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Kirchliche Heirat


tribald_old

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Ein Katholik, der im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingeht, schließt keine Ehe im Sinne der Kirche.

 

Ein Katholik, der vor einem deutschen Standesamt eine Ehe ohne Dispens von der Formpflicht eingeht, schließt auch keine Ehe im Sinne der Kirche.

 

Ein Katholik, der vor einem deutschen Standesamt seine ohne Dispens von der Formpflicht geschlossene Zivilehe annullieren lassen muss, ist nach dem Recht der Kirche immer noch ledig.

 

Ein Katholik, der in D eine katholische Eheschließung wünscht muss zuvor eine gültige Zivilehe eingegangen sein.

 

Ob eine katholisch geschlossene Ehe dieses Bigamisten, die unter dem Vorbehalt der stattgehabten zivilen Eheschließung allerdings ein Annullierungsverfahren überstehen würde würde mich auch interessieren.

 

Aber insgesamt sehe ich hier eigentlich keine Kollisionspunkte.

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Ein Katholik, der in D eine katholische Eheschließung wünscht muss zuvor eine gültige Zivilehe eingegangen sein.

 

Das ist eine deutsche Besonderheit, die anderswo nicht gilt.

 

Allerdings bringt mich das auf etwas anderes.

 

Nehmen wir Massachusetts. Dort können Homosexuelle heiraten. Und dort gilt die kirchliche Eheschließung auch staatlich.

 

Wenn nun ein bereits homosexuell verheirateter Katholik zu einem Priester kommt und möchte katholisch heiraten, dann muss ihm der Priester das mit Hinweis auf die bestehende gleichgeschlechtliche Ehe verweigern, obwohl die für den Priester ja gar nicht existiert. Das wäre doch mal ein sehr interessanter Fall für ddie kirchlichen Gerichte :ninja:

 

Werner

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Ein Katholik, der vor einem deutschen Standesamt eine Ehe ohne Dispens von der Formpflicht eingeht, schließt auch keine Ehe im Sinne der Kirche.

 

Ein Katholik, der vor einem deutschen Standesamt seine ohne Dispens von der Formpflicht geschlossene Zivilehe annullieren lassen muss, ist nach dem Recht der Kirche immer noch ledig.

Aber diese Zivilehe ist doch ein Hinderungsgrund für eine katholische Hochzeit mit einem anderen Partner, also wird die Kirche diese Information, die sie vom Staat bekommt, vermerken wollen. Was passiert denn bei einer Scheidung dieser Zivilehe? Muss sie auch noch kirchenrechtlich annulliert werden, damit man katholisch einen anderen Partner heiraten darf? Bei meiner ursprünglichen Frage Zivilehe plus evangelische Trauung ohne Dispens war die Antwort ja, also nehme ich das auch in dem Fall einer reinen Zivilehe ohne Dispens an.

 

Ein Katholik, der in D eine katholische Eheschließung wünscht muss zuvor eine gültige Zivilehe eingegangen sein.

 

Ob eine katholisch geschlossene Ehe dieses Bigamisten, die unter dem Vorbehalt der stattgehabten zivilen Eheschließung allerdings ein Annullierungsverfahren überstehen würde würde mich auch interessieren.

Wenn die katholische Ehe eine Zivilehe voraussetzt, diese jedoch vom Staat im Nachhinein für nichtig erklärt wird, z.B. weil eine vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft verschwiegen wurde, wird dann auch die katholische Ehe nichtig, weil ihre Grundlage fehlte? Wenn ich die Logik richtig verstanden habe, vermute ich ja, aber nicht automatisch, weil die Nichtigkeit in einem kirchlichen Eheannullierungsverfahren festgestellt werden muss.

 

Ich stimme Werner zu, dass Eherecht, insbesondere kirchliches, sehr vertrackt ist.

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Ein Katholik, der in D eine katholische Eheschließung wünscht muss zuvor eine gültige Zivilehe eingegangen sein.

