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Trauung an einem Bildstock


Hunsrücker

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Hallo zusammen,

 

ein Brautpaar aus unserer Pfarrei möchte unbedingt an einem sehr bekannten Bildstock in unserer Pfarrei heiraten. Unser Pfarrer hat dieses Anliegen zunächst mit dem Verweis auf das Kirchenrecht abgewiesen. Jetzt hat dieses Brautpaar natürlich promt sich beim Bistum beschwert und jetzt darf der Pfarrgemeinderat über dieses Anliegen entscheiden.

Begründung: Das Kirchenrecht ist in dieser Hinsicht nicht eindeutig.

 

Jetzt ist beim Brautpaar nicht unbedingt eine große Kirchenbindung festzustellen. Ich persönlich habe den Eindruck, dass man da auch ein bischen "Hollywood" im Kopf hat. Die standesamtliche Trauung sollte ursprünglich dort an diesem Bidstock auch stattfinden, aber das hat das Standesamt glücklicherweise abgelehnt.

 

Wir haben in unserer Pfarrei drei schöne Kirchen, aber das ist wahrscheinlich zu gewöhnlich.

 

Frage an die Forumsgemeinde:

 

Was sagt das Kirchenrecht bezüglich den Ort einer Trauung!

 

Gibt es Erfahrungen von ähnlichen Vorgängen bei euch?

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CIC Can. 1118 §1: die Ehe ist in der Pfarrkirche zu schließen oder mit Erlaubnis des Bischofs oder des Pfarrers auch in einer anderen Kirche oder Kapelle.

 

§2: Der Ortsbischof kann die Eheschließung an einem anderen passenden Ort erlauben.

 

§3: die Ehe zwischen einem Katholischen und einem ungetauften Partner kann auch an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.

 

 

Ich finde das Kirchenrecht ist eindeutig:

 

Wenn beide Partner getauft sind, hat primär der Ortsbischof das Recht die Verlegung an einen "passenden" Ort zu erlauben.

 

§3 ist nicht so klar, ich würde aber §2 als Referenz hinzuziehen und auch in diesem Fall den Ortsordinarius als Entscheidungsstelle sehen.

 

Was der Schwachsinn soll die Entscheidung an den PGR zu delegieren, bleibt wohl das Geheimnis des Ordinariats.

bearbeitet von Flo77
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Was der Schwachsinn soll die Entscheidung an den PGR zu delegieren, bleibt wohl das Geheimnis des Ordinariats.

 

Warum, wir regen uns doch auch immer auf, wenn Rom meint, jeden Mist höchstselbst entscheiden zu müssen.

Also warum sollte sich ein Bischof mit so etwas herumschlagen müssen?

Da finde ich die Delegation an den PGR gar nicht schlecht, denn das ist doch tatsächlich mal etwas, wo die Laien entscheiden können. Die wissen doch in diesem Fall am Besten, ob der Ort passend ist oder nicht.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Was der Schwachsinn soll die Entscheidung an den PGR zu delegieren, bleibt wohl das Geheimnis des Ordinariats.
Warum, wir regen uns doch auch immer auf, wenn Rom meint, jeden Mist höchstselbst entscheiden zu müssen.

Also warum sollte sich ein Bischof mit so etwas herumschlagen müssen?

Da finde ich die Delegation an den PGR gar nicht schlecht, denn das ist doch tatsächlich mal etwas, wo die Laien entscheiden können. Die wissen doch in diesem Fall am Besten, ob der Ort passend ist oder nicht.

Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.

 

Aber dem PGR das letzte Wort dazu zu überlassen? Ich meine gut - wenn dieser Kreis so konservativ und ehrlich ist, dem Paar diese Show-Trauung zu verweigern, soll es mir mehr als recht sein, aber insgesamt überrascht mich dieses Vorgehen doch.

 

Trier ist zwar keines der Skandalbistümer, aber +Stephan ist bisher nun nicht als besonderer Verfechter der Laienkultur aufgefallen - oder irre ich mich?

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Warum, wir regen uns doch auch immer auf, wenn Rom meint, jeden Mist höchstselbst entscheiden zu müssen.

