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Lebensschutz in der Öffentlichkeit


furor

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Fast alle Katholischen Gemeinden helfen bedürftigen Eltern/Müttern, die in Not sind und über Abtreibung nachdenken. Andererseits thematisiert kaum eine Gemeinde in der Öffentlichkeit die Ablehnung von Abtreibungen.

 

Kennt ihr Gemeinden, die die Katholische Einstellung zum Lebensrecht auch initiativ bei Veranstaltungen oder Demonstrationen bekennen? Was haben sie gemacht?

 

Beispiele:

  • In Spanien demonstrierten Hunderttausende
  • In Berlin gibt es jährlich eine Demonstration, an der man sich beteiligen kann
  • Eine Gemeinde in Niedersachsen machte im September eine große Veranstaltung zum Lebensschutz mit Vorträgen, Ständen und Beratungsgruppen (was von Priesterkollegen als sehr mutig angesehen wurde)

Unterstützung hilft da mehr als Verteufelung, finde ich. Vielleicht ist sowas ja für dich interessant.
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Das Strafrecht dient nicht nur der Abschreckung - dann könnte man es wegen mangelnden Erfolgs auch komplett abschaffen. Es ist Ausdruck eiens Wertekanons der jeweiligen Gesellschaft.

Wenn man dem Strafrecht diese Funktion abspricht, dann machen viele Strafeinteilungen überhaupt keinen Sinn (warum das eine mehr als das andere bestraft wird).

Ja ja "Fiat iustitia et pereat mundus...."

 

Auf der Grundlage ist schwer zu debattieren ....

 

Das "Fiat iustitia et pereat mundus" ist nicht meine Grundlage.

 

Das hast Du aber sinngemäß zum Ausdruck gebracht.

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Das Strafrecht dient nicht nur der Abschreckung - dann könnte man es wegen mangelnden Erfolgs auch komplett abschaffen. Es ist Ausdruck eiens Wertekanons der jeweiligen Gesellschaft.

Wenn man dem Strafrecht diese Funktion abspricht, dann machen viele Strafeinteilungen überhaupt keinen Sinn (warum das eine mehr als das andere bestraft wird).

Ja ja "Fiat iustitia et pereat mundus...."

 

Auf der Grundlage ist schwer zu debattieren ....

 

Das "Fiat iustitia et pereat mundus" ist nicht meine Grundlage.

 

Das hast Du aber sinngemäß zum Ausdruck gebracht.

 

Wo?

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Wer für Lebensschutz ist, sollte für das Familienwahlrecht votieren.

Davon halte ich nichts.

Das gibt den Kindern keine Stimme, sondern nur den Eltern mehrere Stimmen.

Inwiefern das den Kindern nützt ist sehr fraglich.

Den Eltern würde es zweifellos nützen, nur kann das nicht Sinn der Sache sein.

 

Werner

 

Erstaunlich, wie wenig Weitsicht und Fürsorge für die Zukunft der Kinder den Eltern hier zugetraut wird.

 

Außerdem gibt es zahlreiche andere Lebensbereiche, wo Eltern für ihre Kinder verantwortliche Entscheidungen treffen. Ausgerechnet bei Wahlen soll das nicht sein? Warum nicht?

bearbeitet von rorro
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Wer für Lebensschutz ist, sollte für das Familienwahlrecht votieren.

Davon halte ich nichts.

Das gibt den Kindern keine Stimme, sondern nur den Eltern mehrere Stimmen.

Inwiefern das den Kindern nützt ist sehr fraglich.

Den Eltern würde es zweifellos nützen, nur kann das nicht Sinn der Sache sein.

 

Werner

 

Erstaunlich, wie wenig Weitsicht und Fürsorge für die Zukunft der Kinder den Eltern hier zugetraut wird.

 

Außerdem gibt es zahlreiche andere Lebensbereiche, wo Eltern für ihre Kinder verantwortliche Entscheidungen treffen. Ausgerechnet bei Wahlen soll das nicht sein? Warum nicht?

 

Leider bin ich mir ziemlich sicher, dass die Eltern nicht unbedingt die Partei wählen würden, die die Kidner wählen würden.

und kleien Kinder könnten auch noch niht beurteilen, welche Partei sie wählen würden.

