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"wsk"-leute dürfen aus gremien ausgeschlossen werden


kalinka

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Ich denke, es gibt nur einen Weg: Man muss das System über die Kirchensteuer knacken.
Interessant ist ja, dass genau das auch romtreue Kreise wollen, damit mit dem Geld der Katholiken nicht länger romkritische Institutionen wie etwa theologische Fakultäten oder Bildungshäuser finanziert werden können. Ich selbst bin mir unschlüssig und weiß momentan nicht, ob die Vorteile größer als die Nachteile wären.
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Ich denke, es gibt nur einen Weg: Man muss das System über die Kirchensteuer knacken.
Interessant ist ja, dass genau das auch romtreue Kreise wollen, damit mit dem Geld der Katholiken nicht länger romkritische Institutionen wie etwa theologische Fakultäten oder Bildungshäuser finanziert werden können. Ich selbst bin mir unschlüssig und weiß momentan nicht, ob die Vorteile größer als die Nachteile wären.

Ja. Die werden allerdings schön dumm gucken, wenn das kommt. Allerdings infolge des in diesen Kreisen verbreiteten Mangels beim logischen Schlussvermögen erst hinterher: Es ist ja wohl klar, dass eine Diözese dann nur noch Geld für Dinge ausgeben kann, die die Leute auch haben wollen. Kostenlose Nostalgieveranstaltungen für rückwärtsgewandte Minderheiten gibt es dann nicht mehr. Und auch die Pfarrer werden sich dann dem altbekannten Prinzip beugen müssen, dass der anschafft, der bezahlt.

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Ich denke, es gibt nur einen Weg: Man muss das System über die Kirchensteuer knacken.
Interessant ist ja, dass genau das auch romtreue Kreise wollen, damit mit dem Geld der Katholiken nicht länger romkritische Institutionen wie etwa theologische Fakultäten oder Bildungshäuser finanziert werden können. Ich selbst bin mir unschlüssig und weiß momentan nicht, ob die Vorteile größer als die Nachteile wären.

Ja. Die werden allerdings schön dumm gucken, wenn das kommt. Allerdings infolge des in diesen Kreisen verbreiteten Mangels beim logischen Schlussvermögen erst hinterher: Es ist ja wohl klar, dass eine Diözese dann nur noch Geld für Dinge ausgeben kann, die die Leute auch haben wollen. Kostenlose Nostalgieveranstaltungen für rückwärtsgewandte Minderheiten gibt es dann nicht mehr. Und auch die Pfarrer werden sich dann dem altbekannten Prinzip beugen müssen, dass der anschafft, der bezahlt.

Eben! Es ist momentan noch nicht klar, wer dann mehr zahlt: Reformer oder Traditionalisten. Ich möchte auf jeden Fall keine Kirche forcieren, die nach diesem Grundprinzip agiert.
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Ich denke, es gibt nur einen Weg: Man muss das System über die Kirchensteuer knacken.
Interessant ist ja, dass genau das auch romtreue Kreise wollen, damit mit dem Geld der Katholiken nicht länger romkritische Institutionen wie etwa theologische Fakultäten oder Bildungshäuser finanziert werden können. Ich selbst bin mir unschlüssig und weiß momentan nicht, ob die Vorteile größer als die Nachteile wären.

 

Ich bin mir ziemlich sicher das die Vorteile überwiegen würden.

 

MfG

Stanley

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Defacto wird das kirchliche Amt auf diese Weise systematisch demontiert - kann man gut finden, muss man aber nicht.

Dass ein Bischof so weit vorausdenken kann, halte ich für eher zweifelhaft.

Macht ja nix.

So kriegt wenigstens der Heilige Geist eine Chance.

Pfingsten kommt mit Sturmgebraus.

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Es ist darum auch nicht zu verwundern, daß die Hl. Schrift bezeugt, die göttliche Majestät hasse und verabscheue solch verwerfliches Tun, ja habe es sogar schon mit dem Tode bestraft. Darauf macht auch der hl. Augustinus aufmerksam, wenn er schreibt: „Unerlaubt und unsittlich ist der eheliche Verkehr selbst mit der rechtmäßigen Gattin, wenn dabei die Weckung neuen Lebens verhütet wird. Das hat Onan, des Judas Sohn, getan, und darum hat ihn Gott getötet.“
Wie unterirdisch ist DAS denn???