Also warum sollte sich ein Bischof mit so etwas herumschlagen müssen?

Da finde ich die Delegation an den PGR gar nicht schlecht, denn das ist doch tatsächlich mal etwas, wo die Laien entscheiden können. Die wissen doch in diesem Fall am Besten, ob der Ort passend ist oder nicht.

 

Werner

Aber schau dir an, was die Laien in diesem Fall machen. Das Bistum sagt, dass das Kirchenrecht hier nicht eindeutig ist und der PGR entscheiden soll. Der PGR will als Erstes eine eindeutige Entscheidung anhand des Kirchenrechts... :ninja:

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Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.

 

Der PGR ist nun einmal zusammen mit dem Pfarrer das Führungsgremium der Gemeinde. Also soll er sie auch führen.

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CIC Can. 1118 §1: die Ehe ist in der Pfarrkirche zu schließen oder mit Erlaubnis des Bischofs oder des Pfarrers auch in einer anderen Kirche oder Kapelle.

 

§2: Der Ortsbischof kann die Eheschließung an einem anderen passenden Ort erlauben.

 

§3: die Ehe zwischen einem Katholischen und einem ungetauften Partner kann auch an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.

 

 

Ich finde das Kirchenrecht ist eindeutig:

 

Wenn beide Partner getauft sind, hat primär der Ortsbischof das Recht die Verlegung an einen "passenden" Ort zu erlauben.

 

§3 ist nicht so klar, ich würde aber §2 als Referenz hinzuziehen und auch in diesem Fall den Ortsordinarius als Entscheidungsstelle sehen.

 

Was der Schwachsinn soll die Entscheidung an den PGR zu delegieren, bleibt wohl das Geheimnis des Ordinariats.

 

Wenn die Trauung an dem Bildstock stattfinden soll, sind auch logistische Vorbereitungen seitens der Kirchengemeinde notwendig. Wenn der Bischof meint diese Angelegenheit selbst übernehmen zu wollen, kann er ja selbst Strom legen, Bänke aufstellen usw.

 

Also finde ich das das die Gemeindevertretung sehr wohl was angeht.

 

Natürlich will man auch den schwarzen Peter weitergeben

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Was ist ein Bildstock?

 

edit.: Ach so.

bearbeitet von Kirisiyana
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Hallo zusammen,

 

ein Brautpaar aus unserer Pfarrei möchte unbedingt an einem sehr bekannten Bildstock in unserer Pfarrei heiraten. Unser Pfarrer hat dieses Anliegen zunächst mit dem Verweis auf das Kirchenrecht abgewiesen. Jetzt hat dieses Brautpaar natürlich promt sich beim Bistum beschwert und jetzt darf der Pfarrgemeinderat über dieses Anliegen entscheiden.

Begründung: Das Kirchenrecht ist in dieser Hinsicht nicht eindeutig.

 

Jetzt ist beim Brautpaar nicht unbedingt eine große Kirchenbindung festzustellen. Ich persönlich habe den Eindruck, dass man da auch ein bischen "Hollywood" im Kopf hat. Die standesamtliche Trauung sollte ursprünglich dort an diesem Bidstock auch stattfinden, aber das hat das Standesamt glücklicherweise abgelehnt.

 

Wir haben in unserer Pfarrei drei schöne Kirchen, aber das ist wahrscheinlich zu gewöhnlich.

 

Frage an die Forumsgemeinde:

 

Was sagt das Kirchenrecht bezüglich den Ort einer Trauung!

 

Gibt es Erfahrungen von ähnlichen Vorgängen bei euch?

 

Bei uns im "Dorf" gibt es eine "Hochzeitskapelle" Maria im Maien, die von beiden christlichen Konfessionen! eifrig genutzt wird. Also lasst den Leuten doch ein kleinwenig Hollywood!

bearbeitet von Katharer
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Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.

 

Der PGR ist nun einmal zusammen mit dem Pfarrer das Führungsgremium der Gemeinde. Also soll er sie auch führen.