Soweit ich weiß, wurde von ungefähr zwei Jahren das Gesetz / die Vorschrift (oder was auch immer) aufgehoben, das vorgeschrieben hat, dass vor einer kirchlichen Trauung eine standesamtliche statt gefunden haben muss.

Die evangelische Kirche setzt nach wie vor für die sog. kirchliche Trauung die Zivilehe voraus (da die Trauung ja eigentlich nur eine Segnung der bestehenden Ehe ist, gäbe es ja auch sonst nichts zu segnen), während die RKK im Ausnahmefall auch kirchlich traut, wenn keine Zivilehe besteht. Diese Ausnahmen werden aber i.d.R. nur bei verwitweten Personen gemacht, die durch eine Zivilehe die Witwenrente verlieren würden.

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Diese Ausnahmen werden aber i.d.R. nur bei verwitweten Personen gemacht, die durch eine Zivilehe die Witwenrente verlieren würden.

Jaja, beim Mamon hören halt nicht nur die Freundschaft, sondern auch die sakramentenrechtlichen Bedenken ziemlich schnell auf.

 

Werner

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Ein Katholik, der in D eine katholische Eheschließung wünscht muss zuvor eine gültige Zivilehe eingegangen sein.
Soweit ich weiß, wurde von ungefähr zwei Jahren das Gesetz / die Vorschrift (oder was auch immer) aufgehoben, das vorgeschrieben hat, dass vor einer kirchlichen Trauung eine standesamtliche statt gefunden haben muss.
Es wurde der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit aufgehoben, der von zivilrechtlicher Seite die kirchliche Trauung ohne vorausgegangene Ziviltrauung verbot.

 

während die RKK im Ausnahmefall auch kirchlich traut, wenn keine Zivilehe besteht. Diese Ausnahmen werden aber i.d.R. nur bei verwitweten Personen gemacht, die durch eine Zivilehe die Witwenrente verlieren würden.
Soweit ich weiß sehen die Beschlüsse der DBK (von denen mich mal interessieren würde, inwiefern sie in Diözesanrecht gegossen wurden) vor, daß diese Ausnahme nur extrem restriktiv erlaubt werden soll. D. h. die Zivilehe ist auch für Katholiken nachwievor obligatorisch und nicht fakultativ.
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Es wurde der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit aufgehoben, der von zivilrechtlicher Seite die kirchliche Trauung ohne vorausgegangene Ziviltrauung verbot.

Dieser Tatbestand wurde ja unter Bismarck eingeführt, um gegen den erbitterten Widerstand der Kirche in der Bevölkerung das Bewusstsein zu verankern, dass die Ziviltrauung genau das Gleiche ist wie die kirchliche Trauung.

Deswegen ist es besonders ironisch, dass nun ausgerechnet die Kirche sich so verhält, wie du hier beschriebst:

Soweit ich weiß sehen die Beschlüsse der DBK (von denen mich mal interessieren würde, inwiefern sie in Diözesanrecht gegossen wurden) vor, daß diese Ausnahme nur extrem restriktiv erlaubt werden soll. D. h. die Zivilehe ist auch für Katholiken nachwievor obligatorisch und nicht fakultativ.

 

Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.

 

Werner

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Doch, tut er in aller Regel. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 MRRG.
Diese Auskunft ist missverständlich.

 

Das Standesamt informiert die Kirchen nicht über seine Verwaltungsakte. D. h. es wird keine Meldung an die Kirchen gemacht, XY und AB haben am um in die Ehe geschlossen.

 

Die Übermittlung des Familienstandes erfolgt genau wie die Zahl der minderjährigen Kinder wohl vorallem wegen der Berechnung der KiSt (was dann noch heiter werden kann, wenn die ELP steuerrechtlich Ehe-gleich behandelt wird).

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Doch, tut er in aller Regel. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 MRRG.
Diese Auskunft ist missverständlich.

 

Das Standesamt informiert die Kirchen nicht über seine Verwaltungsakte. D. h. es wird keine Meldung an die Kirchen gemacht, XY und AB haben am um in die Ehe geschlossen.