 

http://www.stjosef.at/dokumente/casti_connubii.htm

Wieso unterirdisch! Die Bibel beschreibt bei Onan schon ein Verhalten, das auch hier kritisiert wird: Mit einer Frau zum Verkehr kommen wollen, ohne dass der Same das bewirken kann, was er sollte, obwohl es möglich wäre.

Das ist aber eine gewaltige Verkürzung, ja eine Verdrehung geradezu.

Denn das, was Gott am Verhalten des Onan erzürnt, ist nicht der Akt der Verhütung als solcher, sondern die Verweigerung eines rechtmäßigen Nachkommen für den verstorbenen Bruder.

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(...) Und auch die Pfarrer werden sich dann dem altbekannten Prinzip beugen müssen, dass der anschafft, der bezahlt.

Ist das nicht eh so?

Wenigstens bei uns in .at, vielleicht auch nur in der Diözese St. Pölten:

Während der Pfarrer Beschlüsse des Pfarrgemeinderats jederzeit sistieren kann, muss er sich im Pfarrkirchenrat, dem die Finanzverwaltung der Pfarre obliegt, den dort gefassten Beschlüssen fügen.

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(...) Und auch die Pfarrer werden sich dann dem altbekannten Prinzip beugen müssen, dass der anschafft, der bezahlt.

Ist das nicht eh so?

Wenigstens bei uns in .at, vielleicht auch nur in der Diözese St. Pölten:

Während der Pfarrer Beschlüsse des Pfarrgemeinderats jederzeit sistieren kann, muss er sich im Pfarrkirchenrat, dem die Finanzverwaltung der Pfarre obliegt, den dort gefassten Beschlüssen fügen.

Ist in Deutschland auf Pfarrebene auch so.

 

Auf Diözesanebene hat dagegen der Bischof die Hand auf dem Geld, d.h. Pfarreien und kirchliche Einrichtungen dürfen nur mit dem haushalten, was ihnen das Ordinariat überlässt.

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Die Frage, on einer seine Alte verdreschen darf, ist dann aber nach deiner Rechtsauslegung eine interne Angelegenheit.

 

Nein, wieso? §§ 223 ff. StGB sind gegenüber jedermann unmittelbar gültig.

 

Insofern, als es (nach deiner Rechtsauslegung) Eingriffe in meine Grundrechte gibt, gegen die ich vom staatlichen Recht nicht geschützt werde (zum Beispiel das "Recht auf Eigentum": Ich kann die rechtmäßige Verwendung meiner Kirchensteuergelder nicht von unserem Rechtsstaat überprüfen lassen).

 

 

Ich kann darin keinen Eingriff in dein Eigentum erkennen. Richtig ist, dass der Staat bei Religionsgemeinschaften darauf verzichtet und verzichten muss, sie den selben Regeln wie die öffentliche Verwaltung zu unterwerfen.

Schau, du denkst von den Kirchensteuern und dem Körperschaftsstatus her. Richtigerweise muss man diese beiden Dinge aber als historisch gewachsene Ausnahme begreifen und kann aus ihnen keine Regel ableiten. Ausgangspunkt muss die Freiheit der Religionsgemeinschaften auf Regelung ihrer inneren Angelegenheiten sein. Ansonsten hast du bald wiederverheiratete Geschiedene, die sich die Kommunion einklagen.

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Herr Wallner (nicht Wanner) hat weder gegen Glauben noch gegen Kirchendisziplin verstoßen, sondern lediglich menschlich bedenkliches Verhalten des Bischofs und Missstände in seinem Bemühen "Zum Wohle der Kirche und zur Stärkung des Glaubens" (man lese sein Büchlein gleichen Names, das im Animus-Verlag ist erschienen ist) artikuliert. Dafür wurde er willkürlich mit dem Entzug des passiven Wahlrechts bei der Wahl zu einem anderen - entscheidenden ! - Gremiums, nämlich der Kirchenverwaltung bestraft. Dagegen hat er sich gewandt. Ich an seiner Stelle hätte hier aber ein bayerisches Verwaltungsgericht angerufen. Ein innerkirchliches Verfahren anzustrengen kann höchstens zum ernsthaften Ziel haben, konkret nachzuweisen, dass ein solches Verfahren den Ansprüchen rechtsstaatlicher Prinzipien nicht genügt. Das ist Herrn Wallner hervorragend gelungen!

Ich denke, es gibt nur einen Weg: Man muss das System über die Kirchensteuer knacken. Denn letztlich ist dieser BEschluss aus Rom mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar, er ist verfassungsfeindlich.