 

Eine Stimme langt, auch für Eltern- die kann ja der Partei gegeben werden, die man am Fähigsten hält, auch für die Kinder zu sorgen.

 

Lebenschutz bedeutet Eintreten für Umweltschutz, Generationengerechtigkeit, fairen Zugang zu Bildung und gegen Kinderarmut.

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Das Strafrecht dient nicht nur der Abschreckung - dann könnte man es wegen mangelnden Erfolgs auch komplett abschaffen. Es ist Ausdruck eiens Wertekanons der jeweiligen Gesellschaft.

Wenn man dem Strafrecht diese Funktion abspricht, dann machen viele Strafeinteilungen überhaupt keinen Sinn (warum das eine mehr als das andere bestraft wird).

Ja ja "Fiat iustitia et pereat mundus...."

 

Auf der Grundlage ist schwer zu debattieren ....

 

Das "Fiat iustitia et pereat mundus" ist nicht meine Grundlage.

 

Das hast Du aber sinngemäß zum Ausdruck gebracht.

 

Wo?

 

Hier:

Es ist Ausdruck eiens Wertekanons der jeweiligen Gesellschaft.

Wenn man dem Strafrecht diese Funktion abspricht, dann machen viele Strafeinteilungen überhaupt keinen Sinn (warum das eine mehr als das andere bestraft wird).

Was ist der Wertekanon einer Gesellschaft sein....das was der Verfassungsgesetzgeber in irgendeiner Form des Grundgesetzes (national durch Verfassungen oder international durch Konventionen denen der einzelne Staat beitritt) niedergelegt und dann einfachgesetzlich konkretisiert hat. Im Falle der Abtreibung ist das in Österreich der Grundsatz, dass in den 12 Wochen einer Schwangerschaft keinen Strafe für eine Abtreibung verhängt wird.

 

Du bist offenbar ein Anhänger irgendwelcher Naturrechtsüberlegungen die zwar gut klingen aber ohne eien gesellschaftliche Einigung was den Naturrechtnorm sei völlig unbrauchbar ist.

Im Übrigen klingt Deine Forderung oder Behauptung einer "Strafe" für einen Übertretung des Wertekanons eher nach "kollektiver Rache."

 

 

Was Du hier forderst ist nicht Strafe sondern kollektive Rache.

 

Nachtrag: Gott schütze uns vor dem "gesunden Rechtsempfinden der Menschen".

bearbeitet von wolfgang E.
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Erstaunlich, wie wenig Weitsicht und Fürsorge für die Zukunft der Kinder den Eltern hier zugetraut wird.

 

Außerdem gibt es zahlreiche andere Lebensbereiche, wo Eltern für ihre Kinder verantwortliche Entscheidungen treffen. Ausgerechnet bei Wahlen soll das nicht sein? Warum nicht?

 

Leider bin ich mir ziemlich sicher, dass die Eltern nicht unbedingt die Partei wählen würden, die die Kidner wählen würden.

 

Die Frage ist, warum Eltern hier eine Entscheidungskompetenz als Stellvertretung für ihre Kinder verwehrt wird, wenn sie ihnen an anderer Stelle auferlegt wird.

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Was ist der Wertekanon einer Gesellschaft sein....das was der Verfassungsgesetzgeber in irgendeiner Form des Grundgesetzes (national durch Verfassungen oder international durch Konventionen denen der einzelne Staat beitritt) niedergelegt und dann einfachgesetzlich konkretisiert hat. Im Falle der Abtreibung ist das in Österreich der Grundsatz, dass in den 12 Wochen einer Schwangerschaft keinen Strafe für eine Abtreibung verhängt wird.

 

Soweit ich diesen Beitrag verstanden habe, ist es Ö. verfassungsrechtlich verankert und nie mehr durch noch so große Mehrheiten änderbar, daß Abtreibung in den ersten 12 Wo. straflos ist.

 

Oder ist es nicht so statisch? Ich kenne mich in Ö nicht aus.

 

Es gibt ja im dt. Grundgesetzt Ewigkeitsparagraphen, die auch kein Bundestag ändern kann (außer er gibt sich eine komplett neue Verfassung), weiß aber nicht, wie es in Ö ist und ob Abtreibung dazugehört.