 

Die Übermittlung des Familienstandes erfolgt genau wie die Zahl der minderjährigen Kinder wohl vorallem wegen der Berechnung der KiSt (was dann noch heiter werden kann, wenn die ELP steuerrechtlich Ehe-gleich behandelt wird).

Vor allem bin ich dann gespannt, ob die Kirche gierig und prinzipienlos genug sein wird, um vom arbeitenden konfessionslosen Lebenspartner die Kirchensteuer für den nichtarbeitenden rk-Lebenspartner einzufordern, was sie ja steuerrechtlich bei gemeinsamer Veranlagung dürfte.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.
Die Kulturkampfbischöfe kannten noch die Zeiten in denen die kirchliche Trauung volle Rechtswirkung hatte. Wenn das auch heute noch der Fall wäre, würde die Kirche die Ziviltrauung heute auch nicht als Voraussetzung nehmen.

 

Nur ist es denke ich im Mom. kaum realistisch, daß Amtsträgern der Religionsgemeinschaften die Traufunktion der Standesbeamten übertragen wird (auch wenn ich das Prinzip der Trauerlaubnis, die bei einem x-beliebigen Bevollmächtigten eingelöst werden kann der dann für die zivile Registrierung sorgt eigentlich für das intelligenteste halte).

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Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.
Die Kulturkampfbischöfe kannten noch die Zeiten in denen die kirchliche Trauung volle Rechtswirkung hatte. Wenn das auch heute noch der Fall wäre, würde die Kirche die Ziviltrauung heute auch nicht als Voraussetzung nehmen.

 

Nur ist es denke ich im Mom. kaum realistisch, daß Amtsträgern der Religionsgemeinschaften die Traufunktion der Standesbeamten übertragen wird (auch wenn ich das Prinzip der Trauerlaubnis, die bei einem x-beliebigen Bevollmächtigten eingelöst werden kann der dann für die zivile Registrierung sorgt eigentlich für das intelligenteste halte).

Aber die Fälle, in denen auf die Ziviltrauung verzichtet wird, sind ja genau die, bei denen keine Rechtwirkung gewünscht wird (z. B. wegen der Witwenrente).

Damit zementieren die Bischöfe die Bismarcksche Kulturkampf-These, dass die kirchliche Trauung lediglich eine Zeremonie ohne jegliche Auswirkung in der Welt ist.

Eine These, die die Kirche damals aufs heftigste bekämpfte.

 

Werner

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Damit zementieren die Bischöfe die Bismarcksche Kulturkampf-These, dass die kirchliche Trauung lediglich eine Zeremonie ohne jegliche Auswirkung in der Welt ist.

Eine These, die die Kirche damals aufs heftigste bekämpfte.

Womit sie ja zweifellos recht hatten, aber die Abschaffung der Zivilehe wird wohl noch ein paar Jahrhunderte auf sich warten lassen.
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Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.
Die Kulturkampfbischöfe kannten noch die Zeiten in denen die kirchliche Trauung volle Rechtswirkung hatte. Wenn das auch heute noch der Fall wäre, würde die Kirche die Ziviltrauung heute auch nicht als Voraussetzung nehmen.

 

Nur ist es denke ich im Mom. kaum realistisch, daß Amtsträgern der Religionsgemeinschaften die Traufunktion der Standesbeamten übertragen wird (auch wenn ich das Prinzip der Trauerlaubnis, die bei einem x-beliebigen Bevollmächtigten eingelöst werden kann der dann für die zivile Registrierung sorgt eigentlich für das intelligenteste halte).

 

Ich wäre da radikaler: Die staatliche Ehe und folglich auch die LP kann ersatzlos abgeschafft werden. Denn wesentliche Rechtsfolgen sind damit heute eh nicht mehr verbunden. Bißchen Kleinkram kann man anderweitig regeln, zB ein Rentensplitting durch Begründung gemeinsamer Rentenkonten und eine beim Finanzamt anzuzeigende Weisung, wer einen erbrechtlichen Freibetrag erhalten soll. Alles, was mit Kindern zu tun hat, folgt der natürlichen Elternschaft und allfällige Adoptionen macht der Notar. Da könnte man einiges an Bürokraten freisetzen. Ehe ist dann etwas, das es nur in der Kirche gibt.

