Jump to content

Fragen zum Reichskonkordat


GermanHeretic

Recommended Posts

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt.

 

Im Bistum Regensburg werden ausländische Pfarrer auch als ordentliche Pfarrer eingesetzt. Derzeit sind mir aber nur EU-Bürger als ordentliche Pfarrer bekannt.

In der Diözese Regensburg werden viele "Pfarrer" nur als Pfarradministratoren eingesetzt (dürfen sich aber Pfarrer nennen lassen, schließlich sind es die Leute so gewöhnt). Zumindest war das die Praxis vom Beginn der Amtszeit von Müller II bis vor zwei Jahren (z.Zt. fehlt mir der Überblick).

 

Einen Pfarradministrator kann man nämlich meines Wissens versetzen (wie einen Kaplan auch). Pfarrer können (konnten, alter CIC?) gegen ihren Willen nur versetzt werden, wenn sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen

 

Du machst mir Konkurrenz - deine Rechtskenntnis dürfte die der meisten Seminaristen weit übertreffen.

Das ist bei Julius ja nicht unüblich. ;)

 

*geschmeichelt erröt*

aber der Beitrag stammt von Elima.

;)

 

Mich würde aber weiter interessieren, ob sich hinter dem "Pfarradministrator" nicht doch ein Trick versteckt, mit dem der Art. 14 des Reichkonkordats umschifft wird.

 

Der Pfarradministrator wird mW in der tat eingesetzt, um jene Bestimmungen zu umgehen, die ein Diplomstudium verlangen. Ausländerrechtliche Taktitk sehe ich hier nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt.

 

Im Bistum Regensburg werden ausländische Pfarrer auch als ordentliche Pfarrer eingesetzt. Derzeit sind mir aber nur EU-Bürger als ordentliche Pfarrer bekannt.

In der Diözese Regensburg werden viele "Pfarrer" nur als Pfarradministratoren eingesetzt (dürfen sich aber Pfarrer nennen lassen, schließlich sind es die Leute so gewöhnt). Zumindest war das die Praxis vom Beginn der Amtszeit von Müller II bis vor zwei Jahren (z.Zt. fehlt mir der Überblick).

 

Einen Pfarradministrator kann man nämlich meines Wissens versetzen (wie einen Kaplan auch). Pfarrer können (konnten, alter CIC?) gegen ihren Willen nur versetzt werden, wenn sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen

 

Du machst mir Konkurrenz - deine Rechtskenntnis dürfte die der meisten Seminaristen weit übertreffen.

Das ist bei Julius ja nicht unüblich. :lol:

 

*geschmeichelt erröt*

aber der Beitrag stammt von Elima.

;)

 

Mich würde aber weiter interessieren, ob sich hinter dem "Pfarradministrator" nicht doch ein Trick versteckt, mit dem der Art. 14 des Reichkonkordats umschifft wird.

Upps. Nicht genau hingeguckt. :)

Müsst Ihr Euch das Kompliment teilen - stimmt ja bei beiden. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Pfarradministrator wird mW in der tat eingesetzt, um jene Bestimmungen zu umgehen, die ein Diplomstudium verlangen. Ausländerrechtliche Taktitk sehe ich hier nicht.

 

Von "Taktik" hab ich auch nichts gesagt. Aber kann sich da nicht doch was "anbieten"?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn denn von Seiten der Kriche durch die Beschäftigung ausländischer Seelsorger der Vertrag gebrochen würde, könnte er dann gänzlich hinfällig werden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann würde die Schlagzeile lauten "Ministerpräsident N. N. fordert Berufsverbot für alle nichtdeutschen Priester!" - auch schick...
Der Trick ist, dem Volk zu erklären, daß die Kirche genau das unterschrieben hat.
Wir sprechen von einem Dokument das 1933 unterzeichnet wurde.

 

Und? Entweder ein Vertrag soll gültig sein, und dann haben alle Punkte von beiden Seiten beachtet zu werden. Oder er muss der aktuellen Situation angepasst und somit neu ausgehandelt werden.

 

Wäre meine Meinung als Vertrags-Laie.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann würde die Schlagzeile lauten "Ministerpräsident N. N. fordert Berufsverbot für alle nichtdeutschen Priester!" - auch schick...
Der Trick ist, dem Volk zu erklären, daß die Kirche genau das unterschrieben hat.
Wir sprechen von einem Dokument das 1933 unterzeichnet wurde.

 

Und? Entweder ein Vertrag soll gültig sein, und dann haben alle Punkte von beiden Seiten beachtet zu werden. Oder er muss der aktuellen Situation angepasst und somit neu ausgehandelt werden.

 

Wäre meine Meinung als Vertrags-Laie.

Ebenfalls als juristischer Laie: Wenn die Behörden zustimmen, indem sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilen, gibt es doch kein Problem, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frag nochmal: Ist "Pfarradministrator" ein "geistliches Amt"?

 

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt. Ob das so stimmt, weiss ich nicht, wäre aber neugierig, näheres dazu zu erfahren.