 

Sollte das in Ö nicht so statisch sein, wovon ich ausgehe in bezug auf Abtreibung, so kann ich nur sagen, daß gesetzgebende Mehrheiten sich ändern können.

 

Aber ich möchte wie erwähnt keine Fixierung auf das Strafrecht.

bearbeitet von rorro
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Was ist der Wertekanon einer Gesellschaft sein....das was der Verfassungsgesetzgeber in irgendeiner Form des Grundgesetzes (national durch Verfassungen oder international durch Konventionen denen der einzelne Staat beitritt) niedergelegt und dann einfachgesetzlich konkretisiert hat. Im Falle der Abtreibung ist das in Österreich der Grundsatz, dass in den 12 Wochen einer Schwangerschaft keinen Strafe für eine Abtreibung verhängt wird.

 

Soweit ich diesen Beitrag verstanden habe, ist es Ö. verfassungsrechtlich verankert und nie mehr durch noch so große Mehrheiten änderbar, daß Abtreibung in den ersten 12 Wo. straflos ist.

 

Oder ist es nicht so statisch? Ich kenne mich in Ö nicht aus.

 

Das gilt in Deinem Fall nicht nur für Österreich

 

Es gibt ja im dt. Grundgesetzt Ewigkeitsparagraphen, die auch kein Bundestag ändern kann (außer er gibt sich eine komplett neue Verfassung), weiß aber nicht, wie es in Ö ist und ob Abtreibung dazugehört.

 

Sollte das in Ö nicht so statisch sein, wovon ich ausgehe in bezug auf Abtreibung, so kann ich nur sagen, daß gesetzgebende Mehrheiten sich ändern können.

 

Es ist einfachgesetzlich änderbar.....es gibt allerdings nur eine Partei die eine solche Änderung will, die sog. Christen .....die hielten bei den letzten Wahlen zu Landtagen knapp über der Wahrnehmbarkeitsgrenze.

Das habe ich aber hier schon ausgeführt:

Zudem ist zumindest für Österreich klar, dass die Fristenlösung so stark im gesellschaftlichen Konsens verankert ist, dass an eine Abschaffung überhaupt nicht zu denken ist.

 

Aber ich möchte wie erwähnt keine Fixierung auf das Strafrecht.

 

Das hast Du aber bisher bei Deinen bisherigen Beschwörungen des "Volkszorns" gut zu verbergen gewußt

bearbeitet von wolfgang E.
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Ich könnte Dir ganz ohne Wertung einige gesellschaftliche Konsense aufzählen, die sich geändert haben. Insofern gebe ich da die Hoffnung nicht auf. Einbahnstraßen gibt es da nicht.

 

Was mich noch interessieren würde: wo habe ich einen "Volkszorn" beschworen?

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Ich könnte Dir ganz ohne Wertung einige gesellschaftliche Konsense aufzählen, die sich geändert haben. Insofern gebe ich da die Hoffnung nicht auf. Einbahnstraßen gibt es da nicht.

 

Was mich noch interessieren würde: wo habe ich einen "Volkszorn" beschworen?

Wie würdest Du den Ruf nach Strafe für den Verstoß gegen die gesllschaftliche Konvention sonst nennen?

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Erstaunlich, wie wenig Weitsicht und Fürsorge für die Zukunft der Kinder den Eltern hier zugetraut wird.

 

Außerdem gibt es zahlreiche andere Lebensbereiche, wo Eltern für ihre Kinder verantwortliche Entscheidungen treffen. Ausgerechnet bei Wahlen soll das nicht sein? Warum nicht?

 

Leider bin ich mir ziemlich sicher, dass die Eltern nicht unbedingt die Partei wählen würden, die die Kidner wählen würden.

 

Die Frage ist, warum Eltern hier eine Entscheidungskompetenz als Stellvertretung für ihre Kinder verwehrt wird, wenn sie ihnen an anderer Stelle auferlegt wird.

 

Eltern können auch nicht für ihre Kinder den Führerschein machen oder heiraten- es gibt halt Dinge, die bleiben einem selbst vorbehalten, und für die sollte man dann 18 sein(wobei Heiraten jaj schon mit 16 geht).