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Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.
Die Kulturkampfbischöfe kannten noch die Zeiten in denen die kirchliche Trauung volle Rechtswirkung hatte. Wenn das auch heute noch der Fall wäre, würde die Kirche die Ziviltrauung heute auch nicht als Voraussetzung nehmen.

 

Nur ist es denke ich im Mom. kaum realistisch, daß Amtsträgern der Religionsgemeinschaften die Traufunktion der Standesbeamten übertragen wird (auch wenn ich das Prinzip der Trauerlaubnis, die bei einem x-beliebigen Bevollmächtigten eingelöst werden kann der dann für die zivile Registrierung sorgt eigentlich für das intelligenteste halte).

 

Ich wäre da radikaler: Die staatliche Ehe und folglich auch die LP kann ersatzlos abgeschafft werden. Denn wesentliche Rechtsfolgen sind damit heute eh nicht mehr verbunden. Bißchen Kleinkram kann man anderweitig regeln, zB ein Rentensplitting durch Begründung gemeinsamer Rentenkonten und eine beim Finanzamt anzuzeigende Weisung, wer einen erbrechtlichen Freibetrag erhalten soll. Alles, was mit Kindern zu tun hat, folgt der natürlichen Elternschaft und allfällige Adoptionen macht der Notar. Da könnte man einiges an Bürokraten freisetzen. Ehe ist dann etwas, das es nur in der Kirche gibt.

Da stellt sich dann tatsächlich die Frage, was die Ehe noch sein soll.

Eine sakramentale kirchenamtliche Vögelerlaubnis?

 

Werner

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Ehe ist dann etwas, das es nur in der Kirche gibt.

:ninja:

Kirchenehe gäbe es dann nur in der Kirche, heiraten im Sinne von man verspricht sich zusammenzubleiben können Leute auch in anderen Religionsgemeinschaften oder einfach nur so. Aber die Kirchenehe gibt es für die Kirche doch auch heute und schon immer nur in der Kirche. Da würde sich nix ändern.

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Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.
Die Kulturkampfbischöfe kannten noch die Zeiten in denen die kirchliche Trauung volle Rechtswirkung hatte. Wenn das auch heute noch der Fall wäre, würde die Kirche die Ziviltrauung heute auch nicht als Voraussetzung nehmen.

 

Nur ist es denke ich im Mom. kaum realistisch, daß Amtsträgern der Religionsgemeinschaften die Traufunktion der Standesbeamten übertragen wird (auch wenn ich das Prinzip der Trauerlaubnis, die bei einem x-beliebigen Bevollmächtigten eingelöst werden kann der dann für die zivile Registrierung sorgt eigentlich für das intelligenteste halte).

 

Ich wäre da radikaler: Die staatliche Ehe und folglich auch die LP kann ersatzlos abgeschafft werden. Denn wesentliche Rechtsfolgen sind damit heute eh nicht mehr verbunden. Bißchen Kleinkram kann man anderweitig regeln, zB ein Rentensplitting durch Begründung gemeinsamer Rentenkonten und eine beim Finanzamt anzuzeigende Weisung, wer einen erbrechtlichen Freibetrag erhalten soll. Alles, was mit Kindern zu tun hat, folgt der natürlichen Elternschaft und allfällige Adoptionen macht der Notar. Da könnte man einiges an Bürokraten freisetzen. Ehe ist dann etwas, das es nur in der Kirche gibt.

Da stellt sich dann tatsächlich die Frage, was die Ehe noch sein soll.

Eine sakramentale kirchenamtliche Vögelerlaubnis?

 

Werner

 

Wie bisher ein Sakrament.

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Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.
Die Kulturkampfbischöfe kannten noch die Zeiten in denen die kirchliche Trauung volle Rechtswirkung hatte. Wenn das auch heute noch der Fall wäre, würde die Kirche die Ziviltrauung heute auch nicht als Voraussetzung nehmen.

