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Welche Sünden schließen von der Kommunion aus


syllogismus

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Ich kannte zwar dieses Passus schon, wüsste aber gern, wie das denn praktisch aussieht mit dem "Akt der vollkommenen Reue erwecken". Ich versteh gar nicht, was eigentlich gemeint ist.

 

Davon abgesehen glaube ich schon, dass alle Gläubigen gemeint sind, nicht nur die Priester unabhängig von der vielleicht etwas unpräzisen Formulierung. Da auch Fundamentalisten gern bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf diesen Passus pochen, weil sie indigniert sind ob des ganzen (in ihren Augen) unwürdigen Packs, das in jeder Messe "unerlaubt" die Kommunion empfängt.

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Davon abgesehen glaube ich schon, dass alle Gläubigen gemeint sind, nicht nur die Priester unabhängig von der vielleicht etwas unpräzisen Formulierung. Da auch Fundamentalisten gern bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf diesen Passus pochen, weil sie indigniert sind ob des ganzen (in ihren Augen) unwürdigen Packs, das in jeder Messe "unerlaubt" die Kommunion empfängt.
Jemand, der aufgrund einer schweren Sünde der Messfeier fern bleibt würde zu seinem Sündenkonto noch eine weitere (hier Verstoß gegen die Sonntagspflicht) hinzufügen.

 

Die Sonntagspflicht ist aber ein Mittel der Kirche dem Gläuben eine spirituelle Grundversorgung zu vermitteln - ich kann mir nicht vorstellen, daß das zugunsten einer Bestrafung aufgegeben wird.

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Davon abgesehen glaube ich schon, dass alle Gläubigen gemeint sind, nicht nur die Priester unabhängig von der vielleicht etwas unpräzisen Formulierung. Da auch Fundamentalisten gern bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf diesen Passus pochen, weil sie indigniert sind ob des ganzen (in ihren Augen) unwürdigen Packs, das in jeder Messe "unerlaubt" die Kommunion empfängt.
Jemand, der aufgrund einer schweren Sünde der Messfeier fern bleibt würde zu seinem Sündenkonto noch eine weitere (hier Verstoß gegen die Sonntagspflicht) hinzufügen.

 

Die Sonntagspflicht ist aber ein Mittel der Kirche dem Gläuben eine spirituelle Grundversorgung zu vermitteln - ich kann mir nicht vorstellen, daß das zugunsten einer Bestrafung aufgegeben wird.

 

Nein, es ist ja auch nicht gemeint, dass die Gläubigen der Messfeier fernbleiben sollen! :angry2: Im Gegenteil! Aber sie müssen während der Kommunion brav auf ihrem Platz sitzen bleiben während die Gläubigen im Stand der Gnade nach vorn gehen dürfen, um die Kommunion zu empfangen........ Vielleicht hoffte "die Kirche", dass eine derartige Stigmatisierung die Gläubigen ermuntern würde, diesen Missstand schnellstmöglich zu beseitigen?

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Nein, es ist ja auch nicht gemeint, dass die Gläubigen der Messfeier fernbleiben sollen! :angry2: Im Gegenteil! Aber sie müssen während der Kommunion brav auf ihrem Platz sitzen bleiben während die Gläubigen im Stand der Gnade nach vorn gehen dürfen, um die Kommunion zu empfangen........ Vielleicht hoffte "die Kirche", dass eine derartige Stigmatisierung die Gläubigen ermuntern würde, diesen Missstand schnellstmöglich zu beseitigen?
"Nicht mitfeiern" bedeutet "nicht anwesend" sein. Das hat nichts mit der Kommunion an sich zu tun.

 

Was das Stigma angeht: man MUSS ohnehin nicht jeden Sonntag zur Kommunion. 1x im Jahr ist die Mindestforderung.

 

Und früher sind viele Leute auch nicht öfter gegangen.

 

Davon mal ab, fällt man selbst heute nicht mehr auf, wenn man nicht zur Kommunion tritt.

