tribald_old Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Dieser Tage kam bei einem Treffen mit Freunden das Thema kirchliche Heirat auf. Dabei erzählte jemand, dass sich ein Paar, das schon länger aus der evangelischen Kirche ausgetreten war, kirchlich geheiratet hätte. Evangelisch. Gegen bezahlung des Festes. Kann das sein?? Soweit ich weiß, ist doch diese Art Heirat nur für Kirchenmitglieder möglich. Bei den Katholen jedenfalls, wenn ich mich hier nicht total verlesen habe. Ich habe also meine Zeifel an dieser Story angemeldet, bekam aber immer ein " Doch doch, das war so " zu hören. Wie siehts aus, ist mein Zweifel berechtigt, oder haben die Evangelen da eine neue Einnahmequelle entdeckt. da sich mal an die Fachleute hier wendend...............tribald Link to comment Share on other sites More sharing options...
teofilos Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Dieser Tage kam bei einem Treffen mit Freunden das Thema kirchliche Heirat auf. Dabei erzählte jemand, dass sich ein Paar, das schon länger aus der evangelischen Kirche ausgetreten war, kirchlich geheiratet hätte. Evangelisch. Gegen bezahlung des Festes. Kann das sein??Soweit ich weiß, ist doch diese Art Heirat nur für Kirchenmitglieder möglich. Bei den Katholen jedenfalls, wenn ich mich hier nicht total verlesen habe. Ich habe also meine Zeifel an dieser Story angemeldet, bekam aber immer ein " Doch doch, das war so " zu hören. Wie siehts aus, ist mein Zweifel berechtigt, oder haben die Evangelen da eine neue Einnahmequelle entdeckt. da sich mal an die Fachleute hier wendend...............tribald So weit ist es schon gekommen, dass dem Wort von RL-Freunden misstraut wird. So vergeht der Glanz der Welt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lothar1962 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Soweit ich weiß, ist doch diese Art Heirat nur für Kirchenmitglieder möglich. Nicht bei den Evangelen. Das kann es durchaus so geben, wie man Dir das erzählt hat. Das hängt von der Landeskirche und der Gemeinde vor Ort ab. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tribald_old Posted November 28, 2010 Author Report Share Posted November 28, 2010 Soweit ich weiß, ist doch diese Art Heirat nur für Kirchenmitglieder möglich. Nicht bei den Evangelen. Das kann es durchaus so geben, wie man Dir das erzählt hat. Das hängt von der Landeskirche und der Gemeinde vor Ort ab. Aha. Danke. Jetzt werde ich also Abbitte leisten. Hätte ich nicht gedacht. immer gerne dazulernend................tribald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elima Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Mir hat das jemand über die Frauenkirche in Dresden erzählt, gab aber zu, als Nichtchrist keine Ahnung zu haben, ob es wirklich stimmt, zumal da auch von mehreren Trauungen auf einmal die Rede war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Wenn die Trauung nichts Geistliches ist, kann man sie doch verkaufen. (Händler im Tempel, war da nicht mal was...) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elima Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Wenn die Trauung nichts Geistliches ist, kann man sie doch verkaufen. (Händler im Tempel, war da nicht mal was...) und? weißt du in dem Zusammenhang etwas über die Frauenkirche? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Wenn die Trauung nichts Geistliches ist, kann man sie doch verkaufen. (Händler im Tempel, war da nicht mal was...) und? weißt du in dem Zusammenhang etwas über die Frauenkirche? Die sind arm und brauchen das Geld. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Wenn die Trauung nichts Geistliches ist, kann man sie doch verkaufen. (Händler im Tempel, war da nicht mal was...) Naja. Als ob Geistlichkeit je einen waschechten Tempelhändler an was gehindert hätte... Abgesehen vom Kommerzaspekt ist allerdings richtig, dass eine evangelische Trauung ja eigentlich keine ist, denn nach evangelischer Auffassung wird ja nur auf dem Standesamt geheiratet und in der Kirche gesegnet (auch wenn sie sich m.W. ein insofern inkonsequentes Ja-Wort im Gottesdienst leisten). Und da Segnen ja nie schaden kann... Ich wüsste aber auch nicht, wie die RKK nach der neuen kanonischen Rechtslage die Trauung zweier "ausgetretener Katholiken" verweigern will, da sie ja weiter als katholisch gelten und der kanonischen Formpflicht unterliegen. Vielleicht könnte sich der Pfarrer mit einem Minimal-Wortgottesdienst rächen, der den Renegaten die Lust an der katholischen Trauung eh austreiben dürfte, aber eine strikte Weigerung scheint mir schwer begründbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Wenn die Trauung nichts Geistliches ist, kann man sie doch verkaufen. (Händler im Tempel, war da nicht mal was...) Naja. Als ob Geistlichkeit je einen waschechten Tempelhändler an was gehindert hätte... Abgesehen vom Kommerzaspekt ist allerdings richtig, dass eine evangelische Trauung ja eigentlich keine ist, denn nach evangelischer Auffassung wird ja nur auf dem Standesamt geheiratet und in der Kirche gesegnet (auch wenn sie sich m.W. ein insofern inkonsequentes Ja-Wort im Gottesdienst leisten). Und da Segnen ja nie schaden kann... Ich wüsste aber auch nicht, wie die RKK nach der neuen kanonischen Rechtslage die Trauung zweier "ausgetretener Katholiken" verweigern will, da sie ja weiter als katholisch gelten und der kanonischen Formpflicht unterliegen. Vielleicht könnte sich der Pfarrer mit einem Minimal-Wortgottesdienst rächen, der den Renegaten die Lust an der katholischen Trauung eh austreiben dürfte, aber eine strikte Weigerung scheint mir schwer begründbar. Ist das wirklich schon "neue kanonische Rechtslage"? - Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Ist das wirklich schon "neue kanonische Rechtslage"? - Die Rechtslage, von der ich sprach, ist, dass die beiden Ausgetretenen wieder der Formpflicht unterliegen. Und wenn du jemandem eine Formpflicht auferlegst und der will diese Pflicht dann auch erfüllen, dann erscheint es sehr zweifelhaft, wenn du deine erforderliche Mitwirkung daran verweigerst, nur weil der Betreffende dir anderweit ans Bein gepinkelt hat, oder? Eine Formpflicht aufzuerlegen und dann ihre Einhaltung zu vereiteln, wäre doch reichlich bedenklich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Ist das wirklich schon "neue kanonische Rechtslage"? - Die Rechtslage, von der ich sprach, ist, dass die beiden Ausgetretenen wieder der Formpflicht unterliegen. Und wenn du jemandem eine Formpflicht auferlegst und der will diese Pflicht dann auch erfüllen, dann erscheint es sehr zweifelhaft, wenn du deine erforderliche Mitwirkung daran verweigerst, nur weil der Betreffende dir anderweit ans Bein gepinkelt hat, oder? Eine Formpflicht aufzuerlegen und dann ihre Einhaltung zu vereiteln, wäre doch reichlich bedenklich. Die Gewährung der Form dann an den Wiedereintritt zu knüpfen hielte ich für in Ordnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Edith1 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Ist das wirklich schon "neue kanonische Rechtslage"? - Die Rechtslage, von der ich sprach, ist, dass die beiden Ausgetretenen wieder der Formpflicht unterliegen. Und wenn du jemandem eine Formpflicht auferlegst und der will diese Pflicht dann auch erfüllen, dann erscheint es sehr zweifelhaft, wenn du deine erforderliche Mitwirkung daran verweigerst, nur weil der Betreffende dir anderweit ans Bein gepinkelt hat, oder? Eine Formpflicht