 

Denn Herr Wallner hat nicht für irgendein Labergremium kandidiert, das den Kuchen für den nächsten Rentnertreff backt, sondern für den Ausschuss, der die Verwendung der Kirchensteuern kontrolliert (und hat in diesem Gremium auch viele Jahre erfolgreich und loyal gearbeitet). Die Kirchensteuern werden aber mit staatlichem Privileg und staatlicher Hilfe eingezogen. Daraus ergibt sich für mich, dass die Kontrolle der Verwendung dieser Mittel auch nach rechtsstaatlichen Prinzpien zu erfolgen hat. Gegen diese Prinzipien hat das Willkürurteil aus Rom verstoßen. Davon abgesehen, ist es nach deutschen Rechtsverständnis zumindest überprüfenswert, ob sich eine ausländische Diktatur in die Belange unserer Republik einmischen darf. Soweit ich das sehe, sind solche Eingriffe sonst immer über "Konkordate" geregelt (also wenn zum Beispiel der Vatikan einen Bischof bestimmen darf).

 

Wie ich glaube ich schon sagte, muss man hier mittelfristig zu einem Schweizer System kommen oder alternativ die Kirchensteuer ganz abschaffen.

viel spaß!

auf nach Karlsruhe

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Eine solche Klage beim VG wäre aber unzulässig gewesen, denn die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nicht berufen, über die inneren Entscheidungen deutscher Glaubensgemeinschaften zu entscheiden.

...

 

Dem kann ich nicht beipflichten. Art. 4 Abs. 1 GG iVm Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV gewährleisten gerade, dass die Kirchen ihre inneren Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten können. Der Staat ist nicht nur nicht verpflichtet, in diesem Rahmen getroffene Entscheidungen zu überprüfen, ja es ihm sogar von Verfassungs wegen verwehrt. Denn dem Grundgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass sich Religionsgemeinschaften in ihren Entscheidungswegen und Vorgängen eine demokratische Struktur zu geben hätten oder dass ihre interne Gerichtsbarkeit dem deutschen Rechtsstaatsprinzip zu genügen hätte.

Vielmehr garantieren die o. g. Vorschriften eine weitreichende Autonomie im Inneren.

 

Nur, darum geht es hier nicht. Die Kirchensteuer ist eben keine alleinige "innere" Angelegenheit auf die die genannten GG-Artikel anzuwenden sind. Mit der Gewährung der Gunst eine öffentliche Körperschaft zu sein, die Kirchensteuern erheben kann, leiht der Staat der Kirche seinen starken Arm und redet hier deshalb mit. Dass die Diözesansteuerausschüsse und Kirchenverwaltungen nach staatlichem Recht zu bilden sind, in Bayern nach dem Bayerischen Kirchensteuergesetz, zeigt das mehr als deutlich. Wallner hat für ein solches Gremium kandidiert, also ist sehr wohl das Verwaltungsgericht zuständig, wenn jemandem willkürlich wie in diesem Fall das passive Wahlrecht entzogen wird.

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Sprecher der freisinger bischofskonferenz sagt: keine Donum vitae leute in kirchlichen gremien wie Laienrat oder ZdK

http://kath.net/detail.php?id=23082

Donum vitae ist eine organisation außerhalb der kath kirche

sehr erfreulich

bearbeitet von Siri
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OneAndOnlySon
Sprecher der freissinger bischofskonferenz sagt: keine Donum viate leute in kirchlichen gremien wie Laienrat oder ZdK

http://kath.net/detail.php?id=23082

Es ist klar dass Leute (wie die bayrischen Bischöfe und der Papst), die nur ständig vom Lebensschutz reden, Katholiken nicht ertragen können, die wirklich etwas für den Schutz von ungeborenem Leben tun.
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Sprecher der freissinger bischofskonferenz sagt: keine Donum viate leute in kirchlichen gremien wie Laienrat oder ZdK

http://kath.net/detail.php?id=23082

Es ist klar dass Leute (wie die bayrischen Bischöfe und der Papst), die nur ständig vom Lebensschutz reden, Katholiken nicht ertragen können, die wirklich etwas für den Schutz von ungeborenem Leben tun.

 

Es geht ja auch nicht um den Lebensschutz, sondern um das Image der Kirche....

 

Rechtsbindung hat das Ganze allerdings nicht, wenngleich man über die Grundordnung argumentieren könnte. Dann müßte man allerdings eine Mitgliedschaft bei DV erst mal nachweisen.