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Ohne Gewähr würde ich sagen, daß dieser Passus nur sagen will, daß ein Priester außerhalb des Gnadenstands nicht zelebrieren darf.

 

Diese Interpretation finde ich interessant. Und ich denke auch schon eine Weile darüber nach, ob ich finde, dass Priester nur im Gnadenstand zelebrieren dürfen oder nicht. Mein erster Impuls war: ja. Aber dann habe ich mir überlegt, ob ich tatsächlich von einem Priester etwas verlangen kann, das ich selber nicht beherzige. Und somit lautet die Antwort dann: nein. Dieses Prinzip ist zwar nicht generell anzuwenden, aber auf diesen konkreten Fall des Kommunionempangs bzw. des Ausschlusses von demselben schon.

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Nein, es ist ja auch nicht gemeint, dass die Gläubigen der Messfeier fernbleiben sollen! :angry2: Im Gegenteil! Aber sie müssen während der Kommunion brav auf ihrem Platz sitzen bleiben während die Gläubigen im Stand der Gnade nach vorn gehen dürfen, um die Kommunion zu empfangen........ Vielleicht hoffte "die Kirche", dass eine derartige Stigmatisierung die Gläubigen ermuntern würde, diesen Missstand schnellstmöglich zu beseitigen?
"Nicht mitfeiern" bedeutet "nicht anwesend" sein. Das hat nichts mit der Kommunion an sich zu tun.

 

Was das Stigma angeht: man MUSS ohnehin nicht jeden Sonntag zur Kommunion. 1x im Jahr ist die Mindestforderung.

 

Und früher sind viele Leute auch nicht öfter gegangen.

 

Davon mal ab, fällt man selbst heute nicht mehr auf, wenn man nicht zur Kommunion tritt.

 

Ja, natürlich fällt man heute nicht mehr auf. Da aber auch der Passus nicht "neu" ist, sagte ich ja "hoffte", weil ich denke, dass das damals in die Überlegung miteingeflossen sein könnte.

 

Was meinst du mit "nicht anwesend sein"? Wenn die Mindestanforderung zur Kommunion 1x pro Jahr lautet, die Sonntagspflicht aber für jeden Sonntag gilt, kann es da keinen direkten Zusammenhang geben was die Anwesenheit angeht?

bearbeitet von Theodora
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Was meinst du mit "nicht anwesend sein"? Wenn die Mindestanforderung zur Kommunion 1x pro Jahr lautet, die Sonntagspflicht aber für jeden Sonntag gilt, kann es da keinen direkten Zusammenhang geben was die Anwesenheit angeht?
Eben.

 

Und darum vermute ich auch, daß mit "Messe feiern" gemeint ist "Messe zelebrieren".

 

Das Gebot die Messe mitzufeiern wird von dem, dem Gewissensentscheid nachrangigen, Verbot des Kommunionempfangs nicht berührt.

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Was meinst du mit "nicht anwesend sein"? Wenn die Mindestanforderung zur Kommunion 1x pro Jahr lautet, die Sonntagspflicht aber für jeden Sonntag gilt, kann es da keinen direkten Zusammenhang geben was die Anwesenheit angeht?
Eben.

 

Und darum vermute ich auch, daß mit "Messe feiern" gemeint ist "Messe zelebrieren".

 

Das Gebot die Messe mitzufeiern wird von dem, dem Gewissensentscheid nachrangigen, Verbot des Kommunionempfangs nicht berührt.

 

Das ist eine Logik, die schwer zu widerlegen ist :angry2:

 

Aber meine Mutter hat sich letztes Jahr mal sehr mokkiert über all die Leute, die heutzutage zur Kommunion strömen, mit der Begründung zu ihrer Zeit "hätte man im Stand der Gnade sein müssen, um die Kommunion zu empfangen". Das passt jetzt auch nicht Recht zu deiner Aussage.