aufzuerlegen und dann ihre Einhaltung zu vereiteln, wäre doch reichlich bedenklich. Interessante Konstellation, die man uns da beschert hat. Damit öffnet man auf dem Umweg über die Formpflicht generell einmal das Recht auf eine Show. Oder man müsste danach differenzieren, ob im Bestehen auf der Einhaltung der Formpflicht eine Aussage darüber liegt, dass man sich von der Kirche innerlich nicht trennen wollte und will (trotz Austritt) - was dann natürlich die konkludente Erklärung vernichten könnte, die aus dem Austritt (in Österreich: plus der ungenützt verstrichenen Dreimonatsfrist) abgeleitet wird. Und was bedeutet es, wenn man das tut? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Edith1 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Ist das wirklich schon "neue kanonische Rechtslage"? - Die Rechtslage, von der ich sprach, ist, dass die beiden Ausgetretenen wieder der Formpflicht unterliegen. Und wenn du jemandem eine Formpflicht auferlegst und der will diese Pflicht dann auch erfüllen, dann erscheint es sehr zweifelhaft, wenn du deine erforderliche Mitwirkung daran verweigerst, nur weil der Betreffende dir anderweit ans Bein gepinkelt hat, oder? Eine Formpflicht aufzuerlegen und dann ihre Einhaltung zu vereiteln, wäre doch reichlich bedenklich. Die Gewährung der Form dann an den Wiedereintritt zu knüpfen hielte ich für in Ordnung. Gefühlt: ja. Aber wie würdest Du das kirchenrechtlich begründen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Ist das wirklich schon "neue kanonische Rechtslage"? -Die Rechtslage, von der ich sprach, ist, dass die beiden Ausgetretenen wieder der Formpflicht unterliegen. Und wenn du jemandem eine Formpflicht auferlegst und der will diese Pflicht dann auch erfüllen, dann erscheint es sehr zweifelhaft, wenn du deine erforderliche Mitwirkung daran verweigerst, nur weil der Betreffende dir anderweit ans Bein gepinkelt hat, oder? Eine Formpflicht aufzuerlegen und dann ihre Einhaltung zu vereiteln, wäre doch reichlich bedenklich.Die Gewährung der Form dann an den Wiedereintritt zu knüpfen hielte ich für in Ordnung.Gefühlt: ja. Aber wie würdest Du das kirchenrechtlich begründen?Wenn der Austritt Indiz genug ist um die Exkommunikation wg. eines schismatischen oder apostatischen Akts zu verhängen, wäre die Aufhebung der Exkommunikation und die damit verbundene Rekonziliation vor dem Sakramentenempfang wohl unumgänglich. Insofern dürften die Österreicher mit dem Informationsschreiben, dem widersprochen werden muss wohl auf der sichereren Seite als die Deutschen Bischöfe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 [interessante Konstellation, die man uns da beschert hat.Damit öffnet man auf dem Umweg über die Formpflicht generell einmal das Recht auf eine Show. Show? Gute Frage. Ich weiß nicht wie zwingend die liturgischen Vorschriften da sind, aber nach CIC wäre der Formpflicht zumindest ja schon Genüge getan, wenn der Pfarrer die Verlobten mit den Zeugen am Donnerstagmorgen um 6 Uhr 30 kurz in der Sakristei empfängt und den Ehekonsens abfragt. Oder man müsste danach differenzieren, ob im Bestehen auf der Einhaltung der Formpflicht eine Aussage darüber liegt, dass man sich von der Kirche innerlich nicht trennen wollte und will (trotz Austritt) - was dann natürlich die konkludente Erklärung vernichten könnte, die aus dem Austritt (in Österreich: plus der ungenützt verstrichenen Dreimonatsfrist) abgeleitet wird. Und was bedeutet es, wenn man das tut? Jetzt bist du aber ! Jedenfalls dürfte es möglich sein, auf Einhaltung der Formpflicht zu bestehen, ohne ein Bekenntnis zur RKK abzulegen. Dafür dürfte es reichen, dass man angibt, nur katholisch zu heiraten, weil sonst der schwächelnde Großonkel Gotthilf Ferdinand