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Sprecher der freissinger bischofskonferenz sagt: keine Donum viate leute in kirchlichen gremien wie Laienrat oder ZdK

http://kath.net/detail.php?id=23082

Es ist klar dass Leute (wie die bayrischen Bischöfe und der Papst), die nur ständig vom Lebensschutz reden, Katholiken nicht ertragen können, die wirklich etwas für den Schutz von ungeborenem Leben tun.

Die haben zwar was gegen solche Leute, werden sich aber nicht großflächig trauen, gegen sie vorzugehen. Müller/Regensburg hat Donum Vitae überall rausggeekelt, aber Marx wird sich erinnern, dass er nur dank der Politik seinen Posten (statt Müller) gekriegt hat. Also lassen sie den Oberbetonkel für das Landeskommitee der Katholiken vorpreschen und warten auf die Reaktionen. Wenn sie auf Ebene der Bayerischen BK was gegen Donum Vitae machen, dann haben sie es bei der CSU verschissen, und das weiß Marx. Und ich gehe davon aus, dass er sich das nicht traut.

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Wieso unterirdisch! Die Bibel beschreibt bei Onan schon ein Verhalten, das auch hier kritisiert wird: Mit einer Frau zum Verkehr kommen wollen, ohne dass der Same das bewirken kann, was er sollte, obwohl es möglich wäre.
Das ist doch nicht Dein Ernst (oder doch???).

 

Das Thema dieser Episode ist die Schwagerehe und nicht der Koitus interruptus als Verhütungsmethode.

 

Der Allmächtige hätte Onan konsequenterweise auch abberufen müssen, wenn er enthaltsam gewesen wäre - seine Verpflichtung seinem Bruder einen Erben zu verschaffen hätte er in einer Josefsehe auch nicht erfüllt.

 

Und so frage ich mich: weiß er es tatsächlich nicht oder geht er davon aus, dass es sich um Geheimwissen der Kirche handelt, das verschwiegen werden darf und verdreht werden muss.

Für die blöden Schafe ist die offizielle Lesart besser, damit sie vor sittlicher Verirrung bewahrt werden.

Und daraufkommen werden sie schon nicht, die Dummchen.

 

Irgendetwas liegt da bei der Ausbildung im Argen, entweder die fachliche oder die pastorale Seite.

Dass Onan nicht wegen Empfängnisverhütung bestraft wurde, wusste bei mir jeder Schüler, der im Unterricht aufgepasst hatte. Nix Geheimwissen. :evil:

 

Eben! Also weiß er es nicht oder hält uns für blöd.

Er war aber nicht mein Schüler :unsure:

 

Das ist leider deutlich erkennbar. :angry2:

Aber Du musst Dir kein Mitverschulden zurechnen lassen.

Keine Verantwortung für Udal - das erspart Dir *schnellmalrechne* na: zumindest ein paar Jährchen in den Kesseln (oder es wird zumindest eine Klimaanlage beigestellt). :angry2:

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OneAndOnlySon
Es geht ja auch nicht um den Lebensschutz, sondern um das Image der Kirche....

 

Und das ist das Image, das sich die Kirche in den letzten Jahren erworben hat: Die Kirche hilft denen nicht, die ihre Hilfe am meisten benötigen, sondern wäscht ihre Hände wie Pontius Pilatus in Unschuld.

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Sprecher der freissinger bischofskonferenz sagt: keine Donum viate leute in kirchlichen gremien wie Laienrat oder ZdK

http://kath.net/detail.php?id=23082

Es ist klar dass Leute (wie die bayrischen Bischöfe und der Papst), die nur ständig vom Lebensschutz reden, Katholiken nicht ertragen können, die wirklich etwas für den Schutz von ungeborenem Leben tun.

Die haben zwar was gegen solche Leute, werden sich aber nicht großflächig trauen, gegen sie vorzugehen. Müller/Regensburg hat Donum Vitae überall rausggeekelt, aber Marx wird sich erinnern, dass er nur dank der Politik seinen Posten (statt Müller) gekriegt hat. Also lassen sie den Oberbetonkel für das Landeskommitee der Katholiken vorpreschen und warten auf die Reaktionen. Wenn sie auf Ebene der Bayerischen BK was gegen Donum Vitae machen, dann haben sie es bei der CSU verschissen, und das weiß Marx. Und ich gehe davon aus, dass er sich das nicht traut.

die prognose wird so richtig sein wie deine wo es glaube ich,

geheißen hat bis der hl. Vater nach Regensburg kommt ist S. E. Bischof Müller dort nicht mehr Bischof von Regensburg was sollte den Marx passieren er bekommt nächstes Jahr den roten Hut und das wars seine Loyalität gwehört dem hl. Vater aber nicht der linkskatholischen Sieb schaft in der CSU traurig wie weit diese Partei gekommen ist

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Es geht ja auch nicht um den Lebensschutz, sondern um das Image der Kirche....