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Was meinst du mit "nicht anwesend sein"? Wenn die Mindestanforderung zur Kommunion 1x pro Jahr lautet, die Sonntagspflicht aber für jeden Sonntag gilt, kann es da keinen direkten Zusammenhang geben was die Anwesenheit angeht?
Eben.

 

Und darum vermute ich auch, daß mit "Messe feiern" gemeint ist "Messe zelebrieren".

 

Das Gebot die Messe mitzufeiern wird von dem, dem Gewissensentscheid nachrangigen, Verbot des Kommunionempfangs nicht berührt.

 

Würde das bedeuten, dass jeder Priester beichten muss, bevor er eine Messe zelebriert? :angry2: Arme Teufel.

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Was meinst du mit "nicht anwesend sein"? Wenn die Mindestanforderung zur Kommunion 1x pro Jahr lautet, die Sonntagspflicht aber für jeden Sonntag gilt, kann es da keinen direkten Zusammenhang geben was die Anwesenheit angeht?
Eben.

 

Und darum vermute ich auch, daß mit "Messe feiern" gemeint ist "Messe zelebrieren".

 

Das Gebot die Messe mitzufeiern wird von dem, dem Gewissensentscheid nachrangigen, Verbot des Kommunionempfangs nicht berührt.

 

Das ist eine Logik, die schwer zu widerlegen ist :angry2:

 

Aber meine Mutter hat sich letztes Jahr mal sehr mokkiert über all die Leute, die heutzutage zur Kommunion strömen, mit der Begründung zu ihrer Zeit "hätte man im Stand der Gnade sein müssen, um die Kommunion zu empfangen". Das passt jetzt auch nicht Recht zu deiner Aussage.

 

Nein heute geht man davon aus, dass alle die noch katholisch sind automatisch im Stand der Gnade sind. Die, die sitzen bleiben, sind evangelisch. Wir sind einfach besser geworden.

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Jemand, der aufgrund einer schweren Sünde der Messfeier fern bleibt würde zu seinem Sündenkonto noch eine weitere (hier Verstoß gegen die Sonntagspflicht) hinzufügen.

 

Eine solche Auslegung wäre absurd, würde sie doch aus dem Befolgen eines kirchlichen Gesetzes eine Sünde machen und den Betroffenen vor die Wahl stellen, wo er sich nun versündigen wolle.

 

Aber uns hilft ein Blick in das Gesetz und in diesem Fall in das lateinische Orginal (und nur das hat Rechtskraft, die deutsche Übersetzung nicht und pastorale Hinweise im KKK schon gar nicht): Dort ist von "ne celebrare" die Rede, und von celebrare spricht der Codex nur im Blick auf den Zelebranten, die Tätigkeit der übrigen Gläubigen wird als participare bezeichnet.

 

Es ist zwar richtig, dass von den Gläubigen, die schon zur Eucharistie geführt wurden, wenigstens ein Eucharistieempfang im Jahr verlangt wird (c. 920 § 1), und zwar in österlicher Zeit (§2), aber das ist nur das Mindestmaß. Schon das treinter Konzil wünschte sich, dass die Gläubigen in jeder Messe, an der sie mitfeiern, auch die Eucharistie empfangen mögen. (Konzil von Trient, 22. Sitzung, Lehre über das allerheiligste Opfer der Messe, Kap. 6: DS 1747). Diesen Wunsch greift das Vat II in SC 55 auf. Beide Quellen finden sichn in der Einführung in das Messbuch wieder.

 

Es war in der Vergangenheit anders, wenn aber heute die Mehrzahl der Partizipanten die Eucharistie empfängt, dann entspricht das genau der Intention des Konzils von Trient und des Vat II und der AEM. Freuen wir uns also, dass die Menschen dem Gesetz folgen!

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Was meinst du mit "nicht anwesend sein"? Wenn die Mindestanforderung zur Kommunion 1x pro Jahr lautet, die Sonntagspflicht aber für jeden Sonntag gilt, kann es da keinen direkten Zusammenhang geben was die Anwesenheit angeht?
Eben.

 

Und darum vermute ich auch, daß mit "Messe feiern" gemeint ist "Messe zelebrieren".