bei dem Gedanken an sündhaftes (weil in ungültiger Ehe stattfindendes) Treiben eine Herzinfarkt bekommen könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Jedenfalls dürfte es möglich sein, auf Einhaltung der Formpflicht zu bestehen, ohne ein Bekenntnis zur RKK abzulegen.Wie soll das gehen? Eine der Bedingungen ist die Bereitschaft zur Erziehung der Kinder im katholischen Glauben. Wenigstens einer der beiden müsste also sein Bekenntnis zur KK ablegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Edith1 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 [interessante Konstellation, die man uns da beschert hat.Damit öffnet man auf dem Umweg über die Formpflicht generell einmal das Recht auf eine Show. Show? Gute Frage. Ich weiß nicht wie zwingend die liturgischen Vorschriften da sind, aber nach CIC wäre der Formpflicht zumindest ja schon Genüge getan, wenn der Pfarrer die Verlobten mit den Zeugen am Donnerstagmorgen um 6 Uhr 30 kurz in der Sakristei empfängt und den Ehekonsens abfragt. Du bist so schön fies! Jedenfalls dürfte es möglich sein, auf Einhaltung der Formpflicht zu bestehen, ohne ein Bekenntnis zur RKK abzulegen. Dafür dürfte es reichen, dass man angibt, nur katholisch zu heiraten, weil sonst der schwächelnde Großonkel Gotthilf Ferdinand bei dem Gedanken an sündhaftes (weil in ungültiger Ehe stattfindendes) Treiben eine Herzinfarkt bekommen könnte. Dann befiehlt das Kirchenrecht dem Pfarrer die Mitwirkung am Sakramentsmissbrauch? Denn nichts anderes ist das dann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Jedenfalls dürfte es möglich sein, auf Einhaltung der Formpflicht zu bestehen, ohne ein Bekenntnis zur RKK abzulegen.Wie soll das gehen? Eine der Bedingungen ist die Bereitschaft zur Erziehung der Kinder im katholischen Glauben. Wenigstens einer der beiden müsste also sein Bekenntnis zur KK ablegen. Interessanter Einwand. Wir hatten hier schonmal die Diskussion darüber, ob einem "offenkundig vom katholischen Glauben Abgefallenen" nach can. 1071 § 1 Nr. 4 CIC dieses Versprechen abverlangt wird, und das Ergebnis war verneinend (aufgrund von can. 1071 § 2 CIC). M.a.W. ist der Abgefallene im Hinblick auf die Trauerlaubnis nach § 1071 CIC nicht "katholisch" im Sinne von can. 1125 CIC, weil can. 1071 § 2 CIC sonst keinen Sinn ergibt. Und wenn beide Verlobten so verstanden nicht "katholisch" sind, erledigen sich die dortigen Bedingungen (außer Nr. 3) ja von selbst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Edith1 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Jedenfalls dürfte es möglich sein, auf Einhaltung der Formpflicht zu bestehen, ohne ein Bekenntnis zur RKK abzulegen.Wie soll das gehen? Eine der Bedingungen ist die Bereitschaft zur Erziehung der Kinder im katholischen Glauben. Wenigstens einer der beiden müsste also sein Bekenntnis zur KK ablegen. Wieso? Die Bereitschaft die Kinder in dem Glauben zu erziehen kann ja unabhängig davon, ob man sich selbst dazu bekennt, bestehen. Die Möglichkeit auch. Nur die Wahrscheinlichkeit steht auf einem anderen Blatt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Werner001 Posted November 29, 2010 Report Share Posted November 29, 2010 Jedenfalls dürfte es möglich sein, auf Einhaltung der Formpflicht zu bestehen, ohne ein Bekenntnis zur RKK abzulegen.Wie soll das gehen? Eine der Bedingungen ist die Bereitschaft zur Erziehung der Kinder im katholischen Glauben. Wenigstens einer der beiden müsste also sein Bekenntnis zur KK ablegen. Wieso? Die Bereitschaft die Kinder in dem Glauben zu erziehen kann ja unabhängig davon, ob man sich selbst dazu bekennt, bestehen. Die Möglichkeit auch. Nur die Wahrscheinlichkeit steht auf einem anderen Blatt. Wenn man nach der Wahrscheinlichkeit ginge, müsste man eine größere Anzahl von Ehen verweigern. Werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted November 29, 2010 Report Share Posted November 29, 2010 Daß würde aber pastorales Selbstbewusstsein erfordern. Und wer keine Ideen hat, traut sich auch nicht Konsequenz zu zeigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