 

Dann könnte der PGR auch entscheiden, dass sich die Hochzeitswilligen z.B. in einem Toillettenhäuschen trauen lassen, wenn sie es für angemessen halten.

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Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.
Der PGR ist nun einmal zusammen mit dem Pfarrer das Führungsgremium der Gemeinde. Also soll er sie auch führen.
Trierer Diözesanrecht im Bezug auf die Leitungsfunktionen des PGR ist jetzt nicht gerade die Materie, die ich abends im Halbschlaf noch runterbeten kann.
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Wenn die Trauung an dem Bildstock stattfinden soll, sind auch logistische Vorbereitungen seitens der Kirchengemeinde notwendig. Wenn der Bischof meint diese Angelegenheit selbst übernehmen zu wollen, kann er ja selbst Strom legen, Bänke aufstellen usw.

 

Also finde ich das das die Gemeindevertretung sehr wohl was angeht.

 

Natürlich will man auch den schwarzen Peter weitergeben

Pardon, aber wieso sollte die Kirchengemeinde hier in Vorleistung gehen? Bzw. der PGR sollte mal eine Unkostenrechnung aufmachen, was Strom, Bänke, Anfahrtskosten für Zelebrant, Küster, etc. Reinigungsarbeiten, etc. etc. etc. das Brautpaar kosten werden (und daneben die Rechnung für die Trauung in der Kirche notieren).

 

Entweder die Gemeinde geht mit einem gut kalkulierten Plus aus der Schoose raus, oder das Brautpaar wird schon aus Budgetgründen in eine der Kirchen gehen... (für die Sakramentenspendung ansich darf ja kein Geld genommen werden - aber Sonderwünsche sind Sonderkosten)

bearbeitet von Flo77
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Anfahrstkosten des Priesters, den Rest soll das Brautpaar gefälligst selber stellen.

Wenn es Bänke und Strom braucht....

Sonst gibt es eben nur den Priester samt Stola und den Bildstock und basta.

bearbeitet von Edith1
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Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.
Der PGR ist nun einmal zusammen mit dem Pfarrer das Führungsgremium der Gemeinde. Also soll er sie auch führen.
Trierer Diözesanrecht im Bezug auf die Leitungsfunktionen des PGR ist jetzt nicht gerade die Materie, die ich abends im Halbschlaf noch runterbeten kann.

 

In Münster haben die Mitglieder des PGR nur ein Beratungsrecht. Entscheiden können wir nix. Das ist auch gut so!

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Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.
Der PGR ist nun einmal zusammen mit dem Pfarrer das Führungsgremium der Gemeinde. Also soll er sie auch führen.
Trierer Diözesanrecht im Bezug auf die Leitungsfunktionen des PGR ist jetzt nicht gerade die Materie, die ich abends im Halbschlaf noch runterbeten kann.

 

In Münster haben die Mitglieder des PGR nur ein Beratungsrecht. Entscheiden können wir nix. Das ist auch gut so!

Simmt, wenn Du im PGR sitzt, ist das gut.

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Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.
Der PGR ist nun einmal zusammen mit dem Pfarrer das Führungsgremium der Gemeinde. Also soll er sie auch führen.
Trierer Diözesanrecht im Bezug auf die Leitungsfunktionen des PGR ist jetzt nicht gerade die Materie, die ich abends im Halbschlaf noch runterbeten kann.

 

In Münster haben die Mitglieder des PGR nur ein Beratungsrecht. Entscheiden können wir nix. Das ist auch gut so!

Simmt, wenn Du im PGR sitzt, ist das gut.

 

Ich bin mit den meisten Stimmen in den PGR gewählt worden.

 

Besonders stolz darauf seiend..........

 

Stanley

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Stolz ist eine Wurzelsünde.
Die Wähler sündigen nicht. Und ich kann beichten. Es ist so schön katholisch zu sein.
Auf die Gnade Gottes hin zu sündigen ist Sünde wider den Heiligen Geist, die in dieser Welt kaum und in der nächsten nur schwerlich vergeben wird.

 

Und ob der Wähler nicht sündigt durch seine Entscheidung - nun ja...