 

Das Gebot die Messe mitzufeiern wird von dem, dem Gewissensentscheid nachrangigen, Verbot des Kommunionempfangs nicht berührt.

 

Das ist eine Logik, die schwer zu widerlegen ist :angry2:

 

Aber meine Mutter hat sich letztes Jahr mal sehr mokkiert über all die Leute, die heutzutage zur Kommunion strömen, mit der Begründung zu ihrer Zeit "hätte man im Stand der Gnade sein müssen, um die Kommunion zu empfangen". Das passt jetzt auch nicht Recht zu deiner Aussage.

 

Nein heute geht man davon aus, dass alle die noch katholisch sind automatisch im Stand der Gnade sind. Die, die sitzen bleiben, sind evangelisch. Wir sind einfach besser geworden.

 

Mir ist noch nie ein Protestant begegnet, der gewusst hat, dass er an einer Katholischen Kommunion nicht teilnehmen darf :angry2:

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Was meinst du mit "nicht anwesend sein"? Wenn die Mindestanforderung zur Kommunion 1x pro Jahr lautet, die Sonntagspflicht aber für jeden Sonntag gilt, kann es da keinen direkten Zusammenhang geben was die Anwesenheit angeht?
Eben.

 

Und darum vermute ich auch, daß mit "Messe feiern" gemeint ist "Messe zelebrieren".

 

Das Gebot die Messe mitzufeiern wird von dem, dem Gewissensentscheid nachrangigen, Verbot des Kommunionempfangs nicht berührt.

 

Das ist eine Logik, die schwer zu widerlegen ist :angry2:

 

Aber meine Mutter hat sich letztes Jahr mal sehr mokkiert über all die Leute, die heutzutage zur Kommunion strömen, mit der Begründung zu ihrer Zeit "hätte man im Stand der Gnade sein müssen, um die Kommunion zu empfangen". Das passt jetzt auch nicht Recht zu deiner Aussage.

 

Nein heute geht man davon aus, dass alle die noch katholisch sind automatisch im Stand der Gnade sind. Die, die sitzen bleiben, sind evangelisch. Wir sind einfach besser geworden.

 

Mir ist noch nie ein Protestant begegnet, der gewusst hat, dass er an einer Katholischen Kommunion nicht teilnehmen darf :angry2:

 

Ich kenne einige!

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Habe noch eine grundsätzliche Frage?

 

Die römisch katholische Kirche verweigert nach wie vor ihren wiederverheiraten Mitgliedern die Kommunion. Für die Betroffenen ist es demnach zwecklos zur Beichte zu gehen, denn eine Lossprechung von der Sünde der Trennung kann es nach dem Kirchengebot nicht geben. Es sei denn, man ging zur Beichte mit dem Vorsatz, mit dem neuen Partner keine sexuelle Beziehung mehr zu haben.

 

Ein Beispiel: nach 15 jähriger Ehe erfolgt eine Trennung. Eine weitere Ehe eines Partners dauert mittlerweile 30 Jahre. Um an die heilig machende Gnade zu kommen, müssen die Partner das 30 jährige neue Liebesverhältnis als Unrecht einsehen und zur Beichte gehen und so handeln wie oben beschrieben.

 

Ist das Gottes Willen?

 

Die Kirchenführung glaubt das ist Gottes Willen und ändert nichts an dem unbarmherzigen Verbot. Sie weiß aber auch, dass von den Seelsorgern vor Ort die Probleme zu lösen sind. Die Betroffenen gehen aber nicht mehr zu ihrem Seelsorger, weil die Führung der Kirche bei jeder Gelegenheit öffentlich auf dieses Gebot hinweist. Die Kirche verliert durch dieses Gebot Millionen von Gläubigen. Noch schlimmer zählt aber, dass viele auch den Glauben an Gott verlieren.