 

Nur ist es denke ich im Mom. kaum realistisch, daß Amtsträgern der Religionsgemeinschaften die Traufunktion der Standesbeamten übertragen wird (auch wenn ich das Prinzip der Trauerlaubnis, die bei einem x-beliebigen Bevollmächtigten eingelöst werden kann der dann für die zivile Registrierung sorgt eigentlich für das intelligenteste halte).

 

Ich wäre da radikaler: Die staatliche Ehe und folglich auch die LP kann ersatzlos abgeschafft werden. Denn wesentliche Rechtsfolgen sind damit heute eh nicht mehr verbunden. Bißchen Kleinkram kann man anderweitig regeln, zB ein Rentensplitting durch Begründung gemeinsamer Rentenkonten und eine beim Finanzamt anzuzeigende Weisung, wer einen erbrechtlichen Freibetrag erhalten soll. Alles, was mit Kindern zu tun hat, folgt der natürlichen Elternschaft und allfällige Adoptionen macht der Notar. Da könnte man einiges an Bürokraten freisetzen. Ehe ist dann etwas, das es nur in der Kirche gibt.

Da stellt sich dann tatsächlich die Frage, was die Ehe noch sein soll.

Eine sakramentale kirchenamtliche Vögelerlaubnis?

 

Werner

 

Wie bisher ein Sakrament.

Nein, das ist die Ehe bisher nicht.

Bisher ist lediglich die Ehe zwischen zwei Christen ein Sakrament, danaben gibt es aber noch Naturehen, ungültige Ehen, nicht-sakramentale Ehen und so weiter und so fort, alles kirchlich anerkannt (in seiner Existenz)

 

daraus folgt, dass Ehe eben nicht "nur Sakrament" ist.

 

Du würdest das ändern. Und ich wiederhole die Frage, was die Ehe dann eigentlich wäre.

"Sakrament" ist keine Antwort, denn "Sakrament" ist eine Eigenschaft von etwas, aber nicht das Ding selbst.

 

Werner

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während die RKK im Ausnahmefall auch kirchlich traut, wenn keine Zivilehe besteht. Diese Ausnahmen werden aber i.d.R. nur bei verwitweten Personen gemacht, die durch eine Zivilehe die Witwenrente verlieren würden.
Soweit ich weiß sehen die Beschlüsse der DBK (von denen mich mal interessieren würde, inwiefern sie in Diözesanrecht gegossen wurden) vor, daß diese Ausnahme nur extrem restriktiv erlaubt werden soll. D. h. die Zivilehe ist auch für Katholiken nachwievor obligatorisch und nicht fakultativ.

Ich kannte einen mittlerweile verstorbenen italienischen Pfarrer, der in Italien in genau diesem Ausnahmefall (altes Paar, drohender Verlust der Witwenrente) als pastorale Lösung bereits vor dreißig Jahren für den Seelenfrieden der alten Leute (die sich sonst der öffentlichen Unzucht schuldig fühlten) das Ehesakrament ausnahmsweise ohne die normalerweise automatisch verbundene Zivileheschließung spendete (in Italien dient der Priester gleichzeitig als Standesbeamter, man kann also direkt in der Kirche heiraten und spart sich den Gang ins Rathaus). Insofern ist diese Praxis nicht neu.

 

Trotz Flos Präzisierung stimme ich wieder Werner zu, dass es eigentlich ein Widerspruch zu den Kulturkampfzeiten ist.

 

Und ich stimme KAM zu, dass die stetige Aushöhlung der Rechtsfolgen der zivilen Ehe (Einfachheit der Scheidung, geringer werdende Unterhaltsverpflichtungen der ehemaligen Ehegatten, Gleichstellung nichtehelicher Kinder, usw.) letztendlich zu ihrer Sinnlosigkeit und Abschaffung führen könnte.

bearbeitet von Guido
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Die Kulturkampfbischöfe müssen sich eigentlich im Grab umdrehen angesichts dieser Entwicklung.
Die Kulturkampfbischöfe kannten noch die Zeiten in denen die kirchliche Trauung volle Rechtswirkung hatte. Wenn das auch heute noch der Fall wäre, würde die Kirche die Ziviltrauung heute auch nicht als Voraussetzung nehmen.