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Stolz ist eine Wurzelsünde.
Die Wähler sündigen nicht. Und ich kann beichten. Es ist so schön katholisch zu sein.
Auf die Gnade Gottes hin zu sündigen ist Sünde wider den Heiligen Geist, die in dieser Welt kaum und in der nächsten nur schwerlich vergeben wird.

 

Und ob der Wähler nicht sündigt durch seine Entscheidung - nun ja...

 

 

Sehr weise gesprochen. Komm ich jetzt in die Hölle? Wo ich doch nur eine kleine Winzigkeit, nur einen Windhauch lang stolz gewesen bin? Nein, der allmächtige und gütige Gott wird das nicht so eng sehen. Er will ja unsere Rettung, egal ob wir vor dem Bildstock geheiratet haben oder über den Hochaltar lästern. Wir kommen alle in den Himmel, weil, ja weil wir so brav sind.

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Wir kommen alle in den Himmel, weil, ja weil wir so brav sind.
Keine Sorge - der Ort wo wir beide und wiedersehen ist sicherlich NICHT der Himmel.
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Anfahrstkosten des Priesters, den Rest soll das Brautpaar gefälligst selber stellen.

Wenn es Bänke und Strom braucht....

Sonst gibt es eben nur den Priester samt Stola und den Bildstock und basta.

Sehe ich auch so - mehr muss die Pfarrei nicht machen. Das Bistum hat an den PGR delegiert, also kann der nun entscheiden, wie er das will. Die Regelform ist die Trauung in der Pfarrkirche, und es wäre ein mE nach hinreichender Grund für eine Eblehnung des Gesuchs, das man keinen Präzedenzfall schafffen wolle.

 

Andernfalls wäre zu klären, was denn bei Regen geschehen sollte.

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Anfahrstkosten des Priesters, den Rest soll das Brautpaar gefälligst selber stellen.

Wenn es Bänke und Strom braucht....

Sonst gibt es eben nur den Priester samt Stola und den Bildstock und basta.

Sehe ich auch so - mehr muss die Pfarrei nicht machen. Das Bistum hat an den PGR delegiert, also kann der nun entscheiden, wie er das will. Die Regelform ist die Trauung in der Pfarrkirche, und es wäre ein mE nach hinreichender Grund für eine Eblehnung des Gesuchs, das man keinen Präzedenzfall schafffen wolle.

 

Andernfalls wäre zu klären, was denn bei Regen geschehen sollte.

FKK-Trauung mit Plastik-Stola?

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Hallo zusammen,

 

ein Brautpaar aus unserer Pfarrei möchte unbedingt an einem sehr bekannten Bildstock in unserer Pfarrei heiraten. Unser Pfarrer hat dieses Anliegen zunächst mit dem Verweis auf das Kirchenrecht abgewiesen. Jetzt hat dieses Brautpaar natürlich promt sich beim Bistum beschwert und jetzt darf der Pfarrgemeinderat über dieses Anliegen entscheiden.

Begründung: Das Kirchenrecht ist in dieser Hinsicht nicht eindeutig.

Die Begründung, wenn sie so war, ist ja wohl ziemlich unmöglich.

 

Wenn das Recht nicht eindeutig ist, dann muss die für eine Entscheidung zuständige Verwaltungbehörde sich halt nach bestem Wissen und Gewissen für eine Interpretation entscheiden, sich daran halten und entsprechend verbescheiden.

 

Aber daraus zu schließen, dass ein völlig unzuständiges Organ deswegen jetzt tun kann, was es will, ist ziemlich lachhaft.

 

Wenn der Ordinarius gesagt hätte, "das Recht ist eindeutig, ich darf das genehmigen, und ich genehmige es auch, aber nur unter dem Vorbehalt, dass der Pfarrgemeinderat mit seiner besseren Ortskenntnis bestätigt, dass der Bildstock geeignet ist", dann wüsste ich auch nicht, was dagegen spräche. Aber zu sagen, "also, ich weiß gar nicht, ob ich das genehmigen darf, deswegen soll wer anderer das erledigen", das ist schon ziemlich bescheuert.

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