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]Die römisch katholische Kirche verweigert nach wie vor ihren wiederverheiraten Mitgliedern die Kommunion. Für die Betroffenen ist es demnach zwecklos zur Beichte zu gehen, denn eine Lossprechung von der Sünde der Trennung kann es nach dem Kirchengebot nicht geben. Es sei denn, man ging zur Beichte mit dem Vorsatz, mit dem neuen Partner keine sexuelle Beziehung mehr zu haben.
Hallo Wolf: Die Kirche stellt fest, dass eine gültige Ehe (von der die RKK glaubt: "Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen") nicht so einfach aufzuheben ist. Sie sieht darin Gottes Willen. Sie respektiert auch die Verantwortlichkeit des Menschen, der bei der Ehe das Versprechen abgibt, dem Ehepartner treu zu sein bis in den Tod. Mag es auch in einzelnen Fällen tragisch sein, wenn es zu Trennungen kommt- die Kirche kann nicht daran vorbeigehen, dass die gültige Ehe nicht einfach durch eine Gesinnungsänderung der Menschen aufgehoben ist.
Die Kirchenführung glaubt das ist Gottes Willen und ändert nichts an dem unbarmherzigen Verbot.
Der Vorwurf der Unbarmherzigkeit kommt immer wieder. Ich persönlich halte es für unbarmherzig, wenn man Menschen in ihren Sünden bestärkt, Untreue gefördert, Versprechen nicht ernst genommen werden.
Die Kirche verliert durch dieses Gebot Millionen von Gläubigen. Noch schlimmer zählt aber, dass viele auch den Glauben an Gott verlieren.
Das sind gewagte Behauptungen. Die Kirche verliert Gläubige eher durch den Materialismus, die Genußsucht, den praktischen und theoretischen Atheismus - und m.E: auch dann, wenn sie dem Evangelium nicht treu folgt. Das Evangelium ist aber weder Schlafmittel noch Beruhigungsmittel- sondern eine starke Herausforderung. Eine solche Herausforderung ist auch die eheliche Treue. Wenn die Kirche diese radikale Liebe verwässern würde, würde sie an Glaubwürdigkeit verlieren. Dass manche Menschen den Glauben durch den Kampf gegen die Kirche von allen möglichen Seiten "verlieren", halte ich für wahrscheinlicher. Es gibt nicht wenige Versuche z.B. die Gottheit Christi in Frage zu stellen, die Auferstehung als eine Phantasiegeschichte hinzustellen und einer Abbruchstheologie zu huldigen, deren Minimalismus den "Stürmen des Lebens" nicht wirklich gewachsen ist. bearbeitet von Mariamante
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Ein Beispiel: nach 15 jähriger Ehe erfolgt eine Trennung.

 

war das Gottes Wille? Ist es Gottes Wille einen Eid zu brechen und dann so zu tun, als sei nix gewesen?

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Ein Beispiel: nach 15 jähriger Ehe erfolgt eine Trennung.

 

war das Gottes Wille? Ist es Gottes Wille einen Eid zu brechen und dann so zu tun, als sei nix gewesen?

Ist es Gottes Wille, einen Eid überhaupt abzulegen?

Nein, denn Gott hat das Schwören ausdrücklich verboten.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Zunächst: Ehe ist kein Eid und kein Versprechen - ich habe vor dem Traualtar weder Gott noch meinem Pfarrer noch meiner Frau etwas versprochen - ich habe mich an meine Frau verschenkt und sie zum Geschenk empfangen. Das ist weit mehr als ein äffer Vertrag ohne Rücktrittsrecht.

 

Die römisch katholische Kirche verweigert nach wie vor ihren wiedererheiraten Mitgliedern die Kommunion.

 

Stimmt nicht ganz: Nach Familiaris consortio dürfen geschiedene Wiederverheiratete zur Kommunion hinzutreten, wenn sie wie Bruder und Schwester beisammenleben. Streng genommen müsste man also sagen: Die katholische Kirche verweigert Menschen die Kommunion, von denen zumindest einer mit einem anderen Partner verheiratet ist und die in einer staatlich anerkannten Geschlechtsgemeinschaft leben. Erst die Kombination aus außerehelicher Sexualbeziehung und staatlicher Wiederheirat führt zum Ausschluss!

