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Fragen zum Reichskonkordat


GermanHeretic

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Wird in Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst ein Gebet für das Wohlergehen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes eingelegt?

Sind alle katholischen Geistlichen deutsche Staatsbürger, insb. die Polen, Inder und Afrikaner, die den Priestermangel hier auffangen?

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Wird in Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst ein Gebet für das Wohlergehen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes eingelegt?
Die Frage hatte ich vor einigen Wochen schon mal gestellt.
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Wird in Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst ein Gebet für das Wohlergehen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes eingelegt?
Die Frage hatte ich vor einigen Wochen schon mal gestellt.

Und ist sie beantwortet worden?

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Wird in Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst ein Gebet für das Wohlergehen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes eingelegt?

 

Ich weiß nicht genau, wer der Rechtsnachfolger des deutschen Volkes ist - die Antwort lautet aber in jedem Fall Nein.

 

Sind alle katholischen Geistlichen deutsche Staatsbürger, insb. die Polen, Inder und Afrikaner, die den Priestermangel hier auffangen?

 

Nein. Auf welche Norm zielt diese Frage ab?

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Wird in Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst ein Gebet für das Wohlergehen des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes eingelegt?
Die Frage hatte ich vor einigen Wochen schon mal gestellt.

Und ist sie beantwortet worden?

Viel Spaß.

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Sind alle katholischen Geistlichen deutsche Staatsbürger, insb. die Polen, Inder und Afrikaner, die den Priestermangel hier auffangen?

 

Nein. Auf welche Norm zielt diese Frage ab?

Artikel 14.

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Sind alle katholischen Geistlichen deutsche Staatsbürger, insb. die Polen, Inder und Afrikaner, die den Priestermangel hier auffangen?

 

Nein. Auf welche Norm zielt diese Frage ab?

Artikel 14.

 

Ich vermute mal, dass man sich auf Art. 14 Nr. 2 Satz 2 und den fehlenden Widerspruch berufen wird.

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Ich vermute mal, dass man sich auf Art. 14 Nr. 2 Satz 2 und den fehlenden Widerspruch berufen wird.

Dürfte klappen. Ich vermute mal, daß man niemanden gefragt hat und einfach das Einverständnis der willfährigen Hunde voraussetzt. Vielleicht sollte der Staat mal auf Art. 14 (1) pochen, dann gäbe es eine richtige schöne Personalkrise, soviele Päderasten kann man gar nicht finden.

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Nachgehakt, an die Juristen: Welche staatliche "Stelle" wäre denn eigentlich verantwortlich dafür, sein Einverständnis zur kirchlichen Mißachtung des Art. 14 (1) zu erklären oder zu verweigern?

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Nachgehakt, an die Juristen: Welche staatliche "Stelle" wäre denn eigentlich verantwortlich dafür, sein Einverständnis zur kirchlichen Mißachtung des Art. 14 (1) zu erklären oder zu verweigern?
In der Praxis ist es so, daß bei den Bischöfen die jeweiligen Landesregierungen zustimmen müssen.

 

Analog wären die es wohl auch, die das Einspruchsrecht bei den Priestern hätten.

 

Ob dieser Einspruch allerdings vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Bildungsabschlüsse überhaupt noch durchkäme?

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Ich vermute mal, dass man sich auf Art. 14 Nr. 2 Satz 2 und den fehlenden Widerspruch berufen wird.

Dürfte klappen. Ich vermute mal, daß man niemanden gefragt hat und einfach das Einverständnis der willfährigen Hunde voraussetzt. Vielleicht sollte der Staat mal auf Art. 14 (1) pochen, dann gäbe es eine richtige schöne Personalkrise, soviele Päderasten kann man gar nicht finden.

Das haben die bösen Kirchenfeinde, die die Kirche zerstören wollen, noch gar nicht mitbekommen.

Auf diese Weise ginge das doch viel einfacher als mit mühsamen Pressekampagnen.

 

Werner

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Die Schlagzeile "Ministerpräsident fordert Ausweisung aller nichtdeutschen Priester aus Bundesland XY" hätte allerdings vmtl. was Karriere-ruinierendes.

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Nachgehakt, an die Juristen: Welche staatliche "Stelle" wäre denn eigentlich verantwortlich dafür, sein Einverständnis zur kirchlichen Mißachtung des Art. 14 (1) zu erklären oder zu verweigern?
In der Praxis ist es so, daß bei den Bischöfen die jeweiligen Landesregierungen zustimmen müssen.

 

Analog wären die es wohl auch, die das Einspruchsrecht bei den Priestern hätten.

 

Ob dieser Einspruch allerdings vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Bildungsabschlüsse überhaupt noch durchkäme?

1a reicht doch. Staatsbürgerschaften sind noch nicht internationalisiert.