 

Und das ist das Image, das sich die Kirche in den letzten Jahren erworben hat: Die Kirche hilft denen nicht, die ihre Hilfe am meisten benötigen, sondern wäscht ihre Hände wie Pontius Pilatus in Unschuld.

 

 

Das ist spirituell sehr unanständig. Sehr unanständig.

 

MfG

Stanley

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Es geht ja auch nicht um den Lebensschutz, sondern um das Image der Kirche....

 

Und das ist das Image, das sich die Kirche in den letzten Jahren erworben hat: Die Kirche hilft denen nicht, die ihre Hilfe am meisten benötigen, sondern wäscht ihre Hände wie Pontius Pilatus in Unschuld.

 

 

Hände waschen an sich ist ja nix schlechtes. Und zu der Unschuld sag ich nix.

 

einfach mal so...................tribald

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OneAndOnlySon
Das ist spirituell sehr unanständig. Sehr unanständig.

 

MfG

Stanley

Natürlich ist es unanständig, ständig über Lebensschutz zu faseln, die Lebensschützer aber aus den kirchlichen Reihen heraus zu drängen.

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Justin Cognito

Ich beobachte die Vorgänge rund um Donum Vitae nur sehr vom Rand aus (genauer gesagt von südlich der deutschen Grenze). Habe ich die Vorgeschichte richtig verstanden, wenn ich sie wie folgt zusammenfasse:

 

Von der gesamtkirchlichen Leitung wurde entschieden, dass kirchliche Einrichtungen sich insofern nicht an der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung beteiligen sollen, als das Ausstellen von Beratungsscheinen (deren Vorlage eine Voraussetzung zur Vornahme einer Abtreibung darstellt) das kirchliche Zeugnis für den Schutz des Lebens von seinem Beginn an verdunkeln könnte.

 

Darüber hinaus wurde in der Diskussion von Gegnern des kirchlichen Engagements in der Konfliktberatung argumentiert, dass durch den kausalen Zusammenhang zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und der Vornahme der Abtreibung auch ein Verschulden des/der Ausstellenden an der Abtreibung vorliegt und die Ausstellung des Scheins daher ein "Übel in sich" ist.

 

Donum Vitae ist eine private Vereinigung christlich motivierter Personen, die nach dem Ausstieg der katholischen Kirche weiterhin an der staatlichen Konfliktberatung teilnehmen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen.

 

Stimmt diese Zusammenfassung?

 

Falls sie stimmt, würde ich zur Mitgliedschaft von Mitgliedern des privaten Vereins Donum Vitae in kirchlichen Gremien prima facie folgende Meinung vertreten:

 

Die Entscheidung der Gesamtkirche zum Ausstieg aus der Schwangeren-Konfliktberatung ist zu akzeptieren. Letztlich ist es ja Sache der kirchlichen Verantwortungsträger festzulegen, wie die Kirche als Institution einem ihrer Ziele - nämlich dem Schutz des Lebens von seiner Empfängnis bis zum natürlichen Tod - am besten und glaubwürdigsten nachkommt. Hier gilt es zwischen dem Erfolg des Engagements, das der konkreten Beratung entspringt und dem Erfolg des Engagements, das dem unbedingten und deutlichen Zeugnis entspringt, abzuwiegen. Das ist geschehen.

 

Die einzelnen Gläubigen müssen sich selbstverständlich - unter Berücksichtigung der Meinung des Lehramts und ihrer eigenen praktischen Erfahrung - dieselbe Abwägung für ihr privates Engagement in diesen Fragen vornehmen. Sollten sie dabei zu dem Schluss kommen, dass ihr Engagement in der Beratung mehr zum Schutz des Lebens beiträgt, als das mit der Verweigerung der Ausstellung eines Beratungsscheins verbundene Zeichen, können sie dann moralisch gerechtfertigt nach ihrem Entschluss handeln - es sei denn das Ausstellen des Beratungsscheins wäre ein "Übel in sich".