 

Für die Betroffenen ist es demnach zwecklos zur Beichte zu gehen, denn eine Lossprechung von der Sünde der Trennung kann es nach dem Kirchengebot nicht geben.

 

Nicht die Sünde der Trennung ist das Problem, sonder der außereheliche Sex.

 

Es sei denn, man ging zur Beichte mit dem Vorsatz, mit dem neuen Partner keine sexuelle Beziehung mehr zu haben.

 

Exakt.

 

Ein Beispiel: nach 15 jähriger Ehe erfolgt eine Trennung. Eine weitere Ehe eines Partners dauert mittlerweile 30 Jahre. Um an die heilig machende Gnade zu kommen, müssen die Partner das 30 jährige neue Liebesverhältnis als Unrecht einsehen und zur Beichte gehen und so handeln wie oben beschrieben.

 

Ja.

 

Die Kirchenführung glaubt das ist Gottes Willen und ändert nichts an dem unbarmherzigen Verbot. Sie weiß aber auch, dass von den Seelsorgern vor Ort die Probleme zu lösen sind. Die Betroffenen gehen aber nicht mehr zu ihrem Seelsorger, weil die Führung der Kirche bei jeder Gelegenheit öffentlich auf dieses Gebot hinweist. Die Kirche verliert durch dieses Gebot Millionen von Gläubigen. Noch schlimmer zählt aber, dass viele auch den Glauben an Gott verlieren.

 

Wievuiele Gläubige die Kirche dadurch verliert, vermag ich nicht zu sagen oder zu schätzen. Dass man sich aber in eine Sackgasse manövriert hat, in der Rom dann pastorale Auswege verlangt, aber jeden Ausweg verbaut, ist unbestritten.

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Stimmt nicht ganz: Nach Familiaris consortio dürfen geschiedene Wiederverheiratete zur Kommunion hinzutreten, wenn sie wie Bruder und Schwester beisammenleben. Streng genommen müsste man also sagen: Die katholische Kirche verweigert Menschen die Kommunion, von denen zumindest einer mit einem anderen Partner verheiratet ist und die in einer staatlich anerkannten Geschlechtsgemeinschaft leben. Erst die Kombination aus außerehelicher Sexualbeziehung und staatlicher Wiederheirat führt zum Ausschluss!

 

Man könnte es ganz einfach zusammenfassen: Nur der aussereheliche Sex ist das Schlimme.

 

Den Ehepartner sitzenlassen, sich einem anderen zuzuwenden, einen anderen lieben, das ist alles nicht so wichtig.

 

Hauptsache, man hat keinen Sex, denn Sex ist pfui, pfui, pfui. :angry2:

 

Werner

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Mir ist noch nie ein Protestant begegnet, der gewusst hat, dass er an einer Katholischen Kommunion nicht teilnehmen darf :angry2:

Äh, ich denke mal, die meisten sind sich dessen bewußt.

Ich habe den römischen Priester auch vorher gefragt, ob er mich läßt.

Darauf, daß ich höchstwahrscheinlich ev. bin, ist er allein aufgrund meines Namens gekommen, denn der ist so norddeutsch, daß er südlich von NRW (wenn nicht schon ab Westfalen) nur der Bildungsschicht bekannt ist und vom Pöbel - inkl. den Pfeifen vom Amt, die unmögliche Namen eigentlich verhindern sollen - für einen Frauennamen gehalten wird.

M.a.W., mein Name riecht nach Fisch und klingt nach Sleswig-Holstein - meerumslungen und evangelisch-lutherischer Kirche in Oldenburg, Nordelbische evangelisch-lutherische Kirche, Bremische evangelische Kirche, evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers oder schlimmstenfalls nach evangelisch-reformierter Kirche in B... und Nordwestdeutschland...

 

Nun ja, er hat auf lutherisch gefolgert und mich gelassen...

