Jump to content

Ablass


ManfredM.

Recommended Posts

Wenn es ein Fegefeuer gibt, und wenn der Papst die Vollmacht hat, jeden, der drin ist, per Ablass daraus zu befreien, dann muss man sich fragen, warum er das nicht einfach tut.

These 82, eine der Besten überhaupt.

Wenn es ein Gefängnis gibt und der Bundespräsident die Vollmacht hat, jeden, der darin ist, per Amnestie daraus zu befreien, muß man sich dann nicht fragen, warum er das nicht einfach tut?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es ein Fegefeuer gibt, und wenn der Papst die Vollmacht hat, jeden, der drin ist, per Ablass daraus zu befreien, dann muss man sich fragen, warum er das nicht einfach tut.

These 82, eine der Besten überhaupt.

Wenn es ein Gefängnis gibt und der Bundespräsident die Vollmacht hat, jeden, der darin ist, per Amnestie daraus zu befreien, muß man sich dann nicht fragen, warum er das nicht einfach tut?

Der Vergleich hinkt ganz gewaltig, denn die Kirche ruft ja dazu auf, die "armen Seelen" aus ihren Fegefeuerqualen zu befreien. Das sind dort ja schließlich keine Verbrecher, ihre Sünden sind sie schon in der Beichte losgeworden, sie müssen nur irgendwelche angeblichen Schulden abbüßen, wovon man sie aber per Ablass befreien kann, der Ablass tilgt sozusagen die Schulden. Und der Gläubiger hat dem papst, so begauptet dieser, die Vollmacht gegeben, nach Belieben jedem die Schulden zu erlassen, dem er sie erlassen mag.

 

Ich als Papst, so ich denn die Sache mit dem Fegefeuer und dem Ablass glauben würde, könnte jedenfalls nicht ruhig schlafen in dem Bewusstsein, dass viele "arme Seelen" im Fegefeuer Qualen leiden und ich könnte sie per Federstrich davon erlösen und tue es nicht.

 

Werner

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ablass gegen Geld ist schon seit dem Tridentinum verboten.

 

Weswegen man das jetzt einfach "über 5 Ecken rum" umsetzt ... sprich, statt direkt zu zahlen, werden halt die Einkünfte durch die Pilgerfahrt angerechnet.

 

War ja z.B. bei der "Juden-Ermordungs-Feier" - Wallfahrt hier so, den Ablass gab es nur, wenn der Pilger mindestens 5 Tage in der Stadt verbracht und dort sein Geld liegen gelassen hat ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...