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Fragen zum Reichskonkordat


GermanHeretic

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Probleme habt ihr? *kopfschüttel*

Von einem Österreicher eingebrockt, was soll man machen.

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(der mal wieder in einem anderen Forum (nein, nicht +.net) gelesen hat und sich an den verrückten Gedanken mancher Leute erfreut)

Verrückt? Ist denn die Beachtung des Artikels 14 verrückter als die des Art. 8 oder 10? Oder des Geheimanhangs?

Mit der Verrücktheit hatte ich eigentlich die freimaurerisch-jakobinische Weltverschwörung zur Zerstörung der Kirche, der Gesellschaft und der Polka gemeint, an die manche fromm empfindende Leute tatsächlich glauben....

 

Werner

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Probleme habt ihr? *kopfschüttel*

Von einem Österreicher eingebrockt, was soll man machen.

Was für ein Problem hast Du?

Wir haben auch ausländische Priester - bekommen die Arbeitserlaubnis als Schlüsselarbeitskräfte, wie jeder andere Betrieb, eben weil nicht genug Inländer den Bedarf decken können.

Was macht ihr denn in anderen Branchen in solchen Fällen?

Ich verstehe die ganze Debatte nicht.

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Probleme habt ihr? *kopfschüttel*

Von einem Österreicher eingebrockt, was soll man machen.

Was für ein Problem hast Du?

Wir haben auch ausländische Priester - bekommen die Arbeitserlaubnis als Schlüsselarbeitskräfte, wie jeder andere Betrieb, eben weil nicht genug Inländer den Bedarf decken können.

Was macht ihr denn in anderen Branchen in solchen Fällen?

Ich verstehe die ganze Debatte nicht.

Bei Euch gilt aber auch nicht mehr das Reichskonkordat von 1933.

 

Rein vertraglich hat GH ja recht und die Katholische Kirche in D dürfte nur Priester einsetzen, die den Kriterien entsprechen.

 

Daß die Realität den Vertrag überholt hat, ist ja eine ganz andere Sache.

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Ich frag nochmal: Ist "Pfarradministrator" ein "geistliches Amt"?

 

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt. Ob das so stimmt, weiss ich nicht, wäre aber neugierig, näheres dazu zu erfahren.

bearbeitet von Julius
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Ich frag nochmal: Ist "Pfarradministrator" ein "geistliches Amt"?

 

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt. Ob das so stimmt, weiss ich nicht, wäre aber neugierig, näheres dazu zu erfahren.

 

Pfarradministrator ist kein Amt - wohl aber eine seelsorgerische Tätigkeit.

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Ich frag nochmal: Ist "Pfarradministrator" ein "geistliches Amt"?

 

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt. Ob das so stimmt, weiss ich nicht, wäre aber neugierig, näheres dazu zu erfahren.

Wir haben nur einen ausländischen Pfarrvikar, aber auch der übt eine "seelsorgliche oder Lehrtätigkeit" aus.

 

Ein Priester bzw. Pfarrer, der nur den Papierkram macht, wird in D wohl in den seltensten Fällen zu finden sein - und spätestens mit der Zelebration einer Messe übt der Priester Seelsorge bzw. Lehramt aus.

 

Davon mal ab:

Bei kirchlichem und staatlichem Einverständnis kann von den im Absatz 2, Ziffer 1 a, b und c genannten Erfordernissen abgesehen werden.

 

Hier wäre dann die Frage ob Stillschweigen als Einverständnis gewertet werden kann.

bearbeitet von Flo77
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Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt.

 

Im Bistum Regensburg werden ausländische Pfarrer auch als ordentliche Pfarrer eingesetzt. Derzeit sind mir aber nur EU-Bürger als ordentliche Pfarrer bekannt.

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Hm, würde dann nur der katholische Teil der Bevölkerung ins Gebet mit einbezogen??

 

nur mal so fragend..................tribald

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Die Schlagzeile "Ministerpräsident fordert Ausweisung aller nichtdeutschen Priester aus Bundesland XY" hätte allerdings vmtl. was Karriere-ruinierendes.

Wer redet denn von Ausweisung? Sie dürfen nur kein geistliches Amt bekleiden, so wie Nichtkirchenmitglieder in kirchlichen Sozialeinrichtungen keine Hilfsbedürftigen bekleiden (oder bekochen oder besonstwassen) dürfen.

 

 

He, du bringst mein Ehrenamt in Gefahr ;)

 

das nicht lustig findend................tribald

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Probleme habt ihr? *kopfschüttel*

Von einem Österreicher eingebrockt, was soll man machen.

Was für ein Problem hast Du?

Wir haben auch ausländische Priester - bekommen die Arbeitserlaubnis als Schlüsselarbeitskräfte, wie jeder andere Betrieb, eben weil nicht genug Inländer den Bedarf decken können.

Was macht ihr denn in anderen Branchen in solchen Fällen?