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Zunächst: Ehe ist kein Eid und kein Versprechen - ich habe vor dem Traualtar weder Gott noch meinem Pfarrer noch meiner Frau etwas versprochen - ich habe mich an meine Frau verschenkt und sie zum Geschenk empfangen. Das ist weit mehr als ein äffer Vertrag ohne Rücktrittsrecht.

Hallo Chrysologus, aber für die römisch-katholische Kirche ist Ehe doch auch ganz profan ein Vertrag in dem man sich was verspricht (nicht schwört, das sehe ich auch so), da sie viel vom römischen Recht übernommen hat, oder?

 

Die römisch katholische Kirche verweigert nach wie vor ihren wiedererheiraten Mitgliedern die Kommunion.

Stimmt nicht ganz: Nach Familiaris consortio dürfen geschiedene Wiederverheiratete zur Kommunion hinzutreten, wenn sie wie Bruder und Schwester beisammenleben. Streng genommen müsste man also sagen: Die katholische Kirche verweigert Menschen die Kommunion, von denen zumindest einer mit einem anderen Partner verheiratet ist und die in einer staatlich anerkannten Geschlechtsgemeinschaft leben. Erst die Kombination aus außerehelicher Sexualbeziehung und staatlicher Wiederheirat führt zum Ausschluss!

Führt denn eine öffentlich bekannte außereheliche Sexualbeziehung nicht ebenfalls zum Ausschluss, da es sich um ein "offensichtliches Verharren in schwerer Sünde" handelt? Sonst käme man ja billig drum herum, man bräuchte nur in wilder Ehe zusammenzuleben, wie in einem Nachbarthread thematisiert wurde, doch passt der Kirche Ehe ohne Trauschein ebenfalls nicht.

 

Außerdem hast Du selber erklärt, dass es ausschlaggebend ist, dass man nie genau wissen kann, ob zwei Leute Sex miteinander haben. Wenn es also zur Kommunionverweigerung nicht reicht, standesamtlich in zweiter Ehe verheiratet zu sein oder einfach nur zusammen zu wohnen, sind die Chancen für eine Umsetzung durch den Spender gleich Null. Da kann höchstens ein Selbstausschluss durch das Gewissen des Empfängers stattfinden.

 

Dass man sich aber in eine Sackgasse manövriert hat, in der Rom dann pastorale Auswege verlangt, aber jeden Ausweg verbaut, ist unbestritten.
Hoffentlich führt diese Einsicht bald zu überfälligen Reformen...
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Hallo Chrysologus, aber für die römisch-katholische Kirche ist Ehe doch auch ganz profan ein Vertrag in dem man sich was verspricht (nicht schwört, das sehe ich auch so), da sie viel vom römischen Recht übernommen hat, oder?

 

Es gibt in der Tat eine lange und wenig seelige Tradition, die Ehe als Vertragswerk zu verstehen. Dies fängt bei Augustinus an, der die Ehe mit einem Vertrag vergleicht und die berühmten Ehezwecke als eine Art von Vertragsinhalt begreift. Entscheidend dabei: Augustinus sagt, die Ehe sei wie ein Vetrag. Im Laufe der Geschichte ging das wie dann verloren und übrig blib der Gedanke, die Ehe sein ein (unkündbarer) Vertrag, auf den man das allgemeine Vertragsrecht anwenden konnte. So kannte der CIC/1917 sogar die Zukunftsbedingung: Ich wil mit dir verheiratet sein, wenn der Club Meister wird! Das kann lange dauern, und verheiratet sind die beiden erst am Tag der Meisterschaft, aber es ging.

 

Dieser kanonistische Unfug wurde Gottlob in der Folge des Konzils dahin gegeben, wo sie hin gehört. Ehe wird - das ist keine Neuerung - in den Texten des letzten Konzils als Bund verstanden, als eine bedingungsfreie Verbindung zweier Menschen in gegenseitiger Übereignung. Man kann diesen Bund vertragsähnlich erklären, aber das bleibt dann ein Bild!