 

Nun ist nach kirchlicher Überzeugung die Vornahme Abtreibung sicher ein solches "Übel in sich" - die Beteiligung daran daher für Christinnen und Christen verboten. Die Frage ist damit, ob das Ausstellen eines Beratungsscheins eine solche Beteiligung an der Abtreibung darstellt. Eine Tatbeteiligung setzt nicht nur die kausale Mitwirkung ("ohne Schein keine Abtreibung") sondern auch einen entsprechenden Vorsatz ("ich geb dir den Schein, damit du abtreiben kannst") voraus. Ich gehe nun aber davon aus, dass die allermeisten Beraterinnen und Berater die Beratung mit dem Ziel aufnehmen, der Schwangeren die Abtreibung zu ermöglichen, sondern sie für ein "Ja zum Leben" motivieren möchten. In diesem Sinn handelt es sich bei ihrer Tätigkeit also um keine Tatbeiteiligung an einer Abtreibung - das Ausstellen eines Beratungsschein ist somit auch kein "Übel in sich".

 

Wenn es sich aber bei der Schwangerenkonfliktberatung durch Mitglieder von Donum Vitae um eine moralisch gerechtfertigte Tätigkeit handelt, kann sie m.E. keinen Grund für einen Ausschluss aus kirchlichen Gremien darstellen.

bearbeitet von Justin Cognito
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Ich gehe nun aber davon aus, dass die allermeisten Beraterinnen und Berater die Beratung mit dem Ziel aufnehmen, der Schwangeren die Abtreibung zu ermöglichen, sondern sie für ein "Ja zum Leben" motivieren möchten. In diesem Sinn handelt es sich bei ihrer Tätigkeit also um keine Tatbeiteiligung an einer Abtreibung - das Ausstellen eines Beratungsschein ist somit auch kein "Übel in sich".

 

Warum so kompliziert? Wenn die Beraterinnen und Berater die Schwangere zum Leben ermutigen wollen, brauchen sie keinen Beratungsscheine für eine Abtreibung auszustellen. Diesen Gewissenskonflikt könnte man leicht lösen, indem man an einer Beratungsstelle arbeitet, die keine Scheine ausstellt. Ist das so schwer zu verstehen?

 

MfG

Stanley

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Justin Cognito
Ich gehe nun aber davon aus, dass die allermeisten Beraterinnen und Berater die Beratung mit dem Ziel aufnehmen, der Schwangeren die Abtreibung zu ermöglichen, sondern sie für ein "Ja zum Leben" motivieren möchten. In diesem Sinn handelt es sich bei ihrer Tätigkeit also um keine Tatbeiteiligung an einer Abtreibung - das Ausstellen eines Beratungsschein ist somit auch kein "Übel in sich".

 

Warum so kompliziert? Wenn die Beraterinnen und Berater die Schwangere zum Leben ermutigen wollen, brauchen sie keinen Beratungsscheine für eine Abtreibung auszustellen. Diesen Gewissenskonflikt könnte man leicht lösen, indem man an einer Beratungsstelle arbeitet, die keine Scheine ausstellt. Ist das so schwer zu verstehen?

 

MfG

Stanley

 

Der Punkt ist, dass man durch die Scheine mit Schwangeren in ein Gespräch kommen kann, die nie und nimmer zu einer anderen Beratungsstelle gegangen wären. Und wenn man dann auch nur einmal in 10 Fällen, dazu beiträgt, dass eine Frau sich für ihr Kind entscheidet, hat man für diese Familie etwas Tolles bewirkt. Neunmal scheitert man vielleicht, aber das ist das eine Mal sicher wert. Ich schreib hier aus Österreich. Wir haben leider keine sozialarbeiterische Pflichtberatung vor Abtreibungen und darum ist es sehr schwer Frauen, die erstmal keine andere Perspektive als Abtreibung sehen, und ihren Kindern zu helfen. Aber wie gesagt - man kann hier zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Beurteilung der Frage gelangen, aber ich glaube nicht, dass eine Beratung in sich sündhaft und daher ein Ausschlusskriterium aus kirchlichen Gremien ist.

bearbeitet von Justin Cognito
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Wenn die Beraterinnen und Berater die Schwangere zum Leben ermutigen wollen, brauchen sie keinen Beratungsscheine für eine Abtreibung auszustellen.

 

Es stellt niemand "Beratungsscheine für eine Abtreibung" aus, das ist eine grobe Verdrehung der Tatsachen. Es wird - auf Wunsch der Klientin - bescheinigt, dass eine Beratung mit dem Ziel, die Klientinnen zum Austragen der Schwangerschaft zu ermutigen, stattgefunden hat. Sonst nichts. Was die Klientin mit dieser Bescheinigung nach Ablauf der Bedenkfrist macht, ist deren Angelegenheit.

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