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Ich könnte Dir ganz ohne Wertung einige gesellschaftliche Konsense aufzählen, die sich geändert haben. Insofern gebe ich da die Hoffnung nicht auf. Einbahnstraßen gibt es da nicht.

 

Was mich noch interessieren würde: wo habe ich einen "Volkszorn" beschworen?

Wie würdest Du den Ruf nach Strafe für den Verstoß gegen die gesllschaftliche Konvention sonst nennen?

 

Ich habe keinen Namen dafür. Aber ich finde es seltsam, wenn rückblickend die Forderung nach der Strafbarkeit der Sklaverei (also ihre Abschaffung) - nur als ein Beispiel für Mißachtung der Rechte von Menschen - trotz anfangs gegenteiliger Mehrheitsmeinung "Volkszorn" gewesen sein soll.

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Erstaunlich, wie wenig Weitsicht und Fürsorge für die Zukunft der Kinder den Eltern hier zugetraut wird.

 

Außerdem gibt es zahlreiche andere Lebensbereiche, wo Eltern für ihre Kinder verantwortliche Entscheidungen treffen. Ausgerechnet bei Wahlen soll das nicht sein? Warum nicht?

 

Leider bin ich mir ziemlich sicher, dass die Eltern nicht unbedingt die Partei wählen würden, die die Kidner wählen würden.

 

Die Frage ist, warum Eltern hier eine Entscheidungskompetenz als Stellvertretung für ihre Kinder verwehrt wird, wenn sie ihnen an anderer Stelle auferlegt wird.

 

 

Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

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Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

 

Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, das sind veränderbare Gesetze. Das sogar grundgesetzlich geschütze Postgeheimnis gilt für Kinder und Jugendliche ja auch so nicht unbedingt.

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Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

 

Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, das sind veränderbare Gesetze. Das sogar grundgesetzlich geschütze Postgeheimnis gilt für Kinder und Jugendliche ja auch so nicht unbedingt.

 

 

Das Postgeheimnis gilt aber für Betreute (bei denen die Betreuung diesen Bereich umfaßt) auch nicht "so unbedingt".

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Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

 

Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, das sind veränderbare Gesetze. Das sogar grundgesetzlich geschütze Postgeheimnis gilt für Kinder und Jugendliche ja auch so nicht unbedingt.

 

Es wäre aber beim Wahlrecht ein Systemwechsel - Eltern dürfen und ggf. müssen die Dinge für ihre Kinder vornehmen, die die noch nicht vornehmen können. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

 

Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, das sind veränderbare Gesetze. Das sogar grundgesetzlich geschütze Postgeheimnis gilt für Kinder und Jugendliche ja auch so nicht unbedingt.

 

 

Das Postgeheimnis gilt aber für Betreute (bei denen die Betreuung diesen Bereich umfaßt) auch nicht "so unbedingt".

 

Das muss allerdings ausdrücklich gerichtlich genehmigt werden.

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Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

 

Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, das sind veränderbare Gesetze. Das sogar grundgesetzlich geschütze Postgeheimnis gilt für Kinder und Jugendliche ja auch so nicht unbedingt.

Das Postgeheimnis gilt aber für Betreute (bei denen die Betreuung diesen Bereich umfaßt) auch nicht "so unbedingt".

Das muss allerdings ausdrücklich gerichtlich genehmigt werden.

 

Sicher - und für das alles gibt es gesetziche Grundlagen. So etwas kann man also einführen, wenn man will. Da die Politik das bislang nicht will und Eltern deutlich mehr Verantwortungen als Rechte auferlegt werden, wenn es um die Zukunftsbestimmung der Familie geht, nehme ich den Parteien (egal welche), die Familienpolitik auch nicht ab. Übrigens hat sich schon vor langem Roman Herzog positiv zum Famiienwahlrecht geäußert.

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Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

 

Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, das sind veränderbare Gesetze. Das sogar grundgesetzlich geschütze Postgeheimnis gilt für Kinder und Jugendliche ja auch so nicht unbedingt.

Das Postgeheimnis gilt aber für Betreute (bei denen die Betreuung diesen Bereich umfaßt) auch nicht "so unbedingt".

Das muss allerdings ausdrücklich gerichtlich genehmigt werden.