 

Am Rande angemerkt: Ich habe schon schöne Religionsstunden gehalten, in dem wir versuchten, das Unbehagen der Schüler zu bearbeiten gegenüber dem Satz: "Die Ehe ist ein Vertrag zur gegenseitigen Übereignung der Leiber zum Zwecke der Vornahme zur Zeugung geeigneter Akte." In der Regel kam am Ende etwas heraus, was dem kirchlichen Verständnis nahe kam. Dies spricht für die Klugheit der Väter des Konzils.

 

Führt denn eine öffentlich bekannte außereheliche Sexualbeziehung nicht ebenfalls zum Ausschluss, da es sich um ein "offensichtliches Verharren in schwerer Sünde" handelt? Sonst käme man ja billig drum herum, man bräuchte nur in wilder Ehe zusammenzuleben, wie in einem Nachbarthread thematisiert wurde, doch passt der Kirche Ehe ohne Trauschein ebenfalls nicht.

 

Deine Beobachtung ist richtig, aber alle römischen Stellungnahmen zur Geschiedenenproblematik erkennen ein Problem erst bei der Wiederheirat. Das mag webiger daran liegen, dass römische Prälaten derart weltfremd wären, dass sie Sex ganz ohne Ehe für unmöglich halten, es liegt daran, dass der c. 915 ein "offenkundiges" Verharren fordert. Das hier verwendete lateinische Wort "manifestus" bezeichnet ein nachweisbares Verhalten - und erst der zivile Trauschein liefert hier den vermeindlichen Nachweis.

 

Außerdem hast Du selber erklärt, dass es ausschlaggebend ist, dass man nie genau wissen kann, ob zwei Leute Sex miteinander haben. Wenn es also zur Kommunionverweigerung nicht reicht, standesamtlich in zweiter Ehe verheiratet zu sein oder einfach nur zusammen zu wohnen, sind die Chancen für eine Umsetzung durch den Spender gleich Null. Da kann höchstens ein Selbstausschluss durch das Gewissen des Empfängers stattfinden.

 

Korrekt, das ist genau der inhalt (nicht nur) meiner Kritik. Die römische Argumentation denkt falsch herum: Man weiß, was man will, und dann dehnt man den Text des Codex solange, bis es irgendwie passt. Man könnte ein entsprechendes Disziplinargesetz erlassen, aber das tut man eben nicht.

 

Dass man sich aber in eine Sackgasse manövriert hat, in der Rom dann pastorale Auswege verlangt, aber jeden Ausweg verbaut, ist unbestritten.

Hoffentlich führt diese Einsicht bald zu überfälligen Reformen...

 

Ich habe da meine Zweifel, das Problem ist in der Szene seit 20 Jahren bekannt, und es ändert sich nichts!

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Wenn Rom keine Lösung für die Betroffenen findet, dann bleibt den Seelsorgern vor Ort auf die freie persönliche Gewissensentscheidung hinzuweisen. So wie es vor Jahren zum Ärgernis von Rom die Ober rheinischen Bischöfe empfohlen haben. Die Frage ist doch, wie verhält sich der Priester in der Beichte, wenn sich der Betroffene auf die persönliche Gewissensentscheidung beruft?

 

Ich denke, dass ist alles mehr ein Problem für ältere Wiederverheiratete, die wie in meinem Beispiel vor dem Lebensende z.B. nach 30 jähriger Zweitehe eine Lösung suchen ohne den Partner zu verletzen. Es hängt von der Persönlichkeit des Betroffenen ab, ob er mit der Kirche oder mit Gott ins Reine kommen will. Die Probleme haben nur sehr wenig mit dem sexuellen Verhalten zu tun.

 

Für aufgeklärte jüngere Betroffene wird es kein Problem sein, es sei denn sie sind in Diensten der Kirche. Diese werden vorsichtshalber nicht mehr heiraten. Im Übrigen jüngere Katholiken findet man immer seltener in der Kirche.

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