urdu Posted November 29, 2010 Report Share Posted November 29, 2010 Dieser Tage kam bei einem Treffen mit Freunden das Thema kirchliche Heirat auf. Dabei erzählte jemand, dass sich ein Paar, das schon länger aus der evangelischen Kirche ausgetreten war, kirchlich geheiratet hätte. Evangelisch. Gegen bezahlung des Festes. Kann das sein??Soweit ich weiß, ist doch diese Art Heirat nur für Kirchenmitglieder möglich. Bei den Katholen jedenfalls, wenn ich mich hier nicht total verlesen habe. Ich habe also meine Zeifel an dieser Story angemeldet, bekam aber immer ein " Doch doch, das war so " zu hören. Wie siehts aus, ist mein Zweifel berechtigt, oder haben die Evangelen da eine neue Einnahmequelle entdeckt. da sich mal an die Fachleute hier wendend...............tribald Ich kenn zwar die evangelische Praxis nicht im Detail, aber denkbar wär's schon. Während die katholische Kirche die Ehe als Sakrament beztrachtet, das logischerweise nur Kirchenmitglieder rechtlich einwandfrei spenden oder empfangen können, ist sie für die Evangelischen "ein weltlich Ding", anlässlich dessen man halt auf Wunsch auch einen Gottesdienst abhält. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elima Posted November 29, 2010 Report Share Posted November 29, 2010 (edited) Dieser Tage kam bei einem Treffen mit Freunden das Thema kirchliche Heirat auf. Dabei erzählte jemand, dass sich ein Paar, das schon länger aus der evangelischen Kirche ausgetreten war, kirchlich geheiratet hätte. Evangelisch. Gegen bezahlung des Festes. Kann das sein??Soweit ich weiß, ist doch diese Art Heirat nur für Kirchenmitglieder möglich. Bei den Katholen jedenfalls, wenn ich mich hier nicht total verlesen habe. Ich habe also meine Zeifel an dieser Story angemeldet, bekam aber immer ein " Doch doch, das war so " zu hören. Wie siehts aus, ist mein Zweifel berechtigt, oder haben die Evangelen da eine neue Einnahmequelle entdeckt. da sich mal an die Fachleute hier wendend...............tribald Ich kenn zwar die evangelische Praxis nicht im Detail, aber denkbar wär's schon. Während die katholische Kirche die Ehe als Sakrament beztrachtet, das logischerweise nur Kirchenmitglieder rechtlich einwandfrei spenden oder empfangen können, ist sie für die Evangelischen "ein weltlich Ding", anlässlich dessen man halt auf Wunsch auch einen Gottesdienst abhält. Da mich kams Antwort nicht zufriedengestellt hat, habe ich mal selbst gegooglet (hätte ja schon vorher auf die Idee kommen können ). Ergebnis http://www.frauenkirche-dresden.de/trauungen.html Edited November 29, 2010 by Elima Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted November 29, 2010 Report Share Posted November 29, 2010 Während die katholische Kirche die Ehe als Sakrament beztrachtet, das logischerweise nur Kirchenmitglieder rechtlich einwandfrei spenden oder empfangen können, ist sie für die Evangelischen "ein weltlich Ding", anlässlich dessen man halt auf Wunsch auch einen Gottesdienst abhält. Na, was ist schon kirchliche Logik? Nach rk. Lehre spenden einander alle Getauften, die nicht Kirchenmitglieder der RKK sind, das Ehesakrament rechtlich einwandfrei durch die einfache Tatsache der Eheschließung, selbst auf dem Standesamt. Gerade auch die Evangelischen, selbst wenn sie es nicht mal ahnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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