 

Sicher - und für das alles gibt es gesetziche Grundlagen. So etwas kann man also einführen, wenn man will.

 

In Österreich will das genau das 0,6% Häuflein genannt "Chrsitliche Partei", das auch die wiedereinführung der Strafbarkeit der Abtreibung will.....eine Sektierertruppe für Witzblatt.

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Es gibt Dinge, die kann man nur höchstpersönlich tun (gennat wurden ja schon heiraten, Prüfungen ablegen, aber auch Wehrdienst leisten). Man kann auch sein Wahlrecht nicht delegieren, und wenn man komplett unter Betreuung steht, dann darf man nicht mehr Wählen. Ist zumindest in Deutschland so.

 

Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, das sind veränderbare Gesetze. Das sogar grundgesetzlich geschütze Postgeheimnis gilt für Kinder und Jugendliche ja auch so nicht unbedingt.

Das Postgeheimnis gilt aber für Betreute (bei denen die Betreuung diesen Bereich umfaßt) auch nicht "so unbedingt".

Das muss allerdings ausdrücklich gerichtlich genehmigt werden.

 

Sicher - und für das alles gibt es gesetziche Grundlagen. So etwas kann man also einführen, wenn man will.

 

In Österreich will das genau das 0,6% Häuflein genannt "Chrsitliche Partei", das auch die wiedereinführung der Strafbarkeit der Abtreibung will.....eine Sektierertruppe für Witzblatt.

Richtiger: Für diese 0,6 % ist das Thema Abtreibung wahlentscheidend. Es würde mich wundern, wenn es in der ÖVP und wohl auch der FPÖ nicht einige gäbe, die ebenfalls die Fristenlösung abgeben und für ein Familienwahlrecht sind.

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Richtiger: Für diese 0,6 % ist das Thema Abtreibung wahlentscheidend. Es würde mich wundern, wenn es in der ÖVP und wohl auch der FPÖ nicht einige gäbe, die ebenfalls die Fristenlösung abgeben und für ein Familienwahlrecht sind.

Das halte ich für gut möglich aber Gott sei Dank weiß zumindest die ÖVP dass man damit so weit von der Volksmeinung ist, dass diese Leute den Mund halten müssen.

 

Und seit dem Disaster mit Frau Rosenkranz weiß man auch in der FPÖ dass 12 Kinder und ultrakonservativ keinen Hund hinter dem Ofen hervorlockt.

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Richtiger: Für diese 0,6 % ist das Thema Abtreibung wahlentscheidend. Es würde mich wundern, wenn es in der ÖVP und wohl auch der FPÖ nicht einige gäbe, die ebenfalls die Fristenlösung abgeben und für ein Familienwahlrecht sind.

Das halte ich für gut möglich aber Gott sei Dank weiß zumindest die ÖVP dass man damit so weit von der Volksmeinung ist, dass diese Leute den Mund halten müssen.

 

Und seit dem Disaster mit Frau Rosenkranz weiß man auch in der FPÖ dass 12 Kinder und ultrakonservativ keinen Hund hinter dem Ofen hervorlockt.

 

Bei der Menge Ratten die aus ihren Löchern gekrochen sind, fällt ein Hund natürlich nicht so auf.

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Richtiger: Für diese 0,6 % ist das Thema Abtreibung wahlentscheidend. Es würde mich wundern, wenn es in der ÖVP und wohl auch der FPÖ nicht einige gäbe, die ebenfalls die Fristenlösung abgeben und für ein Familienwahlrecht sind.

Das halte ich für gut möglich aber Gott sei Dank weiß zumindest die ÖVP dass man damit so weit von der Volksmeinung ist, dass diese Leute den Mund halten müssen.

 

Und seit dem Disaster mit Frau Rosenkranz weiß man auch in der FPÖ dass 12 Kinder und ultrakonservativ keinen Hund hinter dem Ofen hervorlockt.

 

Bei der Menge Ratten die aus ihren Löchern gekrochen sind, fällt ein Hund natürlich nicht so auf.

Man nehme zur Kenntnis: Menschen die anderer Meinung sind sind für Stanley Ratten....von da zum Ungeziefer und zum Vertilgen und Ausrotten ist dann nur ein kleiner Schritt....

bearbeitet von wolfgang E.
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