 

Nur ist es denke ich im Mom. kaum realistisch, daß Amtsträgern der Religionsgemeinschaften die Traufunktion der Standesbeamten übertragen wird (auch wenn ich das Prinzip der Trauerlaubnis, die bei einem x-beliebigen Bevollmächtigten eingelöst werden kann der dann für die zivile Registrierung sorgt eigentlich für das intelligenteste halte).

 

Ich wäre da radikaler: Die staatliche Ehe und folglich auch die LP kann ersatzlos abgeschafft werden. Denn wesentliche Rechtsfolgen sind damit heute eh nicht mehr verbunden. Bißchen Kleinkram kann man anderweitig regeln, zB ein Rentensplitting durch Begründung gemeinsamer Rentenkonten und eine beim Finanzamt anzuzeigende Weisung, wer einen erbrechtlichen Freibetrag erhalten soll. Alles, was mit Kindern zu tun hat, folgt der natürlichen Elternschaft und allfällige Adoptionen macht der Notar. Da könnte man einiges an Bürokraten freisetzen. Ehe ist dann etwas, das es nur in der Kirche gibt.

Da stellt sich dann tatsächlich die Frage, was die Ehe noch sein soll.

Eine sakramentale kirchenamtliche Vögelerlaubnis?

 

Werner

 

Wie bisher ein Sakrament.

Nein, das ist die Ehe bisher nicht.

Bisher ist lediglich die Ehe zwischen zwei Christen ein Sakrament, danaben gibt es aber noch Naturehen, ungültige Ehen, nicht-sakramentale Ehen und so weiter und so fort, alles kirchlich anerkannt (in seiner Existenz)

 

daraus folgt, dass Ehe eben nicht "nur Sakrament" ist.

 

Du würdest das ändern. Und ich wiederhole die Frage, was die Ehe dann eigentlich wäre.

"Sakrament" ist keine Antwort, denn "Sakrament" ist eine Eigenschaft von etwas, aber nicht das Ding selbst.

 

Werner

 

Die Ehe ist ein Vertrag zwischen den Eheleuten und gleichzeitig ein Versprechen Gottes zu Beistand und Unterstützung. Ob dieser Vertrag weltliche Anerkennung findet, sollte für Katholiken kein wesentlicher Gesichtspunkt sein.

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Warum willst Du dann den zivilrechtlichen Vertrag abschaffen, das habe ich noch nicht verstanden.

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Warum willst Du dann den zivilrechtlichen Vertrag abschaffen, das habe ich noch nicht verstanden.

 

Weil er aufgrund Gesellschaftswandels überflüssig geworden ist. Er wurde ja eingeführt, um die Rolle der Kirche einzuschränken. Heute brauchts das nicht mehr. Und die mit der Zivilehe verbundenen Kosten kann man sich sparen, allein was an Familiengerichten freigesetzt würde....die Diskussion um ELP wäre auch erledigt.

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Mir ist allerdings nicht klar, warum nach dem Scheitern einer solchen Ehe Deiner Meinung nach der katholische Partner für eine katholische Wiederheirat vorher ein Eheannullierungsverfahren braucht. Für die katholische Kirche war diese Ehe wegen der nicht erfüllten Formpflicht doch ungültig: Was gibt es also da zu annullieren?