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Die Schlagzeile "Ministerpräsident fordert Ausweisung aller nichtdeutschen Priester aus Bundesland XY" hätte allerdings vmtl. was Karriere-ruinierendes.

Wer redet denn von Ausweisung? Sie dürfen nur kein geistliches Amt bekleiden, so wie Nichtkirchenmitglieder in kirchlichen Sozialeinrichtungen keine Hilfsbedürftigen bekleiden (oder bekochen oder besonstwassen) dürfen.

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Die Schlagzeile "Ministerpräsident fordert Ausweisung aller nichtdeutschen Priester aus Bundesland XY" hätte allerdings vmtl. was Karriere-ruinierendes.

Die Ministerpräsidenten sind doch sowieso nur Marionetten der finsteren jakobinischen Kreise, die die wahre Macht haben.

Wenn die das anordnen, wird kein Ministerpräsident zögern.

 

Werner

(der mal wieder in einem anderen Forum (nein, nicht +.net) gelesen hat und sich an den verrückten Gedanken mancher Leute erfreut)

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(der mal wieder in einem anderen Forum (nein, nicht +.net) gelesen hat und sich an den verrückten Gedanken mancher Leute erfreut)

Verrückt? Ist denn die Beachtung des Artikels 14 verrückter als die des Art. 8 oder 10? Oder des Geheimanhangs?

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Die Schlagzeile "Ministerpräsident fordert Ausweisung aller nichtdeutschen Priester aus Bundesland XY" hätte allerdings vmtl. was Karriere-ruinierendes.
Wer redet denn von Ausweisung? Sie dürfen nur kein geistliches Amt bekleiden, so wie Nichtkirchenmitglieder in kirchlichen Sozialeinrichtungen keine Hilfsbedürftigen bekleiden (oder bekochen oder besonstwassen) dürfen.
Dann würde die Schlagzeile lauten "Ministerpräsident N. N. fordert Berufsverbot für alle nichtdeutschen Priester!" - auch schick...
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Verrückt? Ist denn die Beachtung des Artikels 14 verrückter als die des Art. 8 oder 10? Oder des Geheimanhangs?
Sie ist insofern kritisch zu sehen, als das die Beschäftigung von nicht-deutschen Staatsbürgern im Berufsleben sonst kaum Beschränkungen unterliegt.

 

Mir fehlt eine griffige Begründung, warum hier für die Kirche andere Regeln gelten sollten als für Siemens.

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Dann würde die Schlagzeile lauten "Ministerpräsident N. N. fordert Berufsverbot für alle nichtdeutschen Priester!" - auch schick...

Der Trick ist, dem Volk zu erklären, daß die Kirche genau das unterschrieben hat.

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Mir fehlt eine griffige Begründung, warum hier für die Kirche andere Regeln gelten sollten als für Siemens.

Ach ne? Die Kirche ist ein Tendenzbetrieb, für die gelten andere Regeln als für Siemens. "Tendenz" heißt hier u.a. mit dem Staat verbandelt, daher nur Staatsbürger als Geistliche.

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Dann würde die Schlagzeile lauten "Ministerpräsident N. N. fordert Berufsverbot für alle nichtdeutschen Priester!" - auch schick...
Der Trick ist, dem Volk zu erklären, daß die Kirche genau das unterschrieben hat.
Wir sprechen von einem Dokument das 1933 unterzeichnet wurde.

 

Wenn ich bemerken darf: Dreieinhalb Monate vorher hat der Rechtsvorgänger der Bundesregierung das Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verabschiedet. Dieses Gesetz wurde noch von keiner legitimen deutschen Regierung aufgehoben sondern 1945 durch den Allierten Kontrollrat.

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Mir fehlt eine griffige Begründung, warum hier für die Kirche andere Regeln gelten sollten als für Siemens.
Ach ne? Die Kirche ist ein Tendenzbetrieb, für die gelten andere Regeln als für Siemens. "Tendenz" heißt hier u.a. mit dem Staat verbandelt, daher nur Staatsbürger als Geistliche.

Eigenwillige Interpretation von "Tendenz".

 

Die Lektüre von §118 BetrVerfG könnte helfen.

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Die Schlagzeile "Ministerpräsident fordert Ausweisung aller nichtdeutschen Priester aus Bundesland XY" hätte allerdings vmtl. was Karriere-ruinierendes.

Wer redet denn von Ausweisung? Sie dürfen nur kein geistliches Amt bekleiden, so wie Nichtkirchenmitglieder in kirchlichen Sozialeinrichtungen keine Hilfsbedürftigen bekleiden (oder bekochen oder besonstwassen) dürfen.

Ist Pfarradministrator ein geistliches Amt?

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Probleme habt ihr? *kopfschüttel*

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