Nun, ich bin als ausländischer Priester ordnungsgemäß in einer Pfarre installiert und bin dabei wohl nicht die große Ausnahme. Manchmal wird bei noch in ausländischen Diözesen inkardinierten Priestern allerdings auf eine solche Installierung verzichtet, weil man dem ausländischen Bischof das Zugriffsrecht auf diesen Geistlichen nicht nehmen möchte, welches bei einer Installierung eingeschränkt wäre.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wird an Verträgen wie diesen festgehalten, solange es zum Nutzen der Kirche und Schaden den freien Volkes ist.
Welchen Schaden trägt "das freie Volk" durch staatliche Zuwendungen an die Kirche? In der Regel wird es eher großen Nutzen daraus ziehen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wird an Verträgen wie diesen festgehalten, solange es zum Nutzen der Kirche und Schaden den freien Volkes ist.
Welchen Schaden trägt "das freie Volk" durch staatliche Zuwendungen an die Kirche? In der Regel wird es eher großen Nutzen daraus ziehen.

 

 

Welchen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wird an Verträgen wie diesen festgehalten, solange es zum Nutzen der Kirche und Schaden den freien Volkes ist.
Welchen Schaden trägt "das freie Volk" durch staatliche Zuwendungen an die Kirche? In der Regel wird es eher großen Nutzen daraus ziehen.

Welchen?

Einmal das, und zum anderen sind die verpulverten Unsummen für Bischofsgehälter finanzieller Schaden genug. Welchen Nutzen kann ich denn von meinen Steuern von einem Bischof ziehen, außer daß der mich ab und an mal öffentlich beschimpft? Letzteres ist mir allerdings kein Geld wert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frag nochmal: Ist "Pfarradministrator" ein "geistliches Amt"?

 

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt. Ob das so stimmt, weiss ich nicht, wäre aber neugierig, näheres dazu zu erfahren.

Nun, ich bin als ausländischer Priester ordnungsgemäß in einer Pfarre installiert und bin dabei wohl nicht die große Ausnahme. Manchmal wird bei noch in ausländischen Diözesen inkardinierten Priestern allerdings auf eine solche Installierung verzichtet, weil man dem ausländischen Bischof das Zugriffsrecht auf diesen Geistlichen nicht nehmen möchte, welches bei einer Installierung eingeschränkt wäre.

 

 

Dann ist das Zugriffsrecht des Bischofs also höherwertiger als der Anspruch der Gläubigen auf einen pastor proprius. Interssante Argumentation und Gewichtung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frag nochmal: Ist "Pfarradministrator" ein "geistliches Amt"?

 

Ich hab mal gehört, ausländische Priester würden hierzulande - wegen des Reichskonkordates - nicht wie ordentliche Pfarrer in ihr Amt eingesetzt sondern eben zu Administratoren ernannt. Ob das so stimmt, weiss ich nicht, wäre aber neugierig, näheres dazu zu erfahren.

Nun, ich bin als ausländischer Priester ordnungsgemäß in einer Pfarre installiert und bin dabei wohl nicht die große Ausnahme. Manchmal wird bei noch in ausländischen Diözesen inkardinierten Priestern allerdings auf eine solche Installierung verzichtet, weil man dem ausländischen Bischof das Zugriffsrecht auf diesen Geistlichen nicht nehmen möchte, welches bei einer Installierung eingeschränkt wäre.

 

Dein Status ist hier nicht von Interesse. Meine Frage zielte auf ausländische Priester in Deutschland und das Reichskonkordat von 1933, das in Österreich nicht gilt. Wurde hier bereits erwähnt. Reib Dir den Schlaf aus den Augen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wurde hier bereits erwähnt. Reib Dir den Schlaf aus den Augen!

warum so pampig?

Weil ich Schlafmützen nicht ausstehen kann, die meinen, auf Fragen antworten zu müssen, die ich nicht gestellt habe. Und nach dem Status ausländischer Pfarrer in Österreich hatte ich - zumal dies ein Thread zum Reichskonkordat ist - nicht gefragt. 

bearbeitet von Julius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wurde hier bereits erwähnt. Reib Dir den Schlaf aus den Augen!

warum so pampig?

Weil ich Schlafmützen nicht ausstehen kann, die meinen, auf Fragen antworten zu müssen, die ich nicht gestellt habe.

 

ich weiß ja nicht, wie Du das siehst hier - ich jedenfalls sehe das Lesen und Schreiben hier als vergnügliche Freizeitbeschäftigung an, bin manchmal hier auch wohl schlafmützig, antworte wohl manchmal auf Fragen, die niemand gestellt hat. Und das wird auch weiter so bleiben. was mich betrifft.

 

;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wurde hier bereits erwähnt. Reib Dir den Schlaf aus den Augen!

warum so pampig?

Weil ich Schlafmützen nicht ausstehen kann, die meinen, auf Fragen antworten zu müssen, die ich nicht gestellt habe.

 

ich weiß ja nicht, wie Du das siehst hier - ich jedenfalls sehe das Lesen und Schreiben hier als vergnügliche Freizeitbeschäftigung an, bin manchmal hier auch wohl schlafmützig, antworte wohl manchmal auf Fragen, die niemand gestellt hat. Und das wird auch weiter so bleiben. was mich betrifft.

 

;)

 

Meinetwegen. Wenn ich mich dadurch in meiner vergnüglichen Freizeitbeschäftigung belästigt fühle, werde ich entsprechend reagieren. Was mich betrifft.

bearbeitet von Julius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...