 

Du hast mich gründlich missverstanden - und um "meiner Meinung nach" geht es hier auch nicht, wie Du meinst. Die katholische Kirche wird sich, wenn ein solchermaßen geschiedener Partner erneut - und diesmal katholisch-kirchlich - heiraten will, vergewissern, dass bei der ersten Eheschließung die Formpflicht durch den katholischen Partner nicht erfüllt wurde und die Ehe nach katholischem Kirchenrecht gar nicht gültig zustande kam. Letzteres - die Feststellung, dass eine Ehe nicht gültig zustande kam - pflegt man unter Anullierung zu verstehen. Der Betroffene wird zwecks Feststellung des Formmangels bzw. der Ungültigkeit der geschlossenen Ehe ein Verfahren einleiten müssen, das - wie ich mir habe sagen lassen - bei Vorliegen dieses Formmangels ziemlich rasch zugunsten des geschiedenen katholischen Partners entschieden wird, man könnte auch sagen, dass die Anullierung der ersten Ehe in einem solchen Fall keinen langwierigen Prozess nach sich zieht, sondern "Formsache" sei.

Was daran ist schwer oder gar nicht zu verstehen?

 

PS: Ich sehe jetzt erst, dass die Frage schon mehrfach beantwortet wurde.

bearbeitet von Julius
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Warum willst Du dann den zivilrechtlichen Vertrag abschaffen, das habe ich noch nicht verstanden.

 

Weil er aufgrund Gesellschaftswandels überflüssig geworden ist. Er wurde ja eingeführt, um die Rolle der Kirche einzuschränken. Heute brauchts das nicht mehr. Und die mit der Zivilehe verbundenen Kosten kann man sich sparen, allein was an Familiengerichten freigesetzt würde....die Diskussion um ELP wäre auch erledigt.

Du verlagerst die Streitigkeiten ja nur von den Familiengerichten in die allgemeinen Zivilgerichte (bzw. von einer Abteilung in die andere).

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Warum willst Du dann den zivilrechtlichen Vertrag abschaffen, das habe ich noch nicht verstanden.

 

Weil er aufgrund Gesellschaftswandels überflüssig geworden ist. Er wurde ja eingeführt, um die Rolle der Kirche einzuschränken. Heute brauchts das nicht mehr. Und die mit der Zivilehe verbundenen Kosten kann man sich sparen, allein was an Familiengerichten freigesetzt würde....die Diskussion um ELP wäre auch erledigt.

Ja aber ich dachte bisher immer, die Ehe sei eben genau etwas Zivilrechtliches, dem in bestimmten Fällen sakramentaler Status verliehen wird.

Angeblich, so behauptet die Kirche, sei die Ehe vor Urzeiten durch Gott höchstpersönlich gestiftet worden.

Und du willst das jetzt alles einfach in die Tonne treten?

 

Wenn es so wäre wie du sagst, dann wäre es ja völlig unverständlich, warum die Kirche in eingetragenen Partnerschaften den Untergang der menschlichen Zivilisation sieht.

Oder bist du am Ende mit mir der Ansicht, dass der Papst diesbezüglich schlicht und einfach nur paranoid ist?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Warum willst Du dann den zivilrechtlichen Vertrag abschaffen, das habe ich noch nicht verstanden.

 

Weil er aufgrund Gesellschaftswandels überflüssig geworden ist. Er wurde ja eingeführt, um die Rolle der Kirche einzuschränken. Heute brauchts das nicht mehr. Und die mit der Zivilehe verbundenen Kosten kann man sich sparen, allein was an Familiengerichten freigesetzt würde....die Diskussion um ELP wäre auch erledigt.

Ja aber ich dachte bisher immer, die Ehe sei eben genau etwas Zivilrechtliches, dem in bestimmten Fällen sakramentaler Status verliehen wird.

Angeblich, so behauptet die Kirche, sei die Ehe vor Urzeiten durch Gott höchstpersönlich gestiftet worden.

Und du willst das jetzt alles einfach in die Tonne treten?

 

Wenn es so wäre wie du sagst, dann wäre es ja völlig unverständlich, warum die Kirche in eingetragenen Partnerschaften den Untergang der menschlichen Zivilisation sieht.

Oder bist du am Ende mit mir der Ansicht, dass der Papst diesbezüglich schlicht und einfach nur paranoid ist?

 

Werner

 

Man kann auch anderer Auffassung als der Papst sein, ohne diesen deshalb für paranoid zu halten.

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