Ich verstehe die ganze Debatte nicht.

Bei Euch gilt aber auch nicht mehr das Reichskonkordat von 1933.

 

Rein vertraglich hat GH ja recht und die Katholische Kirche in D dürfte nur Priester einsetzen, die den Kriterien entsprechen.

 

Daß die Realität den Vertrag überholt hat, ist ja eine ganz andere Sache.

Bei uns hat es nie gegolten.

Aber was hat das damit zu tun?

Ausländer brauchen eine Beschäftigungsbewilligung und bekommen sie, wenn die Voraussetzungen vorliegen - damit hat es sich.

Wieso sollte das kompliziert sein?

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Ich weiß nur, dass es für ausländische Priester Einschränkungen bei der Erteilung des schulischen Religionsunterrichts gibt. Die eigentliche Begründung soll sein, dass die Ausbildung nicht in Deutschland (voll???) anerkannt ist. Chryso, weißt du das genauer?

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Wieso sollte das kompliziert sein?
Ich überlege gerade, ob mit der Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nicht das staatliche Einverständnis hinreichend dokumentiert ist.

 

Dann wäre die Sache tatsächlich sehr einfach.

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Ich weiß nur, dass es für ausländische Priester Einschränkungen bei der Erteilung des schulischen Religionsunterrichts gibt. Die eigentliche Begründung soll sein, dass die Ausbildung nicht in Deutschland (voll???) anerkannt ist. Chryso, weißt du das genauer?

 

Die Erteilung des schulischen RU ist an das Diplom in Theologie nach deutschem Recht geknüpft - das haben die Ausländer in der Regel nicht.

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Ich weiß nur, dass es für ausländische Priester Einschränkungen bei der Erteilung des schulischen Religionsunterrichts gibt. Die eigentliche Begründung soll sein, dass die Ausbildung nicht in Deutschland (voll???) anerkannt ist. Chryso, weißt du das genauer?

 

Die Erteilung des schulischen RU ist an das Diplom in Theologie nach deutschem Recht geknüpft - das haben die Ausländer in der Regel nicht.

aha, da war meine Erinnerung doch noch zutreffend.

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Ich weiß nur, dass es für ausländische Priester Einschränkungen bei der Erteilung des schulischen Religionsunterrichts gibt. Die eigentliche Begründung soll sein, dass die Ausbildung nicht in Deutschland (voll???) anerkannt ist. Chryso, weißt du das genauer?

 

Die Erteilung des schulischen RU ist an das Diplom in Theologie nach deutschem Recht geknüpft - das haben die Ausländer in der Regel nicht.

Allerdings können ausländische Diplome ja anerkannt werden, je nachdem....

Wäre also prinzipiell kein Hinderungsgrund.

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Ich weiß nur, dass es für ausländische Priester Einschränkungen bei der Erteilung des schulischen Religionsunterrichts gibt. Die eigentliche Begründung soll sein, dass die Ausbildung nicht in Deutschland (voll???) anerkannt ist. Chryso, weißt du das genauer?

 

Die Erteilung des schulischen RU ist an das Diplom in Theologie nach deutschem Recht geknüpft - das haben die Ausländer in der Regel nicht.

Allerdings können ausländische Diplome ja anerkannt werden, je nachdem....

Wäre also prinzipiell kein Hinderungsgrund.

 

Anerkennung ausländischer Abschlüsse...gar nicht einfach.

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Ich weiß nur, dass es für ausländische Priester Einschränkungen bei der Erteilung des schulischen Religionsunterrichts gibt. Die eigentliche Begründung soll sein, dass die Ausbildung nicht in Deutschland (voll???) anerkannt ist. Chryso, weißt du das genauer?

 

Die Erteilung des schulischen RU ist an das Diplom in Theologie nach deutschem Recht geknüpft - das haben die Ausländer in der Regel nicht.

Allerdings können ausländische Diplome ja anerkannt werden, je nachdem....

Wäre also prinzipiell kein Hinderungsgrund.

 

Anerkennung ausländischer Abschlüsse...gar nicht einfach.

Ja, das ist klar. Die ist immer schwierig. Aber nicht grundsätzlich unmöglich.

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Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt.

 

Im Bistum Regensburg werden ausländische Pfarrer auch als ordentliche Pfarrer eingesetzt. Derzeit sind mir aber nur EU-Bürger als ordentliche Pfarrer bekannt.

In der Diözese Regensburg werden viele "Pfarrer" nur als Pfarradministratoren eingesetzt (dürfen sich aber Pfarrer nennen lassen, schließlich sind es die Leute so gewöhnt). Zumindest war das die Praxis vom Beginn der Amtszeit von Müller II bis vor zwei Jahren (z.Zt. fehlt mir der Überblick).

