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Trauung an einem Bildstock


Hunsrücker

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Wenn die alles organisieren, bricht man sich damit einen Zacken aus der Dornenkrone?
Das wird allerdings der "casus knaxus" sein. Ich kenne (leider) genug kirchenferne Brautpaare, die Exotenwünsche anbringen und dann groß wie ein Omnibus gucken "wieso müssen wir das organisieren? wir dachten, das macht der Pfarrer (Gemeinde, Küster... wie auch immer)".
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Wenn die alles organisieren, bricht man sich damit einen Zacken aus der Dornenkrone?
Das wird allerdings der "casus knaxus" sein. Ich kenne (leider) genug kirchenferne Brautpaare, die Exotenwünsche anbringen und dann groß wie ein Omnibus gucken "wieso müssen wir das organisieren? wir dachten, das macht der Pfarrer (Gemeinde, Küster... wie auch immer)".

Ja gut, so geht's natürlich nicht,

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Was der Schwachsinn soll die Entscheidung an den PGR zu delegieren, bleibt wohl das Geheimnis des Ordinariats.

 

Warum, wir regen uns doch auch immer auf, wenn Rom meint, jeden Mist höchstselbst entscheiden zu müssen.

Also warum sollte sich ein Bischof mit so etwas herumschlagen müssen?

Da finde ich die Delegation an den PGR gar nicht schlecht, denn das ist doch tatsächlich mal etwas, wo die Laien entscheiden können. Die wissen doch in diesem Fall am Besten, ob der Ort passend ist oder nicht.

 

Werner

 

Unser Pfarrer hat heute mit dem Official gesprochen. Ergebnis: Das Bistum Trier hält sich an das Kirchenrecht, allerdings wird Bischof Stephan nicht entgegen der Meinung des PGR entscheiden. Ist der PGR dafür, wird er es nicht verbieten. Ist der PGR dagegen, wird er es dennoch nicht erlauben.

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Unser Pfarrer hat heute mit dem Official gesprochen. Ergebnis: Das Bistum Trier hält sich an das Kirchenrecht, allerdings wird Bischof Stephan nicht entgegen der Meinung des PGR entscheiden. Ist der PGR dafür, wird er es nicht verbieten. Ist der PGR dagegen, wird er es dennoch nicht erlauben.

 

In der nächsten PGR-Sitzung möchte ich Mäuschen sein...

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CIC Can. 1118 §1: die Ehe ist in der Pfarrkirche zu schließen oder mit Erlaubnis des Bischofs oder des Pfarrers auch in einer anderen Kirche oder Kapelle.

 

§2: Der Ortsbischof kann die Eheschließung an einem anderen passenden Ort erlauben.

 

§3: die Ehe zwischen einem Katholischen und einem ungetauften Partner kann auch an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.

 

 

Ich finde das Kirchenrecht ist eindeutig:

 

Wenn beide Partner getauft sind, hat primär der Ortsbischof das Recht die Verlegung an einen "passenden" Ort zu erlauben.

 

§3 ist nicht so klar, ich würde aber §2 als Referenz hinzuziehen und auch in diesem Fall den Ortsordinarius als Entscheidungsstelle sehen.

 

Hallo Forumsgemeinde,

 

gestern Abend hatte ich ein, wie ich fand, gutes Gespräch mit dem Brautpaar. Zunächst hat mir die Braut (sie ist gebürtig aus der ehemaligen DDR) mir erklärt, dass diese Trauung im Freien nicht aus "Hollywood-Gründen" dort stattfinden soll, sondern das Sie gefühlsmäßig Gott dort besonders nah ist. Die Trauung wurde zunächst vom Ortspfarrer abgelehnt, mit dem Hinweis auf das Kirchenrecht. Den einzelnen Wortlaut hat man ihnen aber nicht gesagt. Das wurde von mir im gestrigen Gespräch nachgeholt.

 

Daraufhin haben diese sich an das Bistum gewendet, und haben, nachdem Sie gefühlte hundertmal verbunden worden sind, vom Bischofsreferenten eines Weihbischofes die Aussage bekommen, dass im Kirchenrecht nicht gegenteiliges stehen würde und die Trauung an dem Bildstock durchgeführt werden könnte. Sie sollen aber auch nochmal den Dechant fragen der folgende Aussage aufführte: "Die Trauung kann dort nicht stattfinden, weil wir ja auch nicht die Orgel abbauen könnten und dort hinbringen könnten." Hierzu ist zu sagen, dass sich das Brautpaar eine musikalische Begleitung durch einen Chor wünscht und keine Orgelbegleitung.

 

Zum logistischen Auffand ist zu sagen, dass man eigentlich nur Partyzelte aufbauen möchte (ein Trupp würde das vor der Trauung machen und danach wieder abbauen). Bei wirklich schlechten Wetter soll diese aber doch in einer Kirche stattfinden.

 

Der Aufwand hält sich also in Grenzen. Wenn ich aber den entsprechenden §2 unter 1118 referenziere verstehe ich nicht, warum das Brautpaar von Kirchens keine eindeutige Antwort bekommen hat, zumal der Offizial im Gespräch mit dem Pfarrer gesagt hat, das man sich an das Kirchenrecht hält, worin ja drinsteht, dass der Bischof nur ja oder nein sagen kann ob dieser Bildstock ein geeigneter Ort ist. Er kann ja eine Meinung des örtlichen PGR einholen wenn er möchte.

 

Ich werde jetzt den örtlichen Pfarrer bitten, ob das Bistum nicht eine plausible Begründung in einem netten Brief verfassen kann, warum die Hochzeit dort nicht stattfinden kann. Ich denke, dass das Brautpaar ein Recht darauf hat, ernst genommen zu werden, wenn ihrem Wunsch nicht entsprochen wird. Ich habe das als kleiner PGR-Vorsitzender mündlich zu machen, so das das Brautpaar auch mit einer Kirche einverstanden wäre. Aber das ist ja nicht unbedingt meine Aufgabe.

 

Übrigens, der Vorgänger des Ortspfarrers hat eine Trauung an diesem Bildstock für ein anderes Brautpaar mit dem Hinweis auf das Kirchenrecht abgelehnt. Das Brautpaar ist damals dieser Sache nicht nachgegangen und hat es dabei bewenden lassen. Der PGR wurde über dieses Anliegen damals nicht informiert. Das hat mir das aktuelle Brautpaar gestern abend erzählt.

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