (davon kann man als Österreicher nur träumen) und zweitens dazu, dass der obrigkeitlichen Selbstherrlichkeit ein k.o. verpasst wurde. Denn ganz offenbar hat es die Stadt (nur?) nicht geschafft, ihre Argumente überhaupt entsprechend darzulegen und sie auch zu belegen. "Kusch, Untertan, das IST so!" hat nicht geklappt.

Il y a des juges á Lüneburg.

Das war ein Eilverfahren um einstweiligen Rechtsschutz. Ich vermute, daß das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt hat. Sowas geht in der Regel schnell, wenn es ordentlich begründet ist. Hauptsacheverfahren können durchaus ein paar Jahre dauern.

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