 

Einen Pfarradministrator kann man nämlich meines Wissens versetzen (wie einen Kaplan auch). Pfarrer können (konnten, alter CIC?) gegen ihren Willen nur versetzt werden, wenn sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen

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Ich weiß nur, dass es für ausländische Priester Einschränkungen bei der Erteilung des schulischen Religionsunterrichts gibt. Die eigentliche Begründung soll sein, dass die Ausbildung nicht in Deutschland (voll???) anerkannt ist. Chryso, weißt du das genauer?

 

Die Erteilung des schulischen RU ist an das Diplom in Theologie nach deutschem Recht geknüpft - das haben die Ausländer in der Regel nicht.

Allerdings können ausländische Diplome ja anerkannt werden, je nachdem....

Wäre also prinzipiell kein Hinderungsgrund.

 

Anerkennung ausländischer Abschlüsse...gar nicht einfach.

Ja, das ist klar. Die ist immer schwierig. Aber nicht grundsätzlich unmöglich.

 

Wenn die Voraussetzungen stimmen - dann kann das gehen. Ist aber oft nicht der gewünschte Weg, dass die keinen RU erteilen können, ist nicht das Hauptproblem!

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Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt.

 

Im Bistum Regensburg werden ausländische Pfarrer auch als ordentliche Pfarrer eingesetzt. Derzeit sind mir aber nur EU-Bürger als ordentliche Pfarrer bekannt.

In der Diözese Regensburg werden viele "Pfarrer" nur als Pfarradministratoren eingesetzt (dürfen sich aber Pfarrer nennen lassen, schließlich sind es die Leute so gewöhnt). Zumindest war das die Praxis vom Beginn der Amtszeit von Müller II bis vor zwei Jahren (z.Zt. fehlt mir der Überblick).

 

Einen Pfarradministrator kann man nämlich meines Wissens versetzen (wie einen Kaplan auch). Pfarrer können (konnten, alter CIC?) gegen ihren Willen nur versetzt werden, wenn sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen

 

Du machst mir Konkurrenz - deine Rechtskenntnis dürfte die der meisten Seminaristen weit übertreffen.

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Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt.

 

Im Bistum Regensburg werden ausländische Pfarrer auch als ordentliche Pfarrer eingesetzt. Derzeit sind mir aber nur EU-Bürger als ordentliche Pfarrer bekannt.

In der Diözese Regensburg werden viele "Pfarrer" nur als Pfarradministratoren eingesetzt (dürfen sich aber Pfarrer nennen lassen, schließlich sind es die Leute so gewöhnt). Zumindest war das die Praxis vom Beginn der Amtszeit von Müller II bis vor zwei Jahren (z.Zt. fehlt mir der Überblick).

 

Einen Pfarradministrator kann man nämlich meines Wissens versetzen (wie einen Kaplan auch). Pfarrer können (konnten, alter CIC?) gegen ihren Willen nur versetzt werden, wenn sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen

 

Du machst mir Konkurrenz - deine Rechtskenntnis dürfte die der meisten Seminaristen weit übertreffen.

Das ist bei Julius ja nicht unüblich. ;)

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Bei Euch gilt aber auch nicht mehr das Reichskonkordat von 1933.

 

Rein vertraglich hat GH ja recht und die Katholische Kirche in D dürfte nur Priester einsetzen, die den Kriterien entsprechen.

 

Daß die Realität den Vertrag überholt hat, ist ja eine ganz andere Sache.

Ja eben, die Realität hat den Vertrag überholt. Die Realität hat schon so manches überholt, Reparationsleistungen für Säkularisierungen z.B. Trotzdem wird an Verträgen wie diesen festgehalten, solange es zum Nutzen der Kirche und Schaden den freien Volkes ist. Andersherum ist man mit dem Anerkennen der Realität fix dabei.

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Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt.

 

Im Bistum Regensburg werden ausländische Pfarrer auch als ordentliche Pfarrer eingesetzt. Derzeit sind mir aber nur EU-Bürger als ordentliche Pfarrer bekannt.

In der Diözese Regensburg werden viele "Pfarrer" nur als Pfarradministratoren eingesetzt (dürfen sich aber Pfarrer nennen lassen, schließlich sind es die Leute so gewöhnt). Zumindest war das die Praxis vom Beginn der Amtszeit von Müller II bis vor zwei Jahren (z.Zt. fehlt mir der Überblick).

 

Einen Pfarradministrator kann man nämlich meines Wissens versetzen (wie einen Kaplan auch). Pfarrer können (konnten, alter CIC?) gegen ihren Willen nur versetzt werden, wenn sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen

 

Du machst mir Konkurrenz - deine Rechtskenntnis dürfte die der meisten Seminaristen weit übertreffen.

Das ist bei Julius ja nicht unüblich. ;)

 

*geschmeichelt erröt*

aber der Beitrag stammt von Elima.

;)

 

Mich würde aber weiter interessieren, ob sich hinter dem "Pfarradministrator" nicht doch ein Trick versteckt, mit dem der Art. 14 des Reichkonkordats umschifft wird.

bearbeitet von Julius
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